§ 67 StVZO Lichttechnische Einrichtung an Fahrrädern

Also alles doch nicht sooo einfach:daumen:
Also erfreuen wir uns an den paar Lücken in der STV(z)O:love:
Du kennst doch den blöden Spruch:
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

M. E. stellt dies keine Lücke dar, dass lässt sich prima mit der überaus beliebten "allgemeinen Verkehrsauffassung" bewältigen.

Auch eine konkrete Definition ist nicht nötig. Denk mal an Kfz, die gleichzeitig Pkw und Lkw sein können; Geländewagen und Transporter fallen mir da auf Anhieb ein.
 

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Re: § 67 StVZO Lichttechnische Einrichtung an Fahrrädern
Ich bin mir SICHER, dass es bei uns im KFZ-Ges. eine Definition für Rennräder gibt.
Diese definiert
  • Gewicht
  • Raddurchmesser (Mantel auf Felge)
  • Felgenbeite
  • und "Rennlenker"
und zwar alles in allem so, dass außer dem "Rennlenker" (und dem Gewicht, weils eben schon leichtere MTBs gibt), ein MTB kein Rennrad sein kann. Zu geringer Raddurchmesser, zu große Felgenbreite.

Nachdem die Regelungen meißt auf bei Euch sehr änliche zurückgehen, würde es mich wundern, wenn die bei Euch nicht im Wortlaut ident wären.
Kein Jurist da, der das Thema beleuchten könnte?
 
Die Definition von Rennrädern habe ich noch nicht gesehen.
Was sollte auch die Definition von Gewicht (mein MTB wiegt mit Starrgabel < 7,5 kg), Raddurchmesser (Triathlonräder haben oft 26er Räder, ich kann mir 28er Räder in das MTB bauen und es gibt noch welche mit 29er), Felgenbreite (eine Sun-Ringle Cruiser ist auch nicht viel schmaler als eine Mavic XC717) und Rennlenker (was ist mit Aerolenker oder Dropbar) bringen, ist ja alles tauschbar.
Was man allerdings bei "echten" Rennen alles so benutzen darf hat unter anderem die UCI - die jedoch in der Schweiz ihren Sitz hat - geregelt.
 
Ich bin mir SICHER, dass es bei uns im KFZ-Ges. eine Definition für Rennräder gibt.
Diese definiert
  • Gewicht
  • Raddurchmesser (Mantel auf Felge)
  • Felgenbeite
  • und "Rennlenker"
und zwar alles in allem so, dass außer dem "Rennlenker" (und dem Gewicht, weils eben schon leichtere MTBs gibt), ein MTB kein Rennrad sein kann. Zu geringer Raddurchmesser, zu große Felgenbreite.

Die österreichischen Vorschriften bezüglich Batteriebeleuchtung am Fahrrad sind seit einigen Jahren deutlich lockerer als in Deutschland. Würde es sehr begrüßen, daß das auch hier eingeführt wird:

Keine Dynamopflicht, Batteriebeleuchtung geht auch. Batteriebeleuchtung muß bei Tageslicht und guter Sicht nicht mitgeführt werden. Darüberhinaus brauchen Rennräder (genau definiert) bei Tageslicht auch die Reflektoren nicht.

http://www.50plus.at/rad/fahrradverordnung-oesterreich.htm
 
Dieser Thread ist zwar schon alt.
Gerade deshalb aber die Frage, ob es Neuerungen die Fahrräder - speziell die Lichtanlage - betreffend in der StVZO gibt.
 
hast du nicht eben in einem anderen thread so wunderbar über die stvzo kluggeschissen und die beleuchtungsparagraphen zitiert?
dann müßtest du doch in der lage sein, die aktuellen bestimmungen hinsichtlich der beleuchtungsanlagen an fahrrädern zu ergoogeln, oder?
 
hast du nicht eben in einem anderen thread so wunderbar über die stvzo kluggeschissen und die beleuchtungsparagraphen zitiert?
dann müßtest du doch in der lage sein, die aktuellen bestimmungen hinsichtlich der beleuchtungsanlagen an fahrrädern zu ergoogeln, oder?

Wer hier der Klug********r ist, ist die Frage.
Fakt ist, Du hast Probleme mit dem verstehenden Lesen. Mein Post bestand aus zwei Zitaten aus demselben Thread. Es war eine Antwort im Thread aus dem thread heraus.

Meine Frage hier zielt darauf ab, ob jemand mehr Einblick in die Materie hat, als es eine Googlesuche bieten kann.
Vielleicht gibt es ja Regelungen, die nicht Gesetz sind, aber (inoffiziell) angewandt werden.
Wenn Du das also nicht kannst und sonst mehr als wenig zum Thema beiträgst, warum antwortest Du dann?
 
Meine Erfahrung zum Thema Licht:

Hast du ein Licht dabei dann reicht das.. scheiß egal ob Batterie, Dynamo oder LED Leuchte..

Ich selbst fahre 2 Knog Lights vorne und 2 Knog Lights hinten.. Dazu Nachts am Stadtrad noch Spokelights.. Habe in letzter Zeit oft nen Grußdaumen von der Polizei bekommen, schienen nie was dagegen zu haben.. Ich meine ist ja auch eigentlich klar, man sieht zumindest die Spokelights auf mehrere 100m..
 
Ich hab die Fahrradprüfung damals auch nicht bestanden:heul:. Genau aus dem gleichen Grund. Naja mir war es damals egal, wollte auch nicht so einen "Hässlichen-Sticker" an meinem Rahmen:lol:.
 
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