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Hast Du eigentlich verstanden, was ich geschrieben habe?
Blaue Schrift = Moderativer Eingriff / Warnung / etc..
Hab ich bei vielen 1000km mit Kinderanhänger nie geschafft. Weder im Wald auf kleineren Wegen noch auf Asphalt. Wenn ich das nicht im Griff habe, nehme ich den Kindersitz.Oder würdest du selbst ernsthaft riskieren wollen, daß das rechte Rad des Kinderanhängers in den tieferen Grünstreifen kommt und sich dadurch seitlich zusammen mit dem Kind überschlägt? Was wohl deine angesprochene Frau dazu sagen würde ... ???
Mikey: Ich denke ich habe wie andere auch das Recht meine Meinung zu sagen und kundzutun was mir gefällt und zu was ich nicht zustimme. Hab bisher nichts gefunden dass das verboten wäre. Dazu wurden die Like- und Ablehnungsbuttons geschaffen.@travelgerd folgendes Ultimatum:
Entweder Du investierst die Zeit, die Du mit dem "Sad-en" der entsprechenden Beiträge investiert hast dahingehend, das rückgängig zu machen, oder Du genießt Pauschalurlaub, und das nicht zu knapp.
Lächerlicher geht wohl kaum mehr. Herrgott nochmal, wir sind hier nicht im Kindergarten!
Mikey: Ich denke ich habe wie andere auch das recht meine Meinung zu sagen und kundzutun was mir gefällt und zu was ich nicht zustimme.
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Auf einer 2,10m breiten "Straße" gibt es kein links und rechts, erst Recht nicht mit mehrspurigen Fahrzeugen (Fahrradanhänger)!Vollkommen richtig, es gibt aber auch kein "jemand seinen Willen aufzwingen und bewusst durch Starrsinn provozieren" obwohl anderes Verhalten unter Umständen durchaus möglich wäre und der Situation angebrachter wäre.
Ich denke da an die starrsinnigen Linkfahrer. "Wenn ich links hundert, dann darfst du auch nicht schnelle".
Merkst was?
Wenn er mal ne Meinung hätte...Mikey: Ich denke ich habe wie andere auch das Recht meine Meinung zu sagen und kundzutun was mir gefällt und zu was ich nicht zustimme. Hab bisher nichts gefunden dass das verboten wäre. Dazu wurden die Like- und Ablehnungsbuttons geschaffen.
Ab wo ist die Grenze? 2,15m oder 2,50m?Bei 2,10m Fahrbahnbreite ist es unerheblich wo der TE gefahren ist, ob auf der Kante, 20cm oder sogar 60cm vom Fahrbahnrand... Auf den gezeigten Fotos erkennt doch jeder, dass es keinen Platz für ein Überholmanöver von einem Kfz gegeben hat.
Nach oben oder nach unten?Da fragt man sich echt, ob hier im Forum nicht doch lieber eine Alterskontrolle eingeführt werden sollte
Ab wo ist die Grenze? 2,15m oder 2,50m?
Und wer entscheidet das? Du?
Der Gesetzgeber, der zweisitzige Kinderanhänger wird nicht 10 cm breit sein!Ab wo ist die Grenze? 2,15m oder 2,50m?
Und wer entscheidet das? Du?
Ab wo ist die Grenze? 2,15m oder 2,50m?
Und wer entscheidet das? Du?
Echt jetzt?Ab wo ist die Grenze? 2,15m oder 2,50m?
Und wer entscheidet das? Du?
Omg haben die Leute in der Fahrschule geschlafen?Echt jetzt?
Und das auch noch als aktive Radler. Ich verzweifel gerade etwas.Omg haben die Leute in der Fahrschule geschlafen?
Kuckst du StVO §5 :Mindestabstand beim Überholen innerorts min 1,5m ausserorts min 2,0m. Dabei spielt es keine Rolle ob der Radfahrer auf der Straße, auf einem Radfahr- oder Schutzstreifen fährt. Fahrradfahrer müssen möglichst weit rechts fahren aber auch ca. 1 m Abstand zu geparkten Fahrzeugen halten. Bei mitfahrenden Kindern ist besondere Vorsicht und ein Mindestabstand von 2m geboten.Ab wo ist die Grenze? 2,15m oder 2,50m?
Und wer entscheidet das? Du?
Der Gleiche der sagt, dass man möglichst rechts fahren soll?Der Gesetzgeber, der zweisitzige Kinderanhänger wird nicht 10 cm breit sein!
Ja genau, dieser Eine! Kennste?Der Gleiche der sagt, dass man möglichst rechts fahren soll?