
das schreib ich in meine nächste Klageschrift mal rein, vielleicht sieht es der Richter auch so.
...könnte da auch eigentlich öfters stehen. Wenn man nicht daran verdienen würde, müßte man sich doch mit Grausen vom Prozeßgebahren in D abwenden. Es gehört doch zum guten Ton, grundsätzlich alles Mögliche, auch das Fernliegenste zur imaginären Schuldabwehr eingesetzt:
"Ja, Herr Richter, der Mountainbiker kam mit mindestens 60 Sachen auf mich zu und hat mir noch per Handzeichen zu verstehen gegeben auszusteigen...außerdem wirbelte er soviel Staub auf, daß ein Einschätzen seiner Geschwindigkeit nicht möglich war, und dies sollte einem Mountainbiker doch auch bewußt sein...und ich hatte auch den Rückspiegel geguckt und der MTBler hat sich doch absichtlich im toten Winkel genähert, um mich zu erschrecken - Herr Richter - hiermit konnte ich doch nicht rechnen...zudem dürfen hier nur Anlieger fahren, und Hinnerk sein Rad, das hätte ich doch klappern hören...."
...wenn hier die gelangweilten Dorfrichter so gerne Mitschuld einräumen, liegt das eher an dem Geseier, als an der tatsächlichen Ausgangslage, die wollen nur den Fall los sein und gehen den Weg des geringsten Widerstands - und das ist kein Recht, sondern Rechtsprechung(...bei der die deutschen Richter so gut sind, wie die deutschen Schüler in Rechtschreibung).
Aber wer hat noch die Größe, zu seinem Verschulden zu stehen, wo's doch schöner ist, dem eigentlich Unschuldigen noch einen reinzuwürgen...