Ammonit-Challenge

Ist vermutlich auch in Sachsen so, hat nur bisher niemanden gekümmert.

Wenn man es genau nimmt zahlt man in Sachsen ja nicht für das befahren der Wege, sondern für den Grusch den man bekommt inkl. Stempelkarte und Pokal fürs eigene Ego.

Wenn es für das befahren der Wege wäre, wäre es ja eine Maut für bestimmte Streckenabschnitte :)
 
Das ist ja auch ein Bikepark, da zahlst Du auch in Bayern egal ob Ochsenkopf, Osternohe oder Geißkopf. Meine Aussage bezog ich zudem auf den Miriquidi ...
 
Das ist ja auch ein Bikepark, da zahlst Du auch in Bayern egal ob Ochsenkopf, Osternohe oder Geißkopf. Meine Aussage bezog ich zudem auf den Miriquidi ...

Der Stoneman Miriquidi verläuft auf einem kurzen Stück durch das TC Rabenberg (das sind die meisten der wenigen Trailmeter auf der Runde); die Befahrung der Trails in Rabenberg ist kostenpflichtig und im Startpaket enthalten.

Weder am Ochsenkopf noch am Geisskopf ist das Befahren der Strecken kostenpflichtig; Geld wird ausschließlich für den Bergtransport verlangt.
 
die Befahrung der Trails in Rabenberg ist kostenpflichtig und im Startpaket enthalten.

Ja die bekommen halt ein paar Kröten von den 25,- €, mein Gott ... dafür betreiben die aber auch Trailpflege und es rollen ja mehr Leute durch den Bikepark an denen der Trailcenter nichts verdient

Das Tagesticket im TC Rabenberg kostet 7,-€
 
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Bayrische Verfassung, Artikel 141 Denkmalschutz; Naturschutz; Freier Zugang zu Naturschönheiten
(1) Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist, auch eingedenk der Verantwortung für die kommenden Generationen, der besonderen Fürsorge jedes einzelnen und der staatlichen Gemeinschaft anvertraut. Tiere werden als Lebewesen und Mitgeschöpfe geachtet und geschützt. Mit Naturgütern ist schonend und sparsam umzugehen. Es gehört auch zu den vorrangigen Aufgaben von Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Boden, Wasser und Luft als natürliche Lebensgrundlagen zu schützen, eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen und auf möglichst sparsamen Umgang mit Energie zu achten, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten und dauerhaft zu verbessern, den Wald wegen seiner besonderen Bedeutung für den Naturhaushalt zu schützen und eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen, die heimischen Tier- und Pflanzenarten und ihre notwendigen Lebensräume sowie kennzeichnende Orts- und Landschaftsbilder zu schonen und zu erhalten.
(2) Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts haben die Aufgabe, die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Natur sowie die Landschaft zu schützen und zu pflegen, herabgewürdigte Denkmäler der Kunst und der Geschichte möglichst ihrer früheren Bestimmung wieder zuzuführen, die Abwanderung deutschen Kunstbesitzes ins Ausland zu verhüten.
(3) Der Genuss der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wald und Bergweide, das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang ist jedermann gestattet. Dabei ist jedermann verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen. Staat und Gemeinden sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu Bergen, Seen und Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten und allenfalls durch Einschränkungen des Eigentumsrechtes freizumachen sowie Wanderwege und Erholungsparks anzulegen.
 
Ja die bekommen halt ein paar Kröten von den 25,- €, mein Gott ... dafür betreiben die aber auch Trailpflege und es rollen ja mehr Leute durch den Bikepark an denen der Trailcenter nichts verdient

Darum geht es nicht; es geht darum, ob es zulässig ist, für das Befahren von Waldwegen (nichts anderes ist ein "Trail") Geld zu verlangen. In Bayern ist es das sicher nicht; ich habe die Vermutung geäußert, das es auch in Sachsen möglicherweise rechtlich schwierig sein könnte.

