Änderung Forstgesetz Hessen

Sobald der volle Artikel online ist, werden wir den Verlinken. Für das Vorabexemplar haben wir leider keine Veröffentlichungsrechte, aber da steht noch ganz viel mehr wichtiges drin. Mehr dazu auf FB.

Entschuldige, dass ich dir widerspreche Helmut, aber Thomas hat mir das vorhin zum Veröffentlichen zugeschickt. Dem bin ich nachgekommen, da ich davon ausgehe, dass das auf meine Nachfrage hin abgeklärt wurde. Also der gesamte Artikel ist hier zu finden: http://dimb.de/images/stories/pdf/anlagen/Hessen2012/Scan_Gelnhaeuser_NZ_2012_07_04_Bericht.pdf
 
Entschuldige, dass ich dir widerspreche Helmut, aber Thomas hat mir das vorhin zum Veröffentlichen zugeschickt. Dem bin ich nachgekommen, da ich davon ausgehe, dass das auf meine Nachfrage hin abgeklärt wurde. Also der gesamte Artikel ist hier zu finden: http://dimb.de/images/stories/pdf/anlagen/Hessen2012/Scan_Gelnhaeuser_NZ_2012_07_04_Bericht.pdf

Noch besser :daumen: Leute lest den Artikel, das ist Qualitätsjournalismus, wie wir ihn als Mountainbiker viel zu selten erleben.
 
Wieso wird hier schon wieder behauptet das befahren von Singletrails sei bei jetziger Gesetzeslage nicht erlaubt?
 
Hi

habe das Ganze heute unserem Bürgermeister zur Vorlage
gegeben und ihm im einzelnen auf die dadurch entstehenden
Probleme hingewiesen (Grenzgebiet Bayern/Hessen) mit der
Bitte, hier im hessischen Ministerium über den bay. Gemeinde-
und Städtetag die Thematik offiziell anzufragen.
Bin auf die Antwort gespannt...

Gruß
 
Kann das vielleicht mal geklärt werden?

Das behauptet der Forst auch schon länger, gedeckt ist es aber nicht durch die jetzige Gesetzeslage, ansonsten bräuchte man ja nicht den neuen Entwurf.

An der Bergstrasse habe Forstmitarbeiter durchgängig behauptet das nur Wege ab 3 m Breite erlaubt sind, es wurde aber nur ermahnt.
(Interpretation: Eine gerichtliche Klärung wollte man wohl nicht riskieren)
Bußgelder wurden bisher nur auf illegal angelegten Wegen verhängt.
Zumindest ist das mein Kenntnisstand.

ray
 
Das behauptet der Forst auch schon länger, gedeckt ist es aber nicht durch die jetzige Gesetzeslage, ansonsten bräuchte man ja nicht den neuen Entwurf.

An der Bergstrasse habe Forstmitarbeiter durchgängig behauptet das nur Wege ab 3 m Breite erlaubt sind, es wurde aber nur ermahnt.
(Interpretation: Eine gerichtliche Klärung wollte man wohl nicht riskieren)
Bußgelder wurden bisher nur auf illegal angelegten Wegen verhängt.
Zumindest ist das mein Kenntnisstand.

ray

In der Tat handelt es sich hier um eine seit Jahren laufende "Desinformationskampagne". Die Rechtslage richtig dargestellt und mit entsprechender Begründung und Verweisen auf die Rechtsprechung findet Ihr auf der DIMB-Homepage http://dimb.de/mediathek/veroeffentlichungen

Druckt Euch die Stellungnahmen (insbesondere auch die zur aktuellen Rechtslage in Hessen) aus, studiert sie gründlich und Ihr habt alle Argumente, um dagegen halten zu können.
 
Mal nach hinten geblättert - da sind einige Abgeordnete, die noch Fragenlos geblieben sind. Hr. Stephan wird hier wohl der erste sein, der seinen eigenen Senf abgeben darf - wer ist der nächste?
 
Aha! Wie viele von den über 228.000 Geocachern in Deutschland kennst Du denn?
Ich kenne die Folgen, das reicht mir. Und wenn "Schätze" illegal deponiert werden, werden sie ja wohl auch gesucht und gefunden. Da nicht dran steht, ob legal oder illegal, mache ich das an jenen fest, die einen "Schatz" deponieren. Daß dieenigen, die ihn dann suchen, "stöbern", oft ohne bewußt Umwelt stören zu wollen, liegt in der Natur der Sache.

Und alle anderen sind also Umweltzerstörer. :rolleyes:
Wer sagt das? Sie sind nur ein ungeeigneter Vergleich für gesetzesgestörte MTB-Fahrer, die eben nicht "stöbern"..

