Hallo Tilman,
eigentlich wollte ich in erster Linie auf die möglichen Einschränkungen für die praktische Ausübung des Mountainbikings hinweisen, die mit einer absoluten Rechssicherheit unter den derzeitigen Voraussetzungen verbunden sein können. Sicher wollte ich Dich auch ein wenig aus der Reserve locken um herauszufinden, auf welcher Seite Du eigentlich stehst und was Du mit Deinen Aussagen wie z.B. Einleitend sei darauf hingewiesen, daß es im folgenden nicht um Wege geht, die sowohl optisch nachvollziehbar, auch nach anderen Gründen (Rücksichtnahmegebot o.ä.) schlichtweg zu schmal zum Radfahren sind. auf
http://mitglied.lycos.de/TILMAN_KLUGE/RFV/2M/2M.html denn genau meinst.
Leider bist Du nicht auf meine Befürchtungen und meine Gesamtaussage eingegangen, sondern hast Dich an einzelnen Punkten hochgezogen, auf die ich Dir gerne ein paar kurze Antworten schreibe.
Original geschrieben von Tilman
[Hessen und BaWü]
Ach neee. hat das hier jemand behauptet? Ich befürworte im übrigen nicht die hessische Regelung, sondern kritisiere sie. Insoweit sind weitergehende Ausführungen zu §24 HessForstG hier überflüssig (wobei RechtsVO nach Abs.4 die Kennzeichnung der Pferde und RechtsVO nach Abs.6, nicht Abs.4, das Nähere regeln können).
Gut! Da hab ich Dir doch glatt unterstellt, dass sich Dein Da ich in anderer Sache schon ein ganzes Gesetz fabriziert habe, das im wesentlichen vom Hessischen Landtag beschlossen wurde,[...] auf das neue HForstG bezog (in welchem Absatz auch immer der für Forsten zuständige Minister durch Rechtsverordnung die Belange der Radfahrer regelt). Aber deshalb reden wir ja darüber.
[Durchsetzung von Landeswaldgesetzen]
Nicht von den Lobbies, sondern von den Fachbehörden (OWi) oder Waldeigentümern, nicht aber z.B. von Wanderern, Skifahren oder Reitern.
Formell hast Du wie so oft recht. Sicher stehen auch die Waldeigentümer nicht unbedingt auf der Seite der Mountainbiker, aus welchen Gründen auch immer.
Aber gerade um Formalitäten wollte ich mich
nicht mit Dir streiten. Die Beeinflussung durch Lobbys auch bei der Forderung nach dieser Novelle verschweigst Du einfach.
[Grundsatzurteile und neue Gesetze]
Ist die DIMB rechtsstaatlich so eingestellt, daß sie Rechtssicherheit nur dann erreichen will, wenn es ihr lobbymäßig in den Kram passt? Kann ich nicht glauben.
Nicht lobbymäßig, sondern
pragmatisch so bin
ich eingestellt. Das ist ganz einfach ein Sache der Prioritäten Du willst Rechtssicherheit (für wen auch immer), ich will biken.
[2 m nachmessen]
Kannst Du ja auch gar nicht. Aber es kann dennoch, weil die Regelung owi-bewehrt ist, behördlicherseits versucht werden, Verstöße gegen die 2m-Regelung zu ahnden. Und da muß es amtlich werden, daß das nicht geht.
Es werden auch Verstöße gegen die Rad weg!-Benutzungspflicht geahndet, obwohl das eigentlich nicht geht (z.B. Recht auf körperliche Unversehrtheit bei geringstem Risiko).
Außerdem hast Du mir immer noch nicht beantwortet, was Du Dir von Grundsatzurteilen erwartest, die nicht zum Vorteil der Mountainbiker ausfallen können bzw. die damit zusammenhängenden Gesetze für Mountainbiker nachteilig beeinflussen.
[Erläuterungen zum Rahmengesetz]
Und?
