Auto überholt so dicht, dass Fahrradanhänger mit Tochter ( 9 Monate) berührt wird, Polizei!

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Kuckst du StVO §5 :Mindestabstand beim Überholen innerorts min 1,5m ausserorts min 2,0m. Dabei spielt es keine Rolle ob der Radfahrer auf der Straße, auf einem Radfahr- oder Schutzstreifen fährt. Fahrradfahrer müssen möglichst weit rechts fahren aber auch ca. 1 m Abstand zu geparkten Fahrzeugen halten. Bei mitfahrenden Kindern ist besondere Vorsicht und ein Mindestabstand von 2m geboten.
Jetzt noch die einfachen Grundrechenarten anwenden und auch dir sollte klar sein, dass in dem konkreten Fall Überholen nicht ok war.
Herje Bub, ich sag ja die Dame hätte nicht überholen dürfen, auf gar keinen Fall. Nur hatte der TE seinen Hintern auch am rechten Fahrbahnrand halten müssen. Und von Parkenden Autos hab ich da nichts Gelen bisher. 😉

Und guckst du STVO

Das Rechtsfahrgebot ist in § 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Die Weisung richtet sich an alle Fahrzeuge, die im öffentlichen Verkehrsraum unterwegs sind. Es ist "möglichst weit rechts" zu fahren – das gilt auch für schmale und einspurige Straßen, innerorts wie außerorts.
 

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Re: Auto überholt so dicht, dass Fahrradanhänger mit Tochter ( 9 Monate) berührt wird, Polizei!
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