Änderung Forstgesetz Hessen

Facebook kann die FDP Wiesbaden auch:
http://www.facebook.com/fdpwiesbaden
Gute Nachrichten für alle Freizeitradler und Reitsportbegeisterte: Die FDPFraktionHessen hat bei der Novellierung des hessischen Waldgesetzes dafür gesorgt, dass zukünftig auch das "Befahren von schmalen Pfaden mit Mountainbikes ausdrücklich erlaubt und geduldet wird. Das gilt natürlich auch für Reiter." Wir meinen: Good job! (wf)

Aha...

und nochmal die Taunuszeitung:
Blechschmidt: Niemand soll ausgesperrt werden

Schwere Kost... Bedenken ausräumen/zerstreuen...
Der Artikel ist allerdings noch vor der 1. Presseerklärung veröffentlicht worden...
 
Nachfassend bei der CDU / Herrn Arnold / Diener ergab folgende Antwort auf die Fragestellung: Was konkret planen Sie aktuell schon bzgl. Strecken für MTB ?

Sehr geehrter Dr. Herr xyz,

gerne möchte ich die Chance nutzen auf Ihre Fragen konkret einzugehen. Dass Sie das vorausgegangene allgemeine Schreiben zu dieser Thematik doppelt erhalten haben, bitte ich Sie höflichst zu entschuldigen.

Seit dem 27. Juni 2012 befindet der Gesetzentwurf zur Novellierung des Hessischen Waldgesetzes in der Regierungsanhörung. Um auch der modernen Entwicklung des Mountain-Biking im Wald Rechnung zu tragen, steht die Hessische Landesregierung deshalb unter anderem auch mit dem Hessischen Radfahrerverband e.V. und der Deutschen Initiative Mountain Bike e.V. (DIMB) in Kontakt. Diese Verbände werden im Rahmen der Regierungsanhörung in das Verfahren mit einbezogen werden. Erst nach Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen und der dadurch für notwendig oder zweckmäßig erachteten Änderungen wird im Herbst der Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht und dort öffentlich diskutiert.

Dennoch ist es keineswegs ein Irrtum, dass nach geltender Gesetzeslage auf Basis des Bundeswaldgesetzes und des Hessischen Forstgesetzes das Radfahren im Wald nur auf festen Waldwegen, nicht aber auf schmalen Waldpfaden bzw. Single-Trails, gestattet. Diese bereits seit Jahrzehnten bestehende Regelung ist nicht mehr zeitgemäß und soll nach dem Gesetzentwurf den modernen Anforderungen des Freizeitverhaltens angepasst werden. Zurzeit stellt sie für sportlich ambitionierte Mountain-Biker eine Einschränkung und ein Hemmnis dar.

Was die konkrete Ausarbeitung von Single-Trail-Strecken angeht, so kann die Festlegung nicht zentral durch die Landesregierung übernommen werden. Hier sowie auch im Falle von Bikeparks, Racing-Strecken, usw. sollen künftig über Rahmenvereinbarungen, Gestattungsverträge, Pachtverträge oder Regelungen zu Haftungsfragen attraktive Angebote direkt und unmittelbar vor Ort geschaffen werden können. Diese Angebote sind auf der Basis der bisherigen gesetzlichen Regelung nicht oder nur schwer möglich.

Die Hessische Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen möchten mit dem Hessischen Waldgesetz deshalb Sicherstellen, dass im Zusammenwirken und in Partnerschaft mit den Waldbesitzern, den Verbänden der Radfahrer und Mountainbiker, den Kommunen und Landkreisen, den Naturparks und Tourismusverbänden die Forstämter aktiv auf ein attraktives Streckennetz für Radfahrer und Mountainbiker hinwirken.

Den hessischen Forstämtern kommt hierbei deshalb eine große Bedeutung und zentrale Rolle zu. Sie sind angewiesen, aktiv nach Strecken und attraktiven Trails zu suchen und sie bekannt zu machen.

Zudem haben die Mountainbiker und deren Verbände selbst die Möglichkeit, Streckennetze oder Einrichtungen wie Bikeparks oder Flow-Trails zu konzipieren und vorzuschlagen. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung ist es für eine Realisierung dieser Projekte ausreichend, wenn die jeweiligen Waldbesitzer diesem Vorschlag zustimmen. Insbesondere im Staatswald und in den Wäldern der Städte und Gemeinden in Hessen besteht bereits jetzt eine große Offenheit und Bereitschaft, derartigen Vorhaben zuzustimmen, sie zu dulden und ggf. durch flankierende Maßnahmen wie Streckenkennzeichnungen, Hinweisschilder zu unterstützen.

