Viel kann ich mit deiner etwas krausen Aussage nicht anfangen.
Wozu verpflichtet Eigentum deiner Ansicht nach?
Und wieso ein Landwirt der eben Wald besitzt, von dem er ja lebt, das ja sein Broterwerb ist, privilegiert sein soll, solltest du auch erklären können.
Gerade in deinem Beispiel besteht das Privileg darin, dass dem Eigentümer als einzigem die alleinige Verfügungsgewalt zusteht, also das Privileg, grundsätzlich erst einmal frei über eine Sache zu bestimmen. Insofern kann er dann seinen Lebensunterhalt eben gerade deshalb mit seinem Eigentum bestreiten, weil ihm die Rechtsordnung diese Privilegien der alleinigen Verfügungsgewalt und Nutzungsbefugnis zugesteht und im Umkehrschluss alle anderen Bürger von diesen Privilegien abschneidet. Insofern sind Grundbesitzer schon extrem privilegiert und da unterscheidet sich eure Rechtsordnung in Österreich auch nicht groß von der unseren in Deutschland.
Unser Grundgesetz gestattet dieses Privileg des Eigentums, verpflichtet den Eigentümer aber auch von Rechtswegen gleichermaßen dazu, sein Eigentum nicht grundsätzlich zulasten der Allgemeinheit ausüben, außer wo die einfache Gesetzgebung es ihm ausnahmsweise gestattet - siehe Art. 14 I, II GG. Daraus leitet sich dann eben unter anderem auch das einfachgesetzliche allgemeine Betretungsrecht ab.
Und ich muss, auch als Waldbesitzer, ganz ehrlich sagen, dass das gut ist. Es kann und darf einfach nicht sein, dass der Durchschnittsbürger lediglich aufgrund der rechtlichen Schranke des ungleich und unfair verteilten Eigentums an Wald- und Flurstücken aus dem gemeinschaftlichen Naturgut "Wald" ausgeschlossen wird, nur weil einige wenige Privilegierte (- Hobbyjäger, Forstindustrie und Großgrundbesitzer) das gerne so hätten - siehe geplante Reform des Bundeswaldgesetzes.
Klar ergeben sich durch ein allgemeines Betretungsrecht gewisse Interessenskonflikte, aber aufgrund der starken Asymmetrie der betroffenen Rechte in Anzahl und Qualität kann das kein Grund sein um die Grundrechte von Millionen von Bürgern kategorisch einzuschränken. Es braucht einzig eine clevere rechtliche Ausgestaltung des Betretungsrechts, die nur so viel verbietet wie nötig und so viel erlaubt wie möglich - und ein allmähliches Umdenken der Eigentümer. Die Zeit des Gutsherrendünkels ist endgültig vorbei, damit muss Schluss sein.