OLG Hamm zu Flowtrail-Unfall: 50 % Mithaftung für den Betreiber

Ich finde das Urteil hingegen methodisch richtig gut.

Das Urteil definiert klarstellend und anschaulich die jeweiligen Verantwortungsbereiche und deren Begrenzung. Man haftet eben auch nicht für Alles!

Damit kann man arbeiten!

Aber die Nummer wird teuer! Das ist erst der Anfang.

Der Feststellungsantrag bezieht sich auf alle Schäden, die der Klägerin durch den Unfall entstanden sind oder noch im kausalen Zusammenhang entstehen werden!

Jetzt scharrt der Arbeitgeber und vor allem aber die Krankenkasse mit den Hufen!

Über diese Haftungsfolgen sollte sich zu dem jedes Vorstandsmitglied im Klaren sein und eine entsprechende Versicherung zum Schutz des eigenen Vermögens abschliessen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Folgen eines solchen Urteils für Vereine und Angebote empfinde ich natürlich als nachteilig - allerdings finde ich es ebenso schade, dass hier auf die Klägerin getrampelt wird.

Die meisten hier werden die Stelle und auch die Klägerin nicht persönlich kennen - da darf man auch gerne Mal neutraler sein.

Ich würde von mir behaupten, Fahrrad fahren zu können und auch auf Sicht recht flott und sicher- aber ich hatte auch schon einige solcher Orientierungsprobleme weil es für mich nicht klar war, wohin der Trail führt.

Von daher finde ich ebenso wichtig und richtig und das ist eben auch ein Teil des Urteils, dass auch die Fahrerin in die Verantwortung genommen wird.
 
Die Folgen eines solchen Urteils für Vereine und Angebote empfinde ich natürlich als nachteilig - allerdings finde ich es ebenso schade, dass hier auf die Klägerin getrampelt wird.

Die meisten hier werden die Stelle und auch die Klägerin nicht persönlich kennen - da darf man auch gerne Mal neutraler sein.

Ich würde von mir behaupten, Fahrrad fahren zu können und auch auf Sicht recht flott und sicher- aber ich hatte auch schon einige solcher Orientierungsprobleme weil es für mich nicht klar war, wohin der Trail führt.

Von daher finde ich ebenso wichtig und richtig und das ist eben auch ein Teil des Urteils, dass auch die Fahrerin in die Verantwortung genommen wird.
Sorry, keiner zwingt die Klägerin den Trail zu nutzen. Alles FREIWILLIG. Hier zu klagen ist maximal asozial. Soll sie das Rad verkaufen und Halma spielen.
 
Die Folgen eines solchen Urteils für Vereine und Angebote empfinde ich natürlich als nachteilig - allerdings finde ich es ebenso schade, dass hier auf die Klägerin getrampelt wird.

Die meisten hier werden die Stelle und auch die Klägerin nicht persönlich kennen - da darf man auch gerne Mal neutraler sein.

Ich würde von mir behaupten, Fahrrad fahren zu können und auch auf Sicht recht flott und sicher- aber ich hatte auch schon einige solcher Orientierungsprobleme weil es für mich nicht klar war, wohin der Trail führt.

Von daher finde ich ebenso wichtig und richtig und das ist eben auch ein Teil des Urteils, dass auch die Fahrerin in die Verantwortung genommen wird.
Du steigst auf dein MTB und fährst einen Trail. Da du dir unsicher bist und keine Trailkentnis hast, baust du einen Unfall.

Nun hast du die Wahl:
  • Verklage ich den den Verein der den Trail betreibt
  • Akzeptiere ich meinen Fehler und lerne daraus.

Ich bin 2017 selbst auf einem legalen Trail schwer gestürzt mit 3 fachen Armbruch und Feuerwehrrettung. Das letzt was mir in den Sinn gekommen wäre, ist den Betreiberverein zu verklagen.

Ich finde die Entscheidung des Gerichtes auch schwierig. Wenn ein Totenkopf und Flatterband nicht reicht? Was dann? Hoffentlich kommt die gute Dame nie in den Trailpark Harz.
 
Nie schneller Fahren als der Schutzengel fliegen kann ...
Auf unbekannten Strecken sehe ich mir unklare Stellen gemütlich an, probiere das langsam aus bevor man das Tempo steigert. Ab einem gewissen Alter heilen die Knochen und Gelenke nicht mehr so gut.
Und manchmal ändern sich die Strecken auch übers Jahr.

Grundsätzlich finde ich das Mist für den ehrenamtlichen Streckenbau im Verein.
 
