3,5m in BaWü sind vom Tisch !

X-Präsi

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Es ist amtlich ! Die DIMB hat offizielle Post von der Regierungsfraktion der CDU bekommen, in der bestätigt wird, dass die Gesetzesvorlage vom Tisch ist ! Wenigstens ein kleiner Sieg ! !:bier:

Wermutstropfen: Es bleibt bei der alten 2m-Regelung...

Aber lieber eine durch die öffentliche Hand kaum vollziehbare 2m-Regelung, als eine 3,5m-Regelung, die zudem noch besser ahndbar gewesen wäre.

Deswegen sagt die DIMB danke an alle, die uns bei unserem Kampf gegen den gesetzgeberischen Unsinn untersützt haben !
Merke: Nur gemeinsam sind wir stark !

Also warum nicht die 10 EURO im Jahr für eine DIMB-Mitgliedschaft opfern und damit die DIMB in ihrer Arbeit unterstützen ?! Mehr Argumente ? Beitrittsformular ? Antworten findet Ihr HIER

Save the Trails
 
Und die 2m-Regelung muß doch und jetzt gerade weg!

Save the trails (denn die sind aus Sicht derer, die das Biken biken behindern wollen und auch für Ordnungswidrigkeitsverfahren zuständig wären, schmaler als 2m)!

Rechtsunsicherheit ist das schlechtste Mittel, selbst wenn es den Zweck vorerst heiligen könnte.

Alle Wege grundsätzlich frei, Sperrungen (Repressionsprinzip) und Empfehlungen (Attraktionsprinzip) in Abstimmung mit Wegeeigentümern und anderen Nutzergruppen.
 
Original geschrieben von Präsi
Wir sind dran, um spätestens bei der nächsten Novellierungsrunde den "Fuß in der Tür" zu haben.

Sehr schön, für meinen Teil bin ich schon dabei (und der Fuß ist in der Tür).

Denn eine „Novellierungsrunde“ warte ich deshalb nicht ab, weil ich momentan keinen klassischen Anlaß für eine anstehende weitere „Novellierungsrunde“ sehe. Ein solch klassischer Anlaß wird kaum, wenn man da nicht permanent weiter Druck macht, das Betretungsrecht sein, sondern z.B. eine auf Landesrecht durchschlagende Änderung des BWaldG o.ä. Auch ein Wechsel politischer Mehrheiten wird hier per se nichts ändern.

Und daß der Bundesgesetzgeber das BWaldG ändert, mag zwar gerne vorkommen, nur wann? Ich warte aber nicht ab, wann das irgendwann sein könnte.

Und daß Gesetze der regelmäßigen Revision im Sinne von tatsächlichen Novellierungsrunden unterworfen werden, wäre im BW nur dann zu erwarten, wenn - wie z.B. im §62 Hessisches ForstG - ihr jeweiliges Außerkrafttreten (z.B. nach X Jahren) im Gesetz selber festgeschrieben wäre.
 
Hallo Tilmann - es liegt mir fern, hier ständig kundzutun, wer derzeit wie und warum in welchen Kontakten zu Ministerium und Regierungsfraktion steht.

Ich wiederhole nur - wir sind dran - und das heisst auch bei der DIMB nicht, dass wir brav warten, bis wir um Meinungsäußerung gebeten werden.

Und ich bin mir nicht so sicher, dass das Thema Novellierung jetzt auf lange Sicht vom Tisch ist... Vielleicht wartet man auch nur ab, bis sich die Wellen geglättet haben um dann einen erneuten Versuch zu starten.
 
Hi Präsi,

Original geschrieben von Präsi
Also warum nicht die 10 EURO im Jahr für eine DIMB-Mitgliedschaft opfern und damit die DIMB in ihrer Arbeit unterstützen ?! Mehr Argumente ? Beitrittsformular ?

Also ich habe versucht(!) per Fax beizutreten, aber das ging bisher schief :(. Das Fax ging raus, aber der Betrag wurde nicht abgebucht, habe auch keine Bestätigung bekommen. Nix... :(

nachdenkliches Aloha,
Huba
 
Original geschrieben von Huba
Hi Präsi,



Also ich habe versucht(!) per Fax beizutreten, aber das ging bisher schief :(. Das Fax ging raus, aber der Betrag wurde nicht abgebucht, habe auch keine Bestätigung bekommen. Nix... :(

nachdenkliches Aloha,
Huba

Hallo Huba !

Im Mom wird die Mitgliederdatenbank umgemodelt, und da kann es ausnahmsweise schon mal vorkommen, dass Du keine sofortige Antwort bekommen hast. Wird sich aber bald ändern.

Vielleicht magst du mal bei [email protected] nachfragen. er hat nämlich gerade die mitgliederverwaltung übernommen und kann dir bestimmt weiterhelfen.
 
hi,

@ tilman

tilman, nochmal ich schätze deine kompetenz als verwaltungsbeamter oder -angestellter und dein know how in sachen recht...

