Aufruf ! Keine 3,5 Meter in Ba-Wü ! Helft alle mit !

Leider werden Biker und Radler immer noch in einen Topf geworfen. Mit Sicherheit wird ein Radfahrer bucklige, verwurzelte und mit Geröll gespickte Wege generell meiden und sich tatsächlich auf Forststraßen beschränken, da weder sein Fahrkönnen noch die technische Ausstattung seines Fahrrades dies zulassen würden. Doch der Biker braucht den guten alten Singletrail wie die Luft zum Atmen - sozusagen. Meine Touren zu Hause und auch im Urlaub sind fast ausschließlich so angelegt, dass sie einen maximalen Anteil an Trails beinhalten. Würde also das Befahren von Pfaden - wie im Gesetzesentwurf vermerkt - verboten werden, könnte ich einpacken. Und gerade deshalb sollten unsere Interessen nicht von einem Radlerverein vertreten werden, sondern einer Bikervereinigung. Danke, DIMB, für Euer Engagement !!!
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

im Namen von Dr. Lasotta MdL danke ich Ihnen für Ihre Emails zum Thema
"Änderung des Landeswaldgesetzes".

Ich kann Ihnen mitteilen, dass die bisherigen Regelungen bestehen bleiben,
es also zu keiner 3,5 Meter Regel kommen wird. Vielmehr wird künftig keine
Mindestbreite mehr vorgegeben. Für Ihre Freizeitgruppe ergeben sich
gegenüber der bisherigen Regelungen, nach Auskunft des Ministeriums
Ländlicher Raum, keine Einschränkungen.

Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben.

Mit den besten Grüßen von Dr. Bernhard Lasotta MdL
im Auftrag

Rouven Schöll
 
Original geschrieben von Büro Bernhard Lasotta CDU MdL, zit von dave
Vielmehr wird künftig keine Mindestbreite mehr vorgegeben. Für Ihre Freizeitgruppe ergeben sich gegenüber der bisherigen Regelungen, nach Auskunft des Ministeriums Ländlicher Raum, keine Einschränkungen.

Sehr gut!

Allerdings:

Im Falles dessen, daß das alles zutrifft, müßte aber, weil angeblich (siehe Zitat) künftig keine Mindeswegebreite mehr vorgegeben werden wird, die 2m-Regelung im aktuellen §37 Abs.3 WaldG BW fallen. Dafür wäre eine Gesetzesänderung in jedem Falle erforderlich.

Insoweit hat nicht das vom Büro Lasotta ins Feld geführte Ministerium, sondern das für den Beschluß und die Änderung von Gesetzen alleine zuständige Parlament das Sagen. Eine klare Aussage aus dem Parlament fehlt aber nach wie vor und diverse andere Aussagen (vgl. Stuttg. Nachrichten v. 15.2.2003 oder vgl. Alfred Haas CDU MdL m. widersprüchl. Aussage zu Maschinenwegen) sorgen für alles andere, nur nicht für Klarheit.

Daher habe ich mit Mail v. 14:26 Uhr (Kop. an Dave) beim Büro Lasotta CDU MdL um selbige Klärung gebeten.
 
hi leute da draussen! wat geht denn da??! hab schon emails an diese politiker geschickt! meine güte, eine unterdrückung der entfaltung der bedürfnisse des menschen! unsere würde wird angetastet und únser grundrecht geht zu grunde im wahrsten sinne *g* nee im ernst, bin zwar nicht aus ba-wü aber meine email habt ihr! :bier: Chris

ride on!
 
Original geschrieben von Tilman


Sehr gut!

Allerdings:

Im Falles dessen, daß das alles zutrifft, müßte aber, weil angeblich (siehe Zitat) künftig keine Mindeswegebreite mehr vorgegeben werden wird, die 2m-Regelung im aktuellen §37 Abs.3 WaldG BW fallen. Dafür wäre eine Gesetzesänderung in jedem Falle erforderlich.

...
Daher habe ich mit Mail v. 14:26 Uhr (Kop. an Dave) beim Büro Lasotta CDU MdL um selbige Klärung gebeten.

da hat tilman mal wieder recht ! die 2m müssen fallen, sonst bleibt ein sehr fader beigeschmack.
und wirklich offiziell bestätigt ist hier noch gar nichts. von durchbruch mag ich noch nicht reden.

wir haben am woe hier in kreuznach dimb-klausurtagung und werden wohl mit einem vernünftigen entwurf zur gesetzesnovelle und ringen unter den augen sonntag wieder das tageslicht erblicken. und anschließend wird noch ne runde gebiked - mit jeder menge singletrails (und das in RLP - :D )

und diesmal werden wir wohl von beginn an bei der novellierung gehört und beteiligt und nicht von einem selbsternannten vertreter-aller-radfahrer-deutschlands-club im dunkeln stehen gelassen, als ginge es darum, den anderen auszustechen, statt gemeinsam gegen den gesetzgeberischen unsinn vorzugehen. erinnert mich immer wieder an den film "leben des brian" mit volksfront von judäa und judäische volksfront. sorry - viele werden dieses kulturelle highlight altersbedingt nicht kennen (dvd unbedingt ausleihen ! ).

Hoffnung !
 
Original geschrieben von Tilman

Im Falles dessen, daß das alles zutrifft, müßte aber, weil angeblich (siehe Zitat) künftig keine Mindeswegebreite mehr vorgegeben werden wird, die 2m-Regelung im aktuellen §37 Abs.3 WaldG BW fallen. Dafür wäre eine Gesetzesänderung in jedem Falle erforderlich.