Du steigst auf dein MTB und fährst einen Trail. Da du dir unsicher bist und keine Trailkentnis hast, baust du einen Unfall.

Nun hast du die Wahl:
  • Verklage ich den den Verein der den Trail betreibt
  • Akzeptiere ich meinen Fehler und lerne daraus.

Ich bin 2017 selbst auf einem legalen Trail schwer gestürzt mit 3 fachen Armbruch und Feuerwehrrettung. Das letzt was mir in den Sinn gekommen wäre, ist den Betreiberverein zu verklagen.

Ich finde die Entscheidung des Gerichtes auch schwierig. Wenn ein Totenkopf und Flatterband nicht reicht? Was dann? Hoffentlich kommt die gute Dame nie in den Trailpark Harz.

Du bekommst bei einem Unfall mit Krankschreibung aber meist den netten Fragebogen von der Krankenversicherung.
Wenns einen wegen eigenen Blödheit oder Selbstüberschätzung gelegt hat dann kann man das über den Fragebogen steuern damit da später kein Dritter unnötig belangt wird.
 
Du bekommst bei einem Unfall mit Krankschreibung aber meist den netten Fragebogen von der Krankenversicherung.
Wenns einen wegen eigenen Blödheit oder Selbstüberschätzung gelegt hat dann kann man das über den Fragebogen steuern damit da später kein Dritter unnötig belangt wird.
Ja wie ich das sehe hat die Frau ihren privaten Schaden eingeklagt.
 
Typischer Zeitgeist, es passiert was und Schuld sind die anderen, Wetter, Rad, Hund, Katz, Mann, Trail, Baum....nur an das eigene Können und die Möglichkeit, etwas nicht gewachsen zu sein, das wird ausgeschlossen. Ich als Betreiber von solchen Trails würde sie einebnen oder einzäunen...nur gut, dass Finale nicht in Deutschland liegt ;-)
 
Eine erwachsene Frau stürzt im Wald, irgendjemand anders ist natürlich Schuld. Nicht ihre evtl fehlende Erfahrung auf dem Rad, nicht ein Fahrfehler, nicht Unachtsamkeit, immer jemand anders. Viel deutscher geht's kaum.
Urteil gegen Vereine und für Blödheit
 
Ich finde das Urteil hingegen methodisch richtig gut.

Das Urteil definiert klarstellend und anschaulich die jeweiligen Verantwortungsbereiche und deren Begrenzung. Man haftet eben auch nicht für Alles!

Damit kann man arbeiten!

Aber die Nummer wird teuer! Das ist erst der Anfang.

Der Feststellungsantrag bezieht sich auf alle Schäden, die der Klägerin durch den Unfall entstanden sind oder noch im kausalen Zusammenhang entstehen werden!

Jetzt scharrt der Arbeitgeber und vor allem aber die Krankenkasse mit den Hufen!

Über diese Haftungsfolgen sollte sich zu dem jedes Vorstandsmitglied im Klaren sein und eine entsprechende Versicherung zum Schutz des eigenen Vermögens abschliessen!
sehe ich gänzlich anders, ein Hinweis mit Nutzung auf eigene Gefahr und Haftungsausschluss muss hier reichen. Gleiches reicht auch für nicht angelegte Wege in frei zugänglichen Wäldern. Hinter jeder Ecke verbergen sich Gefahren, Bäume, Wildschweine, neue Erosionsrinnen, Erdrutsch, Platzregen. Selbst angelegte Trails sind nicht zu 100% überwachbar (siehe Wildschwein). Wer dieses Risiko nicht in Kauf nimmt, oder nicht in der Lage ist, damit umzugehen, ist dort definitiv fehl am Platz.
 
Ja wie ich das sehe hat die Frau ihren privaten Schaden eingeklagt.

No comment !
Die Dame fährt auf einem Weg dessen Befahrung Sie nichts kostet mit nicht angepasster Geschwindigkeit und ggfs. unzureichendem Fahrkönnen.
Bei einem gewerblichen Bikeparkbetreiber der Eintritt verlangt würde ich das ggfs. noch einsehen, aber so bin ich bei Alois mit der Beschilderung "Hinweis auf eine Vereinsstrecke mit Nutzung auf eigener Gefahr und Haftungsausschluss".
 
