Beim Wheelie von Polizei gestoppt!

Hab mal ne Frage an die ganzen Polizeiexperten hier...
Habe mal gehört (und halte das fürn dummes gerücht), dass wenn man betrunken ist, sein fahrrad nicht schieben darf, sondern es tragen muss, damit alles seine Ordnung hat... das kann doch nich wirklich stimmen, oder :confused:
 
war wirklich erstaunt dass ich mit einer Verwarnung davon kam als ich vor einigen Tagen mit am Lenker baumelden Helm + Earplugs im Ohr auf dem Hinterrad die Gegenspur befahrend über eine rot geschaltete Kreuzung bin, und den anliegenden Berg noch runtergewheelt hab.
Nichmal das Hupkonzert hab ich wegen der Mukke mitbekommen, erst als sie vor mich fuhren hab ichs bemerkt :eek:

DAS find ich von der Polizei fast zu tolerant... und von mir sau dumm -.- kp was mich da geritten hat.
 
Hab mal ne Frage an die ganzen Polizeiexperten hier...
Habe mal gehört (und halte das fürn dummes gerücht), dass wenn man betrunken ist, sein fahrrad nicht schieben darf, sondern es tragen muss, damit alles seine Ordnung hat... das kann doch nich wirklich stimmen, oder :confused:

geh zum arzt und lasse dir wieder die grünen pillen verschreiben, da sind die stimmen weg welche dir immer befehlen aus dem fenster zu springen.
 
ich wurd hier in der münchner innenstadt schon oft angehalten. meine freundin hat inzwischen schon ne echte phobie gegenüber den bullen beim radln entwickelt ^_^

oft sind die kontrollen sinnvoll und gerechtfertigt. aber noch öfter is der umgang der bullen provozierend bis extrem unfreundlich. klar, ausnahmen bestätigen die regel.
 
Feierabendrunde im Sommer (die letzten Meter auf dem Radweg).
Streifenwagen im Affenzahn an mir vorbei, Lutscher raus und mich angehalten

Ordnungsgemäße Vorstellung des Beamten:
Guten Abend, Name, Dienstgrad

Frage des Beamten:
Sie wissen was sie falsch gemacht haben?

Antwort:
Nein!

Antwort Beamter (o-ton):
"Freihändiges Fahren im Strassenverkehr ist eine Ordnungswidrigkeit nach § ,.,., und wird mit einem Ordnungsgeld von 5,- Euro belegt! Sind Sie damit einverstanden?

O-ton ich:
Aber selbstverständlich!

Wohl keine gute Antwort!

Frage Beamter:
Können Sie sich ausweisen? Personalausweis, Reisepass etc pp? Sie wissen ja, das wir in Deutschland die allgemeine Ausweispflicht haben.

Konnte ich natürlich nicht. Denn mal im ernst: Wer nimmt den ganzen Kram den bei jeder Tour mit? Ach übrigens: Mein kleines eingeschweißtes Kärtchen mit den entsprechenden Angaben hat der Beamte selbstverständlich nicht so ohne weiteres akzeptiert. Also Personenabfrage in der Leitstelle.

Die Leitstelle hat dem Beamten dann wohl bestätigt das ich tatsächlich unter der angegebenen Adresse gemeldet bin.

Ich hab dann gedacht, der Beamte ist zufrieden gestellt.

War er auch! Er konnte nämlich seine Zahlkarte loswerden. 5 Euro fürs freihändig fahren und 20 Euro dafür, das ich mich nicht ordnungsgemäß ausweisen konnte.








Ordnung muß eben sein!
 
wofür musste er dann 20 € bezahlen ?

Denn laut Wiki:
"In Deutschland gibt es zwar eine Ausweispflicht aber keine Mitführpflicht."

mich interessiert das thema generell, da ich bei Discobesuchen, etc. meine Papiere gern mal zu haus lasse.
 
wofür musste er dann 20 € bezahlen ?

Denn laut Wiki:
"In Deutschland gibt es zwar eine Ausweispflicht aber keine Mitführpflicht."

mich interessiert das thema generell, da ich bei Discobesuchen, etc. meine Papiere gern mal zu haus lasse.

Little Joe wollte halt auch mal was gegen die Polizei sagen und da hat er sich eine tolle Geschichte ausgedacht bzw. falsch wiedergegeben.
Eine solchen Tatbestand gibt es nicht. Niemand ist verpflichtet, den Ausweis oder Pass mitzuführen, weder der Deutsche noch der Nichtdeutsche.
Bei nicht erfolgten oder falschen Angaben greift allerdings §111 OwiG.
 
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