Das Tagesticket im TC Rabenberg kostet 7,-€

Das meiste davon bekommt übrigens der Sachsenforst - nicht für das Bauen oder Betreiben, sondern ausschließlich für die Gestattung. Und das ist das eigentliche Problem, denn der Wald in Sachsen ist zum überwiegenden Teil "öffentliches" Eigentum.
 
TC Rabenberg

2) Hinweise und Regeln zu den MTB-Routen

Die Mountainbike-Routen des TrailCenter Rabenberg gliedern sich in a) Routenteile, die exklusiv Mountainbikern vorbehalten sind und zu deren Benutzung der Erwerb eines Nutzerpasses erforderlich ist (MTB-Trails) und
(b) Routenteile, auf denen ein Befahren mit Fahrrädern einschließlich Mountainbikes im Rahmen des freien Betretensrechts des Waldes möglich ist (Waldwege mit ausreichender Breite).

a) Nutzerpasspflichtige Streckenabschnitte (MTB-Trails)
Die MTB-Trails des TrailCenter Rabenberg sind eine Sportanlage des Sportpark Rabenberg e.V., die allen interessierten Nutzern unter Beachtung der Nutzungsbedingungen zur Verfügung steht.
Das Befahren der MTB-Trails ist nicht Bestandteil des freien Betretungsrechts des Waldes zum Zwecke der Erholung und wird vom Staatsbetrieb Sachsenforst auf Basis einer besonderen waldgesetzlichen Zulässigkeitsfeststellung zu Gunsten des Sportparks Rabenberg e.V. als verantwortlichem Betreiber ermöglicht.
Jeder Nutzer hat vor der Benutzung der MTB-Trails einen entgeltpflichtigen Nutzerpass beim Sportpark Rabenberg e.V. zu erwerben. Dieser berechtigt zur Nutzung der gekennzeichneten MTB-Trails während des dort benannten Zeitraumes. Mit dem Erwerb erkennt der Nutzer gleichzeitig die Nutzungsbedingungen an. Nutzer ohne Pass werden durch Beauftragte des Sportpark Rabenberg e.V. und des Staatsbetriebes Sachsenforst beim Antreffen von der Benutzung ausgeschlossen.
Aus Sicherheitsgründen sind die MTB-Trails für Fußgänger und übrige Erholungssuchende gemäß § 13 Abs. 1 i.V.m. § 45 Abs. 6 Sächsisches Waldgesetz (SächsWaldG) gesperrt
. In der Zeit vom 01. November bis 31.März ist die Benutzung der MTB-Trails grundsätzlich für jedermann untersagt.

b) Ohne Nutzerpass befahrbare Streckenabschnitte
Neben den exclusiv für Mountainbiker angelegten und besonders gekennzeichneten MTB-Trails werden innerhalb der MTB-Runden auch Waldwege benutzt, auf denen das Fahren mit Fahrrädern gemäß § 11 Abs. 1 und 2 Sächsisches Waldgesetz (SächsWaldG) zum Zwecke der Erholung erlaubt ist. Diese Abschnitte sind für Fußgänger und andere Erholungssuchende nicht gesperrt und werden durch solche sowie den Staatsforstbetrieb intensiv genutzt. Auf Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme gegenüber Dritten wird der Nutzer des TrailCenters hier besonders hingewiesen.
Die Benutzung dieser Wege ist nicht entgeltpflichtig.

Quelle: http://www.trailcenter-rabenberg.de/de/nutzungsbedingungen.html

SächsWaldG

§ 13 Sperrung von Wald
(1) Der Waldbesitzer kann aus wichtigen Gründen, insbesondere aus Gründen des Waldschutzes, des Waldbrandschutzes, der Wald- und Wildbewirtschaftung, zum Schutz der Waldbesucher, zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer eigener schutzwürdiger Interessen das Betreten des Waldes einschränken (Sperrung).

§ 45 Zielsetzung im Staatswald
(6) In den Fällen des § 8 Abs. 1, § 13 Abs. 2, § 19 Abs. 3, § 29 Abs. 7 bedarf es im Staatswald keiner Genehmigung; eine Beteiligung der zuständigen Naturschutzbehörden nach § 37 Abs. 6 bleibt unberührt. In den Fällen des § 19 Abs. 3 und § 29 Abs. 7 sind die Besitzer der angrenzenden Waldgrundstücke vorher zu hören.