Die allgemeine Anschauung welche Wege zum Mountainbiking geeignet sind hat sich in D
noch nicht geändert, auch wenn sich das Mountainbiking zwischenzeitlich entwickelt hat und die Befürchtungen von Unfällen auf schmalen Wegen nicht eingetreten sind - ganz im Gegenteil!
Ansonsten möchte ich auch hier auf den Gesamtzusammenhang verweisen.
[Grundsatzurteile ein Bärendienst?]
Erstens keinen Bärendienst und zum zweiten darf ich in aller Bescheidenheit auf die Ausführungen der DIMB hinsichtlich des Wertes von Musterprozessen hinweisen. Oder ist das eine 180°-Wende und alles davor war mal wieder DIMB-Werbung (Nix geht ohne die DIMB!)?
Betrachte es doch schlicht und einfach als das was es ist: meine ganz persönliche Einschätzung und Meinung, die ich auch als DIMB-Repräsentant noch äußern darf (ansonsten wäre ich die längste Zeit DIMB-Repräsentant gewesen). Ich bin
kein Funktionär, sondern in erster Linie Biker.
[Abschaffung der "2-m-Regel"]
Klammheimlich? Besser kontrollierbar? Das meinst Du nicht ernst, oder? Das Gegenteil wäre beim neuen Gesetz der Fall gewesen?
Klammheimlich (im Sinne von an den Radverbänden und der Öffentlichkeit vorbei) meine ich tatsächlich ernst, dazu sollte auch hier im Forum etwas zu finden sein.
Zur Kontrollierbarkeit ist u.a. anzumerken, dass auf Wegen die Mountainbiking(TM) ausmachen bestimmt keine 20Tonner fahren können, auch nicht im Sommer. Viele dieser Wege sind dabei sogar breiter als 2 m und trotzdem keine befestigten forstlichen Wirtschaftswege (vgl. auch Zweckbindung, Wege- und Breitendefinitionen in der einschlägigen Literatur)
[bestimmte Wege werden per Definition im Gesetzestext bzw. per Rechtsverordnung ausgeklammert]
Und wie wäre das mit dem Betretungsrecht zusammenzubringen. Eine RechtsVO darf einem Gesetz, auf dem die beruht, nicht zuwiderlaufen und täte sie es, würde sie gerichtlich kassiert.
Demnach wäre in Hessen dann alles bestens?
Aber Formalitäten sind eher Dein Thema, Tilman. Du darfst es mir deshalb gerne näher erläutern.
[liberales LWaldG in BaWü auch gegen die Interessenlagen von Wander- und GG-Verbänden?]
Doch!
Dein Wort in Gottes Ohr!
Überzeugt hat mich Dein (trotziges?) Doch bislang jedoch nicht. Die Kollegen vom ADFC übrigens auch nicht, vgl.
http://www.adfc-bw.de/aktuell/ Schließlich soll Baden-Württemberg als Urlaubsland auch für Radfahrer attraktiv bleiben, meinte der ADFC Landesvorsitzende Thomas Baur.
Die Wanderverbände sehen das anders.
Auch wie die Umsetzung der lokalen Sperrungen unter Einbeziehung der beteiligten Verbände zum derzeitigen Zeitpunkt aussehen soll hast Du bislang offengelassen. Was haben die unorganisierten Biker den Interessen von GG-Besitzern/Forst sowie den Wanderverbänden vor Ort denn schon entgegen zu setzen? Vor B kommt bekanntermaßen A. Diese Voraussetzungen fehlen bislang.
["shared use" auf Wanderwegen]
Legal oder ilegal, interessant! Neue DIMB-Linie?
Nein, "shared use" auf Wanderwegen ist der ganz normale Alltag.
Interessant könnte in diesem Zusammenhang auch die Einschätzung der Lage in BaWü durch die Tourismusbranche sein.
Originalzitat, Februar 2003:
> es gibt seit jahren eine sogenannte
> 2m-regel bei uns und trotzdem haben alle
> viel spaß auf den singletrails. die
> realität zeigt, daß sich wanderer und biker
> mittlerweile gut vertragen, weshalb auch
> kein förster den bikern ärger bereitet,
> es sei denn er benimmt sich grob daneben
> oder wird im naturschutzgebiet
> erwischt.