Danach sieht es leider nicht aus:

--------------------------------------------------------------------------------

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie alle hatten mich angeschrieben wegen der Änderung des
Landeswaldgesetzes.
Die CDU-Landtagsfraktion hat beschlossen, dass es in Bezug auf die von Ihnen
angesprochenen Regelungen zu keiner Änderung zum jetzigen Stand kommen soll.
Auch wenn dies vielleicht keine optimale Lösung für Sie bedeutet, ist es im
Sinne eines Ausgleichs zwischen Radfahren, Bikern, Reitern und Wanderern
meines Erachtens eine akzeptable Lösung, wenn ich mir auch etwas mehr Frei-
heiten und weniger Bürokratie gewünscht hätte.

Ich hoffe, dass Sie mit der Kompromißlinie leben können und wünsche Ihnen
weiterhin viel Spass bei Ihrem Sport.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Lasotta

Abgeordenetenbüro Wahlkreis Neckarsulm
Dr. Bernhard Lasotta MdL
Marktplatz 2
74206 Bad Wimpfen
Tel.: 0 70 63 / 72 84
Fax: 0 70 63 / 93 23 69
[email protected]
www.lasotta.de
 
Original geschrieben von Präsi
da hat tilman mal wieder recht ! die 2m müssen fallen,......Hoffnung !
Ich wünschte, ich hätte nicht recht. Aber....

Mail v. D- Lasotta v. 20.2.2002 21:51
Sehr geehrter Herr Kluge,
die CDU-Fraktion hat mittlerweile beschlossen, dass es zu denen von Ihnen angesprochenen Regelungen zu keiner Änderung kommen soll.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Lasotta
Wenig Hoffnung!

Ich werde aber nunmehr nachfragen, wie man denn bitte die 2m nachmessen soll......
 
Original geschrieben von Tilman

Wenig Hoffnung!

Ich werde aber nunmehr nachfragen, wie man denn bitte die 2m nachmessen soll......


Dein Einzelengagement in Ehren (ernst gemeint) aber auf diese Art und Weise wird die 2m-Regelung nicht zu kippen sein. Da ist seehhr langfristige Lobbyarbeit (im Hintergrund) angesagt.
Das Beharrungsvermögen in allen Administrationen ist immer dann sehr haoch, wenn eine Regelung schon lange besteht. In der Politik wird in solchen Fällen immer damit argumentiert werden, dass sich die bisherige Regelung bewährt habe. Auch in BW wurde am Anfang damit argumentiert, dass mit einer neuen Regelung die Situation für alle klarer gestaltet werden sollte und nicht, dass damit eine weitere Einschränkung geschaffen werden sollte.
Wenn im Verlauf der Aktion der Pressesprecher der SPD-Fraktion im Lnadtag BW, zuerst eine falsche Interpretation des Novelierungstextes verbreitet, macht dies vor allem eines deutlich: Die meisten Abgeordneten wissen nicht wirklich worüber sie in dem Falle abstimmen. Sie verlassen sich auf ihre Fachabgeordneten. Ob bei diesen immer die Fachkenntnis da ist, ist dann auch manchmal die Frage.
Der Verlauf der bisherigen Aktion und die letzten Reaktionen machen aber zumindest eines deutlich. Das unser Bemühen erfolgreich war. Zumindest haben einige der Abgeordneten darüber nachgedacht, über was sie eigentlich abstimmen. Mit einer entsprechenden Kommunikation innerhalb der Fraktion konnte dann zumindest partiell ein Nachdenken (wenn auch nicht immer ein Umdenken) erreicht werden.
Das ist aber für mich nicht umbedingt ein der Endpunkt, an dem wir uns zurück lehnen können, sondern eigentlich der Startpunkt für eine entsprechende Arbeit. Jetzt müssen Modelle erarbeitet werden, wie man durch Aufklärung (von Politikern und anderen Verbandsvertretern) zu realistischen gesetzlichen Regelungen kommen kann. Falls die 2m Regelung zu kippen sein sollte, wird das eine ziemlich lange Arbeit erfordern.

Was hierzu unbedingt notwendig ist, ist die Stärkung der DIMB. An der Mailaktion teilzunehmen war die ein (gute) Sache. Jetzt sollte jeder auch darüber nachdenken, wie es weitergehen soll. Eine Mitgliedschaft in der DIMB versetzt diese in die Lage anders auftreten zu können. Dies sieht man am Beispiel des ADFC. Zu Beginn wurde diese Interessenvertretung von Politikern eher belächelt. In der Zwischenzeit werden Vertreter des ADFC, wie selbstverständlich, bei Projekten und politischen Beratungen hinzu gezogen. Z.T. ja auch, um Dinge zu erörtern, für die der ADFC nicht unbedingt die Vertretungskompetenz hat (z.B. bei Fragen des Moutainbiking).

Es kommt nun auch darauf an, das möglichst viele Mountain-Biker die DIMB durch Mitgliedschaft unterstützen.


Heinerich
 
Ich brauche hier keine Lobby, sondern furztrockene Juristerei. Und da hierzu nur wenige bereit sind, bleibt es beim Einzelengagement. Da ich in anderer Sache schon ein ganzes Gesetz fabriziert habe, das im wesentlichen vom Hessischen Landtag beschlossen wurde, behaupte ich mal, daß ich hierin geübt bin. Dementsprechend wird Lasotta in den nächsten Minuten ohne Lobby etc. einen von mir formulierten Gesetzentwurf übersandt bekommen.
 
@Forum
@Tilman


Original geschrieben von Tilman
Ich brauche hier keine Lobby, sondern furztrockene Juristerei. Und da hierzu nur wenige bereit sind, bleibt es beim Einzelengagement. Da ich in anderer Sache schon ein ganzes Gesetz fabriziert habe, das im wesentlichen vom Hessischen Landtag beschlossen wurde, behaupte ich mal, daß ich hierin geübt bin.

Vorsicht!: BaWü ist nicht Hessen! Landeswaldgesetze sind Ländersache und werden von den Lobbys vor Ort durchgesetzt.


§ 24 HForstG vom 10. September 2002 klingt ja auf den ersten Blick recht vernünftig:
"(4) Radfahren, Fahren mit Kutschen und Krankenfahrstühlen und Reiten ist nur auf Wegen und Straßen gestattet. [...]"

