Mountainbiken Freies WEGERECHT: Volksbegehren in Österreich gestartet

Man kann mit seinem Eigentum nicht machen was man will – vor allem wenn dies Grundflächen betrifft.
Es dürfen vom Eigentum jeglicher Art z.B. keine Gefahren ausgehen.

Im Wald gilt z.B. ein Haftungsprivileg für Eigentümer (weil er eben "davon lebt"...). Du kannst auch mit deiner Landwirtschaftlichenfläche nicht machen was du willst, mit normaler Grünlandwidmung noch weniger. Du kannst auch nicht einfach ohne Genehmigung einen Wald roden weil er "eh mein Eigentum" ist. Du kannst nicht einmal einfach so eine Forststraße hineinbauen.

Waldentwicklungspläne kennen überdies Schutzfunktionen und Wohlfahrtsfunktionen, die ebenfalls in diese Kategorie fallen – wofür Eigentümer dann ebenso Förderungen bekommen.
Das ist ja auch in Ordnung so.
Aber grundsätzlich befahren lassen "muß" der Besitzer niemand. Es steht ihm jederzeit frei auf seinem Grund und Boden ein temporäres oder unbegrenztes Fahrverbot durch entsprechende Beschilderung kundgetan, auszusprechen.

So, jetzt ist man als Grundbesitzer zur Erhaltung des Weges verpflichtet. Der Weg dient in erster Linie zur Bewirtschaftung und wird mit entsprechenden Gerät befahren. Ich will damit sagen, der Weg kann nicht immer wie eine Waldautobahn aussehn.
Und jetzt kommt irgendein Radler, für den nichts zu gelten scheint und kommt zu Sturz und verletzt sich dabei.
Weil aber keiner das eigene Unvermögen zugeben will, sucht er die Schuld beim anderen, in dem Fall beim Wegerhalter. Irgendein Astl ist da sicher herumgelegen. Jetzt verklagt der Radler den Grundbesitzer.
Danke nein, auf die Brösel die man dann hat, ist sicher kein einziger Grundbesitzer erpicht.
 
Ich hatte gehofft, wir hätten das Mittelalter überwunden in dem der Pöbel hungerte und fror und die Großgrundbesitzer / Adel in ihren Liegenschaften jagten und Holz schlugen. Etwaige Haftungsfragen lassen sich gesetzlich sicher erklären; kein Mensch bei Verstand würde den Waldbesitzer in der Haftung sehen, soweit dieser nicht etwa Stacheldraht gespannt oder Bäume angesägt hatte.
 
Bei mir in der Heimat (Mitte Deutschlands) brauchst du erst gar nicht losfahren, wenn du nicht "angepöbelt" werden willst im Wald!
Übertreibst du jetzt nicht ein bisschen?

Ich kann grade wirklich nicht nachvollziehen, wie es sein kann dass ihr im Wald ständig von anderen Freizeitsportlern und Erholungssuchenden "angepöbelt" werdet - mir passiert das bei mehreren hundert Ausfahrten pro Jahr vielleicht ein oder zwei mal, dass sich jemand unfreundlich verhält. Die Erfahrung zeigt, dass gegenseitiger Respekt und freundlicher Umgang mit den Mitmenschen viele dieser Konflikte im Keim erstickt. Nicht für ungut, aber wenn das ständig vorkommt, liegts vielleicht auch ein bisschen an euch.
 
Ich hatte gehofft, wir hätten das Mittelalter überwunden in dem der Pöbel hungerte und fror und die Großgrundbesitzer / Adel in ihren Liegenschaften jagten und Holz schlugen. Etwaige Haftungsfragen lassen sich gesetzlich sicher erklären; kein Mensch bei Verstand würde den Waldbesitzer in der Haftung sehen, soweit dieser nicht etwa Stacheldraht gespannt oder Bäume angesägt hatte.
Du hast einfach keine Ahnung. In Ö gibt es das Gesetz zur Wegerhaltung (ist in D ganz ähnlich).
Und in Ö gibt es dazu (Sturz Mtb-ler klagt Wegerhalter) einen Präzedenzfall.
Lässt sich mit google finden.
 
Übertreibst du jetzt nicht ein bisschen?

Ich kann grade wirklich nicht nachvollziehen, wie es sein kann dass ihr im Wald ständig von anderen Freizeitsportlern und Erholungssuchenden "angepöbelt" werdet - mir passiert das bei mehreren hundert Ausfahrten pro Jahr vielleicht ein oder zwei mal, dass sich jemand unfreundlich verhält. Die Erfahrung zeigt, dass gegenseitiger Respekt und freundlicher Umgang mit den Mitmenschen viele dieser Konflikte im Keim erstickt. Nicht für ungut, aber wenn das ständig vorkommt, liegts vielleicht auch ein bisschen an euch.

