Ungeschriebene Gesetze

schließt § 1 RRler mit ein? Dann wäre ich nicht ganz einverstanden, zumal es mir schwer fallen würde, mich dann an jenes Gesetz zu halten.

Neues §: Waldarbeitern oder anderen unbefugten Personen, die es für nötig halten, nicht oder nur schwer überwindbare Hindernisse auf Trails oder sämtliche, offensichtliche MTB-Wege zu deponieren, dürfen ebenso an deren primären Geschlechtsorganen gestraft werden wie bereits in §12 niedergschrieben.
 
§18 Sonntagsradler, Schoenwetterradler und Biker auf die §5 zutrifft sind Gnadenlos in den naechsten Baum abzudraengen

§19 Wenn der Biker keinen mit Schlammverkrusteten Koerper hat wird ihm §2 auch aberkannt
 
Mir fällt zwar grad keiner ein, aber die Reihenfolge muss geändert werden!!! § 11 muss zu §1 werden!
Noch ne dumme Frage hinterher. TRau mich kaum zu fragen... Was isn RR-Fahrer????
 
schließt § 1 RRler mit ein? Dann wäre ich nicht ganz einverstanden, zumal es mir schwer fallen würde, mich dann an jenes Gesetz zu halten.

Neues §: Waldarbeitern oder anderen unbefugten Personen, die es für nötig halten, nicht oder nur schwer überwindbare Hindernisse auf Trails oder sämtliche, offensichtliche MTB-Wege zu deponieren, dürfen ebenso an deren primären Geschlechtsorganen gestraft werden wie bereits in §12 niedergschrieben.


na, baust dir einen manta auf?
 
§ 14 RR fahrer können nichts dafür und sollten wie Menschen behandelt werden. Jeder Mountainbiker hat die Pflicht Ihnen zu Helfen.
Geil! Das bedeutet ja, dass RR-Fahrer generell unmündig sind! -> §14a Kein Stimmrecht(wofür oder -gegen auch immer) für RR-Fahrer!!!
§16 Wenn man einen Full Face Helm trägt, und es kommen einem Wanderer entgegen, muss zwecks PR angehalten werden, der Helm abgenommen werden und gegrüßt werden, um weitere Schäden am Image der MTB Gesamtgruppe zu vermeiden.
Wie wärs mit §16a: Wer auch noch eine Protektorjacke, Protektorshort usw. trägt, muss unaufgefordert strippen! Kommt bei Rentnern bestimmt gut.
§ 17 Wenn Ferien sind sollten sich bikende Kids aus den Foren fernhalten. Sofern sie kognitiv nicht in der Lage sind gegebene Informationen zu verarbeiten.
:anbet::daumen::anbet::daumen:
Ausnahme: die wirklich unterhaltsamen...
 
Hm..Was ist an an RST- und Suntourgabeln so schlimm??:confused:
Und nein ich oute mich nicht bin nur neugierig:D
mfg Ares
 
§20: Räder mit mehr als 130mm Federweg (vo+hi) dürfen nur an Personen verkauft werden, die amtlich bestätigt mind. 1mal pro Woche 2 Meter ins Flat droppen.
 
Hm..Was ist an an RST- und Suntourgabeln so schlimm??:confused:
Und nein ich oute mich nicht bin nur neugierig:D
mfg Ares

Die Frage geht wohl an meinen Vorschlag :D

Die meisten Gabeln von denen bieten viele Features, wobei einige dieser Features eigentlich schlecht bis garni funktionieren. Das Federverhalten ist auch recht mies, mit dem gespartem Geld würde ein besseres Laufrad vorn und ne Starrgabel deutlich mehr bringen (Impuls ist Masse mal Geschwindigkeitsänderung, ergo sind Stöße deutlich gedämpft wenn einfach weniger Masse da ist, da wirkt das Wunder). Wobei das auf MTB-Gabeln zutrifft und für alles Andere hab ich keine Meinung parat.
Deswegen: RST und Suntour an nem MTB sind einfach nicht stilecht. Wobei die Magnesiumteile ner RST Omega sehr gut brennen und so doch Spaß bringen können :D
 
Hi einstimmig entschieden wurde das RST und Suntour Gabeln verpönt sind und nur durch einen geeigneten Haarschnitt ausgeglichen werden. Somit ein neues Gesetz.