Aber dann gehts auch unter (4) schon los: "Das Nähere regelt der für Forsten zuständige Minister durch Rechtsverordnung."

Welchen Einfluß haben Interessenvertreter von Mountainbikern noch auf diese Rechtsverordnungen?
Die implizierte Antwort lautet: Keine!

Steht in der aktuellen Verordnung dann wieder die ursprüngliche, hessische Formulierung, dass Radfahren im Wald nur auf "festen" Wegen gestattet ist? Wobei unter festen Wegen auch in Hessen eindeutig Forststraßen verstanden werden, die von LKWs befahren werden können – also genau das wo gegen wir uns in BaWü gerade zur Wehr setzen!

Existieren diese Rechtsverordnungen zum Radfahren im Wald in Hessen bereits und wie lauten sie, Tilman?



Zu einem anderen Aspekt der Problematik Novelle LWaldG in BaWü schreibst Du im thread „Zur neuen Mode der restriktiven Handhabung von Landeswaldgesetzen...“:
Original geschrieben von Tilman
Ich halte einen Musterprozess dann für sinnvoll, wenn es darum geht, Rechtsnormen zu prüfen. Gerade bei 2m-Regelungen, wo die Wirksamkeit auch in manchen ministeriellen Kreisen bezweifelt wird, machen derlei Prozesse Sinn.


Und was kommt dann?

Was möchtest Du damit erreichen?

Rechtssicherheit für wen?

Was sollen uns Mountainbikern denn Grundsatzurteile oder neue Gesetze nützen, die zum derzeitigen Zeitpunkt nur zu unserem Nachteil ausfallen können? Es macht aus Sicht der Biker eben keinen Sinn diese Rechtsnormen zu prüfen, gerade weil bei 2m-Regelungen die Wirksamkeit bezweifelt wird. Ich will die 2 m gar nicht nachmessen!

Du kennst doch diese Amigo-Stammtischbeschlüsse im BWaldG (Pardon "Erläuterungen zum Rahmengesetz BWaldG") bezüglich Radfahren im Wald selbst am besten - welchen Bärendienst möchtest Du den Bikern in BaWü oder in D mit irgendwelchen Grundsatzurteilen denn erweisen, Tilman?


Ich brauch‘ keine "furztrockene Juristerei", ich brauch‘ mich hier nur umzuschaun:
Die Zeit scheint leider noch nicht reif für ein liberales LWaldG. Sorry, aber das hat mir die Geschichte hier in BaWü mal wieder deutlich vor Augen geführt. Die einflußreichen Verbände wollen uns derzeit weder auf breiten und schon gar nicht auf schmalen Wanderwegen haben oder gar akzeptieren.
Deshalb sollte klammheimlich die "2-m-Regel" abgeschaft und zu einem besser umsetzbaren und kontrollierbaren Gesetz verschärft werden (ich fahre zwar gern im Schnee aber noch viel lieber wenn es trocken ist ;) ).
Deshalb scheint es für uns Biker in der derzeitigen Situation "das Beste" zu sein, auch weiterhin mit einer nicht-umsetzbaren "2-m-Regel" und der damit verbundenen "Rechtsunsicherheit" (was das auch immer sein soll), aber auch der Unmöglichkeit der Ahndung von Verstößen zu leben als in einer vermeintlichen Rechtssicherheit oder im Schilderwald zu "sterben".


Wenn die zwei Meter fallen, dann werden genau die Wege um die es uns geht (Dir auch, Tilman?) explizit per Definition im Gesetzestext bzw. per Rechtsverordnung ausgeklammert.
Oder sie werden per Schilderwald vor Ort gesperrt – wir haben im Gegensatz zu den Wanderverbänden nämlich keine 1.000 Ortsgruppen mit über 200.000 Mitgliedern in BaWü, da hilft uns auch eine formale Anerkennung in Analogie zu §59 BnatSchG nicht weiter.

Ausgerechnet BaWü mit den mächtigsten Wanderverbänden soll das erste liberale und radfahrerfreundliche LWaldG in ganz D bekommen? – das glaubst Du doch selbst nicht, Tilman.
Wir sind hier auch nicht in Frankreich wo mal eben eine anspruchsvolle Strecke für Biker ausgeschildert oder gebaut wird – Mountainbiken(TM) wir bei uns noch nicht einmal wahrgenommen (höchstens mal ein Biker-Rambo in der Bildzeitung), geschweige denn akzeptiert. Und die Natur und die Wege sind ist bei uns limitiert.
Wenn wir "shared use" auf den Wanderwegen, egal ob legal oder illegal nicht weiterhin praktizieren können, bleiben uns nur die Forstautobahnen übrig! :(



Das klingt jetzt alles ein wenig nach Frust oder gar Kopf in den Sand stecken. Ich möchte Euch aber nur die derzeitigen politischen Machtverhältnisse im Wald (nicht nur in BaWü) vor Augen führen.

Man kann meine Einwände aber auch ganz anders verstehen: Genau hier geht die Arbeit von "Mountainbikerlobbys" erst richtig los und weiter, nämlich überhaupt erst einmal die Voraussetzungen für ein liberales Gesetz zu schaffen. Wir (also Ihr!) müssen den Leuten zeigen, das wir zu mehr im Stande sind als blos ein paar mails zu schreiben. Auf den trails (Rücksichtnahme), anhand lokaler Kooperationen (z.B. trailwork), in der Öffentlichkeit und mittels politischer Überzeugungsarbeit. Das alles geht nur mit einer mitgliederstarken Interessenvertretung und mit Leuten, die auch vor Ort Verantwortung und Arbeit übernehmen!
Und wir müssen endlich in aller Deutlichkeit klarstellen, dass wir eben keine Pferde sondern "Wanderer auf Rädern" sind! Eines unserer Probleme ist nämlich, dass Biken und Reiten in einen Topf geworfen werden und daraus auf eine "allgemeine Gefaehrdung" der Fußgänger sowie auf Wegebelastungen geschlossen wird. Interessanterweise gibt es gerade hierzu ein Urteil des BVG, welches auf die potentielle Gefährdung von Fußgängern und Radfahrern durch Reiter eingeht. Nichts gegen Reiter im Wald, aber die können ihren Kram besser selber regeln. Gerade in BaWü haben Reiter eine weitaus einflußreichere Lobby als wir, dazu genügt schon ein Blick ins derzeit gültige LWaldG.



