Auto überholt so dicht, dass Fahrradanhänger mit Tochter ( 9 Monate) berührt wird, Polizei!

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Hast Du eigentlich verstanden, was ich geschrieben habe?

Blaue Schrift = Moderativer Eingriff / Warnung / etc..

Ich habe mich bewusst noch diplomatisch ausgedrückt!

Manchmal ist die Wahrheit hart aber notwendig!

Außerdem wäre ein Einschreiten bei anderen Usern deutlich eher angebracht…siehe den Post unter mir mit dem Hinweis auf das kindische Verhalten einiger hier!
 

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Re: Auto überholt so dicht, dass Fahrradanhänger mit Tochter ( 9 Monate) berührt wird, Polizei!
@travelgerd folgendes Ultimatum:

Entweder Du investierst die Zeit, die Du mit dem "Sad-en" der entsprechenden Beiträge investiert hast dahingehend, das rückgängig zu machen, oder Du genießt Pauschalurlaub, und das nicht zu knapp.

Lächerlicher geht wohl kaum mehr. Herrgott nochmal, wir sind hier nicht im Kindergarten!
 
Oder würdest du selbst ernsthaft riskieren wollen, daß das rechte Rad des Kinderanhängers in den tieferen Grünstreifen kommt und sich dadurch seitlich zusammen mit dem Kind überschlägt? Was wohl deine angesprochene Frau dazu sagen würde ... ???
Hab ich bei vielen 1000km mit Kinderanhänger nie geschafft. Weder im Wald auf kleineren Wegen noch auf Asphalt. Wenn ich das nicht im Griff habe, nehme ich den Kindersitz.
 
Vollkommen richtig, es gibt aber auch kein "jemand seinen Willen aufzwingen und bewusst durch Starrsinn provozieren" obwohl anderes Verhalten unter Umständen durchaus möglich wäre und der Situation angebrachter wäre.
Ich denke da an die starrsinnigen Linkfahrer. "Wenn ich links hundert, dann darfst du auch nicht schnelle".
Merkst was?
 
Es gibt kein recht auf Überholen, allerdings auf körperliche Unversehrtheit, daher gibt es eben den Mindestabstand, die Strafen sind mMn. Absolut lächerlich, für sowas sollte man 1 Monat Fahrverbot geben, und eine Geldbuße von 500€, da bei einem solchen Überholmanöver absolut in Kauf genommen wird, dass sich der Radler verletzt, oder gar schlimmer, wenn jeder etwas Rücksicht nimmt läuft es viel entspannter, und an all die Drängler, es gibt ein Getränkehalter, stellt euch ein Kaffee rein und fahrt entspannt.
 
Zuletzt bearbeitet:
@travelgerd folgendes Ultimatum:

Entweder Du investierst die Zeit, die Du mit dem "Sad-en" der entsprechenden Beiträge investiert hast dahingehend, das rückgängig zu machen, oder Du genießt Pauschalurlaub, und das nicht zu knapp.

Lächerlicher geht wohl kaum mehr. Herrgott nochmal, wir sind hier nicht im Kindergarten!
Mikey: Ich denke ich habe wie andere auch das Recht meine Meinung zu sagen und kundzutun was mir gefällt und zu was ich nicht zustimme. Hab bisher nichts gefunden dass das verboten wäre. Dazu wurden die Like- und Ablehnungsbuttons geschaffen.
 
Mikey: Ich denke ich habe wie andere auch das recht meine Meinung zu sagen und kundzutun was mir gefällt und zu was ich nicht zustimme.

Nope.

Hier (IBC) SO nicht.

