- Registriert
- 8. Juni 2018
- Reaktionspunkte
- 727
@robzo: Das Grundgesetz kann hier sehr wohl greifen. Das Grundgesetz (die Verfassung unseres Landes) ist eines der höchsten Güter die wir in diesem Land haben und zum Glück haben wir eine relativ moderne Verfassung.Da scheinst Du mehr zu wissen, als der Rest hier.
Ich glaube nicht, dass hier das GG greift.
Das baden-württembergische Waldgesetz verbietet es jedenfalls. Und das gilt, bis das Gesetz aufgehoben, geändert oder für unzulässig erklärt wird.
Mein "Mehrwissen" kann man hier nachlesen:
https://www.dimb.de/wp-content/uploads/2019/02/Wegbreitenregelungen_im_Lichte_des_Grundgesetz.pdf
(Auch kann man nach Artikel 2 GG generell mal googeln)
Natürlich kann man auch anders argumentieren, aber ich berufe mich immer darauf, sobald ich Diskussionen bezüglich der 2m-Regel habe (wobei: Normalerweise diskutiere ich nicht sondern wünsche der Gegenseite einen schönen Tag und fahr weiter - was schon ewig nicht mehr vorgekommen ist).
Entscheiden muss es schlussendlich irgendwann das Bunderverfassungsgericht.