Als Mountainbiker im Deutschen Alpenverein (DAV) - austreten oder drinbleiben?

Deinen Post verstehe ich nicht ganz.
es ging mir um deine Formulierung
Unterstellst Du mir damit unterschwellig mir keine Gadanken um Koexistenz zu machen und Maximalforderungen zu haben?
Nicht dir persönlich.
Nur wird hier viel mit Maximalforderungen gehandelt und wenn sich mal einer Gedanken in Richtung "ungeeignet aufgrund Nutzung und Frequentierung" macht wird das als ungeeinet abgestempelt.
Es ist doch wohl logisch, dass man sich Gedanken um Koexistenz machen muss. -
und auch über sinnvolle Kompromomisse nachdenken
Mmn haben Wanderer exakt die gleichen Rechte ihrem Sport/Hobby im Wald/am Berg nachzugehen wie ein Biker.
auch hier könnte es für Wanderer ungeeinete Wege geben, weil es gefährliche Sprünge gibt. Der Sprung gefährdet den Wanderer nicht, aber die Nutzung durch den Mountainbiker.
 
Der Vergleich zur Autobahn ist, hinkend oder nicht, durchaus möglich.

Nein - der Vergleich ist einfach Quatsch.

Auf einer Autobahn sind per Gesetz schon keine Fahrräder erlaubt.

Dein passenderer Vergleich wäre dann eigentlich die Frage ob man auf Autobahnen noch PKWs mit Geschwindigkeiten von 130 km/h das Befahren erlauben sollte weil ja parallel viele Autos mit 200 km/h Geschwindigkeit unterwegs sind.
 
Oder betrachte ich die Eignung in Bezug auf den Kontext, der mit der Fragestellung verbunden ist. Und in diesem Fall ist der Kontext, die Fragestellung gewesen, ob ein von Fußgängern dicht bevölkerter Weg (unabhängig von der Bodenbeschaffenheit, Neigung....) zum Radfahren geeignet ist. Die Antwort bezieht sich folglich auf den formulierten Kontext.
Der Umfrage ist aber eindeutig mit der neuen VwV im Kontext zu betrachten.
Und mit der im Hintergrund geht es nun mal bei „geeignet“ immer darum, ob ein Weg komplett gesperrt wird. Eine, wie von Dir beschriebene Ungeeignetheit zu bestimmten Zeiten, kann für solche Vollsperrungen nicht der Grund sein.
Ich würde hier als Beispiel die zeit-und wochtagsabhängigen Sperrungen bestimmter Strecken für Motorräder anführen. Hier ist die Vollsperrung, weil es zu gewissen Zeiten Probleme mit diesen Nutzern gibt, rechtlich ja auch nicht begründbar.
Warum sollte das jetzt bei den „Mountainbikern“ anders sein.
 
es ging mir um deine Formulierung

Nicht dir persönlich.
Nur wird hier viel mit Maximalforderungen gehandelt und wenn sich mal einer Gedanken in Richtung "ungeeignet aufgrund Nutzung und Frequentierung" macht wird das als ungeeinet abgestempelt.

und auch über sinnvolle Kompromomisse nachdenken

auch hier könnte es für Wanderer ungeeinete Wege geben, weil es gefährliche Sprünge gibt. Der Sprung gefährdet den Wanderer nicht, aber die Nutzung durch den Mountainbiker.

Meinst Du gebaute Sprünge? - Das wäre aber eh ein anderes Thema.

Ansonsten sehe ich da kein Problem - Gefahren gibt es auf natürlichen Wegen immer in unterschiedlich starker Ausprägung.
Eben diese Gefahren bzw. Eigenarten eines Weges machen ihn ja eben dadurch mehr oder weniger geeignet für bestimmte Nutzergruppen und durch subjektive Beurteilung auch mehr oder weniger attraktiv für bestimmte Nutzer.

Nehmen wir doch einfach mal die Vertrider - sind deren bevorzugte Wege auch für Dich geeignet?
 
Auf Autobahnen sollen Autofahrer ungehindert von langsameren Verkehrsteilnehmern (min. 80 km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit) fahren dürfen und können,
OT-Klugscheissen : Auf Autobahnen dürfen nur Fahrzeuge die eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit von über 60 km/h haben fahren.

"Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt …".
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/mindestgeschwindigkeit/
 
Meinst Du gebaute Sprünge? - Das wäre aber eh ein anderes Thema.
Muss nicht zwinged gebaut sein. Mir ginge es ja darum, dass eine Eignung durchaus durch Frequentierung definiert werden könnte. Nur, darf das dann keine Einbahnstraße sein.
Dazu muss klar sein, dass es kaum ungeeignete Wege gibt. Eigentlich gar keine, denn man kann sein MTB ja auch einen Klettersteig hochtragen.

Was ist ein Vertrider-Weg?
 
Ich find's nicht schräg :D .
Eine Autobahn ist auch geeignet, um darauf mit dem Fahrrad zu fahren. Zumindest, was die Beschaffenheit des Untergrunds/Weges anbelangt. Ich persönlich finde sie dennoch ungeeignet zum Biken und verstehe, dass dies entspr. verboten ist.
Grundsätzlich ist das Problem ja die Fragestellung, die Begriffsbestimmung und das Ganze noch gepaart mit einer persönlichen Interpretation.
Ist ein Weg geeignet in Bezug auf die Bodenbeschaffenheit, Neigung, Breite... also grundsätzlich, losgelöst von jeder Nutzungsform.
Oder betrachte ich die Eignung in Bezug auf den Kontext, der mit der Fragestellung verbunden ist. Und in diesem Fall ist der Kontext, die Fragestellung gewesen, ob ein von Fußgängern dicht bevölkerter Weg (unabhängig von der Bodenbeschaffenheit, Neigung....) zum Radfahren geeignet ist. Die Antwort bezieht sich folglich auf den formulierten Kontext: Nein, ein dicht bevölkerter Weg ist nicht zum Radfahren geeignet.

So, für mich sind das nun genug Erklärungen.

Zudem das Ganze auch gar nix darüber aussagt, ob ich so etwas gut oder schlecht finde.
:bier:
Du hast oben Stau auf der Autobahn als Beispiel genannt für ungeeignet um mit dem Auto zu fahren.

Dieser Autobahnabschnitt ist aber trotzdem geeignet dort mit dem Auto zu fahren, es ist eben zu diesem Zeitpunkt nicht empfehlenswert oder sinnvoll.

Aber der Begriff geeignet ist ziemlich eindeutig definiert. Du möchtest den gerade umdefinieren.

Beispiel:
ist eine Treppe für einen Rollstuhlfahrer geeignet? Nein
Ist eine schmale steile Rampe geeignet? Eher Nein.
Ist eine breite nicht zu steile Rampe geeignet? Ja.

Nach deiner Definition müßte man noch beim dritten Punkt dazunehmen: wenn gerade nicht zu viele Fussgänger auf der Rampe sind und das ist per Definition falsch.
 
Muss nicht zwinged gebaut sein. Mir ginge es ja darum, dass eine Eignung durchaus durch Frequentierung definiert werden könnte. Nur, darf das dann keine Einbahnstraße sein.
Dazu muss klar sein, dass es kaum ungeeignete Wege gibt. Eigentlich gar keine, denn man kann sein MTB ja auch einen Klettersteig hochtragen.

Was ist ein Vertrider-Weg?
Wenn ich mein Mountainkine einen Klettersteig hochtrage bin ich in dem Fall auch nur ein Wanderer / Fußgänger mit unhandlichem Gepäck. ;)

Mir ginge es ja darum, dass eine Eignung durchaus durch Frequentierung definiert werden könnte. Nur, darf das dann keine Einbahnstraße sein.

Der Unterschied ist aber, dass die Frequentierung sehr variabel ist. - Die Wegbeschaffenheit im Gegenzug dazu aber (relativ) konstant.

Natürliche Veränderungen des Weges durch Erosion durch Wetter etc oder auch natürliche Veränderung der Bodenbeschaffenheit durch Regen oder Trockenheit lass ich mal außen vor.

Was ist denn wenn der Weg aufgrund eine Einstufung als "ungeeignet" aufgrund hoher Frequentierung für Biker gesperrt wird, die hohe Frequenz der Nutzung durch Wanderer dann aber wegfällt (andere Wege plötzlich attraktiver, Wandern ist out, etc.pp) - glaubt hier jemand, dass der Weg dann automatisch wieder für Biker geöffnet wird?
 
