Änderung des Betretungsrechts in Baden-Württemberg

Danke für die Infos!

Das DIMB-Statement finde ich gut und in der Sache absolut richtig. Überlege nur gerade, wie und wo man das anbringen könnte, damit es nicht als undankbar wahrgenommen wird. Undankbar im Sinne von "Jetzt kriegt Ihr schon Ausnahmegenehmigungen und 850km Singletrails und jetzt seid Ihr immer noch nicht zufrieden."


Nachtrag: wer ist Edith?

Edith ist die, die hinterher immer sagt "das hättest Du auch noch/anders/so besser nicht schreiben sollen" ;)

Noch ein Wort zur Dankbarkeit: Die Aktion richtet sich nicht an Mountainbiker, sondern dient eizig und allein dem Zweck, der STG positive Presse zu verschaffen. Das anzusprechen ist sicher nicht undankbar...
 
Immerhin hat sich zumindest ein am Arbeitskreis Beteiligter vorhin auf der Schwarzwald-Tourismus-Facebook-Seite im Kommentar zu Wort gemeldet.

Bin mal gespannt auf die kommenden Argumentationen. Vielleicht geht ja doch noch endlich was, dass Sie mal diejenigen involvieren die es schlussendlich auch betrifft.

OT-P.S.: Hat die DIMB kein Interesse an einer Präsenz bei Google+ ?
 
Ich hatte vorhin Folgendes ins Lokalforum gepostet:
Nachdem die 2-m-Regel über die zahlreichen Zeitungsberichte nun endgütlig ins Bewußtsen der Wanderer gelangt ist und dem Mountainbiker demnächst sein neues Streckennetz zur Verfügung steht, dürfte es außerhalb der offiziellen Strecken mit der gemütlichen "mir doch egal"-Realität vorbei sein. Es ist zu erwarten, dass die Toleranzgrenze nun deutlich nach unten geht.

Die Kommentare unter dem Bericht Schwarzwald öffnet Single Trails für Mountainbikes
zeigen, dass der Schwarzwaldverein die Wanderer bereits in Stellung bringt und die sind da in ihren Meinungen kompromislos.

Unter der bestehenden Rechtslage mit dem Hintergrund, des von 2 auf 10% erweiterten Mountainbike-Ghettos und den renitenten Wanderern, macht das keinen Spaß mehr.

Wer sich nicht als Kampfradler fühlt, darf da gerne mal etwas dazu schreiben.
und dies als Antwort erhalten:
nö,das glaube ich nicht.
Die Wanderer die Leserbriefe in den Zeitungen schreiben sind Gott sei Dank selten im Wald.

Ich finde aber auch das wir den Ball flach halten sollten, so haben wir die meiste Ruhe.

Mit der Einstellung wird sich an der Illegalität des Mountainbikens außerhalb der vorgegebenen Pfade nichts ändern.
... und mit der Ruhe könnte es auch bald vorbei sein, wenn die Zahl der selbsternannten Waldscheriffs aufgrund der derzeitigen Öffentlichkeitsarbeit zunimmt ...
 
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Leider bestätigen deren Antworten nur deren Ignoranz.

Lasst uns dennoch möglichst sachlich bleiben. Ein Anheizen der Stimmung bringt niemandem etwas.

Wir wollen uns/sollten uns als ernstzunehmende Partner positionieren. Selbst/gerade weil die uns derzeit nocht nicht ernst nehmen.
 
Immer wieder liest man, insbesondere von Seiten des Schwarzwaldvereins oder der Schwarzwald Tourismus GmbH, Sätze wie
Die 2-Meter-Regel zu kippen, ist in einem überschaubaren Zeitraum nicht umsetzbar.
oder
Bei dem Vorstoß dagegen sei es darum gegangen, eine pragmatische Lösung für die Region zu erarbeiten und nicht, eine politische Entscheidung auf Landesebene zu erzwingen, die "in 100 Jahren nicht durchsetzbar" gewesen wäre,
Dabei ginge es für den Landtag lediglich darum § 37 Abs. 3 Satz 2 LWaldG einfach zu streichen, um diese in Deutschland einmalige, bürgerfeindliche Regelung abzuschaffen und rechtsaatliche Verhältnisse herzustellen.