...aber:

kein mountainbiker und keine mountainbikerin wird sich in ein von dir und deinen ideen inspiriertes mtb-reservat - und nicht anderes werden die auswirkungen deiner ideen sein - zwingen lassen !!!

ausserdem: glaubst du allen ernstes, dass mountainbiker und mountainbikerinnen nur die durch die in absprache mit verwaltungen und einigen mtb-experten (welche sind das eigentlich ??? - sind sie uns bekannt.. ich vermute es fast !!!) ausgewählte wegebereiche akzeptieren werden ?????

und: wie willst du das dann kontrollieren ??? - stellst du dich dann da allein hin mit deim treckingrad - so hinter einem etwas überhängendem dornbusch oder gar an einer stelle an der herr tilman kluge gar einen schritt zur seite treten muss ????

da leider die verbände - gerade auch verursacht durch den, dem du angehörst - nicht zusammenarbeiten, wird die DIMB ihren fuss in der tür halten uns aktiv an lösungsvorschlägen arbeiten, die wir zu gegebenem zeitpunkt auch öffentlich darstellen und in allen einzelheiten - auch rechtlichen - darstellen werden....

tilman, das war hoffentlich eine meiner letzten postings zu deinen ewigen reservatsideen und medienkritisiereien, wobei letztere am verhalten der medien eh nix ändern werden (...zugegeben, leider!)

@ huba

mike du bist in der liste und datenbank der dimb aufgenommen... müsstest eigentlich schon oder in kürze eine email von unserer mitgliederverwaltung erhalten: sonst wende dich an: [email protected]
die umstellung unserer mitgliederverwaltung läuft aktuell noch, daher kann es eben zu problemen kommen. ich hoffe, du kannst dies verstehen. wir machen unsere arebit rein ehrenamtlich !!!

manfred
 
Hi DIMBPräsi - Manfred,

Original geschrieben von DIMB Präsi
@ huba

mike du bist in der liste und datenbank der dimb aufgenommen...

Danke für den Tip. Ich habe vorhin den Wolf angemailt, wie oben geraten. Jetzt bin ich mal geduldig und warte ab :D. Das Ihr den Job 'so nebenbei' (eine liebenswürdig gemeine Formulierung, gelle ;)) macht ist mir klar. Das Eure DB umzieht, abraucht & Urlaub macht wusste ich leider nicht...


erleuchtetes Aloha,
Huba
 
ich hab grad den newsletter der dimb bekommen ...

auch als nrw'ler setzt man sich ja für sowas ein *gg*

zusammen ham wa es geschafft !!!!

ride on ...
 
auch ein kleiner Sieg ist ein Sieg.

und jetzt kommt Schritt 2 gerne helfe ich auch hier mit.

Weiter so und immer schön freundlich.
 
Original geschrieben von DIMB Präsi
@ tilman.....kein mountainbiker und keine mountainbikerin wird sich in ein von dir und deinen ideen inspiriertes mtb-reservat - und nicht anderes werden die auswirkungen deiner ideen sein - zwingen lassen !!!
Unbewiesener Unsinn!

Wenn man sich darauf einigt, einige Wege zu sperren, entsteht nicht gleich ein Reservat.

Sorry, aber so isses nun mal, weil ich nirgends etwas von MTB-Reservaten in irgendeiner Weise geschrieben habe. Und solange einige Experten aus der DIMB die Unterschiede bei einer Wegebreite und einer Fahrbahnbreite bei Singletrails nicht kapieren, werden sie mir o.g. Unsinn auch weiter um die Ohren hauen. Angeblich bin ich ja auch für eine 2m Regel bei Single Trails. Verrückt, so etwas!
 
Folgende Mail habe ich heute an das zuständige Ministerium in BW gesendet:

TILMAN_KLUGE
Date: Apr 23, 2003 22:47 Central European Summer Time
To: Minister Willi Staechele MdL <[email protected]>,"Büro Minister Staechele MdL" <[email protected]>
Reply-To: [email protected]
Subject: Az. 52-8603-02, Schreiben Ihres Hauses v. 28.2.2003, mein Mail v. 04.3.2003


Sehr geehrter Herr Minister,

mit Verwunderung stelle ich einen Tag, bevor ich, wie angekündigt, mit dem Fahrrad von Frankfurt durch Baden Württemberg nach Tutzing fahren will, fest, daß offensichtlich seitens Ihres Hauses kein Interesse daran besteht, eine im u.a. Mail gestellte eindeutige Frage ebenso eindeutig zu beantworten bzw. einem ggf. betroffenen Bürger Rechtsklarheit über die Anwendung der „2m-Regel“ aus §37 NatSchG-BW zu vermitteln.

Das, Herr Minister, ist keine bürgernahe Verwaltung! Man wird doch wohl noch erwarten können, daß ein Fachministerium Routine im Umgang mit einer nicht etwa neuen rechtlichen (immerhin owi-bewehrten) Bestimmung zeigt. Da ich früh genug den Grund meiner Anfrage (Radfahren in BW) geschildert hatte, bitte ich nun um eine aussagefähige Mitteilung Ihres Hauses bis morgen, weil ich dann besagten Urlaub antreten werde.

Mit erwartungsvollen Grüßen

Tilman Kluge

in Kopie: Internet, IBC-Forum

--------Bezugsmail---------

Von: Tilman Kluge [[email protected]]
Gesendet: Dienstag, 4. März 2003 21:28
An: Her/Frau. Rümenap MLR Ref 52
Cc: Minister Willi Staechele MdL
Betreff: Az. 52-8603-02,
Ihr Schreiben v. 28.2.2003

Sehr geehrte(r) Frau/Herr Rümenap, sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Übersendung des Faltblattes "RAD FAHREN UND MOUNTAINBIKING IM WALD".

