Änderung Forstgesetz Hessen

Also, dass dieses Gesetz keinen sinnvollen Hintergrund hat, darüber sind wir uns wohl alle einig.
Ob die Petition erfolgt bringt lasse ich jetzt einfach mal aussen vor, auch ich habe unterschrieben.
Und wenn nicht, was ändert sich denn im "wahren Leben"?

Vermutlich gar nichts.
Ok, wir sind dann teilweise illegal unterwegs.
Manchmal werden wir gar nicht wissen ob wir gerade legal oder illegal fahren (ist dieser Weg ganzjährig befahrbar?).
Und sonst?

Die Zahl derer die uns nun jagen werden um Knöllchen zu schreiben wird sich vermutlich extrem in Grenzen halten.
Wie soll das auch gehen?
Der Förster streift am Wochenende durch den Wiesbadener Stadtwald auf der Jagd nach Mountainbikern?
Wie macht er das? Zu Fuss? Oder selber auf dem Rad?
Das ist doch in der Praxis gar nicht umsetzbar.

Wie auch immer die Sache ausgeht, ich sehe dem gelassen entgegen.
Schaun wir mal.
 
@ all:
kurze Zusammenfassung in Rotschrift, damit nicht immer wieder das selbe hier und / oder per Mail gefragt werden muss ;) Außerdem ist es "Neueinsteigern" ins Thema nicht mehr möglich, dem Monsterthread zu folgen...

  • mittlerweile sind alle betroffenen Verbände mit im Boot. Auch der ADFC Hessen verweist auf seiner Homepage auf Open Trails Hessen. Über die Kooperation mit dem HRV und der Deutschen Reiterlichen Vereinigung und den Freizeiteritern wurde ja bereits berichtet.
  • die jetzt veröffentlichte vorläufige Stellungnahme ist nicht die, die offiziell im Beteiligungsverfahren eingereicht werden wird. Diese hier soll Biker mobilisieren, was ja auch offenkundig gelingt.
  • Die Petition ist kein offizielles Medium im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens, sondern eine Online-Unterschriftensammlung, die zusammen mit der offiziellen Stellungnahme eingereicht werden wird. Insofern ist auch nicht weiter tragisch, dass diese an ein paar Stellen etwas "jovial" formuliert ist.
  • Pressemitteilung an die Regionalzeitungen in Hessen und eine weitere an die Bikemagazine sind in Arbeit. Gehen diese Woche raus.
  • Alle hessischen Bikeshops, Fitnesscenter und Bike-/Zubehörhersteller werden diese Woche angeschrieben und mit Infomaterial und Unterschriftenlisten versorgt.
  • Die Kontaktdaten der hessischen Landtagsabgeordneten werden diese Woche veröffentlicht.

Und bevor ich es vergesse: soeben haben wir die 11.000 Unterschriften geknackt :D
 
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Ich denke, dass eine offizielle Anfrage trotzdem nicht schaden kann. Angeblich wurde mit dem Tourismusverband ja nichts abgestimmt (siehe oben zitierter Beitrag) und der derzeitige Wortlaut des Entwurfes legt dieses auch nah.

Außerdem weiß man nie wer bei der Kabinettssitzung wirklich anwesend war. Und wenn die online-petition weiter gut läuft, bekommt das Ganze auch nochmal eine andere Schlagkraft.

Wer in der Kabinettssitzung anwesend war, ist unerheblich, jedenfalls wurde Unfug beschlossen.

Die Fraktion der GRÜNEn hat im Landtag eine Anfrage gestellt, die viele der Knackpunkte der praktischen Anwendbarkeit des Gesetzes (Entw.) aufgreift. Die Thematik ist zweifellos noch ausbaufähig.

Da die Anfrage ein offizieller parlamentarisch amtlicher Vorgang ist, muß die Landesregierung hierauf antworten. Sie kann sich m.E. auch nicht auf das laufende Gesetzgebungsverfahren zurückziehen, denn der Entwurf stammt ja nun zweifellos nicht vom Landtag, sondern eben unabhängig davon, was am Ende aus der Sache wird, höchstselbst und aktuell vom Fachministerium, das zu dem stehen muß, was es an Texten produziert.
 
