Ansonsten gilt für die Benutzung des Schutzstreifens: Er ist nicht zwingend zu benutzen. Um links Abzubiegen, ordnet man sich rechtzeigig in den fliessenden Verkehr ein, zieht in die Mitte der eigenen Fahrspur und leitet den Abbiegevorgang ein (alle anderen Verkehrsregeln wie Händchen raus und umschauen mal mit eingeschlossen...)
Das indirekte linksabbiegen, welches das Schild hier erklärt, kann über zwei verschieden Weisen geregelt werden. Das direkte linksabbiegen ist dennoch nicht ausgeschlossen:
Beim indirekten Linksabbiegen überqueren die Radfahrer zunächst die von rechts kreuzende
Straße und können sich dort in einem
möglichst gekennzeichneten (bei dem Bsp. scheinbar nicht gekennzeichnet), geschützten Bereich aufstellen. Von dort fahren sie bei Grün in die gewünschte Richtung weiter.
Nach der StVO (§9 Absatz 2)
Für die Signalisierung indirekt linksabbiegender Radfahrer gibt es zwei Möglichkeiten:
Sie können sich nach den Fußgänger-Signalen richten, wenn diese von der Aufstellfläche gut
einsehbar sind. Dabei muss gewährleistet sein, dass die Radfahrer vor dem in
die gleiche Richtung fahrenden Kfz-Verkehr starten und die Straße in einem Zuge überqueren
können.
Andernfalls sind eigene Radfahrer-Signale erforderlich, die der Aufstellfläche gut zuzuordnen
sind und Irritationen für Radfahrer anderer Fahrbeziehungen ausschließen.
Das Schild zur indirekten Führung ist aber keine Phantasieschild, das gibt es in anderen Städten auch.
edit:
Sprich in deinem Beispiel überquerst du auf dem Schutzstreifen die Kreuzung und ordnest dich am ende der Kreuzung rechts vom Schutzstreifen ein, in etwa dort wo der Mann mit der schwarzen Jacke steht. Dann wartest du auf grün der LSA der Fußgänger und kannst die Kreuzung Überquerung und bist sicher indirekt links abgebogen.