Vor allem, weil inzwischen ja die eBiker die bösen sind - und die Bio-Biker die Helden! Bei wirklich jedem Wanderer geht der erste Blick zum Tretlager - und wenn sie da keinen Motor vorfinden, strahlen manche richtiggehend. Wie die beiden Amerikanerinnen letztes Jahr im Wettersteingebirge als sie mich sahen: "Oh wow, look, a real mountain biker!" 😘
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich drücke die Daumen für unsere österreichischen Nachbarn. Mein letzter Urlaub in Tirol war leider was Mountainbiken betraf absolut frustrierend(ausgewiesene Asphaltstraßen und Schotterautobahnen). Habe dies auch dem örtlichen Tourismusverband mitgeteilt und die lapidare Antwort bekommen: Dann machen sie halt in Zukunft woanders Urlaub. Somit war Österreich als Mountainbikeregion für mich gestrichen.
 
Es geht um die österr. Rechtsprechung.
ABGB § 364:
(1) Überhaupt findet die Ausübung des Eigenthumsrechtes nur in so fern Statt, als dadurch weder in die Rechte eines Dritten ein Eingriff geschieht, noch die in den Gesetzen zur Erhaltung und Beförderung des allgemeinen Wohles vorgeschriebenen Einschränkungen übertreten werden.
 
Viel kann ich mit deiner etwas krausen Aussage nicht anfangen.
Wozu verpflichtet Eigentum deiner Ansicht nach?
Und wieso ein Landwirt der eben Wald besitzt, von dem er ja lebt, das ja sein Broterwerb ist, privilegiert sein soll, solltest du auch erklären können.
Gerade in deinem Beispiel besteht das Privileg darin, dass dem Eigentümer als einzigem die alleinige Verfügungsgewalt zusteht, also das Privileg, grundsätzlich erst einmal frei über eine Sache zu bestimmen. Insofern kann er dann seinen Lebensunterhalt eben gerade deshalb mit seinem Eigentum bestreiten, weil ihm die Rechtsordnung diese Privilegien der alleinigen Verfügungsgewalt und Nutzungsbefugnis zugesteht und im Umkehrschluss alle anderen Bürger von diesen Privilegien abschneidet. Insofern sind Grundbesitzer schon extrem privilegiert und da unterscheidet sich eure Rechtsordnung in Österreich auch nicht groß von der unseren in Deutschland.

Unser Grundgesetz gestattet dieses Privileg des Eigentums, verpflichtet den Eigentümer aber auch von Rechtswegen gleichermaßen dazu, sein Eigentum nicht grundsätzlich zulasten der Allgemeinheit ausüben, außer wo die einfache Gesetzgebung es ihm ausnahmsweise gestattet - siehe Art. 14 I, II GG. Daraus leitet sich dann eben unter anderem auch das einfachgesetzliche allgemeine Betretungsrecht ab.

Und ich muss, auch als Waldbesitzer, ganz ehrlich sagen, dass das gut ist. Es kann und darf einfach nicht sein, dass der Durchschnittsbürger lediglich aufgrund der rechtlichen Schranke des ungleich und unfair verteilten Eigentums an Wald- und Flurstücken aus dem gemeinschaftlichen Naturgut "Wald" ausgeschlossen wird, nur weil einige wenige Privilegierte (- Hobbyjäger, Forstindustrie und Großgrundbesitzer) das gerne so hätten - siehe geplante Reform des Bundeswaldgesetzes.

Klar ergeben sich durch ein allgemeines Betretungsrecht gewisse Interessenskonflikte, aber aufgrund der starken Asymmetrie der betroffenen Rechte in Anzahl und Qualität kann das kein Grund sein um die Grundrechte von Millionen von Bürgern kategorisch einzuschränken. Es braucht einzig eine clevere rechtliche Ausgestaltung des Betretungsrechts, die nur so viel verbietet wie nötig und so viel erlaubt wie möglich - und ein allmähliches Umdenken der Eigentümer. Die Zeit des Gutsherrendünkels ist endgültig vorbei, damit muss Schluss sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
"Radfahren soll im Wald auf bestehenden und geeigneten Wegen auf eigene Gefahr erlaubt sein."

