Als Mountainbiker im Deutschen Alpenverein (DAV) - austreten oder drinbleiben?

Der Gedankenfehler ist bereits ganz oben:
„Waldbesitzer können zur Verantwortung gezogen werden.“
Das ist der gleiche Quatsch der immer erzählt wird. Nur wenn man Bullshit oft genug erzählt, glauben es erst ein paar wenige und am Ende fast alle.
Naja, wenn der Mountainbiker in angespitzte Holzpfähle stürzt, dann kann der Grundbesitzer eventuell schon zu Verantwortung gezogen werden. :D

Vielleicht sollte man den Gedanken mal weiterverfolgen, dann müssten die Grundbesitzer eher gegen die ganzen Stöckchenleger vorgehen anstatt gegen die Mountainbiker.

(Sicherheitshinweis: Wer die Ironie findet, darf sie behalten.)
 
Zum Thema auf eigene Gefahr unterwegs und Versicherungen:

Von welcher Versicherung sprecht ihr eigentlich? Im Falle eines Unfalls krankenversichert ist man ja beispielsweise generell, wird es schwerwiegender stehen Pflege- und Rentenversicherung schon parat. Insofern verstehe ich die Formulierung "auf eigene Gefahr" nicht, denn bei uns ist ja quasi nichts "auf eigene Gefahr".

Und zur Verkehrssicherungspflicht:
Die rechtlich gebotene Verkehrssicherung umfasst diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu schützen. Es geht also nicht darum, jeder abstrakten Gefahr vorzubeugen. Nicht jedes Unglück im Zusammenhang mit der Verkehrssicherung ist somit Unrecht. Es geht darum, dass ein Grad an Sicherheit gewährleistet ist, dem die in dem jeweiligen Bereich entsprechende Verkehrsauffassung für erforderlich hält. Passiert dennoch ein Unglück, handelt es sich um ein allgemeines Lebensrisiko und nicht um eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, die zu einem Schadensersatzanspruch führt. (Quellen s. wikipedia)
Jedem, der in einem nicht speziell dafür ausgelegten Waldgebiet mit dem Fahrrad über Stock und Stein heizen muss, sollte klar sein, dass dies eine Nutzung ist, die außerhalb des Zweckes liegt, der für diesen Bereich vernünftigerweise angenommen werden kann.

Auf einer speziell für MTB ausgezeichneten Strecke mag das natürlich wieder anders aussehen - dort könnte man einen Haftungsanspruch annehmen, wenn der Eigentümer / Betreiber z.B. umgefallende Bäume einfach auf der Strecke liegen lässt. Somit erhöht sich durch diese Kennzeichnung eigentlich das Risiko für den Betreiber.
 
Kleine Anmerkung noch dazu:
Auf einer speziell für MTB ausgezeichneten Strecke mag das natürlich wieder anders aussehen - dort könnte man einen Haftungsanspruch annehmen, wenn der Eigentümer / Betreiber z.B. umgefallende Bäume einfach auf der Strecke liegen lässt. Somit erhöht sich durch diese Kennzeichnung eigentlich das Risiko für den Betreiber.
Abgesehen davon, dass man sich auch auf ausgewiesenen Strecken oder sogar im Bikepark immer über die gegebenen Umstände zu vergewissern hat, bewirkt die bloße Kennzeichnung hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht genau: überhaupt nix.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der erste Fehler war - und der steht der Akzeptanz des Mountainbikens bei anderen Interessengruppen direkt entgegen, dass man den Leuten glauben gemacht hat, es gäbe die Möglichkeit das Radfahren in der Natur, respektive Mountainbiken auf bestehenden Wegen überhaupt z. B. durch die Definition "objektiver Eigenschaften" von Wegen einzuschränken.

Der zweite, dass man glaubt die Verkehrssicherungspflicht gäbe eine weitere Möglichkeit her.

Beides ist falsch - diese Aussagen dafür aber im richtigen Thread.
 
Die greife aber nur bei DAV-Mitgliedern, andere Mountainbiker wären mehr oder weniger auf eigene Gefahr unterwegs.
Der DAV HN geht sogar soweit, mit diesem "Argument" Nichtmitgliedern das Befahren seiner "eigenen" Strecke zu verbieten.
Andere wären halt gerne immer in Vollkasko gewindelt. Unmündige, risikofreudige Menschen werden halt manchmal von Realität eingeholt ..
Ich meine das nicht. Dieses Windelbedürfnis scheint eher auf der Anbieterseite oder der der Berufsbesorgten zu liegen.
Kleine Anmerkung noch dazu:

Abgesehen davon, dass man sich auch auf ausgewiesenen Strecken oder sogar im Bikepark immer über die gegebenen Umstände zu vergewissern hat, bewirkt die bloße Kennzeichnung hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht genau: überhaupt nix.
Ich weiß nicht, wie oft Du das noch schreiben musst, bis es alle begriffen haben. Und ich weiß leider auch nicht, wie man das nun endlich abschließend in die Köpfe bekommt...
 