Ich hoffe deshalb, dass ich Ihre Fragen hinsichtlich der aktuellen Vorgehensweise sowie zum vorgesehenen Prozedere der Ausarbeitung von Mountainbike-Strecken hinreichend beantworten konnte. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so können Sie gerne auf mich zukommen.

Mit freundlichen Grüßen

Sven Diener

CDU Hessen
- Abteilung Politik -
 
Von den Grünen habe ich - ohne konkrete Anfrage und als Art Service - folgende Zwischeninfo erhalten:

Sehr geehrter Herr xyz,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum neuen Waldgesetz. Inzwischen liegt uns der Referentenentwurf zum „Gesetz zur Neuregelung des Gesetzes des Waldes und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften“ vor.

Wir werden den Entwurf jetzt umfassend prüfen. Zwischenzeitlich haben wir auch eine Kleine Anfrage zu dem neuen Gesetz an die Landesregierung gestellt, die wir Ihnen im Anhang zukommen lassen. Wir erwarten die Antwort dazu Mitte August. Diese werden wir Ihnen dann zuschicken.

Unser Grundgedanke zur Waldbetretung geht davon aus, dass die gegenseitige Rücksichtnahme der unterschiedlichen Nutzer im Wald oberste Priorität hat und dass die Waldbesucher dabei Rücksicht auf die Natur zu nehmen haben. Grundsätzlich wollen wir, dass der Wald weiterhin für alle Arten von Erholungssuchenden genutzt werden kann. Wir wollen nicht, dass einzelne Nutzergruppen aus dem Wald ausgeschlossen werden oder ausgeschlossen werden können. Diese Überlegungen werden wir in den parlamentarischen Prozess zur neuen Waldgesetz einbringen und Ihnen zukommen lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Isabel Kemper
Sachbearbeitung für Wirtschaft,
Umwelt und Finanzen

i. A. von
Martina Feldmayer, MdL
Sprecherin für Landwirtschaftspolitik, Gentechnik,
Ländlichen Raum, Verbraucherschutz und Kultur
 
Den hessischen Forstämtern kommt hierbei deshalb eine große Bedeutung und zentrale Rolle zu. Sie sind angewiesen, aktiv nach Strecken und attraktiven Trails zu suchen und sie bekannt zu machen.

Ja so ein Schmarrn - "suchen und bekannt machen" - die Forstämter wissen doch genau, wo die für die Mountainbiker attraktiven Trails sind - nämlich da, wo bisher schon bevorzugt gefahren wurde! :rolleyes:
 
Nachfassend bei der CDU / Herrn Arnold / Diener ergab folgende Antwort auf die Fragestellung: Was konkret planen Sie aktuell schon bzgl. Strecken für MTB ?

Sehr geehrter Dr. Herr xyz,

gerne möchte ich die Chance nutzen auf Ihre Fragen konkret einzugehen. Dass Sie das vorausgegangene allgemeine Schreiben zu dieser Thematik doppelt erhalten haben, bitte ich Sie höflichst zu entschuldigen.

Seit dem 27. Juni 2012 befindet der Gesetzentwurf zur Novellierung des Hessischen Waldgesetzes in der Regierungsanhörung. Um auch der modernen Entwicklung des Mountain-Biking im Wald Rechnung zu tragen, steht die Hessische Landesregierung deshalb unter anderem auch mit dem Hessischen Radfahrerverband e.V. und der Deutschen Initiative Mountain Bike e.V. (DIMB) in Kontakt. Diese Verbände werden im Rahmen der Regierungsanhörung in das Verfahren mit einbezogen werden. Erst nach Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen und der dadurch für notwendig oder zweckmäßig erachteten Änderungen wird im Herbst der Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht und dort öffentlich diskutiert.

Dennoch ist es keineswegs ein Irrtum, dass nach geltender Gesetzeslage auf Basis des Bundeswaldgesetzes und des Hessischen Forstgesetzes das Radfahren im Wald nur auf festen Waldwegen, nicht aber auf schmalen Waldpfaden bzw. Single-Trails, gestattet. Diese bereits seit Jahrzehnten bestehende Regelung ist nicht mehr zeitgemäß und soll nach dem Gesetzentwurf den modernen Anforderungen des Freizeitverhaltens angepasst werden. Zurzeit stellt sie für sportlich ambitionierte Mountain-Biker eine Einschränkung und ein Hemmnis dar.

