Änderung des Betretungsrechts in Baden-Württemberg

...wieso wird dann so ein Aufhebrns im die DH-Strecke in Stuttgart gemacht? Mit Baumbesichtigungen im Sommer und Winter?
Weil es zwischen dem gemeinen Wald- / Wanderweg und einer genehmigungspflichtigen DH-Strecke doch ein paar Unterschiede gibt?
Und da stellt sich die Frage, die die Juristen beantworten müssten, wie die Haftungsfrage auf Wegen aussieht, die bei bestehender 2-m Regel extra für Radfahrer freigegeben und ausgewiesen werden.
Besteht hier dann eine erhöhte Verkehrssicherungspflicht?
Wäre ja dann ein Grund mehr die Regel aus Sicht der Gemeinden zu kippen.
 
Weil es zwischen dem gemeinen Wald- / Wanderweg und einer genehmigungspflichtigen DH-Strecke doch ein paar Unterschiede gibt?
Und da stellt sich die Frage, die die Juristen beantworten müssten, wie die Haftungsfrage auf Wegen aussieht, die bei bestehender 2-m Regel extra für Radfahrer freigegeben und ausgewiesen werden.
Besteht hier dann eine erhöhte Verkehrssicherungspflicht?
Wäre ja dann ein Grund mehr die Regel aus Sicht der Gemeinden zu kippen.

Eine im Sinne einer Widmung reine Freigabe für Radfahrer/Mountainbiker oder Anlagen neuer Wege nur für Radfahrer als Sportstätte, z.B. DH-Strecke etc. (und ohne Forstbetrieb, also kein Wirtschaftweg mehr) hat haftungsrechtliche Folgen. Wie das dann mit den Benutzern im einzelnen zu klären ist (z.B., ob und wie oder wann Haftungsverzicht geht oder ggf. sittenwidrig wäre etc.), steht hier nicht zur Diskusson.

Aber der Vorbehalt eines Wirtschaftsweges nur für Radfahrer (Reiter,.... dto.) ist, vorausgesetzt, ein wichtiger Grund liegt vor, eine Maßnahme der Besuchertrennung und der Forstbetrieb findet auf dem Weg weiter statt. D.h. es gilt auf solchen Wegen spätestens seit 1976 eindeutig "auf eigene Gefahr".

Dei Haftungsfrage hat, egal wie die Befürworter der "2m-Regel" auch immer versuchen, das Recht zu verbiegen, nichts, aber auch gar nichts mit der "2m-Regel" zu tun.

Man muß im Wald auf Wegen, seien sie 10 cm oder 10 m breit, mit den waldtypischen Gefahren rechnen, Punkt!

Laßt Euch von den "2m-Regel"-Befürwortern nicht irre machen!

Man kann ja auch mal bei solchen Leuten nachfragen, wie die Behauptung, die Verbindung mit der "2m-Regel" und Haftung gebe es, rechtlich triftig begründet sei :D wo doch im Bundeswaldgesetz das Gegenteil zu lesen sei.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da hat gerade der Schwarzwald Tourist in 30 Min. 50 Stimmen bekommen !
Komischerweise ist die Anzahl der Views bei Youtube gar nicht gestiegen ?
Naja, man kann ja "Finde ich spitze!" auch anklicken, ohne das Video zu starten.. ist also gar nicht so verwunderlich, wenn da bspw. auf facebook Werbung gemacht wird und Freunde das nur klicken, um zu unterstützen und das Video gar nicht sehen wollen.
Zudem hinkt natürlich der view-count auf youtube auch gerne mal etwas hinterher.
 
...Man kann ja auch mal bei solchen Leuten nachfragen, wie die Behauptung, die Verbindung mit der "2m-Regel" und Haftung gebe es, rechtlich triftig begründet sei :D wo doch im Bundeswaldgesetz das Gegenteil zu lesen sei.
...hatte diesbezüglich ja auch schon nachgehakt, aber kannst Du noch den Beleg, wo das im Bundeswaldgesetz steht nachliefern. Es steht bestimmt irgendwo in den verlinkten Dokumenten, aber Du hast es evtl. schneller parat?
 
Steht brühwarm im Landeswaldgesetz BW

§ 37

Betreten des Waldes

(1) Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Das Betreten des Waldes erfolgt auf eigene Gefahr. Neue Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten der betroffenen Waldbesitzer oder sonstiger Berechtigter werden dadurch, vorbehaltlich anderer Rechtsvorschriften, nicht begründet.
 
Ist eigentlich schon mal jemand auf den Gedanken gekommen bei den in Baden-Württemberg anscheinend immer beliebteren nicht waldtypischen Gefahren wie Nagelbrettern oder gespannte Drähten den Grundstückseigentümer in Haftung zu nehmen?
 
da kriegst dann die antwort: habe die trails gegen MTBer gesichert...

