Bikeunfall mit Auto, RECHTSFRAGE ?!?

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Der Anscheinsbeweis spricht erst mal gegen den Aussteigenden. Ein Sachverständigengutachten wird auch sicherlich klären können welche Krafteinwirkung notwendig ist, um eine Fahrzeugtür umzuklappen. Aus dieser Kraft kann dann unter Berücksichtigung der kollidierenden Masse sicher auf die Geschwindigkeit geschlossen werden. Ob die Versicherung solch ein kostenintensives Gutachten erstellen läßt wage ich zu bezweifeln. Der Beifahrer oder der Fahrer werden wohl schwerlichst Angaben zur gefahrenen Geschwindigkeit machen können, außer sie hätte das Herannahen bemerkt und vorsätzlich die Tür geöffnet.
 
Hi,
habe das als Kind mal gemacht. Auto angehalten, ich Autotür auf, Radfahrer hinter mir nicht gesehen, der ist in die Tür geknallt.

Wir mußten unsere Tür zahlen und seinen Schaden am Rad (gott sei Dank kein Personenschaden...).

Das nur als Erfahrungsbericht, vermute mal, dass du ohne Beschreibung der Schilder vor dem Feldweg (Anlieger, Verbot für alle MOTOR (!) Fahrzeuge o.ä.) und anwaltlichem Rat nicht weiterkommst.

Sollte es sich um einen Schaden unter 100,-- handeln, würde ich dir vorschlagen, dass du den selber zahlst und unter Lehrgeld verbuchst.

Sollte der Bauer dich in Regreß ziehen wollen (so eine Tür ist sch.... teuer wg. Gelenken etc.), dann wirst du eh nicht um einen Anwalt herumkommen.

Drücke dir die Daumen, dass es nicht soweit kommt ;)

grüße
sun909
 
...das ist doch alles Banane! Beifahrer bewegt sich (reißt Tür auf), ohne auf seine Umwelt zu achten - und verschuldet Unfall durch mangelnde Umsicht. Fertig.

Denkst du!?
Es gibt leider genügend Urteile, wo Fahrradfahrer selbst bei m.M.n. eindeutigen Fehlern von den anderen eine Mitschuld bekommen haben mit der Begründung, zu schnell, zu knapp, zu rücksichtslos, Klingel vergessen,....
Musst nur die ganzen Fahrradforen durchlesen!
 
Das Problem ist schonmal, das man als Beifahrer keinen Rückspiegel hat und der Schulterblick nicht extrem weit zurückreicht. Dadurch ist es schwer einen schnellen Radfahrer zu sehen. Wie gesagt, alles schwer zu entscheiden, ohne dabei gewesen zu sein. War der Weg für Radfahrer freigegeben? Durchfahrt verboten betrifft nämlich auch Fahrräder und dann sieht's wirklich schlecht für Dich aus.

Grüßle Mark
 
Gilt auch für Fahrräder (Verbot für Fahrzeuge aller Art) !!!!

Ein Fahrrad ist lt. StVo kein Fahrzeug !! Ich glaube kaum das der Radfahrer eine Schuld bzw. Teilschuld bekommt, auch das der Landwirt dort sein Feld hat tut nichts zur Sache, er hat dort genauso wie woanders auf den Rückwärtigen Verkehr zu Achten !
 
Wo ward ihr alle in der Fahrschule:

Kein Wunder, dass sich viele Radfahrer an keine Verkehrsregeln halten, wenn Sie sie nicht mal kennen! :D

Du hast da was nicht Begriffen ! Ich habe geschrieben das ein Fahrrad kein Fahrzeug im Sinne der StVo ist, das sich Radfahrer an eine solche zu halten haben jedoch schon ! :confused:
 
Und wenn ein Radfahrer einen Weg befährt, das durch das Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) gekennzeichnet ist, kann das schon als "grobe Fahrlässigkeit" ausgelegt werden und damit bekommt der Fahrradfahrer eine Mitschuld, denn er dürfte auf diesen Weg sein Fahrrad nur schieben!

P.S. Ich befahre mit dem MTB auch solche Wege! :D Sonst kann man ja nirgend richtig Radfahren. Bin mir aber im Klaren, dass wenn etwas passiert, ich selber Schuld habe.
 
Ich fürchte, da hast du was missverstanden.
Laut §2, Abs.4 der StVO gehören Fahrräder sehr wohl zu Fahrzeugen, oder hab ich da was nicht richtig verstanden?

