Nachfassend bei der CDU / Herrn Arnold / Diener ergab folgende Antwort auf die Fragestellung: Was konkret planen Sie aktuell schon bzgl. Strecken für MTB ?
Sehr geehrter Dr. Herr xyz,
gerne möchte ich die Chance nutzen auf Ihre Fragen konkret einzugehen. Dass Sie das vorausgegangene allgemeine Schreiben zu dieser Thematik doppelt erhalten haben, bitte ich Sie höflichst zu entschuldigen.
Seit dem 27. Juni 2012 befindet der Gesetzentwurf zur Novellierung des Hessischen Waldgesetzes in der Regierungsanhörung. Um auch der modernen Entwicklung des Mountain-Biking im Wald Rechnung zu tragen, steht die Hessische Landesregierung deshalb unter anderem auch mit dem Hessischen Radfahrerverband e.V. und der Deutschen Initiative Mountain Bike e.V. (DIMB) in Kontakt. Diese Verbände werden im Rahmen der Regierungsanhörung in das Verfahren mit einbezogen werden. Erst nach Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen und der dadurch für notwendig oder zweckmäßig erachteten Änderungen wird im Herbst der Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht und dort öffentlich diskutiert.
Dennoch ist es keineswegs ein Irrtum, dass nach geltender Gesetzeslage auf Basis des Bundeswaldgesetzes und des Hessischen Forstgesetzes das Radfahren im Wald nur auf festen Waldwegen, nicht aber auf schmalen Waldpfaden bzw. Single-Trails, gestattet. Diese bereits seit Jahrzehnten bestehende Regelung ist nicht mehr zeitgemäß und soll nach dem Gesetzentwurf den modernen Anforderungen des Freizeitverhaltens angepasst werden. Zurzeit stellt sie für sportlich ambitionierte Mountain-Biker eine Einschränkung und ein Hemmnis dar.
Was die konkrete Ausarbeitung von Single-Trail-Strecken angeht, so kann die Festlegung nicht zentral durch die Landesregierung übernommen werden. Hier sowie auch im Falle von Bikeparks, Racing-Strecken, usw. sollen künftig über Rahmenvereinbarungen, Gestattungsverträge, Pachtverträge oder Regelungen zu Haftungsfragen attraktive Angebote direkt und unmittelbar vor Ort geschaffen werden können. Diese Angebote sind auf der Basis der bisherigen gesetzlichen Regelung nicht oder nur schwer möglich.
Die Hessische Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen möchten mit dem Hessischen Waldgesetz deshalb Sicherstellen, dass im Zusammenwirken und in Partnerschaft mit den Waldbesitzern, den Verbänden der Radfahrer und Mountainbiker, den Kommunen und Landkreisen, den Naturparks und Tourismusverbänden die Forstämter aktiv auf ein attraktives Streckennetz für Radfahrer und Mountainbiker hinwirken.
Den hessischen Forstämtern kommt hierbei deshalb eine große Bedeutung und zentrale Rolle zu. Sie sind angewiesen, aktiv nach Strecken und attraktiven Trails zu suchen und sie bekannt zu machen.
Zudem haben die Mountainbiker und deren Verbände selbst die Möglichkeit, Streckennetze oder Einrichtungen wie Bikeparks oder Flow-Trails zu konzipieren und vorzuschlagen. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung ist es für eine Realisierung dieser Projekte ausreichend, wenn die jeweiligen Waldbesitzer diesem Vorschlag zustimmen. Insbesondere im Staatswald und in den Wäldern der Städte und Gemeinden in Hessen besteht bereits jetzt eine große Offenheit und Bereitschaft, derartigen Vorhaben zuzustimmen, sie zu dulden und ggf. durch flankierende Maßnahmen wie Streckenkennzeichnungen, Hinweisschilder zu unterstützen.
Ich hoffe deshalb, dass ich Ihre Fragen hinsichtlich der aktuellen Vorgehensweise sowie zum vorgesehenen Prozedere der Ausarbeitung von Mountainbike-Strecken hinreichend beantworten konnte. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so können Sie gerne auf mich zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Diener
CDU Hessen
- Abteilung Politik -