Im Gesetz "Walker" gibt es Unstimmigkeit --> Gesetz vorerst abgelehnt

Leute der user "the Body" scheint die Rolle der Opposition einzunehmen. Ist es so?

@ VA 700 es ist in § 1 der jetzt § 11 ist von Bikern die rede, also ja entweder du verstößt gegen das Gesetz oder es wird noch geändert.;) Wobei Du dich dann an § 14 halten müsstest( Is ja kein Pflichtprogramm hier)

hier eine aktuelle Liste

§ 1 Jeder Biker hat das Recht einen Paragraphen in das Bike Gesetzbuch (BGB) einzubringen. Es gilt wie ein Ehrenkodex und darf nur von der gesamten Bikecommunity geändert werden. Es gilt einstimmige Mehrheit

§ 2 Das Thema Schutzbleche darf nicht zur Diskussion stehen egal wie schlecht das Wetter ist. Wenn jemand Schutzbleche am Bike hat muss man versuchen aus Höflichkeit wegzusehen und so tun als wenn nichts gewesen wäre.

§ 3 Tiere werden mit Respekt behandelt! Und unter keinen Umständen absichtlich erschrocken. Ausnahmen bilden Kampfhunde, denn sie sind faire Gegner.

§ 4 Wer bremst verliert.

§ 5 RST- und Suntourgabeln am Rad verwirken alle Rechte die einem MTBler zustehen. Ausnahme: ein geeigneter Haarschnitt.

§ 6 Wenn zwei Mountainbiker nebeneinander auf ein Hinderniss zurollen (Baum, Stein, Schranke ...) das verhindert dass beide nebeneinander weiterfahren können, so hat jeder dem anderen die Vorfahrt abzutreten. Ausnahmen bilden ein Rennen.

§ 7 Wenn zwei Mountainbiker mit hoher Geschwindigkeit aufeinander zurollen,
hat jeder dem anderen das Recht die Fahrspur beizubehalten einzuräumen.

§ 8 Der geneigte Biker möge einem Fußgänger immer Vorrang gewähren, solange dieser sich nicht auf einem ausschließlich für Radfahrer freigegebenem Weg befindet, der nicht unmittelbar an einen Fußweg anschließt. Bei Radwegen die sich auf gleicher Ebene mit einem Fußweg befinden ist ein rücksichtsvoller Umgang an den Tag zulegen

§ 9: Rennradfahrer, Kleinwagen, LKWs, Busse und andere Blockierer des zügigen Verkehrsflusses müssen(!) überholt werden.

§ 10 Wer in einer Gruppe von mindestens Zwei Personen fährt darf sein können nur unter beweis stellen wenn es
1. Den anderen Teilnehmern den Spaß nicht verdirbt
2. Vorangekündigt wird das man „nur mal was versucht will“
3. eh schon klar ist das man der/die größte ist
Wer in einer Gruppe mit weniger als Zwei Personen in Gestalt fährt hat ein Problem.

§ 11. Biker sollten sich grüßen auch wenn sie sich nicht leiden können

§ 12 Ertappte Bikediebe sind rücksichtslos mit Schellen zu bestrafen. Der Versuch ist starfbar. Im Wiederholungsfall drohen 100 Schläge mit dem Flatpedal auf die nackte Eichel.

§ 13 Das Rauchen von Zigaretten während der fahrt ist zu unterlassen. Es ist nur gestattet wenn §5 zutrifft

§ 14 RR fahrer können nichts dafür und sollten wie Menschen behandelt werden. Jeder Mountainbiker hat die Pflicht Ihnen zu Helfen.