Was die konkrete Ausarbeitung von Single-Trail-Strecken angeht, so kann die Festlegung nicht zentral durch die Landesregierung übernommen werden. Hier sowie auch im Falle von Bikeparks, Racing-Strecken, usw. sollen künftig über Rahmenvereinbarungen, Gestattungsverträge, Pachtverträge oder Regelungen zu Haftungsfragen attraktive Angebote direkt und unmittelbar vor Ort geschaffen werden können. Diese Angebote sind auf der Basis der bisherigen gesetzlichen Regelung nicht oder nur schwer möglich.

Die Hessische Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen möchten mit dem Hessischen Waldgesetz deshalb Sicherstellen, dass im Zusammenwirken und in Partnerschaft mit den Waldbesitzern, den Verbänden der Radfahrer und Mountainbiker, den Kommunen und Landkreisen, den Naturparks und Tourismusverbänden die Forstämter aktiv auf ein attraktives Streckennetz für Radfahrer und Mountainbiker hinwirken.

Den hessischen Forstämtern kommt hierbei deshalb eine große Bedeutung und zentrale Rolle zu. Sie sind angewiesen, aktiv nach Strecken und attraktiven Trails zu suchen und sie bekannt zu machen.

Zudem haben die Mountainbiker und deren Verbände selbst die Möglichkeit, Streckennetze oder Einrichtungen wie Bikeparks oder Flow-Trails zu konzipieren und vorzuschlagen. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung ist es für eine Realisierung dieser Projekte ausreichend, wenn die jeweiligen Waldbesitzer diesem Vorschlag zustimmen. Insbesondere im Staatswald und in den Wäldern der Städte und Gemeinden in Hessen besteht bereits jetzt eine große Offenheit und Bereitschaft, derartigen Vorhaben zuzustimmen, sie zu dulden und ggf. durch flankierende Maßnahmen wie Streckenkennzeichnungen, Hinweisschilder zu unterstützen.

Ich hoffe deshalb, dass ich Ihre Fragen hinsichtlich der aktuellen Vorgehensweise sowie zum vorgesehenen Prozedere der Ausarbeitung von Mountainbike-Strecken hinreichend beantworten konnte. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so können Sie gerne auf mich zukommen.

Mit freundlichen Grüßen

Sven Diener

CDU Hessen
- Abteilung Politik -


es ist für mich kaum mehr nachzuvollziehen, wie die cdu diese argumentation aufrecht erhalten kann, ohne selbst in haltloses gelächter auszubrechen. mittlerweile glaube ich, dass es nicht kalkül ist, sondern: die sind einfach tatsächlich noch dümmer als ich jemals vermutet hätte.
 
Wenn man diese Aussage aus dem obigen CDU-Text
Dennoch ist es keineswegs ein Irrtum, dass nach geltender Gesetzeslage auf Basis des Bundeswaldgesetzes und des Hessischen Forstgesetzes das Radfahren im Wald nur auf festen Waldwegen, nicht aber auf schmalen Waldpfaden bzw. Single-Trails, gestattet. Diese bereits seit Jahrzehnten bestehende Regelung ist nicht mehr zeitgemäß und soll nach dem Gesetzentwurf den modernen Anforderungen des Freizeitverhaltens angepasst werden. Zurzeit stellt sie für sportlich ambitionierte Mountain-Biker eine Einschränkung und ein Hemmnis dar.

mit der des Herrn Neels von letzter Woche vergleicht,

Thorsten Neels, Sprecher des Umweltministeriums, hält dagegen: Das Radfahren abseits von befestigten Wegen sei sowieso die ganze Zeit verboten gewesen. „Es wird so getan, als sei alles im Wald erlaubt, das stimmt aber nicht.“ Denn der momentane Gesetzestext lässt Raum für Interpretation: Es ist nicht definiert, was ein befestigter Weg ist. Das werde nun geregelt. Zumal das ursprüngliche Gesetz aus den siebziger Jahren stamme. Aus einer Zeit, in der Fahrräder höchstens mit einer Drei-Gang-Nabenschaltung ausgestattet waren. Mit dem neuen Gesetz werde dem neuen Freizeitverhalten der Fahrradfahrer Rechnung getragen.

könnte man fast meinen, eine völlig neue Interpretation der 3-Gang-Nabenschaltung-zu-High-end-Mountainbike-Problematik zu lesen, ohne dass sich die Terminologien sonderlich verändert hätten...

