Änderung des Betretungsrechts in Baden-Württemberg

Mit den öffentlich Rechtlichen wäre ich vorsichtig.
Kam erst ein Bericht im SWR demletzt, in dem der Biker als Raser schon in der Ansage tituliert wurde und sich der Faden dann durch den ganzen Bericht zog.
Da war die Rede von Mountainbiker die mit über 50km/h auf den Trails angerast kommen, groben Reifen die den Weg förmlich auffräsen, Mountainbiker die Wanderer im vorbeifahren in den Abgrund schubsen/treten und und und ... (ernstgemeinde Aussagen in der Sendung!!!!)
Wenn es nicht zum :heul: wäre, würde ich :lol:

Würde da also nicht viel sehr drauf setzen. :(

Das ist zu speziell und ist, wie schon gesagt wurde, vom SWR verfrühstückt. Natürlich könnte man nun de nSWR als Wahnsinn präsentieren, aber das würde uns nichts bringen, denn da redet dann jemand über einen anderen (SWR), der wiederum über andere (u.a. uns und die Wander) geredet hat. Bis das aufgedröselt ist, ist die Zeit für einen Magazin-Beitrag ´rum.
 
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Natürlich: Weiterhin aktiv sein und um Stimmen werben...keine Frage.

Ich persönlich glaube, der werte H. Bonde ist (absolut) resistent und nicht zu überzeugen.

Ist unser Ziel überhaupt möglich, wenn ER bei seiner Meinung / Einstellung bleibt?

Es ist hinsichtlich der Petition völlig uninteressant, was Bonde zum Besten gibt.

Sein bisheriges Lamento ist nur der Versuch, Unsicherheit und Verwirrung zu stiften und mit Pilotprojekten Steuergelder in die Tonne zu kloppen. Anders kann man das nicht nennen, wenn er einerseits schreibt, die "2m-Regel" habe sich bewährt und im gleichen Schriftsatz feststellt, man müsse die 2m nicht messen.... :confused: Mehr hat er ja im Grunde nicht gesagt, nur mal so herum und am nächsten Tag anders herum.

Das Sagen hat der Landtag und dahin geht die Petition.


Politiker A zu Politiker B: "Toll soll Deine Rede gewesen sein, was hast Du denn inhaltlich gesagt?
Politiker B zu Politiker A: "Nichts".
Politiker A zu Politiker B: "Das weiß ich, aber wie hast Du es gesagt?"
 
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Felix von openmtbmap.org hat auf meine Anfrage geantwortet und wird den Petitionsaufruf in den nächsten openmtbmap-Newsletter aufnehmen. :daumen:
 
Im Internet schreibt das Bonde-Ministerium:

Der Tourismus-Verband Baden-Württemberg e.V. ist die landesweite Dachorganisation und Interessenvertretung des Tourismus in Baden-Württemberg gegenüber Parlament, Regierung und Verwaltung.... (PDF-Anhang)

Präsident ist der Herr Bonde. Also vertritt er sich dort selbst gegenüber der Regierung, in der er aber selber sitzt. Oder wie ist das zu verstehen :confused:

Über weitere Hintergründe lese man die Stuttgarter Zeitung (PDF-Anhang). Gleich am Anfang muß man zweimal hingucken, um das zu glauben, was man liest. So richtig lieb haben sich da manche Leute nicht.
.
 

Anhänge

  • Tourismusverband97732.pdf
    91,1 KB · Aufrufe: 63
  • StGZ.pdf
    1,2 MB · Aufrufe: 87
Noch was interessantes von unserer Facebook-Seite:

Darf man auch auf Wanderwegen mit dem Fahrrad/Mountainbike fahren?

Ja, lautet z. B. in Schleswig Holstein die Antwort, denn dort dürfen Radfahrer auf allen Waldwegen mit dem Fahrrad/Mountainbike fahren ("... auf Waldwege beschränkt ist das Radfahren ..." und der Gesetzgeber sagt ganz genau, was unter einem Waldweg zu verstehen ist:

"Waldwege im Sinne dieses Gesetzes sind nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete dauerhaft angelegte oder naturfeste forstliche Wirtschaftswege, die von zweispurigen Fahrzeugen ganzjährig befahren werden können (Fahrwege), sowie besonders gekennzeichnete Wanderwege, Radwege und Reitwege. Rückegassen und Gliederungslinien der Betriebsplanung sind keine Waldwege."