Du bekommst bei einem Unfall mit Krankschreibung aber meist den netten Fragebogen von der Krankenversicherung.
Wenns einen wegen eigenen Blödheit oder Selbstüberschätzung gelegt hat dann kann man das über den Fragebogen steuern damit da später kein Dritter unnötig belangt wird.
Und aus eigener Erfahrung kann ich nur empfehlen, bei der Wahrheit zu bleiben, aber das Ereignis nicht unnötig auszuschmücken. Wenn es die Versicherung genauer will, kann man nachliefern. Grundsätzlich bin ich mit dem Fahrrad gestürzt, Punkt. Zu schreiben, man sei in der Gruppe den Berg runter, braucht es definitiv nicht; das provoziert nur unnötige Spekulationen. Genau so wenig wie der Umstand, dass es im Bikepark passiert ist; ich bin mittlerweile so weit. Wenn das Alleinstellungsmerkmal der Sturz ist und laut Versicherung keine Einschränkungen vorliegen, warum soll ich es dann erwähnen? Damit dann Fragen kommen, ob ich genügend geschützt war und ob die Verhältnismässigkeit gegeben war und, und, und...

Ich bin absolut dafür, dass Versicherung genau hinschauen. Es gibt genügend Betrüger, die das Blaue vom Himmel lügen. Nur habe ich Mühe, wenn der Fall glasklar ist und die Versicherung irgendwelche Begründungen raus haut, um nicht zahlen zu müssen.
 
Die meisten hier werden die Stelle und auch die Klägerin nicht persönlich kennen - da darf man auch gerne Mal neutraler sein.
genau darum geht es. Zu sagen, EIGENVERANTWORTUNG FIRST, ist neutral. daraus resultiert dann weiteres...

Ich würde von mir behaupten, Fahrrad fahren zu können und auch auf Sicht recht flott und sicher- aber ich hatte auch schon einige solcher Orientierungsprobleme weil es für mich nicht klar war, wohin der Trail führt.
Ja... und?? Dafür hat dein bike 2 bremsen, die DU (nicht: der shop-mechaniker, deine oma, bundeskanzla friedrich merz...) hoffentlich vorm losfahren auf funktion überprüft hast!
Und die benutzt man entweder (weil man zb. den streckenverlauf nicht kennt!!) oder man benutzt sie nicht und geht das risiko von unfällen BEWUSST ein!

Dafür ist JEDER SELBST VERANTWORTLICH, ausnahmslos!

Da gibts sogar so vollkommen absurde menschen, die halten an unklaren stellen bei unbekannter strecke an (echt, so richtig stop auf 0km/h) und/oder laufen sogar die komplette strecke beim ersten mal zu fuss ab um diese auszuchecken... wild!




Von daher finde ich ebenso wichtig und richtig und das ist eben auch ein Teil des Urteils, dass auch die Fahrerin in die Verantwortung genommen wird.
Wat? Soll das ein Witz sein? Wieso "auch"... NUR!
Die Person ist nicht gegen einen ungesicherten Baum gefahren der in oder nahe der line stand, sondern von der line abgewichen und ins grüne gefahren... ANSTATT ZU BREMSEN?
Und da soll der Betreiber schuld sein? Dein ernst? :lol:
 
Zuletzt bearbeitet:
Du steigst auf dein MTB und fährst einen Trail. Da du dir unsicher bist und keine Trailkentnis hast, baust du einen Unfall.
Nö, dann fahre ich bei der ersten Runde nicht so schnell, dann gibt es auch keinen Unfall, allenfalls einen Notabstieg. Ab der zweiten Runde weiß man dann, was kommt. Der MTB-Sport ist nun einmal gefährlicher als Schach spielen und eine realistische Einschätzung der eigenen Fahrtechnik vermeidet Schmerzen.
 
Vielleicht noch ein Kontext zum OLG Hamm. Das OLG Hamm wurde mw. In der Vergangenheit sehr gerne von Abmahna wählten auf "Verbraucherschutz Mission" genutzt, weil man hier (Zitat unseres damaligen Anwalts) "gerne von besonders Dummen Verbrauchern ausgeht die besonders Geschützt werden müssen". => Ich wäre sehr gespannt ob der Urteilsspruch in Revision so bleibt.
 
Vielleicht noch ein Kontext zum OLG Hamm. Das OLG Hamm wurde mw. In der Vergangenheit sehr gerne von Abmahna wählten auf "Verbraucherschutz Mission" genutzt, weil man hier (Zitat unseres damaligen Anwalts) "gerne von besonders Dummen Verbrauchern ausgeht die besonders Geschützt werden müssen". => Ich wäre sehr gespannt ob der Urteilsspruch in Revision so bleibt.
gibt es ein Crowd funding?
 
