ich hatte vor 2 std eine denkwürdige begegnung mit dem örtlichen revierförster, der uns stoppte, als wir von einem seitenweg in die waldautobahn einbogen. ein pkw stand auf dem weg, 5 waldarbeiter und besagter forstmän daneben.
wir wurden von ihm in freundlichem ton belehrt, dass wir soeben eine rückegasse befahren hätten. dass diese gasse von breite und zustand einem normalen forstweg ähnelte, ließ er als argument nicht gelten. man könne ja nicht überall im wald schilder aufstellen. normale wege wie diesen, sagte er und wies auf die von tiefen spuren zerfurchte WAB, können sie befahren. wir haben ja ein neues forstgesetz. aber keine rückegasse, da schrecken sie das wild auf, wie z.b. hasen. wenn man "querbeet" fahren will, so, der revierheini, dann bitte die lokale strecke am schiffenberg benutzen, welche, nebenbei bemerkt, bis noch märz geschlossen ist. was er aber offensichtlich nicht wußte.
uns fiel die kinnlade runter! so viel uninformierter schwachsinn von einem beamten, der qua amt es doch eigentlich besser wissen sollte.
man weiß gar nicht, wo man bei der richtigstellung anfangen soll und wie viel zeit man darauf ver(sch)wenden würde. wir haben uns das also geschenkt und statt dessen die nächsten 200m verschlammte waldtrasse entlang gekämpft, die uns der förster in seiner großmut empfohlen hatte. danke nochmals für dieses einmalige erlebnis und die kostenlose wie sachkundige belehrung!
meine "erkenntnisse" aus dieser begegnung der seltsamsten art:
- zwei beinahe lautlose radler stören mehr wild als ein harvester, der ja bekanntermaßen vollkommen geräuschlos arbeitet
- unser neues hessisches forstgesetz haben wir der gnade der aufgeklärten mitarbeiter des hessenforstes zu verdanken
- die auslegung des waldgesetzes (also, was ist ein weg) obliegt einzig dem herrschenden revierförster
- "querbeet fahren" (nicht zu verwechseln mit querfeldein!) ist försterdeutsch für trails fahren und ebenfalls nur an ganz bestimmten orten
gestattet