Eigentlich der absolute Irrwitz, dass sowas nicht erlaubt ist.
Ich beziehe mich mal auf Deutschland - hier ist es ja ähnlich gelagert:
Der Bürger denkt er ist Untertan der Regierung und nicht umgekehrt. Er soll also um selbstverständliche Sachen um "Erlaubnis" bitten und dieses "Recht" wird ihm dann gutsherrenartig von der Regierung zugestanden bzw. gestattet. Bzw. umgekehrt: Er Arbeitet und zahlt Steuern die dann von der Regierung für Dinge ausgegeben werden wo er keinen Nutzen, nicht selten sogar einen Schaden hat.
 
Die Überschrift von dem Beitrag ist übrigens nicht korrekt. Das Volksbegehren wurde noch nicht gestartet. Gestartet wurde das Einleitungsverfahren.
Hier ist genau erklärt wie es funktioniert:
https://www.oesterreich.gv.at/theme...kratie/buergerbeteiligung/2/Seite.320472.html

Es werden jetzt bis Ende des Jahres Unterschriften gesammelt um zu sehen ob genug zusammenkommen, um ein Volksbegehren überhaupt starten zu können. Diese Unterschriften zählen aber schon! Die Eintragungsfrist beim Volksbegehren ist dann aber nur eine Woche! Also am besten jetzt unterschreiben.
 
Ich hatte es gerne unterschrieben weil ich seit 22 Jahre in Österreich lebe. Leider kann ich es nicht unterschreiben weil ich kein Österreicher bin. Sehr traurig.
da werde ich wohl mal meinen Hintern zur Gemeinde bewegen müssen, leb zwar schon seit 15 Jahren in Ö aber ohne Ö-Staatsbürgerschaft is nix mit IDAustria :-D

Wäre wünschenswert wenn da was voran gehen würde. Macht mittlerweile nicht sonderbar viel Spaß hier wie vor 10-15 Jahren, wenn man recht regelmäßig recht sinnlos angemault wird....selbst auf Forstraßen...

Soweit ich weiß kann man die ID Austria auch als nicht-Ösi beantragen... Man muss nur einmal zum zuständigen Amt
 
Übertreibst du jetzt nicht ein bisschen?

Ich kann grade wirklich nicht nachvollziehen, wie es sein kann dass ihr im Wald ständig von anderen Freizeitsportlern und Erholungssuchenden "angepöbelt" werdet - mir passiert das bei mehreren hundert Ausfahrten pro Jahr vielleicht ein oder zwei mal, dass sich jemand unfreundlich verhält. Die Erfahrung zeigt, dass gegenseitiger Respekt und freundlicher Umgang mit den Mitmenschen viele dieser Konflikte im Keim erstickt. Nicht für ungut, aber wenn das ständig vorkommt, liegts vielleicht auch ein bisschen an euch.
Also mit Mtb auf Wanderwegen ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß mindestens böse Blicke zu bekommen wenn du mehr als 5 Wanderen begegnest in konservativeren Regionen vom DACH-Raum. Also Österreich, bw/bayern, manche Schweizer Kantone/Regionen.

"Radfahren soll im Wald auf bestehenden und geeigneten Wegen auf eigene Gefahr erlaubt sein."

Eigentlich der absolute Irrwitz, dass sowas nicht erlaubt ist.
Ich beziehe mich mal auf Deutschland - hier ist es ja ähnlich gelagert:
Der Bürger denkt er ist Untertan der Regierung und nicht umgekehrt. Er soll also um selbstverständliche Sachen um "Erlaubnis" bitten und dieses "Recht" wird ihm dann gutsherrenartig von der Regierung zugestanden bzw. gestattet. Bzw. umgekehrt: Er Arbeitet und zahlt Steuern die dann von der Regierung für Dinge ausgegeben werden wo er keinen Nutzen, nicht selten sogar einen Schaden hat.
Es ist eher umgekehrt: Adel und andere Großgrundbesitzer wie zb religiöse Institutionen sind die, die das Betretungsrecht ihres Besitzes aktuell und historisch einschränken wollen.
 
Es ist eher umgekehrt: Adel und andere Großgrundbesitzer wie zb religiöse Institutionen sind die, die das Betretungsrecht ihres Besitzes aktuell und historisch einschränken wollen.
Eben. Der Staat fungiert in diesem Konstrukt als Mittelsmann, der es dem Bürger ermöglicht seine Bedürfnisse gegenüber der Grundstückseigentümer aufzunehmen und durchzusetzen.

Ich würde wetten, dass wir ohne die explizite gesetzliche Regelung überhaupt nicht in den Wald dürften, weil es der Großteil der Grundstückseigentümer freiwillig nicht erlauben würde.