Ich war in den letzten 15 Jahren viele tausend km in BaWü auf singletrails unterwegs. Ich hatte bislang keine Probleme und auch keinen Ärger im Begegnungsverhalten mit Fußgängern, weder auf breiten noch auf schmalen/ausgesetzten/steilen Wegen. Und ich möchte, dass in den nächsten 15 Jahren noch viele tausend km auf diesen Wegen dazukommen – gerne auch irgendwann mal legal.

Armin
 
Original geschrieben von Armin Mann
Vorsicht!: BaWü ist nicht Hessen!
Ach neee. hat das hier jemand behauptet? Ich befürworte im übrigen nicht die hessische Regelung, sondern kritisiere sie. Insoweit sind weitergehende Ausführungen zu §24 HessForstG hier überflüssig (wobei RechtsVO nach Abs.4 die Kennzeichnung der Pferde und RechtsVO nach Abs.6, nicht Abs.4, das Nähere regeln können).

Landeswaldgesetze sind Ländersache und werden von den Lobbys vor Ort durchgesetzt.
Nicht von den Lobbies, sondern von den Fachbehörden (OWi) oder Waldeigentümern, nicht aber z.B. von Wanderern, Skifahren oder Reitern.


Was sollen uns Mountainbikern denn Grundsatzurteile oder neue Gesetze nützen, die zum derzeitigen Zeitpunkt nur zu unserem Nachteil ausfallen können?
Ist die DIMB rechtsstaatlich so eingestellt, daß sie Rechtssicherheit nur dann erreichen will, wenn es ihr lobbymäßig in den Kram passt? Kann ich nicht glauben.

Ich will die 2 m gar nicht nachmessen!
Kannst Du ja auch gar nicht. Aber es kann dennoch, weil die Regelung owi-bewehrt ist, behördlicherseits versucht werden, Verstöße gegen die 2m-Regelung zu ahnden. Und da muß es amtlich werden, daß das nicht geht.

Du kennst doch diese Amigo-Stammtischbeschlüsse im BWaldG (Pardon "Erläuterungen zum Rahmengesetz BWaldG") bezüglich Radfahren im Wald selbst am besten....
Und?

..... - welchen Bärendienst möchtest Du den Bikern in BaWü oder in D mit irgendwelchen Grundsatzurteilen denn erweisen, Tilman?
Erstens keinen Bärendienst und zum zweiten darf ich in aller Bescheidenheit auf die Ausführungen der DIMB hinsichtlich des Wertes von Musterprozessen hinweisen. Oder ist das eine 180°-Wende und alles davor war mal wieder DIMB-Werbung (Nix geht ohne die DIMB!)?

Deshalb sollte klammheimlich die "2-m-Regel" abgeschaft und zu einem besser umsetzbaren und kontrollierbaren Gesetz verschärft werden
Klammheimlich? Besser kontrollierbar? Das meinst Du nicht ernst, oder? Das Gegenteil wäre beim neuen Gesetz der Fall gewesen?

Wenn die zwei Meter fallen, dann werden genau die Wege um die es uns geht (Dir auch, Tilman?) explizit per Definition im Gesetzestext bzw. per Rechtsverordnung ausgeklammert.
Und wie wäre das mit dem Betretungsrecht zusammenzubringen. Eine RechtsVO darf einem Gesetz, auf dem die beruht, nicht zuwiderlaufen und täte sie es, würde sie gerichtlich kassiert..

Ausgerechnet BaWü mit den mächtigsten Wanderverbänden soll das erste liberale und radfahrerfreundliche LWaldG in ganz D bekommen? – das glaubst Du doch selbst nicht, Tilman.
Doch!

Wenn wir "shared use" auf den Wanderwegen, egal ob legal oder illegal nicht weiterhin praktizieren können, bleiben uns nur die Forstautobahnen übrig
Legal oder ilegal, interessant! Neue DIMB-Linie?

Die DIMB schreibt an anderer Stelle

1. Fahren Sie nur auf Wegen.
Fahren Sie nie querfeldein, Sie schädigen sonst die Natur. Respektieren Sie lokale Wegesperrungen. Forstwirtschaft, Viehtrieb und Belange des Naturschutzes rechtfertigen dies. Auch in Naherholungsgebieten können lokale Sperrungen berechtigt sein. Die Art und Weise in der Sie fahren bestimmt das Handeln der Behörden und Verwaltungen. Auf Privatgrund sind Sie oft nur geduldet.


Auf Privatgrund sind Sie oft nur geduldet ist ein wichtiger Hinweis. Und wenn es übertrieben wird (westl. Isarufer Pullach!), gibt es Ärger, weil es dann nicht nur formal, sondern auch materiell illegal wird.

Wie paßt Deine Aussage mit der zitierten DIMB-Linie zusammen?

Wie soll man in einen Verband eintreten, dessen Repräsentanten eine teilweise Nicht-Legalität als (Interims-) Regelung hinnehmen?

Nichts gegen Reiter im Wald, aber die können ihren Kram besser selber regeln.
Ob die z.B. Thüringer Reiter das auch so sehen? Egal wie groß oder klein, die Lobby einer beteiligten Nutzergruppe ist, sollte das keinen Einfluß darauf haben, ob und wie man kooperiert.