Anders als in Baden-Württemberg darf man in Schleswig-Holstein also nicht nur auf Fahrwegen, auf denen auch zweispurige Fahrzeuge unterwegs sein können, sondern auch auf allen anderen gekennzeichneten Wegen mit dem umweltfreundlichen Fahrrad/Mountainbike fahren (grundsätzliche Erlaubnis), soweit diese nicht ausdrücklich gesperrt sind (Verbot als Ausnahme). So geht es also auch ;-)

http://dimb.de/aktivitaeten/open-trails/rechtslage/321-die-rechtslage-in-schleswig-holstein

:daumen:

Das aktuelle Waldgesetz in Schleswig-Holstein wurde Übrigens 2004 unter einer rot-grünen Koalition sowie einem grünen Minister für Umwelt, Natur und Forsten (Klaus Müller) verabschiedet. Was Grün-Rot in Baden-Württemberg nicht auf die Reihe bringen will, hat andernorts in Schleswig-Holstein unter Rot-Grün funktioniert:

Ein liberales Waldgesetz für Schleswig-Holstein ohne Pauschalverbote :daumen:
 
Das aktuelle Waldgesetz in Schleswig-Holstein wurde Übrigens 2004 unter einer rot-grünen Koalition sowie einem grünen Minister für Umwelt, Natur und Forsten (Klaus Müller) verabschiedet. Was Grün-Rot in Baden-Württemberg nicht auf die Reihe bringen will, hat andernorts in Schleswig-Holstein unter Rot-Grün funktioniert:

Ein liberales Waldgesetz für Schleswig-Holstein ohne Pauschalverbote :daumen:

Der schleswigholsteinische Minister musste halt auch nicht mit den Wanderverbänden kuscheln, um einen Nationalpark gegen den Willen der ansässigen Bevölkerung durchzudrücken!
 
Nachdem die neue Antwort des Ministerium da ist einmal meine Gedanken dazu:

http://www.mtb-news.de/forum/showpost.php?p=11015360&postcount=5

Die Unfälle werden nicht mehr genannt. Eine Statistik liegt nicht vor!! Das ist doch eine offizielle Bestätigung unserer Recherchen!!

Konflikte werden nicht mehr angeführt. Nur eine allgemeiner Interessenausgleich. Also gibt es keine Konflikte!

Die Wanderverbände werden nicht mehr genannt! Wollen die nicht mehr vorgeschoben werden?

Das würde ich alles schon als einen grossen Erfolg werten.



Alles dreht sich jetzt um das "Pilotprojekt" und die darauf abzuwartenden Studien -> Eine Nebelkerze mit der auf Zeit gespielt wird. Hier müssen wir die nächsten Tage ansetzen.

Das Pilotprojekt ist ein touristisches Konzept das nur wenige Gemeinden im Schwarzwald betreffen wird.
Den einheimischen Bikern vor Ort wird es auf Jahre hinaus keinen Nutzen bringen, da sie wo anderst wohnen.
Bis jetzt gibt es noch keine konkreten Planungen zu dem Pilotprojekt. Weder Start noch Fertigstellung können genannt werden.
Die Gemeinde Bernau hat bereits aus Kostengründen neue Trails abgelehnt
Das Forstamt Villingen-Schwenningen hat aus Kosten und Haftungsgründen neueTrails abgelehnt.


Die Fragen die wir stellen müssen:

Es gibt schon ausreichend Studien, auch im Schwarzwald. Wieso Geld und Zeit verschwenden?
http://dimb.de/aktivitaeten/online-bibliothek
Der Wald ist in vielen Regionen in BaWü fast leer. Konflikte unbekannt. Wieso wird an einem pauschalen Verbot festgehalten?
Was machen Kinder die vor der Haustüre fahren möchten?
Was machen Jugendtrainer die mit Kindern unterwegs sind?
Es betrifft nicht nur Mountainbiker, sondern auch den "Familienausflug" zum Baggersee oder den Reiseradler der sich auf einem Weg unter 2 Meter Breite wiederfinden kann.

-> Auch wenn der Tourismus ein wichtiger Faktor ist, so kann es nicht sein das die Einheimischen dabei unter die Räder kommen und auf Jahre vertröstet werden.

Die Realität ist, das seit Jahren "illegal" gefahren wird, ohne das es landesweit zu Konflikten kommt. Es geht im Prinzip nur darum eine "Formalie" abzuschaffen und Rechtsicherheit für Freizeitsportler herzustellen. Am tatsächlichen Verkehr im Wald wird sich wenig ändern.


Also da ist schon Potential drin. Dem Gegner gehen die Argumente aus und er spielt auf Zeit.