Angesichts meiner Bezugsmails v. 28.2.2003 folgenden Inhaltes

"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beabsichtige, am Wochenende nach Ostern (es ist also noch eine Weile hin) im Baden Württemberg mit dem Fahrrad zu fahren. Das soll nicht nur auf Straßen geschehen, auch möchte ich mich nicht an von den verfügbaren Wegeempfehlungen (Taubertal-route o,ä.) abhängig sein.

Im Waldgesetz Ihres Bundeslandes gibt es offensichtlich eine "2m-Regel", gegen die ich, weil Verstöße gegen diese Regel vermutlich eine Ordnungswidrigkeit darstellen würden, schon deshalb selbstverständlich nicht zu meinem finanziellen Nachteil verstoßen will.

Daher sind für mich Antworten auf folgende Fragen von wesentlicher Bedeutung:

Wie mißt man die 2 Meter, d.h. wo ist im Interesse meiner individuellen Rechtssicherheit (!) der Maßstab für die beiden seitlichen Wegebegrenzungen allgemein, aber vor allem auch dort anzusetzen, wo, z.B. wegen einer Laub- oder gar Schneedecke, eine Abgenzung des Weges nur vermutet werden kann?

Was muß ich machen, wenn, vorausgesetzt, eine Ermittlung der Wegebreite ist wie v.g. möglich, im Laufe eines Weges sich dieser nach einigen km verengt und - wohlmöglich nach Maßgabe eindeutiger Umstände (links Bach, rechts Felswand o.ä.) - nicht mehr 2m breit ist? Muß ich dann umkehren oder auf unvorhersehbare Zeit hin schieben?

Ich bitte um Ihr Verständnis, daß ich Ihre Anwort aus Gründen meiner Urlaubsplanung schnell benötige. Andererseits dürfte Ihnen, da dem Vernehmen nach die 2m-Regel schon mehrere Jahre existiert, die Beantwortung der beiden Fragen als praxiserprobte Behörde zweifellos nicht schwerfallen."

bringt mich das Faltblatt jedoch nur insoweit weiter, als es auf der letzten Seite bestätigt, daß es eine "2m-Regel" gibt. Meine Frage aber, wie man diese 2m mißt (von wo links bis wo rechts) bleibt jedoch unbeantwortet, was angesichts der Tatsache, daß Verstöße gegen die Regel mW owi-bewehrt sind, mir eben gerade nicht die erwünschte regelmäßige Rechtssicherheit verschafft.

Ich gehe davon aus, daß eine Fachbehörde in der Lage sein wird, mir mitzuteilen, wie sie ein Gesetz auf ein bestimmtes Verhalten von Wanderern/Radfahrern/Reitern reagierend, umsetzt.

Deshalb Ihre konkrete, mir nun die angesprochene Rechtssicherheit verschaffende Antwort, wie die "2m-Regel" denn nun zu handhaben ist, erwartend verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Tilman Kluge
 
TILMAN_KLUGE
Date: Apr 24, 2003 10:05 Central European Summer Time
To: "Frau Britta Rümenap" <[email protected]>
CC: "Ministerbüro" <[email protected]>
BCC: [email protected],[email protected]
Reply-To: [email protected]
Subject: Mein Mail v. gestern abend an das Ministerbüro und Herrn Minister Staechele


Guten Morgen, Frau Rümenap. sehr geehrte Damen und Herren,

dann ist das Problem "keine Antwort" ja vom Tisch (viele Mails erreichen mich nicht, wenn mein Vorname evtl. entstellt wurde, z.B. mit 2 "n" oder/und 2 "l"....), aber ein Computer denkt nun mal nicht (oder so).

A propos Denken.......Ich vermag nach wie vor und jetzt schon gar nicht mehr einen Sinn in derlei Regelungen zu sehen, die einem Laien gutachterliche Beurteilungen abverlangen, damit sich dieser nicht einer OWi schuldig macht. Denn der bikende Laie ist zuerst gefragt; er kann sich schlecht einen Förster bzw. Wegeausbau-Fachmann engagieren, der ihn vor jedem Bike-Ausflug gutachterlich und damit owi-vermeidend berät).

Ich stimme Ihnen vom Trend Ihrer Nachricht her völlig zu, aber wenn die Sache letztendlich begrüßenswerterweise auf der Basis "gesunder Menschenverstand" erfolgen soll (und das entspräche einem laienhaft gestickten "Gutachten"), dann ist eine 2m-Regel (zumal, wenn sie owi-bewehrt und eine OWi-Bestimmung auf eine hinreichend justitiable Anwendungsvoraussetzung angewiesen ist) umsomehr Unsinn.

Darum möge man die als "unechte lex specialis" im esentlich irritierende statt nützliche 2m-Regel eliminieren, ohne die es sich in manchen anderen Bundesländern (unbeschadet anderer ebenfalls unsinniger dortiger Regelungen) durchaus beispielhaft schadlos biken läßt. Man sollte sich wirklich auf das Rücksichtnahmegebot, hilfsweise (!!) auch in sinngemäßer Anwendung des §1 StVO, zurückziehen, das von der großen Mehrheit der Biker ohnehin eingehalten wird. Und den "üblen Rest" erwischen Sie, mit oder ohne 2m-Regel, nach wie vor viel zu selten und vor allem nicht in flagranti.