>
> mit ein wenig respekt vor den anderen
> waldnutzern und bewohnern wird dies auch
> weiterhin so bleiben.
> bis bald im schwarzwald
Die DIMB schreibt an anderer Stelle
1. Fahren Sie nur auf Wegen.
Fahren Sie nie querfeldein, Sie schädigen sonst die Natur. Respektieren Sie lokale Wegesperrungen. Forstwirtschaft, Viehtrieb und Belange des Naturschutzes rechtfertigen dies. Auch in Naherholungsgebieten können lokale Sperrungen berechtigt sein. Die Art und Weise in der Sie fahren bestimmt das Handeln der Behörden und Verwaltungen. Auf Privatgrund sind Sie oft nur geduldet.
Auf Privatgrund sind Sie oft nur geduldet ist ein wichtiger Hinweis. Und wenn es übertrieben wird (westl. Isarufer Pullach!), gibt es Ärger, weil es dann nicht nur formal, sondern auch materiell illegal wird.
Du kennst meine ablehnende Haltung zu illegalen Baumaßnahmen im Wald sehr gut. Ansonsten ist das Thema hier OT.
Wie paßt Deine Aussage mit der zitierten DIMB-Linie zusammen?
Du meinst meine Gesamtaussage und meine Bedenken (kleineres Übel abwägen) oder meine Einschätzung zur "shared use"-Praxis? Eigentlich sehe ich zu beidem keinen Widerspruch zur Wegeregel #1 Fahren Sie nur auf Wegen. Welchen siehst Du?
Wie soll man in einen Verband eintreten, dessen Repräsentanten eine teilweise Nicht-Legalität als (Interims-) Regelung hinnehmen? ?
Wenn alle Mountainbiker, die eine teilweise Nicht-Legalität als (Interims-) Regelung hinnehmen in
einen Verband eintreten würden, dann bräuchte sich dieser Verband um Mitgliederwerbung keine Sorgen mehr zu machen.
Manchmal frage ich mich schon Tilman, ob Du Deine Augen vor der Realität verschließt oder nur so tust.
[Einschränkungen Reiten im Wald]
Ob die z.B. Thüringer Reiter das auch so sehen? Egal wie groß oder klein, die Lobby einer beteiligten Nutzergruppe ist, sollte das keinen Einfluß darauf haben, ob und wie man kooperiert.
Es gibt in anderen Bundesländern auch liberale Lösungen für die Reiter im Wald. Was zu dieser restriktiven Regelung in Thüringen geführt hat habe ich seinerzeit nicht verfolgt (da schwingt für mich beinahe mit, dass Du bezüglich Waldgesetzen gegen eine föderalistische Regelung bist?).
Ansonsten gebe ich Dir bezüglich den anzustrebenden Kooperationen zwischen den Verbänden vollkommen recht, auch wenn auf Veranstaltungen wie
http://www.radwelt-online.de/jetzt/szene/szene21.htm diese Thematik bislang nur schöngeredet wurde.
Aber bleiben wir doch in BaWü: Frag doch bitte einfach mal bei den Verbandspräsidenten der großen Wanderverbände nach, welche Linie sie bezüglich Kooperation mit den Mountainbikern derzeit denn so fahren. Du solltest Dir auch diesbezüglich dringend einen Eindruck von den Tatsachen verschaffen!
Ich bleibe daher dabei, daß ein WaldG erforderlich ist, das alle Wege für Biker freigibt und nach Maßgabe dessen ggf. eine Besucherlenkung machbar ist.
Das wäre die Ideallösung! Darauf müssen wir alle hinarbeiten!
Dass diese Besucherlenkung derzeit sehr zum Nachteil der Mountainbiker ausfallen kann/wird, darauf wollte ich u.a. in meinem letzten, zugegebenermaßen auch etwas provokanten Posting hinweisen. Bislang hast Du es nicht geschafft, meine Bedenken zu entkräften.
Armin