skaster
Alter Fätter DIMBo
Nein,Er MUSS unter dem Kennzeichen sein…!!!
Egal wieviele sonst noch wo verbaut sind..
wer hat dir den Blödsinn eigentlich beigebracht?
Zitiere doch einfach mal die Norm, in der das verlangt wird.
StVZO §53
(5) Vorgeschriebene Schlussleuchten, Bremsleuchten und Rückstrahler müssen am äußersten Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Ist dies wegen der Bauart des Fahrzeugs nicht möglich, und beträgt der Abstand des äußersten Endes des Fahrzeugs von den zur Längsachse des Fahrzeugs senkrecht liegenden Ebenen, an denen sich die Schlussleuchten, die Bremsleuchten oder die Rückstrahler befinden, mehr als 1 000 mm, so muss je eine der genannten Einrichtungen zusätzlich möglichst weit hinten und möglichst in der nach den Absätzen 1, 2 und 4 vorgeschriebenen Höhe etwa in der Mittellinie der Fahrzeugspur angebracht sein. Nach hinten hinausragende fahrbare Anhängeleitern, Förderbänder und Kräne sind außerdem am Tage wie eine Ladung nach § 22 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Ordnung kenntlich zu machen.
In der Norm taucht nirgends das Kennzeichen und damit auch nicht die Anbringung eines Rückstahlers unter diesem auf.
Bei seitlichen Kennzeichen ist dieses auch häufig nicht das äußerste Ende des Fahrzeugs.
Reflektor unterm Kennzeichen, oder so wie verbaut unterm Fender?
Also nochmal, würdest du nun, wenn du mit oben gezeigten Mopped unterwegs bist, ein Bußgeld für einen nicht unter dem Kennzeichen angebrachten Rückstrahler bezahlen?
Ich jedenfalls nicht.
Man muss den Ordnungsbehörden nicht alles glauben, die wissen auch nicht alles.
Und deshalb kann man immer Widerspruch gegen solche Akte einlegen.
Und wie geschehen, hat man damit auch durchaus häufiger als gedacht Erfolg.