Ich bleibe daher dabei, daß ein WaldG erforderlich ist, das alle Wege für Biker freigibt und nach Maßgabe dessen ggf. eine Besucherlenkung machbar ist.
 
Hallo Tilman,

eigentlich wollte ich in erster Linie auf die möglichen Einschränkungen für die praktische Ausübung des Mountainbikings hinweisen, die mit einer absoluten Rechssicherheit unter den derzeitigen Voraussetzungen verbunden sein können. Sicher wollte ich Dich auch ein wenig aus der Reserve locken um herauszufinden, auf welcher Seite Du eigentlich stehst und was Du mit Deinen Aussagen wie z.B. „Einleitend sei darauf hingewiesen, daß es im folgenden nicht um Wege geht, die sowohl optisch nachvollziehbar, auch nach anderen Gründen (Rücksichtnahmegebot o.ä.) schlichtweg zu schmal zum Radfahren sind.“ auf http://mitglied.lycos.de/TILMAN_KLUGE/RFV/2M/2M.html“ denn genau meinst.

Leider bist Du nicht auf meine Befürchtungen und meine Gesamtaussage eingegangen, sondern hast Dich an einzelnen Punkten hochgezogen, auf die ich Dir gerne ein paar kurze Antworten schreibe.



Original geschrieben von Tilman
[Hessen und BaWü]
Ach neee. hat das hier jemand behauptet? Ich befürworte im übrigen nicht die hessische Regelung, sondern kritisiere sie. Insoweit sind weitergehende Ausführungen zu §24 HessForstG hier überflüssig (wobei RechtsVO nach Abs.4 die Kennzeichnung der Pferde und RechtsVO nach Abs.6, nicht Abs.4, das Nähere regeln können).

Gut! Da hab ich Dir doch glatt unterstellt, dass sich Dein „Da ich in anderer Sache schon ein ganzes Gesetz fabriziert habe, das im wesentlichen vom Hessischen Landtag beschlossen wurde,[...]“ auf das neue HForstG bezog (in welchem Absatz auch immer der für Forsten zuständige Minister durch Rechtsverordnung die Belange der Radfahrer regelt). Aber deshalb reden wir ja darüber.



[Durchsetzung von Landeswaldgesetzen]
Nicht von den Lobbies, sondern von den Fachbehörden (OWi) oder Waldeigentümern, nicht aber z.B. von Wanderern, Skifahren oder Reitern.

Formell hast Du wie so oft recht. Sicher stehen auch die Waldeigentümer nicht unbedingt auf der Seite der Mountainbiker, aus welchen Gründen auch immer.
Aber gerade um Formalitäten wollte ich mich nicht mit Dir streiten. Die Beeinflussung durch Lobbys auch bei der Forderung nach dieser Novelle verschweigst Du einfach.



[Grundsatzurteile und neue Gesetze]
Ist die DIMB rechtsstaatlich so eingestellt, daß sie Rechtssicherheit nur dann erreichen will, wenn es ihr lobbymäßig in den Kram passt? Kann ich nicht glauben.

Nicht lobbymäßig, sondern pragmatisch – so bin ich eingestellt. Das ist ganz einfach ein Sache der Prioritäten – Du willst Rechtssicherheit (für wen auch immer), ich will biken.



[2 m nachmessen]
Kannst Du ja auch gar nicht. Aber es kann dennoch, weil die Regelung owi-bewehrt ist, behördlicherseits versucht werden, Verstöße gegen die 2m-Regelung zu ahnden. Und da muß es amtlich werden, daß das nicht geht.


Es werden auch Verstöße gegen die Rad weg!-Benutzungspflicht geahndet, obwohl das eigentlich nicht geht (z.B. Recht auf körperliche Unversehrtheit bei geringstem Risiko).
Außerdem hast Du mir immer noch nicht beantwortet, was Du Dir von Grundsatzurteilen erwartest, die nicht zum Vorteil der Mountainbiker ausfallen können bzw. die damit zusammenhängenden Gesetze für Mountainbiker nachteilig beeinflussen.



[Erläuterungen zum Rahmengesetz]
Und?

Die „allgemeine Anschauung“ welche Wege zum Mountainbiking geeignet sind hat sich in D noch nicht geändert, auch wenn sich das Mountainbiking zwischenzeitlich entwickelt hat und die Befürchtungen von Unfällen auf schmalen Wegen nicht eingetreten sind - ganz im Gegenteil!
Ansonsten möchte ich auch hier auf den Gesamtzusammenhang verweisen.



[Grundsatzurteile ein Bärendienst?]
Erstens keinen Bärendienst und zum zweiten darf ich in aller Bescheidenheit auf die Ausführungen der DIMB hinsichtlich des Wertes von Musterprozessen hinweisen. Oder ist das eine 180°-Wende und alles davor war mal wieder DIMB-Werbung (Nix geht ohne die DIMB!)?

Betrachte es doch schlicht und einfach als das was es ist: meine ganz persönliche Einschätzung und Meinung, die ich auch als DIMB-Repräsentant noch äußern darf (ansonsten wäre ich die längste Zeit DIMB-Repräsentant gewesen). Ich bin kein Funktionär, sondern in erster Linie Biker.



[Abschaffung der "2-m-Regel"]
Klammheimlich? Besser kontrollierbar? Das meinst Du nicht ernst, oder? Das Gegenteil wäre beim neuen Gesetz der Fall gewesen?

„Klammheimlich“ (im Sinne von „an den Radverbänden und der Öffentlichkeit vorbei“) meine ich tatsächlich ernst, dazu sollte auch hier im Forum etwas zu finden sein.
Zur Kontrollierbarkeit ist u.a. anzumerken, dass auf Wegen die Mountainbiking(TM) ausmachen bestimmt keine 20Tonner fahren können, auch nicht im Sommer. Viele dieser Wege sind dabei sogar breiter als 2 m und trotzdem keine „befestigten forstlichen Wirtschaftswege“ (vgl. auch Zweckbindung, Wege- und Breitendefinitionen in der einschlägigen Literatur)


[bestimmte Wege werden per Definition im Gesetzestext bzw. per Rechtsverordnung ausgeklammert]
Und wie wäre das mit dem Betretungsrecht zusammenzubringen. Eine RechtsVO darf einem Gesetz, auf dem die beruht, nicht zuwiderlaufen und täte sie es, würde sie gerichtlich kassiert.

