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YT Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung [Update]: Rückerstattungen laut YT gestartet

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Re: YT Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung [Update]: Rückerstattungen laut YT gestartet
Das ist der letzte Eintrag im Handelsregister zu YT Industries GmbH: "
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Bamberg vom 26.09.2025 (Az. IN 237/25) das
Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist
dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65
GmbHG.
a)
30.09.2025
Tannert"

Herr Floßmann hat durch Kauf eines neue GmbH Mantels die "YOUNG TALENT INDUSTRIES GmbH", am selben Standort gegründet:
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 11.07.2025.
Die Gesellschafterversammlung vom 15.10.2025 hat die
Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma (bisher
Mondstein 660. GmbH), Sitz (bisher München, Amtsgericht
München HRB 303954 ) und Gegenstand.
a)
28.10.2025
Dr. Popp
b)
Tag der ersten
Eintragung:
16.07.2025
 
Wer ist "sie"? Der Insolvenzverwalter hat allein das Sagen und der sichert erstmal sein Honorar und handelt nach der InsO. Die Gesellschaft ist doch seit dem 26.09.25 aufgelöst, da hat keiner aus der Geschäftleitung mehr was zu melden.
Das, was Du hier schreibst, ist in mehrfacher Hinsicht so nicht richtig. Bei der YT Industries GmbH ist Eigenverwaltung angeordnet, d.h. die Geschäftsführer (Markus Flossmann und Martin Menne) übernehmen die Rolle des Insolvenzverwalters - grundsätzlich mit allen Rechten und Pflichten. Die ordnungsgemäße Eigenverwaltung wird durch den Sachwalter überwacht - typischerweise geht daher der gesamte Zahlungsverkehr über dessen Tisch.

Eine GmbH wird durch Eröffnung eines Insolvenzverfahrens automatisch/von Amts wegen aufgelöst (siehe § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG, https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__60.html). Die Abwicklung/Liquidation erfolgt nach der InsO.

Die Auflösung der GmbH beendet diese nicht, die GmbH existiert vielmehr fort. Formal beendet wird eine GmbH durch die Löschung.
 
@T_N_T dann stände normalerweise im Handelsregister " das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung wurde eröffnet" Ich habe nicht geschrieben das die Gesellschaft gelöscht wurde, ich schrieb das in der Regelinsolvenz die Geschäftsleitung aussen vor ist. Die juristische Person existiert bis zum Abschluß der Insolvenz.

Ich finde im Handelsregister keinen Eintrag über die Fortführung der Insolvenz in Eigenverantwortung, meines Wissens wäre das Eintragungspflichtig nach nach §270a InsO. Desweiteren ist der in Pressemitteilungen beschriebene Rückkauf der GmbH durch Herrn Floßmann im Einverständnis mit den Gläubigern ein Indiz für die Regelinsolvenz. In den Insolvenzbekanntmachungen ist kein Eintrag vorhanden, hier müßte aber die Insolvenz in Eigenverantwortung eingetragen sein, da sie nach Pressemitteilungen schon seit Juli 25 angemeldet wurde
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist doch Tüdelkram. Die Insolvenzbekanntmachungen-Datenbank ist nicht unbedingt sehr anwenderfreundlich, deswegen kann ich nachvollziehen, dass man die Bekanntmachung nicht sofort findet. Die Bekanntmachung ist aber erfolgt und auch auffindbar. Ohne Sachkenntnis hier irgendwelche unzutreffenden Behauptungen oder Mutmaßungen aufzustellen, hilft niemandem.

Dort heißt es wie folgt:

"IN 237/25
|
In dem Verfahren über den Antrag d.

YT Industries GmbH, Pilatus Campus 9, 91353 Hausen, vertreten durch die Geschäftsführer Floßmann Markus und Menne Martin
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Registergericht Register-Nr.: HRB 8353
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte act AC Tischendorf, Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Zeppelinallee 77, 60487 Frankfurt
Geschäftszweig/Beschäftigung: Die Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb von Fahrrädern, Fahrradzubehör, Bekleidung und Schutzbekleidung.
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 26.09.2025 um 08.45 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Lieser Jens
Hanauer Landstraße 211, 60314 Frankfurt am Main
Telefon: +49(69)91501025
Telefax: +49(69)95928099
Email: [email protected]
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 07.11.2025 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.

Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Sachwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
5. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 08.12.2025, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Synagogenplatz 1, 96047 Bamberg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 08.12.2025, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Synagogenplatz 1, 96047 Bamberg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Sachwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
9. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 14.07.2025 beim Insolvenzgericht Bamberg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung: [...]

Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 26.09.2025"
 
Die Eintragungen im Handelsregister entsprechen dem, was üblich bzw. gesetzlich vorgeschriebenen ist.

Alle weiteren Bekanntmachungen zum Insolvenzverfahren erfolgen auf Insolvenzbekanntmachungen.de
 
Das ist doch Tüdelkram. Die Insolvenzbekanntmachungen-Datenbank ist nicht unbedingt sehr anwenderfreundlich, deswegen kann ich nachvollziehen, dass man die Bekanntmachung nicht sofort findet. Die Bekanntmachung ist aber erfolgt und auch auffindbar. Ohne Sachkenntnis hier irgendwelche unzutreffenden Behauptungen oder Mutmaßungen aufzustellen, hilft niemandem.

Dort heißt es wie folgt:

"IN 237/25
|
In dem Verfahren über den Antrag d.

YT Industries GmbH, Pilatus Campus 9, 91353 Hausen, vertreten durch die Geschäftsführer Floßmann Markus und Menne Martin
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Registergericht Register-Nr.: HRB 8353
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte act AC Tischendorf, Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Zeppelinallee 77, 60487 Frankfurt
Geschäftszweig/Beschäftigung: Die Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb von Fahrrädern, Fahrradzubehör, Bekleidung und Schutzbekleidung.
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 26.09.2025 um 08.45 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Lieser Jens
Hanauer Landstraße 211, 60314 Frankfurt am Main
Telefon: +49(69)91501025
Telefax: +49(69)95928099
Email: [email protected]
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 07.11.2025 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.

Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Sachwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
5. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 08.12.2025, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Synagogenplatz 1, 96047 Bamberg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 08.12.2025, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Synagogenplatz 1, 96047 Bamberg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Sachwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
9. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 14.07.2025 beim Insolvenzgericht Bamberg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung: [...]

Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 26.09.2025"
Stimmt so genau. Habe persönlch mittels brief die mitteilung zur Forderungsanmeldung vom Sachwalter erhalten (kauf eines bikes mit vorkassa am 11.06 - 4100€) Sehr kurzfristig: brief am 30.10. erhalten - Elektronische Forderungsanmeldung mittels GIS innerhalb 07.11. .
 
Stimmt so genau. Habe persönlch mittels brief die mitteilung zur Forderungsanmeldung vom Sachwalter erhalten (kauf eines bikes mit vorkassa am 11.06 - 4100€) Sehr kurzfristig: brief am 30.10. erhalten - Elektronische Forderungsanmeldung mittels GIS innerhalb 07.11. .

Yo. Es kommt übrigens nicht drauf an, dass Du bzw. alle anderen Gläubiger angeschrieben worden bist/seid.

Die Veröffentlichung der Aufforderung zur Forderungsanmeldung unter Insolvenzbekanntmachungen.de ist ausreichend und das Verfahren läuft.

Jeder, der noch auf Geld wartet, sollte seine Forderung anmelden. Wer noch auf Lieferung wartet, sollte vielleicht hilfsweise einen Schadensersatzanspruch anmelden - da bin ich mir nicht sicher.

Die Frist zur Anmeldung ist keine Ausschlussfrist. Man kann auch später noch seine Forderung anmelden, muss dann ggf. aber die Kosten für eine Nachprüfung zahlen.
 
Fox hat am Freitag Quartalszahlen veröffentlicht. Die Zahlen haben enttäuscht, der Gewinn pro Aktie wurde um 58% verfehlt. Das Unternehmen hat zudem seine Prognose für 2026 reduziert. Der Aktienkurs ist am Freitag um 25% eingebrochen und liegt nun 91% unter dem Höchststand vom November 2021.

foxf_chart.png





Bin gespannt, ob Markus Flossmann die bei den Gläubigern ausstehenden Schulden begleicht, oder doch lieber entspannt in den Sonnenuntergang reitet. In den besten Zeiten hatte YT laut Bundesanzeiger ~2 Millionen Euro Gewinn gemacht, aber die Zeiten sind auf absehbare Zeit vorbei. Die Schulden betragen wahrscheinlich um 6 Millionen Euro. Der Neustart kostet wahrscheinlich auch nochmal einige Millionen Euro.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ui. Das sieht tatsächlich nicht sehr rosig aus!!! Find‘s sau schade, weil egal was da jetzt wer wann wie gesagt oder gemacht hat (die Wahrheit liegt ja bekanntlich immer irgendwo in der Mitte): YT mit Mob, Mill & Co hat irgendwie dazugehört! Vom Markenauftritt kann man jetzt auch halten was man will, aber konsequent durchgezogen haben sie es auch und mir hat’s gefallen (auch wenn ich selber nie eins gefahren bin).
 
