Tilman
Mitgl. Bundesvorstand DIMB
Das Thema eröffne ich, weil sich seit heute die Diskussion auf mehrere Foren zu zerstreuen droht.
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Das Thema eröffne ich, weil sich seit heute die Diskussion auf mehrere Foren zu zerstreuen droht.
Gemäß unserer Position OPEN TRAILs hat Klaus in Absprache keinen Wegenetzvorschlag gemacht sondern daraufbestanden, dass wir alle Wege gem. unserer Satzungsdefinition nutzen dürfen, also auch solche die weniger als 2,5 m breit. Ich finde hier Klaus Position absolut konsequent und habe sie von Anfang an unterstützt.
Unsere Satzung kann sich nicht über naturschutzfachliche Notwenigkeiten hinwegsetzen, sie dagegen pauschal anzuführen wäre unsinnig. Umgekehrt kann es nicht sein, daß Wege ohne Grund gesperrt oder ohne Grund Wegebreitenlimits installiert werden. Um unsere Grundsätze geht es daher aus meiner Sicht nicht.
Bekäme ich in meiner Naturschutzbehörde einen Brief, in dem die OPEN TRAILS Forderung vertreten wäre, dann würde ich freundlich und bestimmt und das einvernehmlich mit den Kollegen aus der Landwirtschafts- und Forstverwaltung antworten, daß ich gerne konkret (!) wüßte, was wo wie Sache ist, weil Grundsätzlichkeiten rechtlich nicht von Interesse sind. Ich würde mich allerdings konsequenterweise und auch aus rechtlichen Gründen von jeder unbegründeten Wegebreitenlimitierung distanzieren, weil das reine Bürokratie wäre.
Es geht m.E. um ein unsererseits zu vertretenes umfassendes (!) Wegenetz (incl. ökologisch vertretbarer Trails!) im Siebengebirge, das dem Gebirge und den Bikern bekömmlich ist, nicht mehr und nicht weniger. Man darf sich dabei nicht in Grundsätzen verlieren (ohne die Grundsätze selbst zu verlieren), sollte aber ggf. tatsächlich sensible Zonen/Wege (ggf. auch nur tageszeit- oder jahreszeitbezogen) ausschließen. Das hat nichts mit formalen Aspekten zu tun (2.5m Limit o.ä.) sondern mit fachlichen Aspekten vor Ort und das Weg für Weg (nach dem LG darf man in NSG, das ja schon da ist, ohnehin nur auf Wegen radfahren). Wir müssen die Behörden zwingen, über das wenige hinaus, was wir ggf. selber nicht befahren wollen, Weg für Weg zu begründen, warum das Biken dort dem Prozesschutz ebenso zuwiderliefe. In vielen Fällen wird die Behörde das nicht können.
Es hinterläßt bei Behörden meistens einen ziemlich durchgreifenden Eindruck, wenn die Betroffenen selber Naturschutzbelange anführen und das dann auch noch einzelfall- bzw. sachbezogener als diejenigen, die pauschal Natur contra Mountainbike bzw. fachlich unsinnigerweise Prozessschutz contra MTB kultivieren.
Ich kenne das aus dem Motorsport, wo ich Veranstalter (z.B. im Rallyesport) dahingehend berate, Behörden ausführlich zu erläutern, warum man wo ggf. aus eigener fachlicher Kenntnis heraus nicht fährt (woraus sich dann ergibt, daß man woanders umso besser und selbstverständlicher fährt). In der Regel sind Behörden noch nicht daran gewöhnt, daß man ihnen als Wirtschaftswegenutzer in Sachen Naturschutz zuvorkommt und sie Probleme bekommen, nun den Rest der Wege zu verhackstücken, die sie gerne ungenutzt sähen.
Kennen wir in der IG einen Biologen, der die Details im Siebengebirge so weit kennt, daß eine Analyse oder ein Auffinden tatsächlicher (und nicht grüniedologischer) Konfliktpunkte im Detail möglich würde.
Moin.
Also um nochmal auf meine frage von gestern zurückzukommen.
Die Antwort von dir Tilman find ich für mich ziemlich Unbefriedigend.
Warum sieht der Förderverein Nationalpark Senne-Eggegebirge das Projekt denn auch in Gefahr wegen der GröÃe bzw. ein Verwässern dessen? Irgendwo muà es diese GröÃenfestlegung ja geben weil sonst würde das ja nicht an so vielen stellen auftauchen. Hier mal das Zitat :
Der Förderverein Nationalpark Senne-Eggegebirge begrüÃt grundsätzlich die Pläne für einen neuen Nationalpark Siebengebirge, übt aber auch Kritik hinsichtlich der fachlichen Standards z.B. der geringen GröÃe von nur 4.500 ha. Hier sieht der Förderverein dringenden Nachbesserungsbedarf um die internationalen Kriterien z.B. eine MindestgröÃe von 6.000 ha zu erfüllen und um die Marke âNationalparkâ nicht zu verwässern.