Außerdem sind Inhalte mit folgendem Hintergrund nicht erwünscht und werden mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpft:

  • Strafrechtlich relevante Inhalte
  • Diskriminierung von einzelnen Menschen und Gruppen von Menschen
  • Rassismus jeglicher Art
  • Gewaltverherrlichung
  • Politisierung
  • Verbreitung von unwahren Nachrichten (Fake News) oder Desinformation
  • Diffamierung von öffentlichen Personen oder Gruppen

  • Werbung, direkte und auch versteckte, wie die allzu oft genannte Adresse einer Firma oder Website
  • Beschimpfungen, Kraftausdrücke, offensichtliche oder versteckte Feindseligkeiten
  • Permanente Provokation anderer Mitglieder
  • Veröffentlichung persönlicher Gespräche/privater Nachrichten/privater Informationen ohne Einwilligung aller Betroffenen
  • Umgehung des Entzugs der Schreibrechte
  • Diskussionen über gesperrte Nutzer

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  • „cross-posting“, Erstellen von Nachrichten gleichzeitig in mehreren Foren
  • „flaming“, Angriffe auf Mitglieder oder Moderatoren
  • „Nach-oben-Schieben“ von Themen im Forum: es ist nicht gestattet, eigene Themen durch mehr oder weniger regelmäßiges „Bot“-ähnliches („uppen“, „pushen“) Posten in der Themenübersicht immer wieder nach oben zu schieben.
Für Avatare, Profilbilder und Signaturen gelten die Regeln wie für die restlichen Inhalte.

Das Verletzen dieser Regeln wird Verwarnungen und Sperren der betreffenden Benutzer nach sich ziehen!

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Ende der Durchsage.
 
Vollkommen richtig, es gibt aber auch kein "jemand seinen Willen aufzwingen und bewusst durch Starrsinn provozieren" obwohl anderes Verhalten unter Umständen durchaus möglich wäre und der Situation angebrachter wäre.
Ich denke da an die starrsinnigen Linkfahrer. "Wenn ich links hundert, dann darfst du auch nicht schnelle".
Merkst was?
Auf einer 2,10m breiten "Straße" gibt es kein links und rechts, erst Recht nicht mit mehrspurigen Fahrzeugen (Fahrradanhänger)!
 
Das wird nix mehr, es gibt einfach Leute, in deren Horizont es nicht passt, NICHT überholen zu können. Da können wir hier die nächsten 1000 Jahre diskutieren und hilft auch dem TE nichts. Ich fahr übrigens immer mit 'nem Meter Abstand nach rechts. Da ist man bei dem gezeigten Weg ja schon mehr links als mittig.
 
Mikey: Ich denke ich habe wie andere auch das Recht meine Meinung zu sagen und kundzutun was mir gefällt und zu was ich nicht zustimme. Hab bisher nichts gefunden dass das verboten wäre. Dazu wurden die Like- und Ablehnungsbuttons geschaffen.
Wenn er mal ne Meinung hätte...
 
Ab wo ist die Grenze? 2,15m oder 2,50m?
Und wer entscheidet das? Du?

Häh? Die StVO. Himmelherrgott, ist das denn so schwer? Außerorts 2m Abstand zum äußersten Punkt des Rads.

Rad hält wenigstens 50cm Abstand nach Rechts. Änhänger ist 80cm breit. Dann noch 200cm Abstand. Dann das KfZ mit 200cm. Rechnen kannst ja selber. Ich helf gern aus, macht 5m und 30cm.
 
Ab wo ist die Grenze? 2,15m oder 2,50m?
Und wer entscheidet das? Du?

Die Physik bzw. Mathematik.

Wenn mein Auto rund 2 Meter breit ist und ich den nötigen Abstand einhalten muss + den Sicherheitsabstandes zum Fahrbahnrand des Zu-Überholenden und dessen eigene Breite, ergibt sich eine Mindestanforderung an die Fahrbahnbreite.

Ist einfache Addition
 
Ab wo ist die Grenze? 2,15m oder 2,50m?
Und wer entscheidet das? Du?
Kuckst du StVO §5 :Mindestabstand beim Überholen innerorts min 1,5m ausserorts min 2,0m. Dabei spielt es keine Rolle ob der Radfahrer auf der Straße, auf einem Radfahr- oder Schutzstreifen fährt. Fahrradfahrer müssen möglichst weit rechts fahren aber auch ca. 1 m Abstand zu geparkten Fahrzeugen halten. Bei mitfahrenden Kindern ist besondere Vorsicht und ein Mindestabstand von 2m geboten.
Jetzt noch die einfachen Grundrechenarten anwenden und auch dir sollte klar sein, dass in dem konkreten Fall Überholen nicht ok war.
 
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