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Etwas Sand ins Getriebe, hier die Kleine Anfrage von letzter Woche jetzt öffentlich, in 6 Wochen soll es Antworten geben:

[FONT="]betreffend Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Waldes und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften[/FONT][/B]
[B][FONT="]
[/FONT]

[FONT="]Wir fragen die Landesregierung:[/FONT][/B]
[SIZE=1][FONT="]1. [/FONT][FONT="]Welche Notwendigkeit besteht aktuell für eine Gesetzesnovelle für das sogenannte Waldbetretungsrecht?[/FONT][/SIZE]
[SIZE=1][FONT="]2. [/FONT][FONT="]Woran wird eine Beeinträchtigung eines Waldgebietes festgemacht, nach der das Betretungsrecht für Personen geregelt werden soll?[/FONT][/SIZE]
[SIZE=1][FONT="]3. [/FONT][FONT="]Welche konkreten Rechte haben nach dem Gesetzentwurf zukünftig Personen, die mit dem Rad bzw. Mountainbike auf Waldwegen unterwegs sind?[/FONT][/SIZE]
[SIZE=1][FONT="]4. [/FONT][FONT="]Sieht die Landesregierung im Sinne des Naturschutzes in der Genehmigung von ausgewiesenen so genannten Downhhill Fahrten eine Möglichkeit diese Form des Mountainbikens zu kanalisieren? [/FONT][/SIZE]
[SIZE=1][FONT="]5. [/FONT][FONT="]Was versteht die Landesregierung unter einem Waldweg, der ganzjährig und von einem nichtgeländegängigen Kraftfahrzeug befahren werden kann?[/FONT][/SIZE]
[SIZE=1][FONT="]6. [/FONT][FONT="]Was versteht die Landesregierung unter einem nicht geländegängigen Kraftfahrzeug und wie breit ist ein solches?[/FONT][/SIZE]
[SIZE=1][FONT="]7. [/FONT][FONT="]Sieht die Landesregierung in der Gesetzesnovelle die Wiedereinführung des Bannwaldschutzes und damit der alten Rechtslage vor?[/FONT][/SIZE]
[SIZE=1][FONT="]8. [/FONT][FONT="]Wird die Landesregierung die Selbstverpflichtung von Hessen Forst für ein Verbot der Holzarbeiten während der Brut- und Setzzeit ausweiten auf den Privat- und Gemeindewald und als generelles Verbot im Gesetz verankern?[/FONT][/SIZE]
[SIZE=1][FONT="]9. [/FONT][FONT="]Sieht die Landesregierung außerdem einen bestimmten Anteil des Staatswaldes für eine natürliche Waldentwicklung vor und wenn ja, wie hoch wird der Anteil an der gesamten Waldfläche sein?[/FONT][/SIZE]


Dürfte ich Dich nachher auf Facebook zitieren bzw. wäre es möglich mir einen link zur Quelle zukommen zu lassen?
 
Wir haben in diesem Thread, aber auch hier

http://www.mtb-news.de/forum/showthread.php?t=587378

unwahrscheinlich viele gute und wichtige Anregungen und Beiträge für die weitere inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Gesetzesentwurf sowie die weitere Stellungnahmen. Auch auf Facebook sowie per Email erhalte ich viele Beiträge. Dabei den Überblick zu behalten, as alles auszuwerten und zu sortieren, um es dann in die weitere Arbeit einfliessen zu lassen, ist extrem zeitaufwändig.

Ich habe daher eine Bitte: Kann jemand die inhaltlichen Anregungen und Beiträge aus den IBC Threads in einem Worddokument zusammen kopieren und nach Themen oder Argumentationsansätzen vorsortieren?

Das Ergebnis dann bitte bis Freitag an rechtsreferent ät dimb.de. Das wäre echt eine große Hilfe.