Von einigen Interessensgruppen ist es ja überhaupt nicht erwünscht, dass die gesetzliche Lage und die realen Gegebenheiten in die Köpfe kommt. Durch ständiges Wiederholen von falschen Fakten und Nebelkerzen werden die Menschen so verwirrt, dass sie einem gar nichts mehr glauben und dann lieber "auf Nummer sicher" gehen. Sprich, MTB raus aus dem Wald.
Ich halte es leider auch für realistisch, dass bei uns die Strategie verfolgt wird, paar MTB-Trails zu legalisieren (natürlich nur für DAV-Mitglieder) und im Gegenzug gleich paar andere attraktive Wege für MTB zu sperren. Ich bin gespannt. Aber bei so viel Unsinn, wie in den Medien darüber berichtet wird, bin ich äußerst skeptisch.
 
entnimmst du das auch dem Urteil?
Das war schon vorher so. Der BGH hat das nur nochmal klargestellt.
Vom Betreiber zB eines Bikeparks würde ich schon erwarten, dass er umgestürzte Bäume von der Strecke entfernt und sie solange sperrt. Nur meine Meinung.
Abgesehen davon, dass mir das Szenario unrealistisch scheint, weil ein Bikeparkbetreiber schon aus eigenen wirtschaftlichen Interessen ab Kenntnis versuchen wird die Strecken frei und in einem sicheren Zustand zu halten oder vor so einer Gefahrenstelle zu warnen, darf man sich als Nutzer dennoch nicht darauf verlassen. Ein solches Hindernis oder andere Nutzer könnten jederzeit auch an unübersichtlichen Stellen auftauchen, so dass wenigstens bei der ersten Befahrung der Strecke an einem Tag besondere Aufmerksamkeit auf, insbesondere leicht erkennbare Gefahren, wie eben einen umgestürtzter Baum, angebracht ist. Insofern steht auch im Bikepark die Eigenverantwortung sich vor Schaden zu bewahren über der Verkehrssicherungspflicht.

Um bei dem Szenario zu bleiben, wenn man nach einer Woche der erste ist, der an einem solchen Baum zerschellt, lag's wohl nicht nur am Baum.

Darüberhinaus sichern sich die Bikepark-Betreiber noch durch Hinweise auf "Verhaltensregeln", wie entsprechende Fahrweise und Streckenbesichtigung, ab.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Versicherungen gibt es. Aber tatsächlich machen die Versicherungen kein Geschäft daraus. Die Versicherungsprämien orientieren sich am zu versichernden Risiko und sind entsperchend niedrig.
Nur ganz kurz zur Haftungsfrage:
Wenn die Haftung für gebaute Strecken ein wichtiges Thema wäre, wären sämtliche Bikeparks in Deutschland bereits wegen der Versicherungsprämien pleite. Die Haftungsfrage kann man natürlich immer anführen... das zieht immer... wie man sieht.

Selbst wenn man von rechtlichen Dingen überhaupt keine Ahnung hat, so liest man doch ab und an, dass es einen auf diversen Strecken so zerlegt, dass es eine Nachricht wert ist. Eine viel größere Nachricht würde sich aber verbreiten - und dafür würden die Eigentümerverbände schon sorgen, wenn der Grundstückseigentümer dafür tatsächlich haften müsste.

Dann noch ein Wort zu den Grundeigentümern, von denen jeder vernünftiger Weise ohnehin eine entsprechende Haftpflichtversicherung haben sollte.
Der durchschnittliche Waldbesitz der Privatwaldbesitzer liegt in Bayern bei 2,3 ha.
Die Versicherungsprämie 0,69 € pro ha Forstbetriebsfläche, zzgl 19 % Versicherungssteuer (Quelle: http://www.waldbesitzer.net/wbv-nabburg/images/blatt_fuer_waldbauern.pdf)
Das wären 1,89 Euro Jahresbeitrag pro Waldbesitzer im Schnitt.

Die Erholungsnutzung des Waldes ist selbstverständlich bei der Waldbesitzerhaftpflicht mitversichert.

Der Beitrag ist, wie erwähnt, auch deshalb so niedrig, weil es dem zu versicherndem Risiko entspricht. Wir erinnern uns, dass das Betreten auf eigene Gefahr erfolgt.