Es dürfte auch deutschlandweit einmalig sein, dass ein Verein, der lediglich Träger von Wegen - also noch nicht einmal Eigentümer - ist, (mit)bestimmt, wer sich in der freien Natur wo aufhalten darf.

Die Änderung des LWaldG hat hier noch Platz:
http://www.landtag-bw.de/cms/home/dokumente/gesetzesbeschlusse.html

Lieber Schwarzwaldverein, das geht schneller als Ihr denkt und wird Eure Mountainbike-Gruppen freuen.
Miteinander statt gegeneinander funktioniert bisher überall - wenn es in BaWü nicht klappt - an den Mountainbikern liegt es nicht.
 
Was ich mich auch immer wieder frage: Sascha Hotz verweist darauf, das an dem AK-Rad der STG DIMB-Mitglieder beteiligt sind. Weiß denn jemand, um wen es sich da handelt? Ein paar Hintergrundinfos wären schon gut...
 
Diesen Freitag: auf den 40km von Pforzheim bis Weil d Stadt auf dem Ostweg und später dem HW5 nicht einen einzigen Wanderer getroffen. Einzig kurz hinter Pforzheim eine schuldbewußte, unangeleinte Hundegassigeherin ..
 
Ich hab alle drei Hauptwege mit dem Bike gemacht, teilweise an Pfingsten, und kaum Wanderer getroffen, v.a. keine unfreundlichen. Die sind maximal 500m vom Parkplatz entfernt und unfähig einen Forstweg so weit zu räumen, dass man vorbeikann.
 
Nur kurz zum Thema keine Probleme / Ball flach halten:
- ich finde es prima, dass "wir hier" in der Praxis selten Probleme mit den Wanderern im Wald haben, selbst wenn man die 2m-Regel mal nicht so genau nimmt
- das spricht einerseits dafür, dass die Wanderer nicht grundsätzlich ein Problem mit Bikern haben und andererseits für ein partnerschaftliches bis defensives Verhalten seitens der Biker
- und klar, ob mit oder ohne 2m-Regel hilft es, wenn man die "Brennpunkte" (=Wanderer-Parkplätze) weiträumig umfährt

Ist das ein Grund den Ball flach zu halten? Vielleicht.
Ist das ein Grund ein unfaires Gesetz zu akzeptieren? Eher nicht.
Ist das ein Grund meinen Kinder zu erklären, das manche Gesetze halt nicht so sinnvoll sind, man sich daher die bequemsten aussuchen und die anderen ignorieren kann? Definitiv nicht!

Ich als Hockdrik kann mich mit der 2m-Regel auf meine ganz private Art jederzeit arrangieren, egal wie absurd ich sie finde.
Ich als Bürger, Vater und DIMB-Mitglied hätte gerne eine sinnvolle Regelung, an die ich mich halten und die ich glaubwürdig vermitteln kann.
Deshalb setze ich mich für die Abschaffung der 2m-Regel ein.
 
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Für alle, die darauf warten, dass die Forstbehörden Wege freigeben:
Droht dem Mountainbiker das selbe Schicksal wie dem Haselhuhn in Baden-Württemberg?

Die Landesforstverwaltung muß sich die Hauptverantwortung für das Aussterben des Haselhuhnes in Baden-Württemberg zuschreiben lassen!

Die typische Aussage eines Forstbeamten (führendes Mitglied der AG HASELWILD) lautete noch Ende der 1980er Jahre wörtlich: ,,Man kann ja am Weg entlang die eine oder andere Birke stehen lassen." Unverbindlicher und wirkungsloser geht`s nicht mehr!

