Auto überholt so dicht, dass Fahrradanhänger mit Tochter ( 9 Monate) berührt wird, Polizei!

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Lässt die Polizei ziemlich beschissen aussehen...
Armselige Lumpen. Allein der Überholversuch an der Stelle gehört geahndet. Das hätte ich heute Abend zu Ende exerziert wenn die Dame wirklich schon wieder dasselbe machen wollte.
 
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Anzeigen!
Wird doch dann von der Staatsanwaltschaft verfolgt.
Die hat dann Euch (2 Zeugen) für die Gefährdung
und die Fahrerin gegen die Gefährdung

Hatte mal die gleiche Ausgangslage bei einem anderen Delikt = 3 Punkte 210 € (ich war eher im Recht, aber alleine)
 
Also das Gras an beiden Seiten wurde ja offenbar vor nicht allzu langer Zeit gemäht. Da sollte man doch recht deutlich Reifenspuren sehen können. - Oder arbeiten bei der zuständigen Polizeidienststelle Hubert und Staller?
 
Die Polizisten haben da halt oft wenig Lust darauf,weil es Schreibarbeit macht und sie wahrscheinlich wissen,dass der Staatsanwalt die Sache einstellt, wenn keine Spuren der Berührung zu sehen sind. Das mit der persönlichen Bekanntschaft der Polizisten mit dem Touareg-Fahrer sind jetzt Spekulationen, die man hier weder be- noch widerlegen kann.
Die Bedrohung mit Gewalt hätte man dagegen zur Anzeige bringen können bzw. kann man. Diese Art von Verhalten der Leute kotzt mich richtig an. Hab es aber jetzt nicht im Kopf, ob der Tatbestand nur auf Antrag verfolgt wird und Du also aktiv werden musst.

Wusstest Du schon? Surströmming an der Türklinke bzw. im Lüftungsgitter des Autos zu haben ist nicht schön. Daher bitte nur am eigenen Fahrzeug anwenden...
 
In einer mittels eines Kolbens entleerbaren Röhre mit strömungsoptimierter Auswurfspitze zur Erzielung optimaler Wurfweite?
 
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Anzeigen würde ich es auf jeden Fall. Die Berührung ist gefährlich & muß aber auch aufwendig bewiesen werden, wobei ich versuchen würde die Chance zu nutzen.
Der Punkt ist halt daß man dort gar nicht überholen darf. Da wäre es erstrebenswert, eine neue Beschilderung für die Strecke zu erwirken.
Eine so schmale Straße kann nicht in 2 Richtungen befahren werden & muß ein absolutes Überholverbot haben,
 
Wenn man in so einem Fall weiß, dass die Waldmeister schon unterwegs sind kann man sich auch mal schlagen lassen. Ok, tut weh, bringt dann aber richtig was: Körperverletzung, Bedrohung das ganze noch im Zusammenhang mit Strassenverkehr. Gibt in der Regel Schmerzensgeld und die gehen erstmal zu Fuß.
 
STVO Paragraf 5 „Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.“ 2m+Anhänger=Straßenbreite. Also sieht für mich so aus, das Überholen nicht möglich ist auf der Straße. Da hätte die Polizei schon aktiv werden müssen.
 
Die Straße sieht nicht einmal aus als wäre sie mehr als 2m breit. Daher meinte ich, das müßte anders beschildert sein.

Man muss 60cm Abstand vom Rand halten da fährt man schon in der Mitte.
Gibt es dazu eine Regel? Wir haben hier auch diverse Straßen wo das, zumindest bei Nutzung von 2 Spuren, nicht ansatzweise drin wäre. Würde mich interessieren!

Bin eben über den Link hier gestolpert, wobei es das nicht grundlegend einfacher macht: https://www.rueden.de/bussgeldkatalog/verkehrsregeln/ueberholen/seitenabstand-fahrrad/
 
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Die Straße sieht nicht einmal aus als wäre sie mehr als 2m breit. Daher meinte ich, das müßte anders beschildert sein.


Gibt es dazu eine Regel? Wir haben hier auch diverse Straßen wo das, zumindest bei Nutzung von 2 Spuren, nicht ansatzweise drin wäre. Würde mich interessieren!

Bin eben über den Link hier gestolpert, wobei es das nicht grundlegend einfacher
Die Straße sieht nicht einmal aus als wäre sie mehr als 2m breit. Daher meinte ich, das müßte anders beschildert sein.


Gibt es dazu eine Regel? Wir haben hier auch diverse Straßen wo das, zumindest bei Nutzung von 2 Spuren, nicht ansatzweise drin wäre. Würde mich interessieren!

Bin eben über den Link hier gestolpert, wobei es das nicht grundlegend einfacher macht: https://www.rueden.de/bussgeldkatalog/verkehrsregeln/ueberholen/seitenabstand-fahrrad/

Die Straße sieht nicht einmal aus als wäre sie mehr als 2m breit. Daher meinte ich, das müßte anders beschildert sein.


Gibt es dazu eine Regel? Wir haben hier auch diverse Straßen wo das, zumindest bei Nutzung von 2 Spuren, nicht ansatzweise drin wäre. Würde mich interessieren!