Wenn es dann tatsächlich Wege gibt, die mangels Übersichtlichkeit (keine gegenläufigen Begegnungen zulassende Engstellen erstmals nach 3 Kilometern....) ggf. für bestimmte Nutzergruppen zu sperren wären, sollte man durch Sperrungen klare Verhältnisse schaffen. Das aber dürfte nur selten und dann in Absprache mit den Nutzern (z.B. lokale Gliederung v. DIMB, ADFC, BDR) erforderlich sein.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, daß es im übrigen jeglicher guten Praxis widerspräche, wollte man ernsthaft meinen, Wege mit z.B. 1m wie auch immer zu messender Breite wären im Sinne der 1m-Regelung regelmäßig (!!) bike-ungeeignet. Wenn man schon gesetzliche Regelungen macht oder, wie oft zu beobachten, Mehrheitsfraktionen "ghostwritermäßig" als parlamentarische Beschlußvorlage zusammenzimmert, dann sollte man sie gerade in solchen individualverbindlichen Bereichen wie §37 Abs.3 WaldG auch so formulieren, daß sie nicht ohne Not mit dem von Ihnen beschworenen gesunden Menschenverstand kollidieren.

Immerhin werde ich mir daher erlauben, in BW ab morgen Wege im Wald unabhängig von ihrer Breite zu befahren, wenn ich gutachterlich, also mit "gesundem Menschenverstand" feststelle, daß dies im Sinne des Gesetzes bei zivilisiertem Verhalten meinerseits zu keiner Un-Ordnung führen kann.

Beste Grüße

Tilman Kluge


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Sehr geehrter Herr Kluge,

nach Fehlermeldugen versuche ich den Versand jetzt mal mit abgewandelter Mailadresse.

Mit freundlichen Grüßen

B. Rümenap

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Ruemenap, Britta (MLR)
Gesendet: Donnerstag, 24. April 2003 08:35
An: '[email protected]'
Cc: Steinmetz, Brunhilde (MLR)
Betreff: WG: Ihr Mail vom 4. März

Sehr geehrter Herr Kluge,

heute erhalte ich vom Ministerbüro ein erneutes Mail von Ihnen, in dem Sie sich beklagen, keine Antwort von mir erhalten zu haben. Das tut mir leid, denn ich hatte Ihnen am 4. März gemailt. Da ich das Mail noch im Kasten habe, wiederhole ich den Versand . Für Ihre bevorstehende Fahrradtour wünsche Ihnen viel Spaß und verbleibe mit freundlichen Grüßen

B. Rümenap

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Ruemenap, Britta (MLR)
Gesendet: Donnerstag, 27. März 2003 14:39
An: '[email protected]'
Betreff: Ihr Mail vom 4. März

Sehr geehrter Herr Kluge,

vielen Dank für Ihre Mail vom 4. März. Entschuldigen Sie, dass ich erst heute dazu komme, zu antworten. Das von Ihnen geschilderte Problem ist meiner Auffassung nach eher formal- juristischer denn praktischer Natur.(Ihre Anfrage ist die erste dieser Art seit 4 Jahren, in denen ich hier Sachbearbeiterin bin.) Für Ihre Fahrradtour in BW möchte ich Sie zu einer pragmatischen Sichtweise ermuntern. Die Umsetzung der 2 m- Regelung erfolgt mit Augenmaß. Um einige Zentimeter hin oder her wird dabei nicht gestritten. Maßgeblich ist vielmehr, dass über die Beachtung dieser Mindestbreite (wenn auch nicht per Zollstock, sonder gutächtlich) gesichert werden soll, dass "geeignete" Wege (im Sinne des Landeswaldgesetzes und nicht im Sinne der technischen Möglichkeiten von Mountain- Bikes) befahren werden.

Mit freundlichen Grüßen

Britta Rümenap
__________________________________________________

Britta Rümenap
Referat 52
Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum
Kernerplatz 10
70182 Stuttgart
E-mail: [email protected]
 
From: TILMAN_KLUGE
Date: Apr 24, 2003 10:27 Central European Summer Time
To: "Frau Britta Rümenap" <[email protected]>
CC: "Ministerbüro" <[email protected]>
BCC: [email protected],[email protected]
Reply-To: [email protected]
Subject: Freudsche Fehlleistung


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Im Mail v. 10:05 Uhr muß es unten natürlich nicht "1m-Regelung" sodnern "2m-Rgelung" heißen....., auch heißt es nicht "esentlich" sondern "wesentlichen".

TK
 
Original geschrieben von Tilman
Wenn man sich darauf einigt, einige Wege zu sperren, entsteht nicht gleich ein Reservat.
Es entstehen explizite Fahrverbote. Nach Deinem Verständnis auf allen Wegen bzw. Wegabschnitten unter einer bestimmten Wegbreite (also Parzellenbreite, nicht zu verwechseln mit Fahrspurbreite). Habe ich 2,5 m Mindestweg- und Parzellenbreite bei gemeinsamer Nutzung durch Wanderer und Biker von Dir gelesen, oder an anderer Stelle blos 2 m? Bitte korrigiere mich.

Aber Dein Schreiben an Frau Rümenap
Original geschrieben von Tilman
Wenn es dann tatsächlich Wege gibt, die mangels Übersichtlichkeit (keine gegenläufigen Begegnungen zulassende Engstellen erstmals nach 3 Kilometern....) ggf. für bestimmte Nutzergruppen zu sperren wären, sollte man durch Sperrungen klare Verhältnisse schaffen.
reicht auch. Wir beide leben in grundverschiedenen Welten, zumindest was Biken und Radfahren angeht.