Ich glaube, hier geraten teils Meinungen aneinander, die aufgrund von unterschiedlich vorausgesetztem Kontext bzw. unterschiedlich verstandener Begrifflichkeit eigentlich gar nicht im Widerspruch stehen.

Mal unabhängig von der Umfrage, die ich ehrlich gesagt etwas fragwürdig finde, oder auch von der leidigen bayrischen Verwaltungsvorschrift: Ich glaube schon, dass es Wege gibt, die man für Fahrräder sperren kann oder vielleicht sogar sollte. Etwa in stark bebauten Bereichen, wo aufgrund von festen Zäunen und einer geringen Wegbreite das gegenseitige Passieren von Fahrrädern, Gehhilfen, Rollstühlen etc. problematisch ist und gleichzeitig eine hohe Frequentierung vorkommen kann. Hier steht dann auch die Lenkungswirkung im Vordergrund: Als Radfahrer bin ich ggfs. sogar froh, wenn durch eine Sperre angezeigt wird, dass ich hier besser nicht fahren sollte (es gibt ja auch ortsunkundige Radfahrer).

Allerdings sprechen wir hier in aller Regel nicht von "typischen Mountainbike-Wegen". Ein anderes Beispiel am anderen Extrem wäre vielleicht ein Steig, der sehr schmal, sehr ausgesetzt und häufig stark frequentiert wird. Selbst wenn man da nur trägt, kann das auch gegenüber Dritten eventuell verantwortungslos sein. Konkret fällt mir da z.B. die Steinerne Rinne im Wilden Kaiser ein. Den Weg vom Ellmauer Tor kann im oberen Teil wahrscheinlich jeder fahren, unten sieht's dann anders aus. (Da man aber dazu das Bike hochtragen müsste, dürfte das nicht allzu oft vorkommen. Ob es hier dann eine Regelung braucht, ist fraglich.)

Die genannten Extrembeispiele sollten sich jedoch gut hinsichtlich eventueller Sperrungen regeln lassen, ohne eine Definition von "geeignet" jeglicher Art zu bemühen - nicht im Sinne von geeignet wie in der neuen Verwaltungsvorschrift angedacht und auch nicht in irgendeiner anderen Betrachtungsweise.

In diesem Zusammenhang finde ich die Umfrage und insbesondere einige Formulierungen darin äußerst fragwürdig. So wird z.B. impliziert, dass auf relativ glatten Wegen mit Neigung schnell Rad gefahren wird (anders als bespielsweise auf nicht glatten Wegen). Gleichzeitig wird impliziert, dass auf steilen Wegen weniger Kontrolle und mehr Erosion zwingend Folge des Radfahrens ist. Das ist kompletter Nonsens. Man kann z.B. auf rumpeligen Wegen auch schnell fahren - dann ggfs. mit weniger Kontolle, zumindest was den Bremsweg angeht - und genauso auf glatten Wegen langsam (wenn es z.B. kurvig und voller Gebüsch ist, fahr ich eher langsamer, weil ich nicht dauernd Äste mit Wucht in die Fresse kriegen will, selbst wenn der Weg glatt und bergab ist). Ich kann im steilen Gelände absolut bodenschonend unterwegs sein und im flachen mit Anlauf eine Kurve driften. Die Kategorisierung, die da zugrunde gelegt wird, ist meiner Meinung nach völlig realitätsfremd. Es geht vor allem um verantwortungsbewusstes Fahren und meiner Erfahrung nach verhält sich auch die überwiegende Mehrheit der Radfahrer - und im Gebirge die Mehrheit der Mountainbiker - verantwortungsbewusst. Klar gibt es Ausnahmen und ggfs. muss man gegen diese Ausnahmen auch vorgehen, aber diese Ausnahmen gibt es z.B. auch auf Skipisten oder im Straßenverkehr und trotzdem fordert niemand, dass man auf Skipisten nicht mehr Skifahren dürfe oder auf Straßen nicht mehr Autofahren (okay, manche fordern das vielleicht, aber nur eine kleine Minderheit ;) ).