Die Forstverwaltung, die zwar immer wieder betont hat, daß ihr die Erhaltung des Haselhuhnes sehr wohl am Herzen liege, hat es auf diese Weise über viele Jahre hinweg verstanden, sich vor wirksamen Schutzmaßnahmen zu drücken und das ``Haselhuhn-Problem´´ auszusitzen!
aus
Der Untergang des Haselhuhnes (Bonasa bonasia) in Baden-Württemberg und seine Ursachen
 
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verblüffend finde ich, dass das interesse der biker an einer abschaffung der 2-meter-regel so gering scheint in bw. selbst unter denen, die davon leben, dass singletrails befahren werden, scheint es kein interesse zu geben. beim ultra-bike gab es zahlreiche anbieter von reisen, fahrtechnikkursen etc - alle ausnahmslos warben mit den tollen trails die es gibt in bw. auf die frage, ob das nicht illegal sei - schulterzucken.
 
Ein besonderes Schmankerl auf www.tourismus-bw.de:


Endlose Trails und ein bestens ausgeschildertes Wegenetz finden sich selbstverständlich auch in den anderen Regionen des Landes. Auf der Schwäbischen Alb, am Bodensee, im Odenwald oder rund um Stuttgart findet sich für jeden Anspruch die perfekte Strecke.
Für Tagestouren und die abendliche Runde vor der Haus- bzw. Hoteltüre stehen in den Regionen umfassende Tipps und Tourenvorschläge zur Verfügung.

Diese endlosen Trails lassen sich bestens von den legal befahrbaren Forststraßen aus betrachten...

oder man geht auf den Singletrails "Radwandern" ;)
Bitte beachten Sie auf dem gesamten Cross die 2-m-Regel des Landeswaldgesetzes Baden-Württemberg §37 (3)! Ist der Weg schmaler als 2 m, muss man vom Rad absteigen und schieben.

Mit 8500 Kilometern ausgewiesener Mountainbike-Wege ist der Schwarzwald das größte Mountainbike-Revier nördlich der Alpen. Allerdings verlaufen gut 98 Prozent der Strecken auf breiten Forstwegen. Mountainbiker lieben jedoch die Single-Trails über schmale Wurzelwege und steinige Pfade. Die aber sind nach dem Waldgesetz den Wanderern vorbehalten.

Viel Spaß beim Anschauen... :aetsch:
 
Zuletzt bearbeitet:
verblüffend finde ich, dass das interesse der biker an einer abschaffung der 2-meter-regel so gering scheint (...) auf die frage, ob das nicht illegal sei - schulterzucken.

Hängt damit zusammen, dass das Thema in der Biker-Praxis nicht unbedingt ein erlebbares, sondern oft nur ein theoretisches Problem ist.

Die Regel ist so absurd und unklar, dass sie vor Ort weder von Bikern noch von anderen Waldnutzern sauber nachvollzogen werden kann.
"Haben Sie mal einen Zollstock... können Sie mal halten... also hier sind es jetzt 2,18m. Hm. Aber dahinten sieht es tatsächlich etwas schmaler aus. Nur wo fängt denn jetzt hier noch mal der Wegrand an und wo hört er auf und überhaupt: Soll ich jetzt schieben oder umdrehen?"

Zudem verhalten sich viele Biker angesichts ihres illegalen Tuns prophylaktisch schon so defensiv, dass sie potentiellem Ärger kaum Angriffsfläche bieten. Da fällt es dann selbst den Hilfs-Sheriffs schwer sich aufzuregen. Und wenn sich doch mal jemand aufplustern will, macht es fast schon wieder Spaß, ihm mit betonter Höflichkeit den Wind aus den Segeln zu nehmen.

Kontrollen durch die echten Sheriffs gibt es nur sehr, sehr selten und auch nur dann wenn sich z.B. Anwohner beschweren.

Auf diese Art und Weise kann man sich prima mit der 2m-Regel arrangieren: defensiv fahren, bei Bedarf devot grüßen, ansonsten Ball flach halten.

ABER es bleibt halt ein absurdes Gesetz und - Du hast recht - mich wundert es auch, dass sich Veranstalter oder z.B. auch Sportvereine nicht stärker rühren.

Ob man jetzt den Ball flach hält oder sich gegen die 2m-Regel engagiert, ist letztlich auch eine persönliche Frage.
Ich für meinen Teil werde es jedenfalls versuchen. Die Erfolge der DIMB in Hessen machen Mut und zeigen, dass es sich lohnt.
 