Nach Deiner Auffassung bleiben noch nicht einmal Reservate übrig, weil die Neuanlage von Wegen mit schmalen™ Wegbreiten nur für Biker ein Wunschtraum ist und bleibt (und auch gar nicht vernünftig bzw. umweltgerecht wäre).


Sorry, aber so isses nun mal, weil ich nirgends etwas von MTB-Reservaten in irgendeiner Weise geschrieben habe.
Genau so isses - *einzelne*, lokale, möglichst auf freiwilliger Basis, evtl. zeitlich beschränkte, Fahrverbote können durchaus begründet sein. Diese Gründe können dann aber nur an Nutzungshäufigkeiten durch Wanderer und Biker (ich rede hier ganz bewusst nicht von den Reitern) und den damit verbundenen gegenseitigen Belästigungen festgemacht werden und nicht an Beschaffenheit oder Breite der Wege (Parzellenbreite). Die Möglichkeit dieser lokalen Sperrungen sollte es doch auch bei Dir in Hessen bereits geben, wo liegt also Dein Problem?

Du hast auch noch nirgens etwas darüber geschrieben, wie der (Über)Macht der Wanderverbände, gerade in BaWü, begegnet werden soll. Wo sollen die Interessenvertreter der Biker vor Ort denn plötzlich herkommen um die expliziten Sperrungen der Wanderwege zu verhindern? Und die werden explizit gesperrt sobald die Möglichkeit dazu besteht, dafür garantiere ich. Damit wären in BaWü auch alle fahrtechnisch interessanten Strecken für Biker explizit gesperrt. Alle diese (Wander)Wege, von denen ich spreche, haben solche "Engstellen" bzw. sind eine einzige "Engstelle".
Auch alle anderen Voraussetzungen, die für ein tolerantes Waldgesetz erst einmal notwendig wären, ignorierst Du hartnäckig (vgl. Leserbriefe bsn usw.). Für Dich ist das alles kein Problem und ich weis auch warum: Dort wo für mich Mountainbiking anfängt, ist es für Dich schon lang vorbei.

Und solange einige Experten aus der DIMB die Unterschiede bei einer Wegebreite und einer Fahrbahnbreite bei Singletrails nicht kapieren, werden sie mir o.g. Unsinn auch weiter um die Ohren hauen. Angeblich bin ich ja auch für eine 2m Regel bei Single Trails. Verrückt, so etwas!
Tilman, so kommen wir schon gar nicht zusammen. Deine Unterstellungen sind nichts weiter als hilfloses Gestammel und Ablenkungsversuche. Du willst umsetzbare Waldgesetze mit umsetzbaren Fahrverboten für Biker auf Wegen mit schmalen Wegbreiten. Ich will, dass die durch Biker und Wanderer bereits etablierte, gemeinsame Nutzung dieser Pfade und Wege mit schmalen und schmalsten Wegbreiten legalisiert wird.

Warum sich Fußgänger und Radfahrer auf Pfaden und Wegen mit schmalsten Wegbreiten angeblich nicht einigen können, hast Du uns hier im ganzen Forum noch an keiner einzigen Stelle erklären können. Du solltest gelegentlich mit uns Biken kommen, dann wüßtest Du wenigstens warum Du es nicht erklären kannst.

Armin
 
Original geschrieben von Armin Mann
Du willst umsetzbare Waldgesetze mit umsetzbaren Fahrverboten für Biker auf Wegen mit schmalen Wegbreiten.[

Nein, und wenn Du es noch so oft wiederholst.

Ich will, dass die durch Biker und Wanderer bereits etablierte, gemeinsame Nutzung dieser Pfade und Wege mit schmalen und schmalsten Wegbreiten legalisiert wird.
.

Also weg mit der 2m-Regelung. Und momentan gehe ich davon aus, daß sie auch nach Aussage des Ministeriums gar nicht anwendbar ist, denn genau Augenmaß stellt fest, wann Begegnungen funktionieren und wann nicht. Wenn also die Regelung ohnehin nur geeignet ist, Leute zu irritieren, wozu dann der Unsinn?

Warum sich Fußgänger und Radfahrer auf Pfaden und Wegen mit schmalsten Wegbreiten angeblich nicht einigen können, hast Du uns hier im ganzen Forum noch an keiner einzigen Stelle erklären können.


Was ich nicht behauptet habe, muß ich auch nicht erklären......

Ich habe nirgends gesagt, daß man sich nicht einigen kann, sondern daß es Engstellen gibt, an denen man sich x-mal einigen kann und trotzdem, es sei denn, man klettert übereinander weg, nicht umeinanderkommt.

Genau so isses - *einzelne*, lokale, möglichst auf freiwilliger Basis, evtl. zeitlich beschränkte, Fahrverbote können durchaus begründet sein. Diese Gründe können dann aber nur an Nutzungshäufigkeiten durch Wanderer und Biker (ich rede hier ganz bewusst nicht von den Reitern) und den damit verbundenen gegenseitigen Belästigungen festgemacht werden und nicht an Beschaffenheit oder Breite der Wege (Parzellenbreite). Die Möglichkeit dieser lokalen Sperrungen sollte es doch auch bei Dir in Hessen bereits geben, wo liegt also Dein Problem?