Und zum Thema Wegenutzung hab ich die einstellung es ist doch erst mal besser auf "nur" 2m Wegen fahren zu dürfen dafür aber im ganzen 7GB als wenn es tatsächlich soweit kommt schlimmsten falls nur noch 1/4 nutzen zu dürfen. ( Meine persönliche Meinung ) (( Und das Thema Wegeregel kann man danach noch in angriff nehmen weil das Kind ja eh schon in den Brunnen gefallen ist ))[/SIZE]
Ich wäre dankbar für Antworten.
GruÃ
Volker
Hallo Volker,
Das sehe ich leider anders denn nachher drüber zu verhandeln das wir auch noch die nicht 2,5 Meter breiten Wege fahren zu dürfen sehe ich als Aussichtslos.
Und Sorry wenn wir aus 2,5 Breiten Forstautobahnen fahren wolllten dann brauchen wir nichts zu tun.
Leider sind die wirklich schönen Trail alle viel schmaler.
Aber frag mal die Leute von Tourentreff Siebengebirge wo sie denn lieber fahren. (aber bloß nicht öffentlich)
Gruß
Klaus
Hallo Klaus.
Das ist mir schon klar das wir lieber auf den "schmalen" wegen fahren. Deswegen will ich ja auch gar nicht über ein Wegekonzept sprechen , sondern irgendwelche Lücken wegen dem Nationalpark vorhaben zu finden um dies doch noch irgendwie evtl. stoppen zu können. ( Weil es ist doch besser ein 7GB mit einschränkung als gar kein 7GB mehr. Und das passiert zwangsläufig wenn das zum NP wird )
Gruß
Volker
Hallo Klaus.
Das ist mir schon klar das wir lieber auf den "schmalen" wegen fahren. Deswegen will ich ja auch gar nicht über ein Wegekonzept sprechen , sondern irgendwelche Lücken wegen dem Nationalpark vorhaben zu finden um dies doch noch irgendwie evtl. stoppen zu können. ( Weil es ist doch besser ein 7GB mit einschränkung als gar kein 7GB mehr. Und das passiert zwangsläufig wenn das zum NP wird )
Gruß
Volker
Hallo Volker,
wenn der National Park gekippt wird oder gar nicht entsteht wäre das für alle Bewohner die das Siebengebirge als Naherholungsgebiet im Köln-Bonner Raum nutzen wohl das beste.
Es ist auf den vielen Wegen heute schon an Sonn und Feiertagen soviel los
das ich mir nicht vorstellen will wenn nur noch 43 % keine progressiven Schutzzone sein sollten und damit viele Wege wegfallen würden.
Aber das muss auch allen Bewohnern im Ballungsgebiet Köln/Bonn klar gemacht werden.
Gruss
Klaus
1. Ich sehe momentan keine Chance, das Projekt als solches zu kippen.
2. Für die Diskussion um die Flächenangaben ist mir die Zeit zu schade, weil das keine rechtsverbindlichen Größen sind. Jedes halbbwegs brauchbare Gericht wird in erster Linie feststellen, ob den die gesetzlichen (!) Kriterien erfüllt sind. Diese Herumwuselei mit untergesetzlichem Zeug wie Erlassen und anderem Mist geht mir auf den Sack. Ich werde hier keinem falsche Hoffungen machen, daß so etwas tauglich wäre.
Die Wegebreitenregelung ist fachlich Unsinn und gehört deshalb gekippt. Sie steht allerdings nicht im Nationalparkkonzept, sondnern in der NaturschutzVO Siebengebirge, ist also rechtlich eine andere Baustelle.
Meine Frage nach dem Biologen ist nicht die Frage nach einem Biologen von Amts wegen, sondern nach einem Biologen, der die Sache aus unserer Sicht überschaut. Daß ich damals auf der Sitzung nicht anwesend war, ist insoweit irrelevant, weil eine Konfliktpunktanalyse in unserem Sinne dort nicht möglich gewesen wäre (so klein ist das 7G dann doch nicht).
Wir können natürlich warten, mit was diejenigen am Ende ´rüberkommen, die Prozesschutzgebiete für uns sperren wollen. Dann reagieren wir eben und agieren nicht. Das ist zwar wenig hilfreich, aber wenn´s denn sein soll.