Artikel vom 06.07.2007
SPD: Waldgesetz erlaubt Ausnahmen für MTB-Strecken

Liebe Südwest-Deutschen Sportkameraden, wenn Ihr wüsstet, wie nah Ihr schon am Kippen der 2-m-Regel dran ward,...


Drucksache 14 / 1089 vom 28. 03. 2007
Antrag
der Abg. Dr. Rainer Prewo u. a. SPD
und
Stellungnahme
des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum
Mountainbiking – Verträgliche Waldnutzung durch freiwillige
Selbstvereinbarungen oder Änderung des Waldgesetzes
herbeiführen


Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,...
6. was aus der vom damaligen Wirtschaftsminister Dr. Döring am 27. März
2003 in einer Plenarsitzung angekündigten Untersuchung des Ministeriums
für Ernährung und Ländlichen Raum zum Reiten und Radfahren im
Wald geworden ist, die in einem eigenen Gesetzentwurf gipfeln sollte;
Zu 6.:
In o. g. Plenarsitzung wurde in Erster Lesung der Gesetzentwurf zur Änderung
des Landesplanungsgesetzes behandelt. Das Landeswaldgesetz sollte in
einem Artikel des Gesetzentwurfs durch Aufhebung der Beschränkung des
Reitens in Verdichtungsräumen nur auf eigens ausgewiesenen Wegen geändert
werden, weil die Verdichtungsräume durch eine vorausgegangene Änderung
des Landesplanungsgesetzes deutlich ausgeweitet worden waren.
Außerdem hatte eine derartige Regulierung sich nicht als zwingend erwiesen.
Bei dieser Gelegenheit sollte eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der
Regelungen über das Reiten und Fahrradfahren im Wald stattfinden. Nachdem
die in der Anhörung insbesondere durch die Fahrradverbände angestrebte,
möglichst völlige Freigabe des Radfahrens und eben auch des Mountainbikings
die Gesetzesberatung zu verzögern drohte, wurde die Änderung
des Landeswaldgesetzes abgekoppelt.
Die Streichung der Beschränkungen
des Reitens in Verdichtungsräumen erfolgte mit dem Gesetz zur Änderung
des Naturschutzgesetzes Ende 2005.

§ 37 Abs. 3 Satz 2 LWaldG
Nicht gestattet sind das Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 m Breite und auf Fußwegen, das Radfahren auf Wegen unter 2 m Breite sowie das Reiten und Radfahren auf Sport- und Lehrpfaden; die Forstbehörde kann Ausnahmen zulassen.

Dass selbst nach den großen "Erkenntnissen" aus 2007 keine Ausnahmen zugelassen wurden, zeigt nur, dass dieses Intrument untauglich ist - und vermutlich nicht nur in Bayern wäre es sogar verfassungswidrig, da es für die angesprochenen Ausnahmen keine tatbestandliche Festlegung der Voraussetzungen und auch kein objektives Verfahren gibt.
Die Befugnis schmalere Wege im Wald zu nutzen ist daher von einer willkürlichen Freigabe durch die Forstverwaltung abhängig.
Ohne behördliche Verfahren und ohne das Vorliegen der sachlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Sperren gemäß Art. 38 LWaldG
kann die Forstbehörde durch bloßes Untätigbleiben den Rad- und Reitverkehr ausschließen, was sie seit jeher erfolgreich tut.

Dabei weiß der Forst sehr wohl, um die Naturverträglichkeit des Mountainbike-Sports, wie das Forstamt Göppingen im Rahmen des 18. Forstliche Mountainbike-Rennens in Schlat 2011 wieder eindrücklich vorgeführt hat.

Die Rennstrecke ist nach dem Abbau der Sperrungen kaum wieder zu finden, trotz der über 1000 Überfahrten in Training und Rennen.

Hat schon jemand erwähnt, dass bei Rennen nicht nach den Trailrules gefahren wird und die Eigentümerverträglichkeit im Kampf um Sekunden hinten ansteht.

Da fällt mir Herr Wöhrstein ein:
 
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