Welches Problem? Der Satz "Genau so isses - *einzelne*, lokale, möglichst auf freiwilliger Basis, evtl. zeitlich beschränkte, Fahrverbote können durchaus begründet sein." könnte von mir sein. Ich habe diesen freiwillige-Vereinbarungs-Vorrang (so wenig Staat wie möglich) an anderer Stelle in diesem Forum angesprochen und befürwortet. Aber eigentlich müßtest Du doch bei solch einer Deiner Äußerung befürchten, daß nun - Dir folgend - jeder Wanderer-Lobbyist (im übrigen mit Deiner in diesem Thread mir gegenüber abgegebenen Garantie) dafür sorgen wird, daß überall solche lokalen Sperrungen stattfänden und BW damit für Biker "dichtgemacht" würde............

Es geht nicht um die Breite oder Beschaffenheit eines Weges, sondern um Nutzbarkeiten als Ergebnis bestimmter Wegeeigenschaften. Ich weiß nicht, wie man immer wieder darauf kommt, daß ich mit Wegebreitenregelungen etwas im Sinne hätte. Meine Beispiele dienten erklärtermaßen dazu, zu zeigen, daß die 2m-Regelung ein nicht anwendbares Ding ist, nicht mehr und nicht weniger. Wenn Du mich fragst "Habe ich 2,5 m Mindestweg- und Parzellenbreite bei gemeinsamer Nutzung durch Wanderer und Biker von Dir gelesen, oder an anderer Stelle blos 2 m?" Dann hast Du, solltest Du meinen, ich hätte dies als Sperrkritierium eingesetzt, etwas gelesen, was es nicht gibt. Wenn ich einerseits eine Abschaffung der 2m-Regel fordere, dann setze ich mich doch nicht an anderer Stelle für Mindestwegebreiten ein. So ein Unsinn!


Du hast auch noch nirgens etwas darüber geschrieben, wie der (Über)Macht der Wanderverbände, gerade in BaWü, begegnet werden soll.


Wozu? Die gewählte Macht sitzt nicht im Parlament. Und nur dieses entscheidet über Gesetze. Wo bleiben die Angriffe der DIMB auf die Politiker und Fraktionen, die sich dieser von ihnen wohl als solche angesehenen Übermacht hingeben?

Auch alle anderen Voraussetzungen, die für ein tolerantes Waldgesetz erst einmal notwendig wären, ignorierst Du hartnäckig (vgl. Leserbriefe bsn usw.).


Nix ingoniere ich, aber was soll ich dazu sagen, wenn Du forderst, Dinge in ein bundesgesetzliches Rahmenrecht (BWaldG) zu schreiben, in das diese Dinge gar nicht hineingehören und auch ohne die Voraussetzung einer Änderung des Bundesgesetzes in einem Landesgesetz, hier BW, formuliert werden könnten?

Für Dich ist das alles kein Problem und ich weis auch warum: Dort wo für mich Mountainbiking anfängt, ist es für Dich schon lang vorbei.

Wenn man Einbildung für Wissen hält.......

Nach Deiner Auffassung bleiben noch nicht einmal Reservate übrig, weil die Neuanlage von Wegen mit schmalen™ Wegbreiten nur für Biker ein Wunschtraum ist und bleibt (und auch gar nicht vernünftig bzw. umweltgerecht wäre).


Wer hat Dir denn diesen Quatsch erzählt? Genau mit derlei Pauschalitäten schadest Du den Bikern!

Selbstverständlich ist die Neuanlage von Wegen, auch von Singletrails, durchaus auch ökologisch sinnvoll und "umweltgerecht", wenn sie dort angelegt werden, wo sie z.B. (!!!) einen Nutzerdruck aus ökologisch sensiblen Gebieten in ökologisch weniger sensible Gebiete verlagern. Nach Deiner Argumentation müßte ich jetzt aufhören, Downhill-Streckenneubau-Ambitionen einer Biker Gruppe behördlich zu unterstützen. Das kann ja wohl nicht Dein Ernst sein.

Schließlich lasse ich mir lieber "Gestammel" vorwerfen als daß ich Postings fabriziere, die den Eindruck erwecken, der Schreiber leide an Verfolgungswahn, verursacht durch mich oder landesweit wegesperrende Wanderer-Lobbyisten.
 
Original geschrieben von Tilman
Also weg mit der 2m-Regelung.
Bis hierher sind wir uns doch einig.


Und momentan gehe ich davon aus, daß sie auch nach Aussage des Ministeriums gar nicht anwendbar ist, denn genau Augenmaß stellt fest, wann Begegnungen funktionieren und wann nicht. Wenn also die Regelung ohnehin nur geeignet ist, Leute zu irritieren, wozu dann der Unsinn?
Um Biker von den Wanderwegen runter zu bekommen, ist die Regelung ziemlich sinnlos, geb ich gerne zu. Jeder, der etwas Gespür für die Realitäten in BaWü aufbringt weis, dass hier für Biker noch nichts besseres nachkommen kann. Mit welchen Funktionären der Wander- und Grundbesitzerverbände in BaWü hast Du Dich bislang schon auseinandergesetzt?

Aber erklär doch mal genau, wann und warum Deiner Meinung nach „Begegnungen funktionieren und wann nicht“!