Die Frage hinsichtlich der Eignung der Wege in der Umfrage ist daher wenig zielführend. Man kann auf viele verschiedenen Arten und Weisen Radfahren bzw. Mountainbiken und es gibt ein großes Spektrum an Begleitumständen: andere Wegnutzer, Wetter- und daraus folgend Bodenbeschaffenheit, Flora und Fauna in Abhängigkeit von Tages- und Jahreszeit.... Man kann sich wahrscheinlich in fast allen gezeigten Szenarien bei entsprechenden Begleitumständen als Radfahrer so verhalten, dass dies nicht gutzuheißen ist. Man kann sich aber auch in allen gezeigten Szenarien und bei allen möglichen Begleitumständen problemlos als Radfahrer so verhalten, dass es absolut konfliktfrei ist. Gilt übrigens für Wanderer und andere Wegnutzer genauso.
 
Hi @robzo , ich bin echt froh über deine Ausdauer, deine Entscheidung hier darzustellen. Für mich ist das ein Paradebeispiel, wie Begriffe unterschiedlich interpretiert werden können, wenn nicht eine genaue Definition mitgegeben wird. Es klingt für manche vielleicht blöd, aber wann ein Weg "ungeeignet" sein soll, kommt auf die Sichtweise und die eigene Interessenslage an.

Nehmen wir die Sichtweise, die das BayNatSchG §28 meint. Das Ergebnis ist da recht eindeutig: Wenn du da fahren kannst (oder willst), ist der Weg geeignet. Alles andere interessiert in diesem Zusammenhang nicht.

Nehmen wir deine persönliche (und auch von vielen anderen) Meinung. Da geht in die Eignung, ob es wirklich Spaß macht, dort zu biken, auch der Fußgängerverkehr ein. Das ist eine subjektive Wahrnehmung, die Frustgrenze wird da je nach Biker sehr unterschiedlich ausfallen. Wenn du persönlich der Meinung bist, dass der Weg für dich ungeeignet ist, weil es weder Spaß für dich macht, noch den anderen Fußgängern, dann ist das die für dich legitime Meinung, die auch voll in Ordnung geht.

Nehmen wir die neue VwV. Dort sind unter 1.3.3.2 etliche Kriterien für die Eigung aufgezählt. Diese widersprechen sich teilweise. So werden die Kriterien genannt, die Belag, Beschaffenheit, Erosionsgefahr usw. behandeln. Nachdem der Weg flach und fest ist, sollte das kein Thema sein, sprich der Weg wäre dann nach der VwV geeignet. Genauso werden aber Kriterien über die Frequenz durch Fußgänger genannt, z.B. in Satz 18 und folgende. Nachdem die VwV ihren Anspruch ("objektive Kriterien") nicht gerecht wird, bleibt das alles wiederum Ermessenssache, ob der Weg geeignet ist. Am Ende geht in die Entscheidungsfindung wieder die persönliche Meinung und Sichtweise rein, sprich, die bringt uns überhaupt nicht weiter.

Und was soll das ganze Geschreibsel von mir? Es zeigt erst mal, dass die Umfrage einen gravierenden Fehler hat: Welche Art von "Eignung" ist gemeint? Damit ist sie ungeeignet, irgend etwas zu zeigen, weil da sicher unterschiedliche Interpretationen verglichen werden, die nicht vergleichbar sind.

Was aber auch klar wird, ist der Unsinn der VwV. Während das NatSchG eindeutig ist, ist die VwV im besten Fall mehrdeutig, genauer betrachtet aber widersprüchlich und nicht zweifelsfrei anwendbar. Und unter dem Deckmaltel der "Objektivität" bleibt eine Entscheidung nach der VwV immer subjektiv. Ich kann jetzt mal wieder richtig gemein sein, ich meine, dass genau diese Unbestimmtheit und Subjektivität beabsichtigt ist, weil das im Zweifel von den "Begünstigten" (Almbauern, Jäger, ...) erst mal interpretiert wird und dann so zum LRA kommt, um Verbote durchzusetzen. Auch die Unbestimmbarkeit und die daraus folgenden Mißverständnisse sind meiner Meinung nach beabsichtigt. Sie machen definitiv eher schlechte Stimmung contra MTB, was Sperrungen gegenüber dem LRA begünstigt.

Hier wurde ja auch schon gefragt, was die Umfrage mit dem DAV zu tun hat. Direkt erst mal gar nichts. Die Umfrage zeigt aber auch die Unzulänglichkeit der VwV. Nachdem die Marschrichtung vom DAV aber zwingend die VwV benötigt, wird auch (mal wieder) klar, dass sowohl das "Rechtshandbuch" vom DAV als auch das Projekt nur das Ziel haben kann, es dem MTB-Sport so schwer wie möglich zu machen.
 