§ 14.a Kein Stimmrecht (wofür oder - gegen auch immer) für RR-Fahrer!!!


§ 15 Trainingspartner, die grundsätzlich ihre Trainingseinheiten verschweigen um dann ganz erstaunt am Berg wegzufahren mit den Worten "ich bin ein Naturtalent" sollte man straffrei eigens Justiz walten lassen dürfen, vor allem wenn genannte mit Leihrädern unterwegs sind

§16 Wenn man einen Full Face Helm trägt, und es kommen einem Wanderer entgegen, muss zwecks PR angehalten werden, der Helm abgenommen werden und gegrüßt werden, um weitere Schäden am Image der MTB Gesamtgruppe zu vermeiden.

§16a. Wer auch noch eine Protektorjacke, Protektorshort usw. trägt, muss unaufgefordert strippen!

§ 15 Schäden an Kettenblättern, Pedalen, Lenkern und anderen Extremitäten des MTBs sollten bei Kontakt mit Bäumen, Schranken, Laternen und Verkehrsschildern von der entsprechenden Behörde (Stadt / Land / Pächter) getragen werden, wenn diese per Schwarzarbeit errichtet wurden

§ 17 Wenn Ferien sind sollten sich bikende Kids aus den Foren fernhalten. Sofern sie kognitiv nicht in der Lage sind gegebene Informationen zu verarbeiten. Ausnahme: die wirklich unterhaltsamen...

§18 Andere bikende Kumpels dürfen nicht nach den Bikes oder Parts beurteilt werden. Es sei denn § 5 tritt in kraft, hier ist wie in §14 Hilfe zu leisten.

§ 19 Waldarbeitern oder anderen unbefugten Personen, die es für nötig halten, nicht oder nur schwer überwindbare Hindernisse auf Trails oder sämtliche, offensichtliche MTB-Wege zu deponieren, dürfen ebenso an deren primären Geschlechtsorganen gestraft werden wie bereits in §12 niedergschrieben.

§20 Sonntagsradler, Schoenwetterradler und Biker auf die §5 zutrifft sind Gnadenlos in den naechsten Baum abzudraengen

§21 Wenn der Biker keinen mit Schlammverkrusteten Körper hat wird ihm §2 auch aberkannt

§ 22 Räder mit mehr als 130mm Federweg (vorne und hinten) dürfen nur an Personen verkauft werden, die amtlich bestätigt mind. 1mal pro Woche 2 Meter ins Flat droppen.

§ 23 Jeder Biker hat die Pflicht die Welt zu überzeugen ,dass der Treppendrop als olympische Disziplin anerkannt wird

§ 24 Wer keine steife Kurbel kriegt oder sie nicht mehr schwingen kann (auch separat) sollte einen Urologen oder Gynäkologen aufsuchen
 
...und wenn er in neonfarben und engen hosen fährt .... scherz - so´n blödsinn - echt - stil ... dass ich nicht lache ....
 
nicht zu vergessen...
§ 5 a....das gilt auch für Menschen die, die Buchstabenfolge C-A-N-N-O-N-D-A-L-E auf der Kleidung, dem Rahmen oder sonstigen Bikeparkts mit sich führen...:D
...OK nur Spass...der Thread ist ja mal sowas von ...für´n ...Dingens...:lol:
 
Gut brennen würde die RockShox Dart3 auch:D
Das gute alte Magnesium:rolleyes:
Hoffe aber mal das die besser als der andere schrott ist.Mehr gemeinsamkeiten brauche ich nicht:lol:
mfg Ares
 
§ ?? bikende frauen werden sofort angegraben unabhänig von familienstand, religion und aussehen

§ Helme haben bei Dirt und Street nix zu suchen, wenn doch so muss der Kinngurt unter allen Umständen offen gelassen werden um evtl Abschürfungen auszuschließen.
 
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