Schnäppchenjäger-Laberthread

ich habe mein aktuelles Rad so bei jemanden gekauft, ich habe ihm 2000€ gegeben, sein arbeitgeber hatte das finanziert, die ablöse waren wohl knapp 900, hat er 1100€ gewinn gemacht. das rad war mehr oder weniger neuwertig, winwin
Wenn das Leasing zuende ist und der Arbeitnehmer das Rad übernommen hat, ist das ja alles okay und legal. Es gehört ihm dann ja auch.
Beim oben beschriebenen Fall geht es aber um ein Rad, bei dem das Leasing noch läuft. Das gehört dem Arbeitnehmer nicht und es müssen noch Leasingraten und Ablöse bezahlt werden.
 
Muss man Ironie kennzeichnen in den Ferien?
Hast du dir irgendwie den Kopf gestoßen?

Ironie konnte man aus deinem Satz nicht rauslesen und ist immer generell schwierig in Schriftform.
Dazu komm, dass sich hier nicht jeder mit Preisen auskennt.

Wenn dir andere versuchen zu helfen würde ich es mal mit einem Mindestmaß an Dankbarkeit versuchen.

#äffchen
 
Shice... Falscher Thread 🫣 🫣 🫣


Bitte um Belehrung
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Der Leasinggegenstand kann durch den Besitzer (=! Eigentümer) nicht veräußert werden.
Fertsch..

Was ist mit "=! Eigentümer" gemeint? Besitzer und Eigentümer sind zwei Paar Schuhe - ein Dieb ist auch Besitzer.
Es kommt grundsätzlich darauf an, was im Leasingvertrag steht. Es wäre aber durchaus ungewöhnlich, wenn der Leasingnehmer das Rad (welches wohl unter Eigentumsvorbehalt seitens der Leasingfirmer steht) weiterverkaufen dürfte. Einen gutgläubigen Dritten könnte das grundsätzlich egal sein (wobei zu diesem Zeitpunkt die Gutgläubigkeit wohl schon dahin ist).
 
Was ist mit "=! Eigentümer" gemeint
Vermutlich sollte dies, mangels passendem Zeichen, "ungleich Eigentümer" bedeuten. Also genau das, was Du danach darlegst.
Bzgl. des Leasingnehmers ist noch zu beachten, dass dies i.d.R. der Arbeitgeber ist. Der Arbeitnehmer bekommt das Rad nur zur Nutzung überlassen, hat also noch weniger "Rechte" an dem Rad.
 
Bzgl. des Leasingnehmers ist noch zu beachten, dass dies i.d.R. der Arbeitgeber ist. Der Arbeitnehmer bekommt das Rad nur zur Nutzung überlassen, hat also noch weniger "Rechte" an dem Rad.

Stimmt - Denkfehler. Leasingnehmer ist natürlich der Arbeitnehmer, der das Rad dem Mitarbeiter überlässt.

!= standard Operator für ungleich
Danke, kannte ich nicht und ist in dem Fall natürlich absolut korrekt.
 
Wesentliches Merkmal von Leasing ist doch, dass der Leasingnehmer eben nicht Eigentümer wird. Ansonsten wäre er Käufer. Natürlich ist er beim Leasing nur Besitzer.

Im österreichischen Recht ist er idR aufschiebend bedingter Eigentümer. Wenn die Bedingung erfüllt ist, nämlich, dass die Leasingraten vollständig gezahlt werden, wird er (später) zum vollen Eigentümer. Jedoch kann man theoretisch vereinbaren (weil man ja fast alles privatrechtlich disponieren kann), dass das Rad einem Dritten weiterverkauft wird, wenn der Gläubiger (die Leasingfirma) dem zustimmt. Wäre eben interessant was im Leasingvertrag steht.
 
Ich finde, ein interessantes Thema, welches auch sehr viel „kritisches“ Halbwissen bzw. Nicht-Wissen in Hinsicht auf Vertrag und Recht beinhaltet. Aber vielleicht wirklich Thema für einen eigenen Thread!?
 
Liebe Schnäppchenjäger,

Ich wünsche Euch und euren Familien einen guten Rutsch ins neue Jahr🍾🍻

Für 2026 wünsche ich Euch alles Gute, viel Glück,Erfolg,viel Spaß auf dem Bike,super Schnäppchen,Zufriedenheit und vor allem Gesundheit 🍀🍀🍀🍀

Auch wenn es manchmal große Differenzen und Diskussionen die ausarten gibt so sind wir hier doch eine tolle Gemeinschaft die ein wunderbares Hobby teilt.

Gruß Michael
 
Ist Argon 18 auch pleite, oder warum sind die ganzen frames jetzt auf rcz? ;-)
Habe einen Van Nicholas frame gekauft und deren webshop ist kürzlich offline gegangen...

guten Rutsch und Frohes Neues Schnäppchenjahr!
 
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