Und die wichtigste Frage die wir uns stellen müssen: Wer hat eigentlich noch Interesse am Beibehalt der 2 Meter Regel?

Was jetzt zu tun wäre:

- Die oben genannten Fragen z.B. auf Abgeordnetenwatch und FB stellen
Die bisherige abgeordnetenwatch Liste findet Ihr übrigends hier
http://dimb.de/aktivitaeten/open-trails/weg-mit-2m-regel-in-bawue/642-abgeordnetenwatch-liste


Deshalb bitte ich euch noch einmal. Ran an die Tasten und nachfragen.

Auch wenn es nach außen nicht immer so aussieht. Es ist schon einiges in Gang gekommen und viele Beteiligte sind nachdenklich geworden.


ciao heiko
 
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Zitat:
...Das Wettbewerbsvideo muss den unter § 5 genannten Anforderungen entsprechen.
Es können einzelne Videos von der Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn sie gegen diese Teilnahmebedingungen oder gegen die YouTube Community-Guidelines oder gegen geltendes Recht verstoßen. Darüber hinaus behält sich der Veranstalter nach eigenem Ermessen das Recht vor, einzelne Videos auch dann vom Wettbewerb auszuschließen, wenn diese gegen die Regeln des guten Geschmacks verstoßen, das Thema verfehlen oder dem Wettbewerb nicht förderlich sind. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die Gründe für einen Ausschluss mitzuteilen. Jeder Nutzer darf mehr als ein Video einreichen. Es kann aber nur maximal ein Video pro Nutzer in die Bewertung aufgenommen werden.

Für den Fall, dass ein Video gegen geltendes Recht verstößt, stellt der Teilnehmer den Veranstalter von jeglicher daraus resultierender Haftung gegenüber Dritten frei und erklärt sich damit einverstanden, dem Veranstalter alle daraus entstehenden Schäden zu ersetzen.

§ 5 Inhaltliche Anforderung
Das Thema umfasst alle nichtmotorisierten Arten der Bewegung auf Fahrrädern beispielsweise Mountainbiken, Toureradeln, Rennradfahren etc., die auf rechtlich dafür vorgesehenen Geländen im Schwarzwald ausgeübt werden können. Besondere Anforderungen von Schutzgebieten sind zu beachten. Das Video muss fertiggeschnitten (Branding nur im Abspann) auf dem Kanal des Teilnehmers hochgeladen werden. Verboten sind anstößige und menschenverachtende Inhalte, schwere Verletzungen, Verstöße gegen geltendes Recht.


Ich bin ebenfalls gespannt. Ein interessantes Mountainbikevideo kann da eigentlich gar nicht gewinnen :lol:
 
Zitat:
...Das Wettbewerbsvideo muss den unter § 5 genannten Anforderungen entsprechen.

Ich bin ebenfalls gespannt. Ein interessantes Mountainbikevideo kann da eigentlich gar nicht gewinnen :lol:


Ein interessantes Video kann da eigentlch gar nicht auftauchen. Siehe
§ 6 Rechteeinräumung durch den Teilnehmer
Da schickt doch keiner seine ernsthafte Arbeit ein:rolleyes:
 
......
-> Auch wenn der Tourismus ein wichtiger Faktor ist, so kann es nicht sein das die Einheimischen dabei unter die Räder kommen und auf Jahre vertröstet werden.

......
Bitte nicht falsch verstehen!!!

Als Einheimischer kennt man aber die Örtlichkeiten und man kann sich besser auf die Situation einstellen und es hilft sicherlich auch die nachfolgende Erkenntnis: wer wagt es letztlich seinen "Nachbar" aus der selben Gemeinde oder dem Umfeld anzuzeigen? Ich denke danach hätte auch der größte Bikehasser keine Freude mehr an seinem Leben.
Zumindest gilt das doch für Dörfer und kleinere Städte.

Ich mache mit meiner Familie keinen Urlaub in BW, wegen dem Bikeverbot!
Für mich ist das sehr bedauerlich, da BW die einzigste größere Wald- Region in D-Land ist, die ich noch nicht intensiv mit dem MTB befahren habe.
 
Ich mache mit meiner Familie keinen Urlaub in BW, wegen dem Bikeverbot!
Für mich ist das sehr bedauerlich, da BW die einzigste größere Wald- Region in D-Land ist, die ich noch nicht intensiv mit dem MTB befahren habe.