Und alle anderen sind also Umweltzerstörer.
rolleyes.gif
Es gibt ja noch unzählige andere Möglichkeiten, die gewählten Volksvertreter auf ein Problem aufmerksam zu machen. Beispiel (wurde vielleicht schon hier verlinkt):

http://www.abgeordnetenwatch.de/thorsten_schaefer_guembel-487-43405--f346106.html#q346106

Man kann auch per Mail zuschlagen, meistens ist die Adresse [Anfangsbuchstaben Vorname].[Nachname]@ltg.hessen.de
 
Ich kenne die Folgen, das reicht mir. Und wenn "Schätze" illegal deponiert werden, werden sie ja wohl auch gesucht und gefunden. Da nicht dran steht, ob legal oder illegal, mache ich das an jenen fest, die einen "Schatz" deponieren. Daß dieenigen, die ihn dann suchen, "stöbern" liegt in der Natur der Sache...

...Sorry, aber die Sippenhaft in die Du alle Cacher nimmst, ist genauso absurd wie die Verallgemeinerung einiger weniger Querfeldeinbiker auf alle Mountainbiker.

Klar ist es idiotisch einen Cache ins Naturschuzgebiet zu legen, aber auch dort gilt, man sollte den anderen eine Chance geben ihren Sport innerhalb vernünftiger Grenzen auszuüben. Genau wie wir das für uns fordern.
 
Lasst doch mal die Kirche im Dorf. Ihr postet Euch da gerade die Köpfe heiß und interpretiert mehr in Tilmans' Post hinein, als da tatsächlich drin steht ;)

Ich fasse noch mal zusammen und dazu stehe ich:

Geocacher suchen abseits der Wege nach versteckten "Schätzen" (offen liegen die ja nicht 'rum, dann wär's ja langweilig) . Sollte das anders sein, korrigiert mich. Sie können damit auch das Wild vor allem in der Brut- und Setzzeit stören.

Mountainbiker stöbern nicht nach "Schätzen" und können somit damit auch nicht das Wild stören. Eine zu Lasten der Biker angelegte Argumentationslinie analog der Thematik "Geocacher" ist damit nicht möglich. Wenn das anders sein sollte, korrigiert mich.

Was das schließlich alles mit Frau Puttrich zu tun hat oder haben soll, ist mir unklar.

Punkt.
 
Zuletzt bearbeitet:
.Klar ist es idiotisch einen Cache ins Naturschuzgebiet zu legen, aber auch dort gilt, man sollte den anderen eine Chance geben ihren Sport innerhalb vernünftiger Grenzen auszuüben. Genau wie wir das für uns fordern.

Vernünftige Grenzen, genau! Deshalb fordern wir nicht, dort biken zu dürfen, wo das Wild in der Brut und Setzzeit gestört würde. Zumindest wäre mir diese Forderung neu. Wir fordern genau umgekehrt, daß wir ökologisch verträglich biken dürfen. Und das hat mit der Breite der Wege, die man dafür braucht, schlichtweg aber auch gar nichts zu tun, sondern damit, wo sie entlanggehen.

Gleiches gilt für die Konzeption für Trails.

Insoweit werden vernünftige Grenzen nicht durch eine gesetzliche Regelvermutung hergestellt werden können. das Biken auf schmalen Wegen schade regelmäßig dem Wald bzw. seinen Eigentümern. Vielmehr widerspricht eine solche Regelung zudem dem Bundesrecht (§14 BWaldG) oder sogar dem GG.
 
Vernünftige Grenzen, genau! Deshalb fordern wir nicht, dort biken zu dürfen, wo das Wild in der Brut und Setzzeit gestört würde...

...ich kann mir nicht vorstellen, dass die Cacher fordern direkt in der Setzkuhle eines Kitz ihren Schatz zu verstecken.

Aber lassen wir das, es führt offensichtlich zu nichts.

Du bist aber eingeladen beispielsweise einen tollen Multi hier in den Streuobstwiesen zu suchen. Danach dann die besten trails der Gegend (garantiert alle illegal...):daumen:
 

Anhänge

Kann das Gebashe gegen die Geocacher hier auch nicht verstehen, das hilft uns in Hessen gerade mal gar nix.

Bei der Gelegenheit einige Anmerkungen zu den letzten Posts.

Dass die Mitglieder des SPD Landtagsfraktion den Entwurf noch nicht kennen ist kein Wunder. Der geht erst nach der Anhörung durch das Ministerium (hoffentlich mit Änderungen) an den Landtag zur Abstimmung.