Nein ein Fahrrad gilt nicht als Fahrzeug im Sinne der StVO. Warum das so ist, weiß ich nicht !
In Deinem Link finde ich auch nichts welches dieses wiederlegt. Es geht dort nur um die Regelungen von Radfahren im Straßenverkehr aber nicht darum ob ein Fahrrad ein Fahrzeug im Sinne der StVO ist...

Ich lasse mich jedoch gern vom Gegenteil Überzeugen.
 
Zurück zum Thema:
Da kein Personenschaden und nur geringer materieller Schaden, glaube ich, dass das alles unwichtig ist. Das machen dann die zwei Versicherungen (KfZ-Haftpflicht und private Haftpflicht) untereinander aus!
 
@zastafari :daumen:

ob dem kfz'ler noch ein bußgeld wegen falschparken zugehen sollte, interessiert doch nicht. und bei einem stehenden fahrzeug sollte auch rechts links egal sein.

interessant ist das gerichtsurteil, nach dem bei gleichem sachverhalt sachschäden einem anderen aufgebürdet werden als personenschäden. juristerei ist halt nicht gesunder menschenverstand.:rolleyes:
 
Fahrräder (bis auf Kinderfahrräder) sind Fahrzeuge im Sinne der StVO. Die Ausnahmen stehen in §24 StVO. Fahrräder sind jedoch keine kraftfahrzeuge ;) .
 
1. Schreib Dir ganz genau auf, wie es passiert ist.
2. Geh zum Anwalt.

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Du allein und die anderen zu Zweit waren ist die Sache für Dich problematisch.

Jeder andere Rat ist völliger Unsinn. Immer das gleiche mit den Rechtsfragen hier. Ein jeder läßt mal Hören, wie er es so sieht. Helfen tut Dir dass Garnichts.
 
:lol: das schreib ich in meine nächste Klageschrift mal rein, vielleicht sieht es der Richter auch so.

...könnte da auch eigentlich öfters stehen. Wenn man nicht daran verdienen würde, müßte man sich doch mit Grausen vom Prozeßgebahren in D abwenden. Es gehört doch zum guten Ton, grundsätzlich alles Mögliche, auch das Fernliegenste zur imaginären Schuldabwehr eingesetzt:
"Ja, Herr Richter, der Mountainbiker kam mit mindestens 60 Sachen auf mich zu und hat mir noch per Handzeichen zu verstehen gegeben auszusteigen...außerdem wirbelte er soviel Staub auf, daß ein Einschätzen seiner Geschwindigkeit nicht möglich war, und dies sollte einem Mountainbiker doch auch bewußt sein...und ich hatte auch den Rückspiegel geguckt und der MTBler hat sich doch absichtlich im toten Winkel genähert, um mich zu erschrecken - Herr Richter - hiermit konnte ich doch nicht rechnen...zudem dürfen hier nur Anlieger fahren, und Hinnerk sein Rad, das hätte ich doch klappern hören...."

...wenn hier die gelangweilten Dorfrichter so gerne Mitschuld einräumen, liegt das eher an dem Geseier, als an der tatsächlichen Ausgangslage, die wollen nur den Fall los sein und gehen den Weg des geringsten Widerstands - und das ist kein Recht, sondern Rechtsprechung(...bei der die deutschen Richter so gut sind, wie die deutschen Schüler in Rechtschreibung).

Aber wer hat noch die Größe, zu seinem Verschulden zu stehen, wo's doch schöner ist, dem eigentlich Unschuldigen noch einen reinzuwürgen...
 
wow, hier is ja mittlerweile richtig was los wie ?

da hab ich ja maln schön in die schei..e gepackt wie ?

naja also je länger ich mir den Unfall vor Augen halte um so mehr bin ich der Meinung das die Hauptschuld bei der Beifahrerin bzw. dem PKW liegt.

weil a) hat er mich kurz vorher in einer kleinen Steigung überholt und hätte aufgrund dessen schon damit rechnen können das ich irgendwann wieder bei ihm ankommen

weil b) ist der Feldweg so schmal gewesen das ich links nicht vorbei gekonnt hätte. Linke Seite war ein tiefer Graben und rechte Seite eine Hecke. Für mich blieben lediglich ca. 60-70cm zum vorbeifahren. Das werd ich aber nochmal genau ausmessen fahren.