Hallo Helmut,

habe Dir eben eine kurze Ausarbeitung an die angegebene Mailadresse geschickt. Würde mich freuen, wenn Ihr Auszüge verwenden könntet.

Grüße aus Frankfurt
Paul
 
meine Befürchtung ist das z.B. dieser Passus "das Betreten des Waldes von mehreren Personen aus dem selben Grund kann verboten werden" usw. gestrichen wird, die Regierung dann das grosse Lob der Wanderfreunde bekommt, wir weiterhin von den Wegen im Wald verbannt sind und die Wanderer, Reiter ect. sich schlapp lachen...
 
Dürfte ich Dich nachher auf Facebook zitieren bzw. wäre es möglich mir einen link zur Quelle zukommen zu lassen?

Drucksache Nr. 18/5922 Rd:
Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Feldmayer, Karin Müller (Kassel) und Daniel Mack (Bündnis 90/Die Grünen)

anbei als pdf, damit es auch weiter fango mit tango durch den Wald gehen kann -ähh, natürlich im Rückeweg- :daumen:
 

Anhänge

  • 18-5922.pdf
    18-5922.pdf
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    FangoTangoBischhausen2012.jpg
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Ich denke, dass eine offizielle Anfrage trotzdem nicht schaden kann.

Ganz im Gegenteil, Fragen nützt!

Und zur "grünen" Frage können dann z.B. noch die Fragen

5a. Welcher qualitative und zeitliche Ermittlungsaufwand wird von Radfahrern erwartet, damit sie suffizient dem Anspruch genügt haben, sich nach bestem Wissen und Gewissen zu vergewissern, daß ein Weg befestigt oder naturfest ist und ganzjährig von nicht geländegängigen, zweispurigen Kraftfahrzeugen befahren werden kann?

10. Wie soll, da dies eine essentielle Voraussetzung für die Anwendbarkeit des §15 Abs.4 ist, jeweils fallweise rechtsverbindlich festgestellt werden, daß mehrere Personen, die den Wald in cumulo betreten (wollen), mit dem Betreten des Waldes den gleichen Zweck verfolgen?

kommen.

Hinweise:

Ich habe mal im Zusammenhang mit RechtsVOen (NSG. Nationalpark) im Siebengebirge mit anderen Bikern das Material zusammengestellt, das man für Ermittlungen zu "5a" (s.o.) allgemein, respektive vor allem im Winter, braucht. Das Ergebnis ist karikatur-reif. Ohne Spitzhacke oder Kernbohrer samt Hammer, Schaufel, Zollstock und noch einigen anderen Gerätschaften geht da schon mal gar nichts....

Zu Frage 10 kann ich mir vorstellen, daß man die Leute, die als Gruppe in den Wald gehen, vor allem Familien, Fragebögen ausfüllen läßt und man dann, wenn die Leute behaupten, Verschiedenes zu bezwecken (Pilze suchen, Natur fotografieren,....), jeder Gruppe einen Kontrolleur auf Hartz 4 Basis an die Seite stellt, der anhand des Fragebogens das Wohlverhalten der Gruppenmitglieder prüft. Der Kontrolleur muß dann eingreifen, wenn sich "seine" Gruppe plötzlich entscheidet, von nun an gemeinsam dasselbe bezwecken zu wollen etc. etc. :D

Da Verstöße gegen §15 auch öffentlich rechtlich (also nicht nur
zivilrechtlich als auch über Art. 14 GG im Waldeigentum begründeter Anspruch der Waldbesitzer) nMv §28 Abs.1 Nr.7 iVm Abs.4 als OWi mit bis zu 100.000 EUR geahndet werden können, bedürfen die Bestimmungen des §15 einer uneingeschränkt nachvollziehbaren Bestimmtheit. Davon ist kaum etwas zu erkennen.

Fragen über Fragen!
 
Ich würde gerne einen Link bzw. Eine Kopie der Oben zitierten Anfrage der Grünen auf der Open Trails Hessen Facebook Seite posten.
War meine Frage so missverständlich?

