Womit wir wieder bei "wir könnten manche Lösung durchaus selbst schaffen, wenn wir denn mal dürften".
Hier erwarte ich, dass wir nicht bitten müssen, sondern auch mal auf uns zugegangen wird.
...nochmal zum "Bittsteller" und zu Deinen Postings, aus Denen ich nicht so ganz schlau werde.
Beispiel: (...kann in Bayern oder sonstwo sein...)
Du befährst gerne irgend einen Trail. Das machst Du jahrelang. Plötzlich liegen Bäume quer, oder aber der Zugang ist mit , für Fußgänger passierbare, Barrieren (siehe Heidelberg) versperrt. Nun bist Du sauer, weil "die Behörden" "Deinen" Trail gesperrt haben.
...Hintergrund, den Du in jener Situation nicht kennst... ...da haben sich andere Waldnutzer durch Dich und Deinesgleichen beeinträchtigt gefühlt, und sind zur Behörde gegangen, um dort ihre Befindlichkeit, mit der
BITTE um Lösung vorzutragen, dem dann die Behörde nach eingehender Prüfung nachkam. Die Behörde stelllt sich nun mal nicht stundenlang Sonntag Nachmittag in den Wald, und wartet, bis Du zufällig vorbei kommst, und versucht auch nicht Dich sonstwie zu erreichen, um Dir von dem Problem der Anderen zu berichten, und um Dich um eine einvernehmliche Lösung zu
bitten. Wenn die Behörde nun keinen Ansprechpartner(in) im MTB-Bereich hat, dann wird die Behörde im Sinne des Gesetzes handeln. In Bayern durch die neue Verw. Vero. , in BW durch die 2m Regel, in Hessen, Rhld.Pfalz, etc. über die Landeswaldgesetze, die den Gummibegriff des "festen/befestigten" Weges beinhalten, womit im Zweifelsfalle immer die Schotterpiste übrig bleibt. ...
Welche Möglichkeiten hast Du nun im Nachgang?
1.) Du gehst mit dem Gesetzbuch unterm Arm zur Behörde, pochst auf Dein Recht, und reitest einmal quer durch den Paragraphenwald.
2.) Du fragst höflich nach dem "warum?" . Du redest mit der Behörde über Öffnungsmöglichkeiten, Alternativen, oder auch Entkräftung der Sperrungsargumentation. Du überlegst Dir ein Lösungskonzept, bringst Vorschläge mit, und suchst womöglich auch das Gespräch mit den negativ Betroffenen.
Was meinst Du, welche Methode Erfolgsversprechender ist? Zu fordern? Oder zu bitten?
Pro-Tipp: Ich nutze die Möglichkeit des Bittens. Überwiegend erfolgreich.
Gerne kannst Du Dein Recht einfordern...
...und dann hat der Behördenmitarbeiter ja bsp. noch seinen Bekannten vom NaBu oder BUND, und fragt ihn am Telefon: "...Du, sag mal, Da an der gesperrten MTB Strecke... ...lebt da nicht so ein seltener Lurch?? ;-) )
Vermutlich bist Du kein Beamter, und hast auch sonst wenig bis nichts mit Behörden zu tun. Letztlich sitzt dort ein Mensch... ...am längeren Hebel. Dieser Mensch ist im Allgemeinen ganz normal. Und dieser Mensch reagiert auf Forderungen anders als auf eine Bitte; so wie wir Alle.
"Bittsteller" ist ein sehr abfälliger Begriff. Und ich habe als "Bittsteller" (wie auch Andere Aktive) "offene Türen eingerannt" und recht schnell (für deutsche Verwaltungsverhältnisse) mehr erreicht, als ich ursprünglich glaubte erreichen zu können. Als "BittstellerIn" geniest man oft auch eine Vertrauensposition, die man als Fordernder nie erreicht. Zu Letzterem sollte man erst werden, wenn Ersteres erfolglos bleibt.
Es gefällt mir nicht, dass Du Menschen wie mich, die nach einvernehmlichen Lösungen suchen, und dabei den Grundsatz der Höflichkeit, zu bitten und sich zu bedanken - auch wenn es Einem rechtlich zusteht - abfällig als "Bittsteller" bezeichnest. Beim Bäcker bitte ich übrigens auch darum, mir ein Roggenbrot zu verkaufen, und ich bedanke mich und verabschiede mich, wenn ich die Tüte in die Hand bekomme... ...obwohl ich dazu rechtlich nicht verpflichtet bin. Einen frisch gesperrten Trail wieder frei zu bekommen, ist allerdings "geringfügig" aufwändiger als der Kauf eines Roggenbrotes.