Demnach wäre in Hessen dann alles bestens?
Aber Formalitäten sind eher Dein Thema, Tilman. Du darfst es mir deshalb gerne näher erläutern.



[liberales LWaldG in BaWü auch gegen die Interessenlagen von Wander- und GG-Verbänden?]
Doch!

Dein Wort in Gottes Ohr!
Überzeugt hat mich Dein (trotziges?) „Doch“ bislang jedoch nicht. Die Kollegen vom ADFC übrigens auch nicht, vgl. http://www.adfc-bw.de/aktuell/ „Schließlich soll Baden-Württemberg als Urlaubsland auch für Radfahrer attraktiv bleiben”, meinte der ADFC Landesvorsitzende Thomas Baur. Die Wanderverbände sehen das anders.“

Auch wie die Umsetzung der lokalen Sperrungen unter Einbeziehung der beteiligten Verbände zum derzeitigen Zeitpunkt aussehen soll hast Du bislang offengelassen. Was haben die unorganisierten Biker den Interessen von GG-Besitzern/Forst sowie den Wanderverbänden vor Ort denn schon entgegen zu setzen? Vor B kommt bekanntermaßen A. Diese Voraussetzungen fehlen bislang.



["shared use" auf Wanderwegen]
Legal oder ilegal, interessant! Neue DIMB-Linie?

Nein, "shared use" auf Wanderwegen ist der ganz normale Alltag.

„Interessant“ könnte in diesem Zusammenhang auch die Einschätzung der Lage in BaWü durch die Tourismusbranche sein.
Originalzitat, Februar 2003:
> es gibt seit jahren eine sogenannte
> 2m-regel bei uns und trotzdem haben alle
> viel spaß auf den singletrails. die
> realität zeigt, daß sich wanderer und biker
> mittlerweile gut vertragen, weshalb auch
> kein förster den bikern ärger bereitet,
> es sei denn er benimmt sich grob daneben
> oder wird im naturschutzgebiet
> erwischt.
>
> mit ein wenig respekt vor den anderen
> waldnutzern und bewohnern wird dies auch
> weiterhin so bleiben.
> bis bald im schwarzwald



Die DIMB schreibt an anderer Stelle

1. Fahren Sie nur auf Wegen.
Fahren Sie nie querfeldein, Sie schädigen sonst die Natur. Respektieren Sie lokale Wegesperrungen. Forstwirtschaft, Viehtrieb und Belange des Naturschutzes rechtfertigen dies. Auch in Naherholungsgebieten können lokale Sperrungen berechtigt sein. Die Art und Weise in der Sie fahren bestimmt das Handeln der Behörden und Verwaltungen. Auf Privatgrund sind Sie oft nur geduldet.


Auf Privatgrund sind Sie oft nur geduldet ist ein wichtiger Hinweis. Und wenn es übertrieben wird (westl. Isarufer Pullach!), gibt es Ärger, weil es dann nicht nur formal, sondern auch materiell illegal wird.

Du kennst meine ablehnende Haltung zu illegalen Baumaßnahmen im Wald sehr gut. Ansonsten ist das Thema hier OT.

Wie paßt Deine Aussage mit der zitierten DIMB-Linie zusammen?

Du meinst meine Gesamtaussage und meine Bedenken („kleineres Übel abwägen“) oder meine Einschätzung zur "shared use"-Praxis? Eigentlich sehe ich zu beidem keinen Widerspruch zur Wegeregel #1 „Fahren Sie nur auf Wegen“. Welchen siehst Du?

Wie soll man in einen Verband eintreten, dessen Repräsentanten eine teilweise Nicht-Legalität als (Interims-) Regelung hinnehmen? ?

Wenn alle Mountainbiker, die eine teilweise Nicht-Legalität als (Interims-) Regelung hinnehmen in einen Verband eintreten würden, dann bräuchte sich dieser Verband um Mitgliederwerbung keine Sorgen mehr zu machen.

Manchmal frage ich mich schon Tilman, ob Du Deine Augen vor der Realität verschließt oder nur so tust.



[Einschränkungen Reiten im Wald]
Ob die z.B. Thüringer Reiter das auch so sehen? Egal wie groß oder klein, die Lobby einer beteiligten Nutzergruppe ist, sollte das keinen Einfluß darauf haben, ob und wie man kooperiert.

Es gibt in anderen Bundesländern auch liberale Lösungen für die Reiter im Wald. Was zu dieser restriktiven Regelung in Thüringen geführt hat habe ich seinerzeit nicht verfolgt (da schwingt für mich beinahe mit, dass Du bezüglich Waldgesetzen gegen eine föderalistische Regelung bist?).

Ansonsten gebe ich Dir bezüglich den anzustrebenden Kooperationen zwischen den Verbänden vollkommen recht, auch wenn auf Veranstaltungen wie http://www.radwelt-online.de/jetzt/szene/szene21.htm diese Thematik bislang nur schöngeredet wurde.

Aber bleiben wir doch in BaWü: Frag doch bitte einfach mal bei den Verbandspräsidenten der großen Wanderverbände nach, welche Linie sie bezüglich Kooperation mit den Mountainbikern derzeit denn so fahren. Du solltest Dir auch diesbezüglich dringend einen Eindruck von den Tatsachen verschaffen!



Ich bleibe daher dabei, daß ein WaldG erforderlich ist, das alle Wege für Biker freigibt und nach Maßgabe dessen ggf. eine Besucherlenkung machbar ist.