Bin eben über den Link hier gestolpert, wobei es das nicht grundlegend einfacher macht: https://www.rueden.de/bussgeldkatalog/verkehrsregeln/ueberholen/seitenabstand-fahrrad/
Hier sind einige Urteile aufgelistet. Manche Gericht halten sogar 1m für völlig in Ordnung.
Also mit Kinderanhänger dort mitten auf der Strasse ist völlig legitim
 
Moin. Sehr blöde Situation in die ihr da gekommen seid. Das ist auch immer meine Sorge, wenn ich mit meiner Tochter unterwegs bin. Zum Sachverhalt an sich möchte ich nicht viel schreiben, nur mal kurz dalassen, wie wir das immer machen:
Wenn wir zu mit Kindern auf Rädern unterwegs sind, fährt bei uns immer einer der Eltern ganz hinten. Die Kinder oder diejenigen mit Fahrradanhänger in der Mitte oder an der Spitze der Truppe am Straßenrand. Der letzte Erwachsene ohne Kind macht sich dann etwas breiter, um damit einen größeren Überholabstand der PKW zu "erzwingen ". So sind wenigstens die Kinder etwas sicherer und nicht direkt im Schussfeld.
 
Habe alles gelesen, muss aber sagen dass ich die durchaus schmale Strasse für geeignet halte jemanden in Schrittgeschwindigkeit zu überholen oder aneinander vorbei zu fahren. Müssen dort kleinere Traktoren sicherlich auch öfters machen.
Voraussetzung:
Beide wollen es (zulassen), beide vertrauen einander, Schrittgeschwindigkeit und natürlich Verzicht auf 2m, 1m, oder noch kleineren Seitenabstand. Und nicht auf seinen "verbrieften Rechten" bestehen. Beide begeben sich seitlich ins Gras. Manchmal geht es nicht anders, aber in D sicherlich recht schwierig.

PS: Neulich hörte ich im Wald hinter mir Geräusche wie "Dadong", "Dadong". Nach einigen Sekunden hatte ich einen Verdacht. Ich fuhr seitlich in die Büsche und hielt an. Und tatsächlich, auf dem ebenfalls schmalen Waldweg rauschte ein gallopierendes Pferd an mir vorbei. Wenn man nicht stur auf seinem Recht besteht und meint etwas erzwingen zu müssen, wie eben gepostet, geht sehr vieles.
 
@travelgerd Ich fürchte da missverstehst du was.....es geht nicht um erzwingen irgendwelcher Rechte ( im vorliegenden Fall) sondern schlicht Angriff auf das Wohl und Weh eines Kindes, die werte Dame hat sich grob fahrlässig verhalten und sowas muss geahndet werden sonst geht ihr Manöver beim nächsten Mal schief und das Zähneklappern ist groß.
 
Wieso Nötigung? Ein Überholen ist nicht möglich, Punkt. Nötigt der vor mir an der roten Ampel mich dann auch? Ich könnte schließlich ohne den über die rote Ampel fahren.

Nur weil es unzulässig oder verboten ist, darf man sich nicht mal eben aufschwingen und versuchen es selbst zu verhindern vor allem im Straßenverkehr geht das ganz schnell nach hinten los.

Und verbunden mit solchen leichtfertigen Aussagen, wie....

Wir fahren also diese Straße entlang, ich fahre extra in der Mitte, damit niemand auf die Idee kommt doch das unmögliche zu versuchen

...... setzt man sich da ganz schnell der Gefahr gegen einen selbst aus.

Ihr kennt die Verfolgungsbehörden nicht.

Anstatt hier in Anbetracht der speziellen Situation vor Ort nun sein Recht durch“ Blockieren“ der Straße durchzusetzen, man fährt also auch länger so, dass offenbar auch außerorts und dabei auch noch die Gesundheit und das Leben des Kindes einzusetzen, hätte man im Rahmen der gegenseitigen Rücksichtnahme auch anhalten können und die Autofahrerin einfach vorbeifahren lassen.

Und schon wäre der Tag nicht gelaufen gewesen.

Mal in Ruhe drüber nachdenken!
 
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Anzeigen!
Wird doch dann von der Staatsanwaltschaft verfolgt.
Die hat dann Euch (2 Zeugen) für die Gefährdung
und die Fahrerin gegen die Gefährdung

Hatte mal die gleiche Ausgangslage bei einem anderen Delikt = 3 Punkte 210 € (ich war eher im Recht, aber alleine)

Beleidigung "Fresse ..." ist die StA zuständig. Wird jedoch i.d.R. auf den Privatklageweg verwiesen und da kommt nichts bei herum.

Gefährung: Ob hier eine Straftat vorliegt (§ 315c StGB "grob verkehrswidrig und rücksichtslos überholt") müsste geprüft werden. Ansonsten "nur" eine OWi (§ 1 StVO + Abstandsregel).