Quelle: http://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/5405-SaechsWaldG#p13

Ist doch alles geregelt. Also, worin besteht jetzt euer Problem?

Durch den restlichen Paragraphenkram könnt Ihr euch selber wühlen ;)
 
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Darum geht es nicht; es geht darum, ob es zulässig ist, für das Befahren von Waldwegen (nichts anderes ist ein "Trail") Geld zu verlangen. In Bayern ist es das sicher nicht; ich habe die Vermutung geäußert, das es auch in Sachsen möglicherweise rechtlich schwierig sein könnte.



Das meiste davon bekommt übrigens der Sachsenforst - nicht für das Bauen oder Betreiben, sondern ausschließlich für die Gestattung. Und das ist das eigentliche Problem, denn der Wald in Sachsen ist zum überwiegenden Teil "öffentliches" Eigentum.
noch "schlimmer" finde ich (und hatte das iirc auch im faden zu rabensberg geschrieben), dass es dort auch Öffnungszeiten (bzw schließzeiten) gibt. ab 20:00 (oder so) ist also das freie betretungsrecht ganz hinfort... aber müsste ich im rabensbergfaden nochmal nachlesen.
 
noch "schlimmer" finde ich (und hatte das iirc auch im faden zu rabensberg geschrieben), dass es dort auch Öffnungszeiten (bzw schließzeiten) gibt. ab 20:00 (oder so) ist also das freie betretungsrecht ganz hinfort... aber müsste ich im rabensbergfaden nochmal nachlesen.

Brauchst Du nicht, ist so. Im Herbst eher... Möchte mal wissen, was so eine Stoneman macht, wenn er auf Goldjagd ist: Fährt er dann außenrum? :D
Der größte Witz ist aber: Auch für den Stoneman gibt es solche "Öffnungszeiten"; die Startpakete gibt es nur zu einer bestimmten Zeit im Jahr. Dabei verläuft die Strecke zum allergrößten Teil auf gut ausgebauten Wald- und Forststraßen, deren freie Befahrbarkeit selbst in Baden-Württemberg niemand in Zweifel ziehen würde...

Das Befahren der MTB-Trails ist nicht Bestandteil des freien Betretungsrechts des Waldes zum Zwecke der Erholung und wird vom Staatsbetrieb Sachsenforst auf Basis einer besonderen waldgesetzlichen Zulässigkeitsfeststellung zu Gunsten des Sportparks Rabenberg e.V. als verantwortlichem Betreiber ermöglicht.

Und da liegt der Irrtum.
 
Ja, das Problem liegt wohl in der Zockermentalität neoliberalistischer Jüngelchen, die glauben, man könne mit der Natur, mit dem Erholungsraum, mit grundlegenden lebensnotwendigen Ressourcen wie Wohnraum, Wasser und elektrischer Energie, etc. genauso wie mit Äpfeln und Birnen handeln.

Das dem nicht so ist, hat Владиимир Ильич Ульянов, genannt Ленин, so ausgedrückt:
Коммунизм - это есть советская власть плюс электрификация всей страны.


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Ist aber untermauert mit Gesetzen aus dem SächsWaldG

Ich denke, wenn man das ernsthaft prüfen lassen würde, stellte sich heraus, das dem nicht so ist.
Besser wäre es allerdings, wenn dem Sachsenforst von seinem Eigentümer (dem Freistaat Sachsen) politische Vorgaben gemacht würden, die eine Erhebung einer Waldwegbenutzungsgebühr ausschließen.
 
mw.dd schrieb:
Weder am Ochsenkopf noch am Geisskopf ist das Befahren der Strecken kostenpflichtig; Geld wird ausschließlich für den Bergtransport verlangt.
Für den Ochsenkopf hast du recht. Am Geißkopf ist die Sachlage wohl etwas anders. Dort gibt es einen kommerziellen Betreiber. Es fällt vielleicht nur nicht so auf, da die Streckennutzungsgebühr in die Liftkarte inkludiert ist (Früher war das meiner Erinnerung nach mal anders, da hat man beides einzeln bezahlt).
 
