!!! 7-GB Verbot/gesperrt !!!

Hm? also in dem obigen Beitrag "springt" der eine, in dkl. blau gekleidete, dem Radler definitv vor´s Rad und hindert an der Weiterfahrt. Mir ging da schon der Puls, beim zusehen. ;-)

Ich bin mir aber auch nicht sicher, ob das ein Mitarbeiter vom Ordnungsamt ist. Weiß das jemand?

Aus dem PKW-Verkehr meine ich zu wissen, dass das Ordnungsamt "nur" für den ruhenden Verkehr zuständig ist, bewegte Fahrzeuge regelt die Pol. Ist das so? Wenn ja, dann dürfte ein Ranger (der keine Pol ist) doch niemanden anhalten, oder? Wenn ja, was wäre die rechtliche Grundlage dafür?

Man stelle sich vor, die drei Männer versuchen eine MTBlerin zu stoppen. Als Frau hätte ich noch weniger Bock auf solche Situationen, würde mich vermutlich bedroht fühlen und erst recht versuchen, da weg zu kommen.
Diverseste Meinungen und Ideen dazu lassen sich hier weiter oben nachlesen....
hilft aber egal wie die rechtliche Situation ist m.E. nur wenn es um das eigene aufgehalten werden geht. Für die Gesamtproblematik mtb im 7gb ist das wohl eher wurscht und jedes Durchbrettern bei Kontrolle wohl eher kontraproduktiv :ka:
 

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Re: !!! 7-GB Verbot/gesperrt !!!
Damit leistet RBRS unserer Sache ja echt einen Bärendienst. Unfassbar wie dämlich manche Leute sind. Die Bike-Bravo ist aber auch nicht besser: Die DIMB konnte vor einigen Jahren auch noch gerade rechtzeitig eine Veröffentlichung zum 7G verhindern. Vllt sollte man RBRS mal auf diesen Blödsinn hinweisen.
 
Damit leistet RBRS unserer Sache ja echt einen Bärendienst. Unfassbar wie dämlich manche Leute sind. Die Bike-Bravo ist aber auch nicht besser: Die DIMB konnte vor einigen Jahren auch noch gerade rechtzeitig eine Veröffentlichung zum 7G verhindern. Vllt sollte man RBRS mal auf diesen Blödsinn hinweisen.
Schon passiert.... Warte auf Rückmeldung
 
Was passiert, wenn man einem "Ranger" davon fährt?

Bisher hatte ich noch keinen Kontakt mit ihnen und kenne die Kontrollen nicht persönlich. Wie läuft das ab? So, wie in dem oben verlinkten Beitrag aus der Lokalzeit? Da springt einer vor´s Rad und wenn der Ranger Glück hat, hält man an? Was, wenn man nicht anhält? Schreiben die sich dann die Reifennummer auf?
Schwierig....wenn du sie rechtzeitig siehst, Ideallinie fahren, klappt nicht immer, festhalten an Jacke oä ist nicht zulässig wird aber im Eifer des Gefechts immer gemacht,da ist Erfahrung und schnelle Reaktion gefragt, ruckartig losreißen funktioniert gut muss aber geübt werden.
Jetzt in meiner fortgeschrittenen Jugend bike ich zu Zeiten wo die Rennleitung zumindest noch nicht ganz wach ist.
Zur Orientierung....das sind Erfahrungen auch aus dem Nationalpark Eifel.
Allzeit gute Fahrt... :D
 
Schwierig....wenn du sie rechtzeitig siehst, Ideallinie fahren,
Nicht, dass ich missverstanden werde. Ich will mich da nicht rauswinden, ich würde sogar anhalten.

Ich sehe das so: wenn ich an dem Spiel teilnehme, muss ich mich an die gültigen Regeln halten oder mit den Konsequenzen leben. Aber, auch die Rennleitung muss sich an die Regeln halten. Und das, habe ich in dem Beitrag anders zu sehen bekommen. ;-)
 
Sehe ich mittlerweile auch so, aber es war zu Beginn des Nationalparks extrem stressig weil alle Interessanten Trails pauschal gesperrt wurden und die neu eingerichtete "Kampftruppe" sehr motiviert war.
Im 7G gab es eine ähnliche Entwicklung, es lag auch an der deutlich steigenden Popularität des MTB's,während Corona explodierten die Zahlen dann regelrecht,das implizierte Stress auf allen Seiten.
 