Da rufen die Grund- und Waldbesitzer nach Entlastung von der Haftung und Übernahme der Versicherung...
Man muss nicht für alle Forderungen Verständnis entwickeln. Auch für die gilt es im zumutbaren Umfang Eigenvorsorge zu betreiben, zumal hinsichtlich der Erholungsnutzung ohnehin weitreichende gesetzliche Haftungsbeschränkungen gelten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Versicherungen gibt es. Aber tatsächlich machen die Versicherungen kein Geschäft daraus. Die Versicherungsprämien orientieren sich am zu versichernden Risiko und sind entsperchend niedrig.


Dann noch ein Wort zu den Grundeigentümern, von denen jeder vernünftiger Weise ohnehin eine entsprechende Haftpflichtversicherung haben sollte.
Der durchschnittliche Waldbesitz der Privatwaldbesitzer liegt in Bayern bei 2,3 ha.
Die Versicherungsprämie 0,69 € pro ha Forstbetriebsfläche, zzgl 19 % Versicherungssteuer (Quelle: http://www.waldbesitzer.net/wbv-nabburg/images/blatt_fuer_waldbauern.pdf)
Das wären 1,89 Euro Jahresbeitrag pro Waldbesitzer im Schnitt.

Die Erholungsnutzung des Waldes ist selbstverständlich bei der Waldbesitzerhaftpflicht mitversichert.

Der Beitrag ist, wie erwähnt, auch deshalb so niedrig, weil es dem zu versicherndem Risiko entspricht. Wir erinnern uns, dass das Betreten auf eigene Gefahr erfolgt.

Da rufen die Waldbesitzer nach Entlastung von der Haftung und Übernahme der Versicherung...
Man muss nicht für alle Forderungen Verständnis entwickeln.
Ich schlage vor, die DIMB setzt ein Patenprojekt auf. Jeder dort organisierte Mountainbiker übernimmt den Jahresbeitrag eines Waldbesitzers für diese Versicherung. Dann wären die doch sicher endlich auf unserer Seite, wenn wir sie so großzügig entlasten. :hüpf:
 
Bei 700.000 privaten Waldbesitzern in Bayern müsste die DIMB dann aber bei den Mitgliederzahlen noch etwas zulegen.
Aber das wäre doch ein Anreiz zur Mitgliederwerbung. :D
Wenn dafür ein für alle mal jegliche Diskussion über rechtmäßiges Befahren und Haftung etc. ein Ende hätte...
Ich würde aus BW sicher auch eine Gast-Patenschaft übernehmen 😁
 
Eilmeldung:
Aufgrund der Hochwassersituation in Bayern wird der oben angekündigte Mountainbike-Beitrag bei Bergauf Bergab nicht ausgestrahlt und die anschließend geplante Online-Diskussion findet entsprechend nicht statt.
Der Beitrag ist aber in der Mediathek abrufbar.
https://www.br.de/mediathek/video/b...der-in-den-bergen-av:60f43f595de5490007d7f540
Btw.: Wie war das nochmal mit der Haftung, wie unterscheiden sich Trittbelastungen von Kühen von Radfahrenden und wer bitte fährt im Moor außerhalb von Wegen mit dem Mountainbike?
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei den jetzt schon auf FB hinterlassenen frei zugänglichen Kommentaren, wird man wohl sehen müssen, ob man diese Diskussion jemals nachholen wird.
 
Btw.: Wie war das nochmal mit der Haftung, wie unterscheiden sich Trittbelastungen von Kühen von Radfahrenden und wer bitte fährt im Moor außerhalb von Wegen mit dem Mountainbike?
Ich finde es beschämend, wenn Leute, die beruflich mit solchen Dingen zu tun haben, mit so falschen Argumenten kommen. Damit diskreditieren sie ihre Glaubwürdigkeit, ihr Fachwissen und letztendlich sich selbst. :rolleyes:
 
Ich finde es beschämend, wenn Leute, die beruflich mit solchen Dingen zu tun haben, mit so falschen Argumenten kommen. Damit diskreditieren sie ihre Glaubwürdigkeit, ihr Fachwissen und letztendlich sich selbst. :rolleyes:

Bis auf die (falsche Aussage) dieses "Experten" war der Beitrag ja recht sachlich. Problematisch ist, dass die meisten Zuschauer es für wahr halten und deshalb gar nicht wissen, dass sich diese Personen unglaubwürdig machen.
 
Die Sendung ist wirklich gut und informativ. Ganz nebenbei erfährt man, um die Kompetenz der Fachstelle die 2023 die geänderte Bekanntmachung evaluieren wird ...

Naturschutzfachlich blieben ja nur die Reifenspuren im Moor - wenn`s sonst nichts gibt - und da dürften Fußspuren auch zu sehen sein.
 
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