Genau. Deswegen hat daran niemand Interesse.
Am Geißkopf ist die Sachlage wohl etwas anders.
Gerade dort bin ich mir recht sicher, da das zuständige LRA die Zulässigkeit einer Benutzungsgebühr (und damit Sperrung für alle Nichtzahlenden) geprüft und für nicht machbar befunden hat. Diddie Schneider hat sich auch mal entsprechend geäußert, das die Rechtslage in DE kommerzielle Errichtung und Betrieb von MTB-Strcken sehr behindert.
 
Diddie Schneider hat sich auch mal entsprechend geäußert, das die Rechtslage in DE kommerzielle Errichtung und Betrieb von MTB-Strcken sehr behindert.
Zum Glück, würde ich sagen.:daumen:

Was alle, die von dem walisischen Trailcenter Model schwärmen, vergessen: die Trailcenter-Idee entstand, weil es in den bergigen Gegenden Grossbritanniens entweder keine Wege ausser Forststrassen gibt, oder, wenn es Pfade gibt, selbige sowieso für MTBs offiziell gesperrt sind, da MTBs Pferden gleichgesetzt werden und Biker sich nur auf "Bridleways" (in etwa Karrenwegen) und breiteren Wegen legal bewegen dürfen.
 
Beim Geißkopf steht bei Biken "inkl. Streckennutzung"
http://www.geisskopf.de/sommer/preisliste

wobei die AGB von MTB ZONE ja eher schon ein Witz ist im bezug auf den Geißkopf, meine Meinung :)

Guck an, man muss nur ein bisschen suchen, dann wird man auch fündig.

Gebühren Streckennutzung, Preis pro Teilnehmer/ innen
Quelle: http://www.bikepark.net/index.php/bikeschule

Wie jetzt? Wenn es keine Gebühr für eine Streckennutzung erhoben werden darf, dann doch auch nicht bei kommerzieller Nutzung der Strecken. Oder Denkfehler? :)
 
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AGB-Klauseln, die eine Partei deutlich schlechter stellen als gesetzliche Regelungen dies vorsehen, sind nichtig.
Sie müssten individuell unter Erörterung von Alternativen verhandelt worden sein, um gültig zu werden.
 
Was alle, die von dem walisischen Trailcenter Model schwärmen, vergessen:

Jemand die Bike 10/16 gelesen? Die Aussagen des Initiators des TC Rabenberg darin finde ich in dieser Richtung sehr bedenklich; vermutlich funktioniert das Modell aber nur dann langfristig, wenn man MTBikern die Illegalität Ihres Tuns regelmäßig von allen Seiten einredet.

Lustig ist auch die Schwärmerei der Autoren des Trailbike-Artikels, die vermutlich noch nie ein schottisches oder walisisches Trailcenter gesehen haben. Bis zu diesem Niveau bliebe Rabenberg noch viel zu tun.
 
Jemand die Bike 10/16 gelesen? Die Aussagen des Initiators des TC Rabenberg darin finde ich in dieser Richtung sehr bedenklich
Warum bedenklich? Ausser in Rabenberg hat er eh nix zu melden und irgendwie muss er ja die Leute zu seinen Baggertrails im quasi am Ende der Welt gelegenen, dunklen Wald locken ...

Mich würde eher interessieren, wer hinter den Bestrebungen, weitere Trailcenter zu bauen (Altmühltal? Im Ernst????), steht. Vermutlich nicht die bikenden Locals (siehe Bikeschauder (ähm Schaukel ;)) Fränkische Schweiz), die kennen ja das dichte Netz an schönen Naturpfaden und brauchen bestimmt nicht noch mehr Massaker im Wald, als ohnehin schon durch die Forste veranstaltet wird ...
 
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