Ich bin 2017 selbst auf einem legalen Trail schwer gestürzt mit 3 fachen Armbruch und Feuerwehrrettung. Das letzt was mir in den Sinn gekommen wäre, ist den Betreiberverein zu verklagen.
Klasse du harter Hund du!

Meine Freundin ist im Bikepark Winterberg schwer gestürzt, mit Feuerwehr, Bergrettung, usw.usw.usw.
Wir haben auch niemanden verklagt.

Wer ist jetzt krasser von uns beiden?

Darum geht's doch auch gar nicht- ich sage lediglich, dass man die Dame hier nicht so anprangern MUSS- insbesondere wenn man nicht genau weiß, was los ist.

Mit keinem Wort hab ich übrigens gesagt, dass ich gut finde, dass Sie geklagt hat- wollte lediglich ausdrücken, dass es solche Stellen geben kann und es nicht immer für jeden so klar ersichtlich ist, wie für die hiesige Forumselite welche wiedemal mit Mistgabeln und Fackeln bewaffnet losziehen möchte.

Die Gemüter vlt. auf dem Bike vom Fahrtwind etwas abkühlen lassen und weiter geht's.
 
Ich kenne die Strecken nicht, aber wenn offiziell, gibt es da keine Hinweisschilder, dass auf das befahren auf eigene Gefahr hinweist? Damit hätte ich gedacht, sichert sich der Verein hinsichtlich solcher Vorfälle ab. Ist bei den offiziellen Trailpark be mir in der Ecke auch so.
Finde das Urteil sehr hart und trifft natürlich alle legalen Trails in DE bei zukünftigen Freigaben etc. und ganz ehrlich, wer hier die Klägerin versteht, gehört auf die „Ignore List“ abgesehen von körperlichen Verletzungen, die hoffentlich keine bleibenden Schäden verursacht haben, da wünscht man schon nur das Beste, aber zum Fakt - dagegen klagen - unfassbar 🤷‍♂️
 
Oh Junge... Hätte ich nur jedes zweite mal geklagt, wenn ich mich auf Vereinsstrecken aufs Maul gelegt hab, wär der MTB Verein hier aber sowas von pleite :D

Die Stelle finde ich jetzt nicht arg unübersichtlich und selbst wenn, gilt immer noch "pre Ride, re ride, free ride" auf unbekannten Strecken!

Bitter, ist natürlich Gift für jede Initiative.
 
Und aus eigener Erfahrung kann ich nur empfehlen, bei der Wahrheit zu bleiben, aber das Ereignis nicht unnötig auszuschmücken. Wenn es die Versicherung genauer will, kann man nachliefern. Grundsätzlich bin ich mit dem Fahrrad gestürzt, Punkt. Zu schreiben, man sei in der Gruppe den Berg runter, braucht es definitiv nicht; das provoziert nur unnötige Spekulationen. Genau so wenig wie der Umstand, dass es im Bikepark passiert ist; ich bin mittlerweile so weit. Wenn das Alleinstellungsmerkmal der Sturz ist und laut Versicherung keine Einschränkungen vorliegen, warum soll ich es dann erwähnen? Damit dann Fragen kommen, ob ich genügend geschützt war und ob die Verhältnismässigkeit gegeben war und, und, und...

Ich bin absolut dafür, dass Versicherung genau hinschauen. Es gibt genügend Betrüger, die das Blaue vom Himmel lügen. Nur habe ich Mühe, wenn der Fall glasklar ist und die Versicherung irgendwelche Begründungen raus haut, um nicht zahlen zu müssen.

Wahrheit: sicher, denn Lügen haben kurze Beine

Man muss aber schon wie du schon angeführt hast nicht mehr als nötig reinschreiben, ausgenommen das ganze wurde durch Rettungsdienst / Bergwacht etc. dokumentiert.
 

ab 10:25 sieht das bisschen anders aus und Zitat "da oben ist jetzt auch abgesperrt, da sind ja viele Leute wieder raufgefahren", offenbar nach dem steilen Stück runter einfach geradeaus wieder rauf auf der anderen Seite statt links rum zum Ende vom Trail.
In meinen Augen ist das vollkommen egal, was wo wie gesperrt oder beschildert ist. Man guckt sich vorher an, wo man langfährt. Ohne Ausnahme. Wenn man zu faul war und es einen deshalb ablegt, hält man die Klappe. Denk mal an Finale. Da kannst du alle 50m das Vorderrad irgendwo einfädeln. Soll man da überall Leuchtreklame anbringen? Preride! Angucken! Immer!
 
Zurück