Ich habe gerade mal unter der Dok.Nr. 18-5922 nachgeschaut, aber da das Dokument laut Stempel erst heute eingegangen ist, dauert das wohl noch ein wenig, bis das im Dokumentationsystem des Landtags eingestellt ist. Parallel können wir aber auch auf der Fraktionsseite der Grünen schauen, ob die das dort online stellen, so dass man es verlinken kann.
 
meine Befürchtung ist das z.B. dieser Passus "das Betreten des Waldes von mehreren Personen aus dem selben Grund kann verboten werden" usw. gestrichen wird, die Regierung dann das grosse Lob der Wanderfreunde bekommt, wir weiterhin von den Wegen im Wald verbannt sind und die Wanderer, Reiter ect. sich schlapp lachen...

Ja, da magst Du richtig liegen. Der Absatz ist einfach zu absurd, Begründung fehlt vollständig, der wird nach der Anhörung bestimmt verschwinden.

Grüße
Paul
 
Hir anhängend mal ein Weg, auf dem schon ein zweispuriges Karftfahrzeug unterwegs war. Schaut man sich die Reifenspuren an, sind das schmale Reifen gewesen. Ich denke, daß die ganze Sache auch Arbeitsplätze in Detektivbüros schaffen wird.

Denn, ist hier ein Fahrzeug geländegängig gewesen, weil es auf dem Weg nicht stecken geblieben ist oder ist es nicht-geländegängig gewesen und trotzdem auf dem Weg nicht steckengeblieben?
 

Anhänge

Ich habe gerade mal unter der Dok.Nr. 18-5922 nachgeschaut, aber da das Dokument laut Stempel erst heute eingegangen ist, dauert das wohl noch ein wenig, bis das im Dokumentationsystem des Landtags eingestellt ist. Parallel können wir aber auch auf der Fraktionsseite der Grünen schauen, ob die das dort online stellen, so dass man es verlinken kann.

Ich habe das Ding unter http://igsz.eu/HESSEN/00000002.2012-06-29-KA-Waldbetretungsrecht.pdfhttp://www.mtb-news.de/forum/00000002.2012-06-29-KA-Waldbetretungsrecht.pdf (Eingangsfassung GschSt Landtag) im Internet gespeichert.
 
Hat schon mal jemand die Contra-Argumente gg. die Petition gelesen ? Zum brüllen
www.MessenTools.com-emoticones-lol-risa-087.gif

:D
Ich finde den besonders gut, der MTBler darauf aufmerksam macht, dass im Wald auch Wild lebt. Wahrscheinlich sind MTBler einige der wenigen die Wildtiere auch schon mal lebendig gesehen haben und nicht nur tot auf der Landstraße.
Hoffe die 13.000 werden heute noch geknackt. Vielen Danke nochmal an die Initiatoren:daumen:
 
In schäztungsweise 2 Minuten ist es soweit ;)

Schon lange passiert. Die DIMB dürfte auch noch einige weitere Mitglieder gewonnen haben (u.a. mich). Ansonsten gibt es auf Abgeordnetenwatch bereits eine Rückmeldung von Hrn Posch - ich fürchte, er will nur abwiegeln, und das ganze trotzdem so ziemlich wie formuliert umsetzen. Dafür dann "Duldung, solange sie sich vernünftig benehmen..."... D.h. also Förderung der Willkür.
Mal sehen, ob meine Anfrage zu seiner Antwort morgen auf der Seite auftauchen wird...

Gruß
GrrIngo
 
Eine andere Interpretationsmöglichkeit von "fest" wäre ortsfest bzw. dauerhaft. Also das es nicht um die Wegbeschaffenheit geht, sondern ob er dauerhaft angelegt/vorhanden/verzeichnet ist. Damit wäre zumindest jeder temporäre Trampelpfad raus.


ciao heiko

Und wenn man Panzerplatten in den Wald zieht und diese noch mit einem Meter Asphalt überzieht, sind diese nicht "dauerhaft" fest ;-)
 
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