Von der Fahrradfront gibts auch neues: Rahmen hat nen Riss, Gabel krumm ! Tja, da muss ich wohl mein neues Bike schon nach ca. 20km Ausfahrt beerdigen ! Scheiss Jahr echt !:heul:
 
Wenn da nur 60 -70 cm Platz sind, fahr ich da nicht vorbei, denn der Lenker ist min. 60 cm breit und nur 10 cm Platz links und rechts wäre mir zu riskant und die hattest Du angeblich nicht mal.
Da bist Du dann nicht ganz unschuldig, aber die Hauptschuld liegt meines Erachtens beim Beifahrer.
 
werde das morgen nochmal ausmetern, bin mir mit der breite nicht mehr ganz sicher, kann auch etwas mehr oder weniger sein. fakt ist ja aber das ne tür nicht 1m breit ist und ich ja schliesslich dran gekommen bin !
 
Auf der linken Seite angehalten. Du rechts vorbei. Beifahrer muß sich auch vor dem Tür öffnen vergewissern, das keine Gefahr für den nachfolgenden Verkehr besteht.
Kann dir leider auch keine rechtsverbindliche Aussage machen, aber wenigstens ein bißchen Mut machen. Zum Glück ist dir nix passiert, aber schade um das neue Bike:heul:
 
Hi

Die Rechtschutz muss dann aber auch für den Verkehr sein (ist es nicht automatisch!!) und da hakt es oft.

Letztlich darf noch zu hoffen sein das es kein Privatweg ist, dann ist es richtig Essig.

Rechtlich wird Dir bei den Umständen nur ein Anwalt mit Fachrichtung Verkehrsrecht eine verlässliche Aussage machen können. Zumal es 2 zu 1 in Sachen Zeugen steht, Du rechts dran vorbei bist, das ganze evtl. keine öffentliche Strasse war, Dein Rad sicherlich nicht der Strassenverkehrsodnung entspricht und der Schaden bei umgeklappter Türe sicherlich die 100 Euro dicke übersteigt. Ich bin selber gerade hinnen übergeschlagen als 2 Türen lackieren 1200 Euro hieß. Türscharniere sind an der A-Säule des Chassis montiert und dan wirds gern richtig schnuckelig.

Im nachhinein ne RS abzuschließen bringt übrigens nix, da der Rechtsfälle immer NACH Versicherungsabschluss passieren dürfen damit die Versicherung das löhnt.

Wenn Du ne Haftpflicht hast (sollte jeder haben), dann ist die der Ansprechpartner für die Schadensbegleichung. Die schlägt sich dann nett mit der gegnerischen Versicherung rum ;) Die Haftplicht trägt auch die Schäden die man per Pedes fabriziert. Da hab ich Erfahrung mit :)
 
Letztlich darf noch zu hoffen sein das es kein Privatweg ist, dann ist es richtig Essig.

Wieso? Erwächst Eigentümern hier vielleicht das Recht, unliebsamen Benutzern die Tür in die Fresse zu schlagen?

Mensch, der braucht doch erstmal nur seine Ansprüche an die andere Versicherung stellen(die auch dem Geschädigten die anwaltliche Hilfe zu zahlen hat), und erstmal sehen, ob nen Gezänk entsteht...

...ach, und ne Haftpflicht wehrt nur Ansprüche ab...
 
Die Tatsache das er dich überholt hatt könnte hier für dich ganz entscheidend sein. Der Beifahrer musste dann verstärkt mit dir rechnen.
Woraus man dir allerdings einen Strickdrehen könnte ist aber deine Geschwindigkeit in Verbindung mit dem Abstand zum Auto. Die Frage nach dem Privatweg dürfte hier eigentlich keine Bedeutung für den Unfall haben (ersrechtnicht da er dich überholt hatt und mit dir rechnen musste). Genauso verhält es sich mit der Konformität deines Rades zur Straßenverkehrsordnung da diese nicht ursächlich mit dem Unfall zusammenhängt. Der Unfall wäre auch mit einem nach der Straßenverkehrsordnung ausgestatteten Rad so abgelaufen. Das ist allerdings nur meine juristische Einschätzung als halb Leihe. Kann dir aber nur raten schnell anwaltlichen Rat einzuholen bevor der Unfallgegner noch auf dumme Gedanken kommt.
 
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