Absichtliche Fallen für Biker - mit Karte

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Re: Absichtliche Fallen für Biker - mit Karte
Zählt sowas auch schon als Falle? Wenn man den Trail auf Attacke fährt, könnte es mit bremsen eng werden. Heilt wahrscheinlich schlecht raus wenn man sich so ein Ding irgendwo rein rammt.

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Das würde ich nicht als absichtliche Falle bezeichnen, sondern als Nötigung durch den Förster oder so :) Über manche schönen Trails hier hat der Forst in regelmäßigen Abschnitten Bäume gefällt, ... wohl damit ich wegen Absteigen - Tragen - Aufsteigen usw. aufgebe ...
 
Warnung!!!
Seit einiger Zeit werden die Trails im Wiesbadener Stadtwald gezielt sabotiert. Es werden Sprünge und Anlieger zerstört oder manipuliert. In einigen Fällen ist das im Vorfeld nicht erkennbar und damit lebensgefährlich. Also Augen auf!!!
Falls jemand auf frischer Tat gesehen wird, Fotos machen.
 
Servus,

zwischen Eberstadt (bei Darmstadt) und Frankenstein scheint ein Eisenbaum mit ziemlich fiesen Stacheln zu wachsen. Ist heute passiert. Mir ist keine offensichtliche Falle aufgefallen, daher will ich erstmal nichts unterstellen, aber wenn jemand in der Gegend unterwegs ist, kann er die Augen ja mal aufhalten. Der Reifen hat die Luft sehr schnell verloren, also dürfte es im Bereich südlich der B426 passiert sein. (Routenverlauf siehe unten).
 

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Ich finde Mordversuch schon in Ordnung, wer solche Fallen baut nimmt den vermeintlichen Tod des unbekannten Opfers wissentlich in Kauf! Besondere Heimtücke sollte nicht ausser Acht gelassen werden. Der Täter weiss nicht wer in die Falle gerät und wie schwer die Verletzung letztendlich ist. Hier kann als Signalwirkung die Höchstmögliche Strafe gegeben werden - meine Meinung!
 
Ich finde Mord als Anklage echt sehr hoch gegriffen.
Motiv: ja
Vorsatz: eher nein
Deswegen:
Ich kann nicht so ganz nachvollziehen, wie man selbst als Mountainbiker sowas verharmlost. Eine Falle stellt man in dem Wissen über die Konsequenzen und dem Willen auf, dass diese auslöst. Demnach ist allein schon durch das Aufstellen der Vorsatz gegeben. Das Urteil muss Signalwirkung haben, versuchte Körperverletzung wäre ein absoluter Witz. Aber was will man in einem Land erwarten in welchem Täter vor Opferschutz gilt.
 
Ich kann nicht so ganz nachvollziehen, wie man selbst als Mountainbiker sowas verharmlost.
Ja, es soll Leute geben die nicht nur in ihrer eigenen Blase denken.
Für mich ist ein Mordversuch etwas bei dem mit hoher Wahrscheinlichkeit der Tod die Folge der Handlung und auch das Ziel ist.
So ärgerlich diese Fallen sind, vermute ich nur den Wunsch nach Erschrecken, max Verletzung dahinter.
Und ich habe einen solchen Fall auf einem meiner Hometrails dieses auch gehabt. Auch nur über Medien davon erfahren.

Das soll nix bagatellisieren. Aber ich finde es sinnvoller, wenn Anklage, Urteil und Bestrafung die ganze Zeit Hand in Hand gehen anstatt Mord runtergestuft auf Bewährung für Popelkram.
 
Hier hat ein Gericht Gründe gefunden keinen Tötungsvorsatz zu sehen.
https://www.br.de/nachrichten/bayer...annt-22-jaehriger-muss-ins-gefaengnis,Qdi1PaN

Die dürften allerdings in Eberbach nicht einschlägig sein. Zudem war es im obigen Fall "nur" ein Radweg und keine Mountainbike-Strecke, wo man mit schwereren Sturzfolgen rechnen muss.

Ja, es soll Leute geben die nicht nur in ihrer eigenen Blase denken.
Für mich ist ein Mordversuch etwas bei dem mit hoher Wahrscheinlichkeit der Tod die Folge der Handlung und auch das Ziel ist.
So ärgerlich diese Fallen sind, vermute ich nur den Wunsch nach Erschrecken, max Verletzung dahinter.
Und ich habe einen solchen Fall auf einem meiner Hometrails dieses auch gehabt. Auch nur über Medien davon erfahren.

Das soll nix bagatellisieren. Aber ich finde es sinnvoller, wenn Anklage, Urteil und Bestrafung die ganze Zeit Hand in Hand gehen anstatt Mord runtergestuft auf Bewährung für Popelkram.
Ein Tötungsvorsatz muß nachgewiesen werden.
Im zitierten Fall war dies schon aufgrund der hohen Alkoholisierung des Täters wohl schwer nachzuweisen bzw. sogar auszuschließen.

Selbst wenn man grundsätzlich unterstellt, das solche Täter "den Wunsch nach Erschrecken, max. Verletzung" haben und keine Tötungsabsicht, so nehmen sie die Tötung durch ihre Fallen doch ohne Zweifel billigend in Kauf.
Die Grenzen zwischen "billigend in Kauf nehmen" und "vorsätzlich" sind fließend.

Die Strafe für Mord lässt sich übrigens nicht "runterstufen auf Bewährung". Das Gesetz ist hier ohne jeden Spielraum: lebenslängliche Freiheitsstrafe.
 
Ob man "Mord" beabsichtigt hat, kommt doch auch darauf an auf welche höhe die Drähte befestigt wurden.

Befindet sich der Draht auf Höhe von deinem Hals und man kommt mit 30km/h angerauscht ist es wohl oder übel vorbei....

Vor allem werden solche fallen immer mit dem wissen ausgelegt einen größt möglichen Schaden zu Verursachen.

Ich finde die Anklage richtig
 
Heißt also, sobald man sich selbst wissentlich (= mit Vorsatz!) volllaufen lässt und dann einen Bärendienst für die Gesellschaft erbringt ist man aus dem Schneider...

Solange man sich durch seine Taten lediglich darwinhaft selbst aus dem Genpool entfernt, selbst schuld.

In vielen anderen Ländern wird bei Alkohol oder Drogen die Strafe sogar noch verschärft, hier in D gilt dann mal wieder der Täterschutz... Jeder muss sich für seine Taten verantworten und wenn man in Kauf nimmt, dass andere zu Schaden kommen darf die Strafe einfach nicht milder werden, ganz im Gegenteil.
 
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