Fox hat am Freitag Quartalszahlen veröffentlicht. Die Zahlen haben enttäuscht, der Gewinn pro Aktie wurde um 58% verfehlt. Das Unternehmen hat zudem seine Prognose für 2026 reduziert. Der Aktienkurs ist am Freitag um 25% eingebrochen und liegt nun 91% unter dem Höchststand vom November 2021.
Dh eine eindeutige Kaufempfehlung (strong buy).
 
Konnte jemand in den letzten Wochen Kontakt zu ihnen aufnehmen oder Garantieprobleme lösen? Ich habe vor zwei Wochen eine Antwort auf einen im August eröffneten Fall erhalten, aber seitdem nichts mehr gehört :(
 
Konnte jemand in den letzten Wochen Kontakt zu ihnen aufnehmen oder Garantieprobleme lösen? Ich habe vor zwei Wochen eine Antwort auf einen im August eröffneten Fall erhalten, aber seitdem nichts mehr gehört :(
Leider keine Antwort mehr seit 10.10. ! Habe damals angefragt, wie es mit meiner Bestellung vom Juni aussieht: erhalte ich das Rad oder den Betrag (4100€) wie ja von Fossmann bei der Rückübernahme von YT angekündigt wurde. Am 30.10. habe ich dann vom Insolvenzverwalter einen Brief erhalten, dass ich mich in die Gläubigerliste innerhalb 07.11. mittels GIS Portal eintragen muss um meine Forderung zu machen.
 
Meine letzte E-Mail von ihnen kam am 22. Oktober. Ich brauche eine Kettenstrebe für mein Tues, die direkt nach Ablauf der 5-jährigen Garantie gebrochen ist. Ich bin bereit, dafür zu bezahlen, bin mir aber nicht sicher, ob ich noch jemanden von YT erreichen kann oder ob ich sie einfach irgendwo reparieren lassen kann.
 
Leider keine Antwort mehr seit 10.10. ! Habe damals angefragt, wie es mit meiner Bestellung vom Juni aussieht: erhalte ich das Rad oder den Betrag (4100€) wie ja von Fossmann bei der Rückübernahme von YT angekündigt wurde. Am 30.10. habe ich dann vom Insolvenzverwalter einen Brief erhalten, dass ich mich in die Gläubigerliste innerhalb 07.11. mittels GIS Portal eintragen muss um meine Forderung zu machen.
Muss heute -13.11.- eine Korrektur zu meiner gestrigen Antwort mache: um 10:32 hat mir YT mitgeteilt, dass mein Bike - Bestellung im Juni - kommende Woche versendet werden sollte. Mal sehen. Wenn dem so ist, verstehe ich nicht, warum ich vor einer woche vom Insolvenzverwalter die Nachricht erhalten habe, mich in die Gläubigerliste für das Verfahren am 08.12. eintragen soll.
 
Sind die denn jetzt nur alle ausverkauft oder wurde der Verkauf komplett gestoppt?
Aktuell sehe ich ausverkauft / nicht auf Lager bei allen Bikes in allen Größen
 
Bei der Pleite von fahrrad.de vor zwei Jahren hab ich bei Bekanntwerden der Insolvenz PayPal eingeschaltet. Das Geld (für ein Nukeproof) hab ich dann über PayPal zurück erhalten.

Zwei Monate später bekomme ich den Anruf einer Spedition, dass wohl ein Fahrrad auf dem Weg zu mir ist und wann die es zustellen dürfen. Eine Woche später bekomme ich Post von Insolvenzverwalter, dass ich in die Gläubigerliste mich eintragen muss wenn ich Ansprüche gelten machen würde.

Rad hab ich "leider" nicht angenommen 😂...

Vermute das läuft alles was drunter und drüber in solchen Situationen.
 
Sind die denn jetzt nur alle ausverkauft oder wurde der Verkauf komplett gestoppt?
Aktuell sehe ich ausverkauft / nicht auf Lager bei allen Bikes in allen Größen
Jetzt stehen wieder die meisten Bikes zur Verfügung. Ich warte seit Juli auf mein Bike Core 3. Werde immer wieder benachrichtigt, dass nun mein Warten ein Ende habe und das Bike VORAUSSICHTLICH IN DEN KOMMENDEN TAGEN versendet wird aber dann tritt wieder Ruhe ein und nichts geschieht. Schade auch wegen dem Vertauen .....
 
Ok dann vielleicht nur auf die Bikes die ich angeschaut habe :)
Bin am überlegen ob ich für meinen Junior eine CF2 Ziege bestellen soll. Preislich ohne Konkurrenz imho
 
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