Ich habe nirgends gesagt, daß man sich nicht einigen kann, sondern daß es Engstellen gibt, an denen man sich x-mal einigen kann und trotzdem, es sei denn, man klettert übereinander weg, nicht umeinanderkommt.
Das ist dann wohl Dein Trauma, aber von mir aus. Ist zwar fern der Realität, aber wenn Du es gerne so ausdrücken willst. Blos warum möchtest Du diese Wege für Biker gemäß „Wenn es dann tatsächlich Wege gibt, die mangels Übersichtlichkeit (keine gegenläufigen Begegnungen zulassende Engstellen erstmals nach 3 Kilometern....) ggf. für bestimmte Nutzergruppen zu sperren wären, sollte man durch Sperrungen klare Verhältnisse schaffen.“ dann eigentlich sperren lassen? Laß uns doch klettern!


Ich habe diesen freiwillige-Vereinbarungs-Vorrang (so wenig Staat wie möglich) an anderer Stelle in diesem Forum angesprochen und befürwortet.
Ist doch vollkommen in Ordnung. Ich kann auch nichts dafür, wenn Du mir meine Forderungen nach Gleichstellung von Befahren und Begehen auf *allen* Wegen als Bürokratisierung auslegst.


Aber eigentlich müßtest Du doch bei solch einer Deiner Äußerung befürchten, daß nun - Dir folgend - jeder Wanderer-Lobbyist (im übrigen mit Deiner in diesem Thread mir gegenüber abgegebenen Garantie) dafür sorgen wird, daß überall solche lokalen Sperrungen stattfänden und BW damit für Biker "dichtgemacht" würde............
Wieso Konjunktiv? Die Sperrschilder gibts mancherorts in BaWü bereits und zwar nicht nur an überlaufenen Stellen (auch deren Rechtsgültigkeit darf sicher angezweifelt werden).


Es geht nicht um die Breite oder Beschaffenheit eines Weges, sondern um Nutzbarkeiten als Ergebnis bestimmter Wegeeigenschaften. Ich weiß nicht, wie man immer wieder darauf kommt, daß ich mit Wegebreitenregelungen etwas im Sinne hätte. Meine Beispiele dienten erklärtermaßen dazu, zu zeigen, daß die 2m-Regelung ein nicht anwendbares Ding ist, nicht mehr und nicht weniger. Wenn Du mich fragst "Habe ich 2,5 m Mindestweg- und Parzellenbreite bei gemeinsamer Nutzung durch Wanderer und Biker von Dir gelesen, oder an anderer Stelle blos 2 m?" Dann hast Du, solltest Du meinen, ich hätte dies als Sperrkritierium eingesetzt, etwas gelesen, was es nicht gibt. Wenn ich einerseits eine Abschaffung der 2m-Regel fordere, dann setze ich mich doch nicht an anderer Stelle für Mindestwegebreiten ein. So ein Unsinn!
Du darfst es ausdrücken wie Du willst und wenn ich Dir diese Wegbreiten untergeschoben haben sollte dann entschuldige ich mich auch dafür. Aber dann erkläre mir bitte auch, wie breit eine Engstelle dann Deiner Meinung nach mindestens sein muss, um „gegenläufige Begegnungen von Bikern und Fußgängern zuzulassen“ und worin der Unterschied zwischen einem Fußgänger und einem Fußgänger mit Gepäckstück (z.B. Fahrrad, Rucksack usw.) liegen soll.


Wozu? Die gewählte Macht sitzt nicht im Parlament. Und nur dieses entscheidet über Gesetze. Wo bleiben die Angriffe der DIMB auf die Politiker und Fraktionen, die sich dieser von ihnen wohl als solche angesehenen Übermacht hingeben?
:) Das wäre die Lösung des „Problems“ – als Funktionäre und ständig Beschwerdebrief schreibend kämen die Biker nicht mehr zum Biken und wären endlich runter von den Trails.

Oder ist das vielleicht nur einer dieser Unterschiede zwischen Theorie und Praxis bei Gesetzentwürfen?


Wenn man Einbildung für Wissen hält.......
Gehört halt manchmal dazu ;)


[Zitat Armin]
Nach Deiner Auffassung bleiben noch nicht einmal Reservate übrig, weil die Neuanlage von Wegen mit schmalen™ Wegbreiten nur für Biker ein Wunschtraum ist und bleibt (und auch gar nicht vernünftig bzw. umweltgerecht wäre). [Ende Zitat Armin]


Wer hat Dir denn diesen Quatsch erzählt? Genau mit derlei Pauschalitäten schadest Du den Bikern!

Selbstverständlich ist die Neuanlage von Wegen, auch von Singletrails, durchaus auch ökologisch sinnvoll und "umweltgerecht", wenn sie dort angelegt werden, wo sie z.B. (!!!) einen Nutzerdruck aus ökologisch sensiblen Gebieten in ökologisch weniger sensible Gebiete verlagern. Nach Deiner Argumentation müßte ich jetzt aufhören, Downhill-Streckenneubau-Ambitionen einer Biker Gruppe behördlich zu unterstützen. Das kann ja wohl nicht Dein Ernst sein.
Du schließt von einzelnen Sonderfällen auf meine verallgemeinerte Aussage. Ich spreche von ein paar tausend km Wanderwegen, von denen praktisch jeder „Engstellen“ aufweist, die nach Deiner Definition angeblich „keine gegenläufigen Begegnungen zulassen“ bzw. die durchgängig eine einzige Engstelle sind.

Willst Du die alle verlegen bzw. jeweils parallel dazu einen weiteren Singletrail für Biker anlegen? Ist das *Dein* Ernst, Tilman?