Ich komme aus BW und bike hier natürlich auch (ein Traumrevier). Meinen Urlaub verbringe ich aber definitiv aus obigem Grund sicher nicht im Schwarzwald, sondern dann in den Vogesen oder in der Pfalz wenns in der Nähe sein soll. Wenn ich schon ins Auto steig, dann hab ich keine Lust auf Blockwarte, wenns Alternativen ohne dieselben gibt.

Ein Erlebnis von letztens muß ich aber hier noch zum Besten geben:
Auf einem Trail an einem steilen Hang sind uns letztens ein paar Spaziergänger begegnet, die eine alte Frau geführt haben, die nicht mehr gut zu Fuß war. Unwillen von Seiten der Spaziergänger war da, irgendwelche Bemerkungen, die ich nicht verstehen konnte, als sie die Frau die Böschung hochgehievt haben (wir konnten leider gar nicht so schnell reagieren, um den Leuten klar zu machen, daß wir locker ausweichen können und sie ruhig weitergehen sollen). Ich war dann grad auf der Höhe der alten Frau, als die zu ihren genervten Begleitern meinte: "Meine Tochter mach auch genau so Sachen":)
Danach war Ruhe im Karton!
 
...wer wagt es letztlich seinen "Nachbar" aus der selben Gemeinde oder dem Umfeld anzuzeigen? Ich denke danach hätte auch der größte Bikehasser keine Freude mehr an seinem Leben.
Zumindest gilt das doch für Dörfer und kleinere Städte..

Gerade in den Doerfern sehe ich das Problem. Jeder kennt jeden und wenn Du mal einem Herrn vor 20 Jahren eine Klingelstreich gespielt hast, dann zeigt er Dich an, wenn Du im Wald mit dem Bike unterwegs bist. Mir faellt kaum eine konservativere Ecke ein als BW. Bayern vielleicht noch, dann hat es sich aber.
 
Den muss ich jetzt einfach mal kräftig wiedersprechen. Ich fahre seit vielen Jahren hier im heimischen Wald Mountainbike und wurde noch nie angezeigt (wie sollte das auch bewiesen werden?)

Und in den Sommerferien waren wir dann doch spontan in der Region Kirchzarten für eine Woche. Mountainbike mit der ganzen Familie, 5 Personen. Kein einziges Problem. Die Vermieter wurden gar nicht mehr fertig die Gegend als Bike-Destination zu loben. Der alte Herr fährt mit seinen knapp 80 im übrigen auch noch...
 
Weiteres Argumentationsmaterial von Facebook:

Darf man im Wald auf allen Wegen, auch solchen, die man nicht mit Kraftfahrzeugen befahren kann, mit dem Fahrrad/Mountainbike fahren?

Ja lautet die Antwort, wenn man z. B. in Brandenburg unterwegs ist, denn dort darf man nicht nur auf Wirtschaftswegen, die von zwei- oder mehrspurigen Fahrzeugen befahren werden können, sondern auf allen Wegen mit dem Fahrrad/Mountainbike fahren (§ 15 Abs. 4 Waldgesetz des Landes Brandenburg). Kurz und prägnant wird das in den Brandenburgischen Forstnachrichten (BRAFONA) beschrieben:

""Das Radfahren, worunter auch das Fahren mit Mountainbikes, Liegerädern oder sonstigen nicht motorisierten Rädern fällt, und .... ist nur auf Wegen gestattet. Darunter sind auch alle im Wald gelegenen betretbare Pfade und nicht öffentliche Verkehrsflächen zu verstehen, die nicht mit einem zwei- oder mehrspurigen Fahrzeug befahren werden können. Die Bedingung für ein Befahren eines dieser Wege ist aber, dass diese für Fahrräder .... überhaupt befahrbar sind." (BRAFONA, Ausgabe 134, März/April 2008, S. 26ff)

Das ist nicht nur bemerkenswert, sondern auch die offizielle Haltung der Landesforstverwaltung und des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg, denn diese geben BRAFONA heraus.

Wir stellen fest:

Keine Verbotskultur in Brandenburg. Radfahrer und Mountainbiker sind auch auf schmalen Wegen willkommen. Warum geht das in Brandenburg und nicht in Baden-Württemberg? Brandenburg = erfolgreiches Pilotprojekt für ein Land ohne 2-Meter-Regel!!

Bleibt nur noch anzumerken, dass das Gesetz aus dem Jahr 2004 stammt und unter einer großen Koalition von SPD und CDU verabschiedet wurde.

http://dimb.de/aktivitaeten/open-trails/rechtslage/310-die-rechtslage-in-brandenburg
 
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