Tilman
Mitgl. Bundesvorstand DIMB
- Was siehst DU nicht so? Die 10-er § bieten derzeit keine Abstimmung über elektronische Medien.
- Na, dann schau mal nach USA.
- Genau so wird es bei der nächsten außerordentlichen Mitgliederversammlung laufen.
Wie was laufen wird, werden die Mitglieder bestimmen.
Nach eingehender Überlegung sehe ich zwar keine Probleme, elektronisch einzuladen (wer keine Mail hat, per Post), aber ich sehe keine Möglichkeit einer elektronisch kommunizierten Mitgliederversamlung (MV). Denn nicht jedes DIMB-Mitglied hat die technischen Möglichkeiten hierzu.
Zudem stellen sich die Kandidaten dann in personam vor, was nur durch eine Video-Verbindung ersetzbar wäre. Schließlich muß sich ein wahlberechtigtes Mitglied expressis verbis ein Bild davon machen können, welches Bild der/die Kandidat/in im Falle einer Wahl hinterher beim Vertreten der DIMB abgibt. Das gilt auch und gerade für mögliche und spontane Gegenkandidaturen aus dem Plenum, bei denen die Kandidaten keine vorherigen Vorstellungsmaßnahmen treffen konnten.