Schließlich lasse ich mir lieber "Gestammel" vorwerfen als daß ich Postings fabriziere, die den Eindruck erwecken, der Schreiber leide an Verfolgungswahn, verursacht durch mich oder landesweit wegesperrende Wanderer-Lobbyisten.
Kannst Du SIE nicht sehen Tilman? SIE stehen hinter jeder Kehre... ;)

Armin
 
Original geschrieben von Armin Mann
Mit welchen Funktionären der Wander- und Grundbesitzerverbände in BaWü hast Du Dich bislang schon auseinandergesetzt?

Mit keinen, ich setze mich mit jenen auseinander, die die Gesetze machen und ein Mandat dafür haben. Sonst wäre ich tatsächlich auch in meiner Freizeit nur noch am Schreibtisch und nicht mehr auf dem Fahrrad.

Aber erklär doch mal genau, wann und warum Deiner Meinung nach „Begegnungen funktionieren und wann nicht“!(.....)Das ist dann wohl Dein Trauma, aber von mir aus. Ist zwar fern der Realität, aber wenn Du es gerne so ausdrücken willst. Blos warum möchtest Du diese Wege für Biker gemäß „Wenn es dann tatsächlich Wege gibt, die mangels Übersichtlichkeit (keine gegenläufigen Begegnungen zulassende Engstellen erstmals nach 3 Kilometern....) ggf. für bestimmte Nutzergruppen zu sperren wären, sollte man durch Sperrungen klare Verhältnisse schaffen.“ dann eigentlich sperren lassen? Laß uns doch klettern!

......weil ich es zum einen beschrieben habe und zum anderen Wanderern oder Bikern nicht zuzumuten ist, von "uns" überklettert zu werden. Im übrigen kann ich nicht von jedermann/frau eine in dieser Hinsicht nicht aus dem Betretungsrecht herleitbare besondere sportliche Eignung erwarten. Nachdem ich auf einer langen Fahrt (Rosenheim-Mailand) im Bereich Ötztal/Inn auf einem Weg fuhr (links Wasser, rechts Felswand), wo man an längeren Engpassagen tatsächlich nur übereinander statt umeinander gekommen wäre, kann vom Trauma nicht die Rede sein. Ich habe ja aber selber an anderer Stelle geschrieben, daß eine Sperrung selten in Frage kommen wird. Im übrigen habe ich bewußt nichts von Sperrungen für Biker speziell, sondern von Sperrungen für Nutzergruppen (das können also auch Wanderer/Reiter sein) geschrieben.

Ich kann auch nichts dafür, wenn Du mir meine Forderungen nach Gleichstellung von Befahren und Begehen auf *allen* Wegen als Bürokratisierung auslegst.
So habe ich das nicht geschrieben. Vielmehr habe ich mich von Anfang an für das Fahren auf allen Wegen, was sich aus einem Wegfall der unbestimmten "Augenschein-Defintionen" im §37 WaldG BW (Wegezustand, Wegebreite) im Sinne des §14 BWaldG ergäbe, an mehreren Stellen ausgesprochen. Im übrigen habe ich aber geschrieben, daß es Bürokratisierung wäre, Definitionen in ein Gesetz schreiben zu wollen, die genau wie die 2m-Regel nicht nachvollziehbar wären, z.B. Wegezustandsdefintionen.

Wieso Konjunktiv? Die Sperrschilder gibts mancherorts in BaWü bereits und zwar nicht nur an überlaufenen Stellen (auch deren Rechtsgültigkeit darf sicher angezweifelt werden)
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Konjunktiv, weil Du mir an anderer Stelle garantieren wolltest, daß dann, wenn die Möglichkeit zur einzelfallweisen Sperrung bestünde, alle Wege gesperrt würden. Oder habe ich das falsch verstanden?

Aber dann erkläre mir bitte auch, wie breit eine Engstelle dann Deiner Meinung nach mindestens sein muss, um „gegenläufige Begegnungen von Bikern und Fußgängern zuzulassen“ und worin der Unterschied zwischen einem Fußgänger und einem Fußgänger mit Gepäckstück (z.B. Fahrrad, Rucksack usw.) liegen soll.

Das kommt, wie schon an mehreren Stellen angesprochen, auf den Einzelfall an (s.o.). Ich hätte besser von "gegenläufigen Begegnungen von Nutzern" schreiben sollen.

Du schließt von einzelnen Sonderfällen auf meine verallgemeinerte Aussage.

*Bingo!* Nicht ich, aber alle die, die uns (sei es mir als Genehmigungsbehörde oder Dir als Biker) politisch oder gar legislativ ans Bein pinkeln wollen, werden aus dieser zitierfähigen Verallgemeinerung die Aussage eines DIMB-Funktionärs herauslesen, daß selbst er die Meinung vertritt, daß die Neuanlage von Wegen "auch gar nicht" (also nicht etwa "in der der Regel nicht" oder "oft nicht") vernünftig und nicht umweltgerecht sei. Das ist Wasser auf die Mühlen genau derjenigen, die nach Maßgabe Deiner Ausführungen schon jetzt z.B. eine Übermacht der Wandererlobby (....) darstellen.

Ich gehe also von einem Konsens aus, daß die Neuanlage von Wegen in begründeten Fällen sowohl vernünftig als auch umweltgerecht als auch für Biker nützlich sein kann.

Kannst Du SIE nicht sehen Tilman? SIE stehen hinter jeder Kehre...

Dann laß´ SIE halt da stehen, wenn´s IHNEN Spaß macht.

Ich bremse nicht für Lobbies!
 
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