Okay, ein letztes Mal. Es geht um diese Fragestellung
Anhang anzeigen 1294164

Und ich, ganz persönlich, finde einen solchen Weg nicht geeignet zum biken. Die Bodenbeschaffenheit spielt hier keine Rolle.
Der Vergleich zur Autobahn ist, hinkend oder nicht, durchaus möglich.
Ich finde das jeder Weg zum Biken geeignet ist.
Ist ein Weg mit Fußgängern überlastet, fahre ich einen anderen Weg. Geeignet ist der Weg dann immernoch, aber einfach zeitlich eng begrenzt weniger attraktiv.
 
Es ist davon auszugehen, dass Mountainbiker alle Wege als geeignet und attraktiv einstufen. Das dürfte auch der Uni bekannt sein.
Ich vermute, dass es für die Studie interessant ist, wie andere Nutzergruppen im Vergleich die Wege bewerten werden.
Ich habe die Umfrage mal mitgemacht, finde sie aber auch eher bescheuert. Geeignet ist alles was gefahren werden kann, richtig attraktiv finde ich keinen der Wege, zumal auch nur ein paar Meter zu sehen sind.
Und wie sollen andere Nutzergruppen das beurteilen?
 
Im Kaisergebirge (NSG) hast du das Problem der objektiven/subjektiven Wegbeschaffenheit nicht - da ist biken (wie leider meist sonst auch in Österreich) ganz einfach verboten.
Sorry, war dann ein schlechtes Beispiel. Mir ging es aber nicht konkret um diesen Weg hinsichtlich Legalität, sondern um die Art von Weg. Ich dachte halt, dass der Weg vielleicht einigen (als Wanderer bzw. Bergsteiger) bekannt ist und deshalb als Beispiel taugt...

Der Punkt ist einfach, dass "Eignung" keine vernünftige Kategorie ist, wenn es um - sinnvolle oder nicht sinnvolle - Wegsperrungen geht, speziell wenn "Eignung" rein aufgrund der physischen Beschaffenheit des Wegs definiert wird (also letztlich aufgrund einer in jedem Falle subjektiven Schwierigkeitseinschätzung).

Der Weg durch die Steinerne Rinne ist fahrbar, wie in einem Video auf Youtube (Fahrer: Johannes Pistrol) dokumentiert ist. Nach der Logik der bayrischen Verfassung wäre er damit geeignet. (Okay, der Weg ist in Österreich, aber darum geht es wie gesagt nicht.) Dem würde ich nicht widersprechen, selbst wenn der Personenkreis, für den die Eignung zutrifft, wohl nicht groß ist. Nichtsdestotrotz könnte ich eine allgemeine Sperrung dieses Wegs - aus Sicherheitsgründen - nachvollziehen, und zwar deshalb, weil der Weg einige Serpentinen aufweist und damit Personen weiter unten durch alles, was herabfällt, akut gefährdet sind. (Wer sich das Video ansieht oder den Weg selbst kennt, wird verstehen, was ich meine.) Wäre der Weg nur ausgesetzt ohne Serpentinen, wäre die Situation anders. (Von mir aus kann sich jeder selbst gefährden, wie er will, solange er keine anderen gefährdet. Kann man aber sicherlich auch anderer Meinung sein...) In diesem konkreten Fall ergäbe sogar eine Differenzierung zwischen Wanderern und Mountainbikern Sinn.
 
In diesem konkreten Fall ergäbe sogar eine Differenzierung zwischen Wanderern und Mountainbikern Sinn.
Gerade in solchen Situationen werden meiner Beobachtung nach viele Steinschläge durch Fußgänger mit Stöcken ausgelöst.
Sollte man da nicht die Stöcke verbieten? Offensichtlich ist der Weg ja nicht für deren Nutzung geeignet. Oder zur „Sicherheit“ gleich für Fußgänger sperren?
 
Gerade in solchen Situationen werden meiner Beobachtung nach viele Steinschläge durch Fußgänger mit Stöcken ausgelöst.
Nicht nur die mit Stöcken. Am Ende könntest du alle Wege mit Steinschlaggefahr sperren, weil ja durch die Begehung Steinschlag ausgelöst wird. Die Häufigkeit vom Steinschlag wird wahrscheinlich direkt mit der Anzahl der Personen dort korrelieren. Nur wird Steinschlag als mehr oder weniger unvermeidbar angesehen (siehe auch Helme in Klettersteigen) und als Risiko akzeptiert. Aber nur, so lange Fußgänger den Steinschlag ausgelöst haben, und nicht MTBler.
 