Die Antwort von Dieter Posch, frühere Minister, zeigt mE deutlich, in welche Richtung auch die Argumentation des HMUELV gehen wird: Zwar wird durch das neue Gesetz das Radfahren abseits fester Wege verboten, aber die Gemeinden/Kreise können in Einvernehmen mit den Waldbesitzern immer noch das Befahren von kleineren Wegen erlauben. Theoretisch. Im Taunus hat das in der Vergangenheit nicht geklappt, dabei wäre es auch nach dem geltenden § 24 HForstG kein Problem gewesen. Zukünftig wird das auch nix werden. Ich fürchte vor allem, dass die Verwaltung sich bequem auf die Begründung im Allgemeinen Teil zurückziehen wird, die ja explizit auf Mittelgebirge in der Nähe von Ballungsräumen abstellt und dort Probleme mit Bikern festgestellt haben will. Alles Murks. Erklärt aber auch, warum zB der Bürgermeister von Willingen dem ganzen Unsinn entspannt zusehen kann. Er kann ja weiterhin in seinem Bereich Ausnahmen zulassen und so Touristen in die Region holen.

@DIMB, insb. Helmut: Euer großartiges Engangement bringt mich dazu, über einen Beitritt nachzudenken.

Grüße
Paul
 
Zwar wird durch das neue Gesetz das Radfahren abseits fester Wege verboten, aber die Gemeinden/Kreise können in Einvernehmen mit den Waldbesitzern immer noch das Befahren von kleineren Wegen erlauben.

Jeder öffentlich rechtliche und private Waldbesitzer darf Wege freigeben und den Bau von Trails erlauben, wenn das mit anderem Recht (v.a. Forstrecht, Jagdrecht, Naturschutzrecht, Baurecht, Wasserrecht) vereinbar ist. Ein gutes Beispiel dafür, daß das geht, ist das Projekt in Stromberg.

Ich kann mir sogar vorstellen, daß alles andere ohnehin verfassungsmäßig noch bedenklich geworden wäre, als es das jetzt schon ist.

Aber was viele nicht merken ist, daß auch bisher jeder Waldbesitzer den Bau von Trails erlauben durfte, wenn das mit anderem Recht (.....) vereinbar war. Die damalige 2.DVO (feste Wege) war aus der Sicht des Staatsforstes gestrickt, der zur Zeit der staatlichen Zwangsbeförsterung auch im Gemeindewald herrschte und seine Interessen durchsetzte. Diese Zwangsbeförsterung gibt es aber nicht mehr. Insoweit wäre es ohnehin interessant gewesen, die 2. DVO dahingehend mal unter die Lupe zu nehmen.

Aber nun ist die 2. DVO ja bald weg und der Teufel wird ggf. mit dem Beelzebub ausgetrieben.

Was mir noch nicht ganz klar ist, ist, was endlich mal mit den 'zig Wirtschaftswegesatzungen in Hessen passiert, die es nicht in jeder Gemeinde gibt, die aber andererseits dort, wo es sie gibt, z.T. in einer Gemeinde von Ortsteil zu Ortsteil unterschiedlich sind.
 
Die Antwort von Dieter Posch, frühere Minister, zeigt mE deutlich, in welche Richtung auch die Argumentation des HMUELV gehen wird: Zwar wird durch das neue Gesetz das Radfahren abseits fester Wege verboten, aber die Gemeinden/Kreise können in Einvernehmen mit den Waldbesitzern immer noch das Befahren von kleineren Wegen erlauben. Theoretisch. Im Taunus hat das in der Vergangenheit nicht geklappt, dabei wäre es auch nach dem geltenden § 24 HForstG kein Problem gewesen. Zukünftig wird das auch nix werden. Ich fürchte vor allem, dass die Verwaltung sich bequem auf die Begründung im Allgemeinen Teil zurückziehen wird, die ja explizit auf Mittelgebirge in der Nähe von Ballungsräumen abstellt und dort Probleme mit Bikern festgestellt haben will. Alles Murks.

Ganz genau so sehen meine Befürchtungen auch aus.

Erklärt aber auch, warum zB der Bürgermeister von Willingen dem ganzen Unsinn entspannt zusehen kann. Er kann ja weiterhin in seinem Bereich Ausnahmen zulassen und so Touristen in die Region holen.

Weißt Du das oder ist das Deine These ?
Ich sehe das dann anders als der BM von Willingen: Mit dem Bike bin ich nämlich ganz schnell am Ende seines Bereiches und dann ggf. illegal unterwegs. Also fahr ich da nicht mehr hin und lass mein Geld in Regionen wo s nicht so bescheuerte Gesetze gibt.
Wo soll denn da der Vorteil für Willigen sein?

@DIMB, insb. Helmut: Euer großartiges Engangement bringt mich dazu, über einen Beitritt nachzudenken.

Grüße
Paul
Schließe mich an und hab gestern meine Mitgliedschaft beantragt.:daumen:
 
Soll der Rudolf Scharping vom BDR doch mal seine beziehungen spielen lassen zu seinen alten weggefährten ( Wulf, Maschmeier, Schröder,Koch)oder wie all die Verbrecher heißen.
 
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