Schwierig....wenn du sie rechtzeitig siehst, Ideallinie fahren, klappt nicht immer, festhalten an Jacke oä ist nicht zulässig wird aber im Eifer des Gefechts immer gemacht,da ist Erfahrung und schnelle Reaktion gefragt, ruckartig losreißen funktioniert gut muss aber geübt werden.
Jetzt in meiner fortgeschrittenen Jugend bike ich zu Zeiten wo die Rennleitung zumindest noch nicht ganz wach ist.
Zur Orientierung....das sind Erfahrungen auch aus dem Nationalpark Eifel.
Allzeit gute Fahrt... :D
Interessant wird es wenn du dabei stürzt. Dann haben die Sherrifs ein richtiges Problem.
 
Theoretisch ja,praktisch eher nicht....da du der Verbrecher bist, geben sich Administration und Justiz die Hände....nun ja hoffen wir mal das es keinen aus der Community trifft. 8-)
 
Nur die Polizei darf den Verkehr regeln (§36 StVO) und die Verkehrsteilnehmern müssen z.B. einem Haltegebot folgen. Wenn du es nicht tust, darf die Polizei dich anhalten. Die Maßnahmen müssen natürlich verhältnismäßig sein. Hinter einem fliehenden MTBler im Siebengebirge die Kavallerie hinterherschicken, wäre überzogen. Hier kommt es sehr auf den Einzelfall an. Beim Autofahrer hat man ja das Kennzeichen und kann ihn darüber identifizieren und das Geld für die Ordnungswidrigkeit eintreiben.
 
Dazu gibt es sogar ein Gerichtsurteil. Da ging es um einen Autofahrer der weitergefahren war und die Polizei ihn gestoppt hatte indem sie sich in den Weg stellten. Die Richter bewerteten dass als Nötigung
Ein Urteil, das einen völlig anderen Sachverhalt zu Grunde hat, wurde von einem Richter als Nötigung bewertet. Daraus würde ich nicht schließen, dass die Pol bei Owi´s grundsätzlich nötigt, wenn sie mich stopt.

Aber, kann ja jeder machen wie man es für richtig hält. ;-)
 
Ein Urteil, das einen völlig anderen Sachverhalt zu Grunde hat, wurde von einem Richter als Nötigung bewertet. Daraus würde ich nicht schließen, dass die Pol bei Owi´s grundsätzlich nötigt, wenn sie mich stopt.

Aber, kann ja jeder machen wie man es für richtig hält. ;-)
Es geht darum, dass sie dich nicht an der weiterfahrt hindern dürfen indem sie sich dir z.B. in den Weg stellen.

Dazu habe ich auch auf einer Seite für Jäger eine rechtliche Aufarbeitung gelesen, dort wurden die Jäger ausdrücklich davor gewarnt so etwas zu machen. Dort wurde auch das Beispiel erwähnt wo sich ein Jäger auf einem Waldweg vor ein Auto gestellt hat um ihn an der Weiterfahrt zu hindern. Dieser wurde wegen Nötigung verurteilt.
 
Nur die Polizei darf den Verkehr regeln (§36 StVO) und die Verkehrsteilnehmern müssen z.B. einem Haltegebot folgen. Wenn du es nicht tust, darf die Polizei dich anhalten. Die Maßnahmen müssen natürlich verhältnismäßig sein. Hinter einem fliehenden MTBler im Siebengebirge die Kavallerie hinterherschicken, wäre überzogen. Hier kommt es sehr auf den Einzelfall an. Beim Autofahrer hat man ja das Kennzeichen und kann ihn darüber identifizieren und das Geld für die Ordnungswidrigkeit eintreiben.
Nun ich finde leider auf die Schnelle das Urteil nicht mehr, da ging es genau darum.
 
Ein Jäger und Mitarbeiter des Ordnungsamtes sind aber zwei paar Schuhe mit unterschiedlichen Autoritäten.
Der Jäger hat als Pächter in seinem Revier sehr weitgehende Rechte, da sollte man sich nicht täuschen (z.B. unter bestimmten Umständen Feststellung der Personalien). Aber es ist richtig, dass ein Jäger grundsätzlich komplett anders rechtlich gestellt ist als ein Mitarbeiter des Ordnungsamts.

In jedem Fall wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit greifen. Wenn also der Fahrradfahrer fällt bei der Kontrolle durch das Ordnungsamt, wird das in der Bewertung eine Rolle spielen.
 
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