Stimmt schon. Ich sehe das Problem eher bei einem Käufer, der nach dem Kauf dann den Einkaufspreis sieht und mit dem Verkaufspreis vergleicht, der ja kaum unter Discountpreisen liegt. Menschlich wäre dann, den VK mit einer negativen Bewertung auszustatten, um den eigenen Fehler zu kompensieren ("...unangemessene Preisvorstellung").
Wenn ich so was machen würde, würde ich "halbe halbe" machen, wenn ich diesen niedrigen EK Preis als Verkäufer offenbaren will. Der will damit ja nachweisen, dass das Schaltwerk sozusagen brandneu ist.
Ob man jetzt, wie du sagst , so den Preis ansetzen muss, sei mal dahingestellt... Wäre mir auch angesichts der offiziellen Angebote zu teuer, die paar Euro, dafür dann ohne Garantie...
Zum Verkauf gehören allerdings immer zwei...
Weiß allerdings,was du meinst.
Wenn ich selbst was von privat kaufe, sei es neu oder gebraucht,frag ich eigentlich nie nach der Rechnung.
Bringt mir ja meistens nix, da ich ja nicht der Erstbesitzer bin. Und man will sich ja nicht ärgern,s.o.

Es gibt Ausnahmen wo z.b. die Garantie übertragbar ist,oder, bei höheren Warenwerten,z.b. Fahrradrahmen, da frag ich aber eher beim Verkäufer,ob er im Fall der Fälle bereit wäre, die Abwicklung anzustoßen als ehemaliger Erstbesitzer. Und was will ich dann mit der Rechnung, die braucht dann ja er.
Bis jetzt bin ich damit immer gut gefahren, meistens (98%) gar nicht in Anspruch nehmen müssen.
(Und wem das halt alles zu unsicher ist, der kauft besser im Laden, meine Meinung.)