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Der Weg durch die Steinerne Rinne ist fahrbar....selbst wenn der Personenkreis, für den die Eignung zutrifft, wohl nicht groß ist. Nichtsdestotrotz könnte ich eine allgemeine Sperrung dieses Wegs - aus Sicherheitsgründen - nachvollziehen, und zwar deshalb, weil der Weg einige Serpentinen aufweist und damit Personen weiter unten durch alles, was herabfällt, akut gefährdet sind.

Also mir ist klar, was du damit sagen willst. Allerdings merkst du selber an, dass solche Wege kaum jemand fahren kann und sich auch wirklich fahren traut.
Wie auch schon die anderen angemerkt haben, kann eine Gefahr von jedem ausgehen, der sich auf diesen Weg befindet, sogar von Tieren. Deshalb ist eine generelle Sperrung dann wohl eher nicht für das friedliche miteinander förderlich. Besser wären da gute Hinweise und Bilder (z.B. in Online-Portalen) für alle Gruppen, die diesen Weg nehmen wollen. Etwas Verstand sollte man den Menschen dann schon auch zutrauen dürfen, ohne dass der Staat immer gleich radikal eingreifen muss.
 
Also mir ist klar, was du damit sagen willst. Allerdings merkst du selber an, dass solche Wege kaum jemand fahren kann und sich auch wirklich fahren traut.
Wie auch schon die anderen angemerkt haben, kann eine Gefahr von jedem ausgehen, der sich auf diesen Weg befindet, sogar von Tieren. Deshalb ist eine generelle Sperrung dann wohl eher nicht für das friedliche miteinander förderlich. Besser wären da gute Hinweise und Bilder (z.B. in Online-Portalen) für alle Gruppen, die diesen Weg nehmen wollen. Etwas Verstand sollte man den Menschen dann schon auch zutrauen dürfen, ohne dass der Staat immer gleich radikal eingreifen muss.
Sehe ich anders: Die Mehrheit der Menschen in Deutschland verblödet zunehmend.
Im Urlaub schalten auch die letzen Hirninhaber ebendieses fast komplett ab.
Daher finde ich klare Regeln und eine nicht nur stichartige Kontrolle gut, die Alternative ist dann keine Regeln und die Darwin Awards monatlich durchführen.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Darwin_Award
 
Nein, tu ich nicht.
Solltest Du aber: Wenn die Beliebtheit eines Weges bei einer Nutzergruppe ein Kriterium dafür sein soll, einen Weg laut Gesetz für ungeeignet zu erklären und damit zu sperren, werden andere Nutzer damit von allen beliebten Wegen und Punkten ausgeschlossen.
Willst Du das wirklich?
Ich persönlich finde sie dennoch ungeeignet zum

Und ich, ganz persönlich, finde einen solchen Weg nicht geeignet zum biken.
Das mag im Bezug auf die Umfrage Deine Meinung sein und solange die Ungeeignetheit dann nur für Dich gilt ist mir das recht.
Der Sinn von Gesetzen und Verordnungen ist es jedoch, sowas allgemeingültig für alle zu definieren.
am Verhandlungstisch
Auch für Dich nochmal:
Es gibt nichts zu "verhandeln".

Abgesehen davon ist es übel, dass hier Radfahrende tatsächlich in Betracht ziehen die Argumentation des DAV zu übernehmen und die Geeignetheit nach scheinbar "objektiven" Kriterien definieren wollen.
 
Gerade in solchen Situationen werden meiner Beobachtung nach viele Steinschläge durch Fußgänger mit Stöcken ausgelöst.
Sollte man da nicht die Stöcke verbieten? Offensichtlich ist der Weg ja nicht für deren Nutzung geeignet. Oder zur „Sicherheit“ gleich für Fußgänger sperren?
Ist schon klar, dass jetzt darauf herumgeritten wird, ist ja schließlich ein Forum :) Wer will, kann zum Post #610 zurückgehen: ich hatte das nur als Extrembeispiel angeführt und selbst geschrieben, dass es wenig Praxisrelevanz hat. (Beim konkreten Weg hatte ich einen Sonderfall insofern gesehen, als dass der Weg vom Ellmauer Tor durch die Steinerne Rinne zum Stripsenjoch oben eher ein normaler, gut fahrbarer Weg ist und nur im unteren Teil klettersteigartig in sehr steilem Gelände verläuft. Normalerweise ist es ja eher andersherum, dass der Weg oben steiler ist als unten. Da kann man dann auch nicht "unbeabsichtigt" mit dem Rad in solches Gelände geraten.)