Das wäre die Ideallösung! Darauf müssen wir alle hinarbeiten!

Dass diese „Besucherlenkung“ derzeit sehr zum Nachteil der Mountainbiker ausfallen kann/wird, darauf wollte ich u.a. in meinem letzten, zugegebenermaßen auch etwas provokanten Posting hinweisen. Bislang hast Du es nicht geschafft, meine Bedenken zu entkräften.

Armin
 
"Fasse Dich kurz!
Niemand liest gerne Artikel, die mehr als 50 Zeilen lang sind. Denken Sie daran, wenn Sie Artikel verfassen. Nebenbei: Es empfiehlt sich, die Länge der eigenen Zeilen unter etwa 70 Zeichen zu halten. " (Netiquette)
Niemand liest gerne seitenlange posts. kurz und präzise mitteilen, was zu sagen ist, und damit die Zeit des anderen nicht unnötig strapazieren.
lässt sich alles auch ohne enzyklopädische ausbreitung sagen. danke sehr.
 
Original geschrieben von dubbel
Es empfiehlt sich, die Länge der eigenen Zeilen unter etwa 70 Zeichen zu halten. " (Netiquette)
Dann zieh´doch dein Fenster so weit zusammen, daß es bei 70 Zeichen bleibt. Oder soll ich da etwa überall Absatzschaltungen ´reinmachen? Da wüßte ich aber ´was besseres!
 
Original geschrieben von Armin Mann
Hallo Tilman, ........was Du mit Deinen Aussagen wie z.B. „Einleitend sei darauf hingewiesen, daß es im folgenden nicht um Wege geht, die sowohl optisch nachvollziehbar, auch nach anderen Gründen (Rücksichtnahmegebot o.ä.) schlichtweg zu schmal zum Radfahren sind.“ denn genau meinst


Zu schmal ist der Weg, wenn ein Fußgänger vom Weg ´runter muß, um einem Biker ausweichen zu können.

Ob es auf so manchen Singletrail noch Fun macht, nach den DIMB-Wegeregeln „In nicht einsehbaren Passagen können jederzeit Fußgänger, „Hindernisse oder andere Biker auftauchen. Sie müssen in Sichtweite anhalten können. Zu Ihrer eigenen Sicherheit und der anderer Menschen.“ sei im übrigen dahingestellt.

Formell hast Du wie so oft recht. Sicher stehen auch die Waldeigentümer nicht unbedingt auf der Seite der Mountainbiker, aus welchen Gründen auch immer. Aber gerade um Formalitäten wollte ich mich nicht mit Dir streiten. Die Beeinflussung durch Lobbys auch bei der Forderung nach dieser Novelle verschweigst Du einfach.
Es geht bei der Durchsetzung eines Gesetzes um Behördenentscheidungen, bei der Novelle geht es um eine parlamentarische Entscheidung.
Insoweit waren letztere Entshceidungen nicht ángesprochen, also gab´s auch nix zu verschreigen.

Außerdem hast Du mir immer noch nicht beantwortet, was Du Dir von Grundsatzurteilen erwartest, die nicht zum Vorteil der Mountainbiker ausfallen können bzw. die damit zusammenhängenden Gesetze für Mountainbiker nachteilig beeinflussen.
Davon halte ich nichts, aber wer sagt denn, daß ich so ein Urteil anstrebe?

(da schwingt für mich beinahe mit, dass Du bezüglich Waldgesetzen gegen eine föderalistische Regelung bist?).
Allerdings, nur steht mir da Art 75. GG im Wege. Auch wenn es eine Rahmenregelung ist, so ist und war §14 BWaldG im übrigen doch wesentlich deutlicher als das dahingehende Naturschutzrecht.
 
Wer wird denn da streiten?! Nutzt Eure Energie doch lieber, Nicht-Forum-Usern, Politikern, Wandererverbänden usw. Eure Argumente mitzuteilen.

Ich möchte gern nochmal wiederholen: Wer zuviel fragt, bekommt auch zuviele Antworten. Oder solche, die er nicht bekommen möchte. Frage ich also dauernd nach, wie ich einen Weg abmessen soll, dann legt man bestimmt fest, dass ich im Zweifelsfall den Weg gar nicht erst benutzen soll. Konformität zum GG oder sonstwas hin oder her: Wir haben nicht das Sagen. Schonmal nachgedacht, ob sich vielleicht der eine oder andere BW-MdL hier im Forum schlau macht, wie einig wir uns sind? Wenn mit 2m-Regelung keine Probleme aufgetaucht sind, belasst es doch dabei. 3,5m-Regelung wäre sicher schlechter. Ich weiß, man kann beide Wegebreiten nicht nachmessen. Sollen sich einfach alle wie Menschen benehmen und im Einzelfall, der es meiner Meinung nach ist, schwarze Schafe bestraft werden. Wer nicht hören will, muss fühlen.

Wanderer latschen auch ohne Biker im Nacken neben den Wegen.
 
Da kann ich dem Michi nur beipflichten (auch wenn er sonst nur im Stehen schaltet ;) ):
ihr solltet euch nicht streiten, das hilft keinem.

Eins würde mich aber trotzdem noch interessieren Tilman:
Bist Du für Singletrail fahren oder dagegen??
Beziehe doch mal eine klare Stellung.

Servus sagt der
Steppenwolf
 
Meine Touren sind grundsätzlich so angelegt, dass sie einen maximalen Singletrail-Anteil haben und immer mit einem Downhill oder Singletrail enden. Denn das ist für mich der Sinn des Bikens. Ich habe das Glück, in einer Ecke des Taunus zu wohnen, der nicht sehr stark von Wanderern frequentiert wird. Deshalb kann ich da Gas geben. Treffe ich trotzdem auf Wanderer oder bin ich in stärker frequentierten Gegenden, muss ich eben bremsen und rufen und vorsichtig an den Leuten vorbeifahren. Ein freundlicher Gruß ist Pflicht. Anders geht es auch nicht. Auf der Autobahn muss ich auch bremsen, wenn jemand langsamer ist als ich und kann nicht einfach durchbrettern. Meist fährt man den gleichen Weg bei einer anderen Tour nochmal. Dann kann man ja immer noch durchbrettern. Man ist ja uch nicht jeden Tag im Restaurant - auch wenn es schön wäre. Der Klügere gibt nach.
 
