Änderung des Betretungsrechts in Baden-Württemberg

ciao heiko, post: 13158615 /Heute auf open Trails
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Doch keine neuen Radfahrverbote in NRW!!!

Das neue Landesnaturschutzgesetz für NRW hat in den letzten Tagen zu heftigen Irritationen und Diskussionen geführt.

Wir haben dazu gestern intensive, aber auch offene und konstruktive Gespräche mit dem Umweltministerium von Nordrhein-Westfalen geführt. Hintergrund der Gespräche waren Befürchtungen von uns und vielen Mountainbikern, das Land NRW wolle im Zuge der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes die Möglichkeiten für Radfahrerinnen und Radfahrer in den Schutzgebieten Nordrhein-Westfalens beschränken und einengen.

In den gestrigen Gesprächen hat das Umweltministerium jedoch deutlich gemacht, dass es ein solches Vorhaben nie gegeben habe und dies auch nie geplant war. Es wurde auch deutlich gemacht, dass sich durch die textlichen Veränderungen in dem von uns kritisierten § 59 Abs. 3 des geplanten Landesnaturschutzgesetzes die materielle Rechtslage NICHT ändern sollte. Was bisher erlaubt war, soll auch künftig möglich sein. Diese Klarstellung begrüssen wir ausdrücklich.

Wir konnten in den Gesprächen mit dem Umweltministerium auch klären, wie es zu den Irritationen kommen konnte. Die zunächst vorgesehenen textlichen Änderungen im Gesetzestext sind nach Ansicht des Umweltministeriums für die materielle Rechtslage eigentlich unerheblich und haben auch keinerlei Auswirkungen. Auf der anderen Seite stellten wir uns die Frage, warum man etwas ergänzt, wenn man doch nichts ändern wollte. Klar wurde dabei auch, dass das Ministerium und wir - aus den jeweiligen Blickwinkeln - den Wortlaut der Novellierung unterschiedlich interpretierten. Entscheidend ist aber, dass das Umweltministerium verstanden hat, warum dies von vielen Lesern des Gesetzesentwurfs anders interpretiert wurde und dass es darauf reagieren will. Im Rahmen der Auswertung der Verbändeanhörung ist deshalb seitens des Umweltministeriums beabsichtigt, wieder zur alten Formulierung „auf Straßen und Wegen“ zurückzukehren, um mögliche Fehlinterpretationen zu vermeiden.

Ihr seid es von uns gewohnt, dass wir kein Blatt vor den Mund nehmen und das tun wir auch heute nicht:

Wir finden es gut, dass das Umweltministerium unsere Kritik Ernst genommen hat, dass es das Gespräch mit uns gesucht sowie offen und konstruktiv geführt hat. Und wir finden es gut, dass man auf die Kritik reagiert und den Stein des Anstosses beseitigen will. Ihr wisst, dass das nicht überall in Deutschland so läuft.

Noch eine Schlussbemerkung: Das Gesetzesvorhaben ist damit noch nicht abgeschlossen, sondern wird sich noch einige Zeit hinziehen. Wir werden es zusammen mit unseren Partnerverbänden und unserem Dachverband Kuratorium Sport und Natur e. V. weiterhin aufmerksam und kritisch begleiten.

Weitere Informationen sowie Hintergründe findet Ihr auf der DIMB-Homepage:
http://www.dimb.de/index.php?option=com_content&view=article&id=799
 
Was für ein Schwachfug! Also ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen,daß es solche Prozesse/Strafanzeigen ,etc wirklich gegeben hat ausgehend von einem normal intelligenten Mountainbiker!?!?!?!
Für mich sind das nur an den Haaren herbeigezogene bzw. am Stammtisch erdachte Storys!?
 
Hier wird mit falschen Aussagen gezielt Stimmung gemacht und unbegründete Ärgste geschürt.
In ganz Europa fahren Biker durch landwirtschaftlich genutzte Gebiete. Und im Schwarzwald soll das plötzlich zum Problem werden?
 
Hier wird mit falschen Aussagen gezielt Stimmung gemacht und unbegründete Ärgste geschürt.

Widerspruch - hier geht es um ernstzunehmende dramatische Entwicklungen:

"Mal musste ein Radsportler bremsen, weil unerwartet ein paar Kühe auf dem Weg standen."