Es ist auf den vielen Wegen heute schon an Sonn und Feiertagen soviel los
das ich mir nicht vorstellen will wenn nur noch 43 % keine progressiven Schutzzone sein sollten
Aber das muss auch allen Bewohnern im Ballungsgebiet Köln/Bonn klar gemacht werden.
Gruss
Klaus
1. Auf welcher Rechtsgrundlage beruht denn der Zweifel es nicht kippen zu können ?
Also diese Ansicht kann ich nicht teilen. Ich kann mir nicht vorstellen das sich diese Zahlen irgenjemand aus der Nase zieht!
Ich sehe immer noch nicht ein, daß man dort, wo man eine natürliche Waldentwicklung ermöglichen will, Wege sperren muß. Auch die Gutachten geben keinen triftigen Grund her. Das wird hier von jedem so hingenommen, als müßte es so sein.
Ich kann mit´r das vorstellen, es sei denn, es nennt mir jemand die verbindliche (!) Rechtsquelle, sprich Gesetz oder RechtsVO. Vorher tut sich da bei mir in Sachen Mindestgröße o.ä. nix.
Wer könnte es denn Beweisen das die Vegetation vom Menschen herbeigeführt ist, ein Biologe, ein Gutachten?Weil ich keinen Ansatz habe, wo die Kriterien aus dem §43 LG nicht erfüllt sind.
Gut wäre es, wenn man nachweisen könnte, daß das 7G im wesentlichen, so wie der Taunus, eine anthropogen herbeigeführte Vegetation hat. Dann fängt die Sache an, beim §43 LG zu klemmen.
Ich kann mir eine derartige Popelgenese gut vorstellen, es sei denn, es nennt mir jemand die verbindliche (!) Rechtsquelle, sprich Gesetz oder RechtsVO. Vorher tut sich da bei mir in Sachen Mindestgröße o.ä. nix.
Wer könnte es denn Beweisen das die Vegetation vom Menschen herbeigeführt ist, ein Biologe, ein Gutachten?
Die Größenangaben sind Empfehlungen (!) von der IUCN (International Union for the Conservation of Nature and Natural Resources) und sind damit unverbindlich. Die IUCN schreibt als Definition (Q.: WWF, Hintergrundinformation Internationale Schutzgebiets-Kategorien der
IUCN Stand September 2004)
Kategorie II: Nationalpark (National Park)
Definition: Natürliches Gebiet von Land
und/oder Meer, das dazu bestimmt ist, a) die
ökologische Unversehrtheit eines oder mehrerer
Ökosysteme für die jetzige sowie zukünftige
Generationen zu schützen, b) Ausbeutung oder
Besiedlung auszuschließen, die schädlich für das
beabsichtigte Ziel sind, und c) eine Grundlage zu
liefern für geistige, wissenschaftliche,
pädagogische, Erholungs- und Besucher-
Möglichkeiten, die alle umweltverträglich und
kulturell vereinbar sein müssen.
In diese Kategorie, zu der beispielsweise auch der
Nationalpark Bayerischer Wald gehört, fallen
ursprüngliche oder landschaftlich reizvolle
Gebiete mit nationaler oder internationaler
Bedeutung im Bezug auf ihren geistigen,
wissenschaftlichen, pädagogischen oder
touristischen Wert. Ziel ist der Erhalt von
repräsentativen biotischen Gesellschaften
beziehungsweise Arten sowie genetischen
Ressourcen. Der Besucherstrom ist so weit zu
erlauben, dass das Gebiet noch in seinem
natürlichen oder zumindest fast natürlichen
Zustand erhalten werden kann. (.....).
Das Gebiet sollte so groß sein, dass es ein oder
mehrere vollständige Ökosysteme umfasst, die
sich noch weitestgehend in einem natürlichen
Zustand befinden.
Wichtig für uns ist es, daß sowohl das BNatSchG als auch die IUCN die Erholungsfunktion im Gegensatz zum LG NRW mit vorsehen.
Ich sehe immer noch nicht ein, daß man dort, wo man eine natürliche Waldentwicklung ermöglichen will, Wege sperren muß. Auch die Gutachten geben keinen triftigen Grund her. Das wird hier von jedem so hingenommen, als müßte es so sein.
Frau Kohlhaas schrieb:In den Prozess-Schutzzonen wird es keine Mountainbiking-Möglichkeiten geben. In den Pflegezonen ist es bei Nationalparkverträglichkeit möglich. Näheres regelt die Nationalparkverordnung nach entsprechender Diskussion im AK Tourismus. Die Basis für die Nutzungen stellt das in Arbeit befindlichen Wegekonzept dar. Ein nach Einrichtung des Nationalparks aufgestellter Nationalparkplan sieht dieses Wegekonzept zwingend vor.