Original geschrieben von Steppenwolf

Eins würde mich aber trotzdem noch interessieren Tilman:
Bist Du für Singletrail fahren oder dagegen??
Beziehe doch mal eine klare Stellung.

Das kommt, wie ich schon ausführte, auf den Singletrail an. Wenn ich aufgrund der Wegeführung keinen Überblick habe, wann anderer Benutzer wegen zu bremsen ist oder wenn diese Benutzer (auch beim besten Willen!) zum Ausweichen vom Weg ´runter müßten, NEIN. Sonst gerne JA.

Mehr Singeletrailnutzung ließe sich durch meinen Vorschlag

  • alle Wege frei,
  • bestimmte Wege für bestimmte Nutzer bzw. Zeiträume sperren
erreichen.

Aber dem stehen diejenigen Bedenkenträger-Biker entgegen, die in jeder Variante, koordinierendes Behördenhandeln zu ermöglichen, zunächst eine Möglichkeit für Behörden sehen, unsinnige Sperrungen vorzunehmen.

So kommen wir nicht weiter, zumal man mich, beruflich in derlei Sachen nicht ganz unbeteiligt, mit derlei Pessimismus mit in die Ablehnungs-Ecke stellt. Insoweit erlaube ich mir den Hinweis, daß ich vor noch nicht langer Zeit an einer Sperrung eines Radwanderweges (kein Singletrail, ich weiß) zu Lasten von Reitern zugunsten von Radfahrern beteiligt war. Nur mal so...
 
Original geschrieben von Tilman


Das kommt, wie ich schon ausführte, auf den Singletrail an. Wenn ich aufgrund der Wegeführung keinen Überblick habe, wann anderer Benutzer wegen zu bremsen ist oder wenn diese Benutzer (auch beim besten Willen!) zum Ausweichen vom Weg ´runter müßten, NEIN. Sonst gerne JA.

Tut mir leid, Tilmann aber das komme ich nicht mehr mit. Wenn das so richtig ist, was ich verstehe, dann fährst Du keinen Singletrail, so wie ich den verstehe.

Wenn Du keinen Überblick haben kannst, wann wegen anderer Benutzer zu bremsen ist

Das habe ich nie. Ich muss mich immer der Situation angemessen neu verhalten. Selbst wenn eine Straße 5 m breit ist, muss ich damit rechnen, dass sich ein Hund oder ein Kind losreißt und ich Bremsen muss.

oder wenn diese Benutzer (auch beim besten Willen!) zum Ausweichen vom Weg ´runter müßten

Unter Singletrail verstehe ich Wege und Pfade, ab einer Breite von etwa 1m abwärts. Wenn ich den fahre und mir kommt jemand entgegen, muss entweder ich oder der Wanderer neben den Weg. Selbst wenn sich auf solchen Wegen Wanderer entgegen kommen, müsste einer davon mal kurz neben den Weg.

Sag mir einfach, ob ich Dich falsch verstanden habe.


Heinerich
 
Original geschrieben von Tilman
Nimm meine Antwort als Ganzes, mehr ist dazu nicht zu sagen.

Ich werde meine Zeit mehr in die aufgezeigte gesetzliche Regelung investieren.

Tut mir leid, aber da muss ich nachhaken. Und zwar aus folgendem Grund:
Falls ich Dich bezüglich Singletrails nicht falsch verstanden haben sollte, bleiben für Deine rechtlichen Bemühungen lediglich wege mit einer Mindestbreite von 1,5 - 2 m übrig. Also: Sicherheitsabstand vom Rand, wg. Strächern usw. 30 cm; Lenkerbreite ca. 60 cm; Sicherheitsabstand zum Wanderer min. 30 cm und Platz für den Wanderer selbst noch einmal 80 cm. Das macht zusammen eine Wegmindestbreite von 2m. Das ist kein Singletrail! Und dann würdest Du eine gesetzliche Regelung anstreben, die unter 2 m nix an biken zuläßt.
Falls das so stimmen sollte, kann ich Dich nicht als Vertreter der Maountain Biker sehen. Bitte korregiere mich, wenn ich Dich falsch interpretieren sollte.
Ich sage ausdrücklich dazu, dass ich Dich nicht fehlinterpretieren möchte. Allerdings möchte ich Dich auch entsprechend einschätzen können.


Heinerich
 
Original geschrieben von Heinerich
Falls das so stimmen sollte, kann ich Dich nicht als Vertreter der Maountain Biker sehen. Bitte korregiere mich, wenn ich Dich falsch interpretieren sollte.
Zum einen lege ich keine Wert auf irgendeine Anerkennung als „Vertreter“ von irgendwas. Ich habe das auch bisher nicht verlangt und denke auch nicht daran, es zu verlangen.

Zum anderen habe ich die Übersehbarkeit an der Wegeführung relativiert, der Vergleich mit 5m breiten Straßen ist also voll daneben gewesen.

Du hast im übrigen recht.

Daher will ich, daß bestimmte Singletrails für Wanderer gesperrt werden können (wenn man die Trails denn überhaupt als Wege ansehen dürfte, ohne das hier rechtlich zu strapazieren) und andere (z.B. den „Trommpfad“ zwischen Fuhrhöfen und der Tromm im Odenwald) für Biker. Aber da machen bestimmte Zeitgenossen in der Biker-Szene ja nicht mit. Warum sollte ich diese Leute vertreten.

Im übrigen gehe ich davon aus, daß die Wegeregel Nr.1 der DIMB gilt.
 
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