Das merkt man, wenn man dann mal in ein Bundesland kommt, in dem das Gros des Waldes im Staatseigentum ist (z.B Thüringen). Da ist die Betretung des Waldes nur in Ausnahmefällen ein Problem.
Beschränkungen gibt es aus meiner Erfahrung nur, wenn das Gebiet sich in Privateigentum befindet.
 
Es ist eher umgekehrt: Adel und andere Großgrundbesitzer wie zb religiöse Institutionen sind die, die das Betretungsrecht ihres Besitzes aktuell und historisch einschränken wollen.

eher nicht umgekehrt, sondern das gleiche was ich auch meine. Die obigen gehen ja auf die Regierung zu, die dem Bürger dann erklären soll, das er was nicht darf oder verzichten soll. Der nimmt das demütig hin. Zusätzlich gibts dann für sowas noch zufällig NGOs oder Bügerbewegungen, die den widerporstigen Bürgern erklären sie sollen für irgendeine "gute Sache" darauf verzichten und es wäre total sinnvoll.

Viel Wald gehört ausserdem dem Staat -> Bürgern.
 
Im Endeffekt geht's nur ums Geld würden die Grundbesitzer genug Geld dafür bekommen.... schwupps und schon wäre das alles kein Problem....
Natürlich. Im ganzen Leben gehts nur um die 3 Dinge: Geld, Sex, Macht (<-Ego)

Wenn du dich also manchmal fragst, warum irgendwelche Entscheidungen so getroffen wurden, wie sie wurden -> Oben steht die Lösung.
bzw die frage stellen: Welchen Weg würde das Geld nehmen ;)
 
selten so gelacht. hast ein Beispiel?
Die Tatsache, dass ein generelles Betretungsrecht des Waldes gesetzlich geregelt ist und Waldeigentümer in der Regel den Zugang zum Wald nicht behindern dürfen. Der ganze Artikel 14 des GG ist ein Beispiel dafür.

In Bayern gibt es konkret das Jedermannsrecht, durch das Waldeigentümer die Betretung durch Wanderer, Spaziergänger, etc. dulden MÜSSEN.
Das würde in vielen Fällen durch Waldeigentümer ohne rechtliche Grundlage nicht passieren, was man auch daran merkt, dass trotz dieser Regelung immer wieder Eigentümer versuchen, gegen das Jedermannsrecht vorzugehen.
Es gibt konkrete Fälle, in denen unrechtmäßige Absperrungen eines Privatgrundstückes zurück gebaut oder zerstörte Wege, wodurch der Zugang zum Wald verhindert werden sollte, wieder hergestellt werden mussten (z.B. hier).
 
1,5km lange asphaltierte Straße. 25 Jahre lang war die für mich problemlos befahrbar, bis es sich jemand anders überlegt.... Und genau sowas ist halt einfach nicht verständlich. Egal wie das zustande kommt. Es sollte nicht möglich sein. Man fährt da niemandem durch den Garten usw... Eine Asphaltierte Straße. Perfekte Zufahrt zum Berg. Alle anderen....großer Umweg.

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So ein Schild würde bei uns in der Gegend nicht lange stehen, obwohl (oder vielleicht gerade weil) fast der ganze Wald in der Umgebung den Esterhazys gehört...
 
Eben. Der Staat fungiert in diesem Konstrukt als Mittelsmann, der es dem Bürger ermöglicht seine Bedürfnisse gegenüber der Grundstückseigentümer aufzunehmen und durchzusetzen.

Ich würde wetten, dass wir ohne die explizite gesetzliche Regelung überhaupt nicht in den Wald dürften, weil es der Großteil der Grundstückseigentümer freiwillig nicht erlauben würde.

Das merkt man, wenn man dann mal in ein Bundesland kommt, in dem das Gros des Waldes im Staatseigentum ist (z.B Thüringen). Da ist die Betretung des Waldes nur in Ausnahmefällen ein Problem.
Beschränkungen gibt es aus meiner Erfahrung nur, wenn das Gebiet sich in Privateigentum befindet.
Und da sind wir auch beim Kern des österreichischen Problems. Über 80% der Wald und Bergfläche meines Heimatlandes ist in Privatbesitz.
In Deutschland sind, wenn ich mich richtig erinnere, um die 30% in Privatbesitz.
Und Österreich ist traditionell konservativ und Besitzenden gegenüber unterwürfig - wie man an diversen öffentlich gewordenen politischen chatverläufen gut erkennen kann 😉
 
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