Da wohl keine objektiven Spuren vorhanden sind wird die Sache schwierig. Subjektive Spuren (Zeugen) sind vorhanden, aber auf die wird man sich bei Gericht i.d.S. nicht verlassen wollen, sollte es überhaupt soweit kommen.

Natürlich ist die Polizei verpflichtet eine Anzeige aufzunehmen. Vielleicht hat der Betroffene dies nicht eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass er darauf besteht.

Wir können das jetzt noch weiterspinnen mit Offizialdelikt, Antragsdelikt, usw.

Dass das Verhalten des PKW Fahrers unterirdisch war steht ja wohl nicht zur Debatte, nur was bei der Sache herauskommt und wie viele Nerven es kostet ist etwas anderes.
 
Als ich noch mit Anhänger unterwegs war, bin ich immer möglichst weit rechts gefahren, um eine Gefährdung auszuschließen.
Natürlich darf die Dame nicht überholen, wenn es nicht möglich ist. Schon gar keinen Kinderanhänger!
Auf die Klatsche wäre ich wahrscheinlich eingegangen. 🙈
 
Habe alles gelesen, muss aber sagen dass ich die durchaus schmale Strasse für geeignet halte jemanden in Schrittgeschwindigkeit zu überholen oder aneinander vorbei zu fahren.
Na dir möchte ich nicht begegnen, wenn Du in einer Blechkiste daherkommst. - Welchen Radstand hat das Moped auf dem Foto? - Vielleicht 140 cm. Dann ist diese Straße ungefähr 2,2 m breit. Die ist also für gar nichts geeignet, außer in einer Richtung zu fahren. Bei einer Begegnung tritt der Ausnahmefall ein: beide nach rechts halb von der Fahrbahn runter, langsam aneinander vorbei und danach wieder auf die Fahrbahn.

Und von einem Fahrradfahrer zu erwarten, bei einer solchen Straße die Fahrbahn zu verlassen, um jemanden vorbeizulassen, zeugt von genau Null Ahnung. Denn die Botanik neben der Straße ist regelmäßig ein paar Zentimeter tiefer als der Asphalt.
 
@EdithL: Dazu muss ich mal was schreiben, weil mich dein Beitrag gerade wirklich ärgert, du willst mir wirklich erzählen, ich setze die Gesundheit meiner Tochter ein, um mein Recht durchzusetzen ? Sorry, aber was für ein Scheiß und victim blaming.

Die Straße ist 2.1 Meter breit, dass Auto ist laut Google knapp 1.9 meter breit, ich könnte selbst rechts fahren und Sie könnte nicht überholen. Ich bin mittig gefahren um ein Überholen auszuschließen, es ist schlicht nicht möglich dann zu überholen.

Werde ich in Zukunft anders handeln ? Natürlich, beim nächsten mal werde ich direkt rechts ran, einfach weil es anscheinend richtige Idioten im Straßenverkehr gibt, aber es ist und bleibt ihr Fehler.

Ich wollte ja sogar rechts ranfahren, da in wenigen Metern eine Einfahrt gekommen wäre, hätte 20 Sekunden gedauert, da denke ich doch nicht daran, dass die Alte mit von der Straße schiebt.

Und zu deinem letzten Abschnitt " Und schon wäre der Tag nicht gelaufen" habe ich ebenfalls eine andere Meinung. Natürlich hätte ich so schnell gehandelt und auch handeln können, wäre mein Tag ein Stück besser gewesen, damit unterstellst du mich ja wieder, dass ich so eine Situation hätte kommen sehen müssen, vielleicht sollte man sich auch einfach mal überwinden ( inklusive mich selbst ) und so ein Verhalten zur Anzeige bringen, wenn sich sowas nämlich rumsprechen würde, also das es empfindliche Strafen gibt, dann würde man vielleicht auch nicht mehr bedrängt werden und mein Tag währe ebenfalls nicht gelaufen.

Ich fahre selbst sehr viel Auto und Motorrad und kann nur sagen, die Strafen in Deutschland sind einfach ein Witz, was wird denn überhaupt kontrolliert ? Zu schnelles fahren, Telefonieren am Steuer und vielleicht noch sowas wie Stoppschild überfahren, ansonsten hat man als Autofahrer doch Narrenfreiheit, passiert doch nichts und ist doch auch nicht nachweisbar.
 
Narrenfreiheit haben beide Seiten, solange weder Zeugen noch Beweise da sind.
Wie gesagt: bei der Breite kann/darf so eine Straße nicht für 2 Spuren freigegeben sein. Das ist ein asphaltierter Feldweg bei der Breite.
 
Ich bin relativ fassungslos, wenn ich lese, dass jemand bewusst mit Kind in der Mitte der Fahrbahn fährt, um andere zu Maßregeln. Unabhängig davon, wie breit die Straße ist darf man Andere nicht mehr als nötig behindern. Diese Art von "Politik auf der Straße", die im Zweifel zu Lasten eines Kindes geht k... mich an. Es ändert natürlich nichts am Vergehen der Autofahrer. Hier geht es doch hoffentlich nicht um Recht haben sondern um den Schutz Derjenigen, die zumindest mir am wichtigsten sind.
 
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