Das würde dann zu dieser Definition passen:

Unter atypischen Gefahren „sind alle nicht durch die Natur oder durch die Art der Bewirtschaftung mehr oder weniger zwangsläufig vorgegebenen Zustände, insbesondere vom Waldbesitzer geschaffene oder geduldete Gefahren, die ein Waldbesucher nicht oder nicht rechtszeitig erkennen kann und auf die er sich nicht einzurichten vermag, weil er nicht mit ihnen rechnen muss“ zu verstehen (z.B. Hindernisse, die einen Waldweg versperren oder nicht gesicherte Holzstapel).
 
Naja, man kann ja "Finde ich spitze!" auch anklicken, ohne das Video zu starten.. ist also gar nicht so verwunderlich, wenn da bspw. auf facebook Werbung gemacht wird und Freunde das nur klicken, um zu unterstützen und das Video gar nicht sehen wollen.
Zudem hinkt natürlich der view-count auf youtube auch gerne mal etwas hinterher.

Ich habe gerade mal nachgefragt in welcher Verbindung der Youtube Kanalbesitzer vom Video Platz 2 zur Schwarzwald Tourismus GmbH steht.

Antwort :

Die Schwarzwald Tourismus GmbH ist der Veranstalter des Videowettbewerbs.

Liebe Grüße aus dem Schwarzwald

:confused::confused:


http://www.youtube.com/user/SchwarzwaldTourist ( Titelbild )

http://www.schwarzwald-tourismus.info/Entdecken/Rad-und-MTB ( Erstes Bild Rechts Oben)
 
Eine wichtige Möglichkeit, möglichst alle Stimmen einzusammeln, die für die Abschaffung der 2-Meter-Regel sind:

Manch ein potentieller Petitions-Unterschreiber hat Bedenken hinsichtlich der Datensicherheit/Vertraulichkeit und hat bisher nur deshalb nicht unterschrieben. Das verfälscht das Bild, wie stark der Unmut wegen der Regel tatsächlich ist.

Dazu folgende Zitate:
(...) Eins darf man nicht vergessen: viele Leute sind irre sensibel, wenn es darum geht, ihre Daten im Internet irgendwo zu registrieren.
(...)die gleiche Aussage habe ich auch von Bekannten bekommen, denen ich den Link zur Petition geschickt habe. Hier sollte vielleicht wirklich noch mehr Aufklärung zur Anonymität erfolgen.

Für alle, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben oder dies als Vorbehalt ahnen, gibt es jetzt hier die Infos: https://www.facebook.com/DIMB.OpenTrails

Bitte diese dort, aber auch persönlich, per Mail, wie auch immer teilen, damit wir das Potential derer heben, die ebenfalls für die Abschaffung der 2-Meter-Regel sind, aber dem bisher nur aus diesem Grund nicht Ausdruck verliehen haben.

Bitte diese Info auch bei mtb-news.de in Regional-Foren und anderen Threads teilen, die erstmal nichts mit der 2-Meter-Regel zu tun haben, aber mit dem Biken.

Das Thema geht uns alle an. Auch außerhalb Baden-Württembergs, denn eine bike-freundliche Haltung und Politik hat grenzüberschreitende (Rück-)Wirkung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bericht im Südkurier von gestern:

http://www.suedkurier.de/region/sch...ngsstrecke-fuer-Radsportler;art372530,6409928

So sehen nämlich Theorie und Wirklichkeit aus: "Falls die Anlieger einem Erwerb bis zum Ende des Jahres nicht zustimmen, sind wir gezwungen, einen Bebauungsplan aufzustellen“, kündigte der Schultes an. Dann müsse eben das benötigte Gelände im Umlegungsverfahren erworben werden."
Ehrlichgesagt möchte ich nicht auf jahrelange Genehmigungsverfahren warten müssen (s. Dowhnhillstrecke Stuttgart) um legal fahren zu können. Bis dahin hab ich nämlich ein Alter, da kann ich mich dann gleich beim SAV anmelden....
 
Da hat gerade der Schwarzwald Tourist in 30 Min. 50 Stimmen bekommen !
Komischerweise ist die Anzahl der Views bei Youtube gar nicht gestiegen ?


Gestern hatte das Trailverbot-Video noch ÜBER 100Stimmen vorsprung vor dem Video das nun auf Platz 3 liegt.....
Das Schwarzwald-Video war irgendwo auf Platz 3, 4, oder noch schlechter

Ein Schelm der nun böses denkt :D
 
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