Die CDU tut sich momentan noch etwas schwer den Kopf aus der Schlinge zu bekommen...
 
Wie willst du denn einem Geocather nachweisen, ob er gerade zum Zwecke der Erholung den Weg verlassen hat oder weil er einen Schatz sucht/deponiert?!
Wenn er ein GPS Gerät dabei hat dann isser ein Geocatcher.
Dafür gibt's dann § 29 (Einziehung von Gegenständen die zur Begehung der OWi genützt haben). Es fehlt aber ein §§ der dem Förster polizeiliche Befugnisse einräumt, also etwa zur Personenfeststellung oder ebendieser "Einziehung". Bei Jägern ist es auch aussichtslos, die dürfen nur im Falle von Wilderei Polizeimittel anwenden. Und das Jedermanns-Festnahmerecht zieht hier auch nicht (das gilt nur für Straftaten, nicht OWi)
 
Thorsten Neels, Sprecher des Umweltministeriums, hält dagegen: (.....)Denn der momentane Gesetzestext lässt Raum für Interpretation: Es ist nicht definiert, was ein befestigter Weg ist. Das werde nun geregelt. Zumal das ursprüngliche Gesetz aus den
Die CDU tut sich momentan noch etwas schwer den Kopf aus der Schlinge zu bekommen...

Jetzt wird doch der Hund in der Pfanne verrückt. Da jammert der Herr Neels über Interpretierbarkeit des alten Gesetzes, sagt aber an anderer Stelle, man müsse den §15 Abs.4 des neuen Gesetzes nur genau interpretieren. Ja was denn nun?
 
Wie willst du denn einem Geocather nachweisen, ob er gerade zum Zwecke der Erholung den Weg verlassen hat oder weil er einen Schatz sucht/deponiert?!

Darum geht es nicht, weil jeder Geocacher herumlaufen kann wie er will, es sei denn, er stört das Viehzeug beim Brüten etc. oder ruiniert geschützte Pflanzen. Solche Störungen sind v.a. zu befürchten, wenn er in de Brut- und Setzzeit nach einem "Schatz" stöbert, der ja nun absichtlich nicht offen herumliegt. Wenn man einen Geocacher dabei nicht in flagranti erwischt, ist er nicht rechtlich angreifbar.

Hinzu kommt bei jenen, die einen "Schatz" verstecken, daß das der Waldbesitzer erlauben muß. Sonst könnte ja jeder kommen und irgendwas irgendwo im Wald installieren. Die Störung von Biotopen beim "Stöbern" findet ja auch dann schon statt, wenn der "Schatz" in hinlänglicher Nähe der Biotope liegt.

Egal wie, das neue Gesetz ändert beim Geocachen im Grunde nix und die Idee, Pfade zu vereinbaren, geht voll am Zweck der Geocacherei vorbei. Hingegen ökologisch verträgliche Verstecke auszuhandeln war schon immer rechtlich zulässig gewesen, dafür braucht man also kein neues HWaldG.
 
So wie es aussieht bekommen wir jetzt ausgerechnet von der hessischen FDP Unterstützung...

http://www.fr-online.de/rhein-main/...ilfe-fuer-mountainbiker,1472796,16706612.html

Scheinbar sind der FDP die mehr als 16.000 potentiellen Wähler, die aktuell die Petition unterschrieben haben, doch zu viel. Die könnten das Zünglein an der Waage zur 5%-Hürde sein:D

Dann müssen nur noch die Waldbesitzer und Jäger von der CDU umgestimmt werden...:rolleyes:
 
Windräder? Kleinkram! Stora Enso & Co.!!!

Wenn mit denen erst mal die Deals ausgehandelt sind, ist die Sache gelaufen… :(

Seit der Hessenforst auf Gewinnmaximierung geht, wird der Wald eben mit anderen Augen gesehen. Wenn ich sehe, dass unsere Buchenbestände "geerntet" und nach China verscherbelt werden, könnte ich nur kotzen:heul:.
Aber das ist das "schwarz-gelbe" Credo: "Gewinne privatisieren - Verluste sozialisieren".:mad:
Wahrscheinlich gibt es irgendwann - wenn der letzte verwertbare Baum gefällt ist - einen Rettungsschirm für den Wald (-Besitzer). Ratet mal, wer den dann bezahlt.
Da hilft nur eins: Die ganze Bande 2013 endlich abwählen!!!:daumen:
 
Zurück
Oben Unten