Unabhängig davon bin ich der Meinung, dass Verbote aufgrund von erkannten Gefährdungen sinnvoll sein können und solche kann ich dann auch akzeptieren, selbst wenn ich persönlich die (Mehr-)Gefährdung nicht direkt sehe. Ein anderes (fürs MTB allerdings ebensowenig praxisrelevantes) Beispiel ist die volle Fußgängerzone oder Uferpromenande. Man kann dort auch sicher Radfahren (halt langsam), aber es gibt auch ganz sicher welche, die es nicht auf die Reihe kriegen. Wenn Radfahren dort dann verboten wird, kann ich das akzeptieren. Allerdings natürlich nur zu Zeiten, in denen es dort voll ist. (Ob es auf MTB-relevanten Wegen je so voll ist, dass dort eine entsprechende Regelung sinnvoll wäre, weiß ich nicht. Ich möchte es zumindest bezweifeln. Andererseits versuche ich Hotspots generell zu vermeiden. Kann schon sein, dass es etwa am Schloss Neuschwanstein solche Wege gibt. Da fällt mir ein: den Weg von der Bergstation der Wendelsteinbahn zum Gipfel zu Betriebszeiten der Bahn würde ich wahrscheinlich als solchen Weg sehen.)

Ist wie gesagt meine Meinung. Kann man auch anders sehen, kann man auch darüber diskutieren. Ist aber hier nicht der wesentliche Punkt. Der wesentliche Punkt hier ist, dass versucht wird, Regelungen zu Wegsperren durchzusetzen, die rein auf einer "Eignung" fußen, wobei die Eignung rein über die physische Wegbeschaffenheit definiert wird. Da bin ich ganz ausdrücklich dagegen und zwar ganz unabhängig davon, wie die physische Definition letztlich aussieht. Wie nicht zuletzt hier in diesem Faden klar wird, ist so eine "Eignung" nicht sinnvoll allgemeingültig zu beschreiben und deshalb als Kriterium nicht brauchbar.

Ich bin aber auch nicht, wie manche hier, kategorisch gegen Sperren. Es gibt allerdings zugegebenermaßen nur wenige Fälle, wo ich diese Sperren als sinnvoll erachten würde. Das relevanteste Beispiel wären wohl Sperren zum Schutz gefährdeter Pflanzen oder Tiere, wo diese nicht nur vorgeschobene Argumente sind. Das beträfe dann aber alle Wegnutzer gleichermaßen.

Was mir hier beim Schreiben und Lesen noch klar wird: Der Begriff "Eignung" ist an sich schon problematisch, weil von unterschiedlichen Leuten ganz unterschiedliche Dinge damit verbunden werden. Es gibt eine Eignung im Sinne einer physischen Wegbeschaffenheit, eine Eignung im Hinblick auf das Zusammenwirken verschiedener Nutzerinteressen, eine Eignung im Sinne von Spaßgewinn, eine Eignung im Hinblick auf die Auswirkungen auf die umgebende Natur... Eigentlich muss, wer von Eignung spricht, immer dazu sagen, welche Eignung er meint. Das ist z.B. auch ein großer Schwachpunkt in der Online-Umfrage, die hier eigentlich gerade diskutiert wird. Dort wird Eignung teils gar nicht weiter definiert, teils implizit in unterschiedlichen Bedeutungen verwendet, ohne den Bedeutungswechsel zu kennzeichnen. Das sorgt zwangsläufig zu Missverständnissen.

BTW noch zum zitierten Post: Braucht mir keiner erzählen, dass er auf dem Bike weniger dazu neigt, etwaig Steinschlag auszulösen, als zu Fuß. Dass es manche auch zu Fuß nicht können und einige wenige sogar auf dem Bike können, ist wieder ein ganz anderes Thema.
 
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