Stellt Euch nur mal vor, der Radsportler hätte vor Schreck einen Herzinfarkt erlitten :cool:
 
In Mosbach findet in Kürze ein MTB-Training für Kinder mit 24h-Biker Michael Kochendörfer statt unter dem Motto "Keine Macht den Drogen" oder so ähnlich. Schirmherr ist das hiesige Landratsamt. Mich würde mal interessieren, wo das Training und die anschließende Ausfahrt bei uns stattfinden soll, wenn das Landratsamt hier nicht zur Nutzung von illegalen Wegen aufrufen möchte.

P.S.: Ich finde die Aktion natürlich gut und den Zweck, der damit verfolgt wird, das Dilemma der Biker wird aber wieder mal deutlich...
 
Es herrscht Sommerloch und in allen kleineren oder größeren Blättern tauchen zur Zeit wieder die alljährlichen Hetz-Artikel auf.
Da spannt ein Waldbesitzer Stacheldraht über einen Weg, bzw. lässt den einfach mal im Wald liegen, und beschwert sich dann, dass er dafür auch noch gerade stehen soll? Geht's noch? Oder zählt sowas mittlerweile als "waldtypische Gefahr"?
Das ist doch genau die Verantwortung, die das Waldgesetz den Besitzern auferlegt! Mich wundert ehrlich gesagt, dass er nicht verurteilt wurde...
Schon erbärmlich für die FAZ, dass diese logische Unstimmigkeit nicht mal erkannt wurde...
 
Es herrscht Sommerloch und in allen kleineren oder größeren Blättern tauchen zur Zeit wieder die alljährlichen Hetz-Artikel auf.
Da spannt ein Waldbesitzer Stacheldraht über einen Weg, bzw. lässt den einfach mal im Wald liegen, und beschwert sich dann, dass er dafür auch noch gerade stehen soll? Geht's noch? Oder zählt sowas mittlerweile als "waldtypische Gefahr"?
Das ist doch genau die Verantwortung, die das Waldgesetz den Besitzern auferlegt! Mich wundert ehrlich gesagt, dass er nicht verurteilt wurde...
Schon erbärmlich für die FAZ, dass diese logische Unstimmigkeit nicht mal erkannt wurde...
...erbärmlich ist doch eher das
Mal hat ein Landwirt zur Entwässerung einen kleinen Graben angelegt, der Fahrradfahrer übersieht ihn, stürzt und klagt.
...also das Verhalten des Radfahrers.

Und zumindest im Allgäu zählen Weidezäune (ob auf- oder abgebaut) durchaus zu den waldtypischen Gefahren. :cool:
 
Naja, dass jeder wegen jedem Furz gleich zum Anwalt rennt ist wieder eine Sache für sich. Deutschald eben. Find ich auch bekloppt.
Allerdings kennen wir auch gar keine Hintergründe. Vielleicht verlief der "kleine Graben" quer über einen Wanderweg, war fünf Meter tief ausgebaggert, ungesichert, und der gestürzte Radfahrer ist jetzt für den rest seines Lebens invalide? Vielleicht hat auch die Krankenkasse geklagt und nicht der Radfahrer selbst?

Zum Thema waldtypische Gefahren bzw. atypische Gefahren:
"Atypische Gefahren sind alle nicht durch die Natur … vorgegebenen Zustände, insbesondere vom Waldbesitzer
geschaffene oder geduldete Gefahren, die ein Waldbesucher nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und
auf die er sich nicht einzurichten vermag, weil er nicht damit rechnen muss. Dazu können etwa nicht
waldtypische Hindernisse, die einen Weg versperren, oder nicht gesicherte Holzstapel gehören."


Das findet sich sogar im "Leitfaden zur Verkehrssicherungspflicht" des ForstBW ;)
 
Na ist doch verständlich die Reaktion, so wie ihr den da wegscheucht!
Der konnte sich ja gerade nochmal so retten, aber auch nur durch seinen beherzten Sprung zur Seite.
Was fällt euch denn eigentlich ein?
 
Bei dem Gebelle fällt mir nur eins ein:
"Ein ganzer Kerl dank Chappi"
Das ist genau der Menschenschlag, der vor und nach Rolltreppen erstmal stehenbleiben muss, um sich mit der neuen Umgebung vertraut zu machen. Oder in den Nahverkehrszügen schon zwei Stationen vorm Endhalt aufsteht, um dann beim Abbremsen des Zuges rumzuzetern, warum das denn jetzt noch sein müsse, man sei doch schon so schlecht zu Fuß...
 
Und wenn sie sich dann vertraut gemacht haben, diese auch nutzen.....


zum-fitnessstudio-mit-rolltreppe.jpg
 
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