Beleucht am Lenker oder am Helm im Straßenverkehr

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Hallo!

Kann man eigentlich eine Frontleuchte im Straßenverkehr auch am Helm befestigen oder ist es zwingend vorgeschrieben die Leuchte am Lenker zu befestigen?

Gruß
hummel100
 
am MTB dürft ihr garnicht mit Stecklampen sondern nur mit Dynamo fahren auch wenn es nur 5kg wiegt.
Stecklichter sind nur bei Rennrädern zulässig.

Ich benutze in der Stadt oft zusätzlich eine Helmlampe (eine kleine Fenix), da man so Autos anleuchten kann die aus Seitenstraßen kommen damit sie einen sehen.
 
Is doch eh alles Paragraphenreiterei. Bis 11 kg Rennrad/MTB. Stecklicht
Dynamo bla,bla,bla.

Ich hatte am Montag abend ein nettes Erlebnis. Habe an der örtl. Tanke Halt
gemacht, um die Reifen am Rad aufzupumpen. Die freundlichen Herren
in Grün waren auch dort und kamen zu mir, um mein Rad zu beäugen.
Ende vom Lied ist, daß sie ganz davon angetan waren, daß ich sogar
"Fernlicht" am Rad habe (Mirage Evo/EvoX) und begeistert, wie hell
dies doch sei. Ob StVO-konform hat die gar nicht interessiert.
 
am MTB dürft ihr garnicht mit Stecklampen sondern nur mit Dynamo fahren auch wenn es nur 5kg wiegt.
Stecklichter sind nur bei Rennrädern zulässig

Nachvollziehbarkeit und Bestimmtheit

Der Anspruch der Nachvollziehbarkeit und Bestimmtheit (vgl. GG 2002c , vgl. auch BVerfG 2002 ), der grundsätzlich an rechtliche Bestimmungen zu stellen ist, wird immer wieder auf die Probe gestellt. Da es auch MTB-Rennen gibt und sich der Gesetzgeber ausschweigt, woran ein Rennrad zu erkennen ist (<11kg = Renner? Wie sind die Renner für Paris-Robais einzuordnen, die ja auch deutlich stabiler und komfortabler sind?), werden unsere Freunde von der Trachtengruppe Schwierigkeiten haben, diesen Unsinn eben so durchzusetzen. Sie sind häufig nicht einmal in der Lage, die zugassenen Beleuchtungen zu er- und anzuerkennen. Ich erinnere mich gut, daß eine dieser Koryphäen mich mittags anhielt und (bei frisch geladenem Akku und damals neuer Sigma Mirage) die 5Watt-Beleuchtung als ungenügend monierte und ich erst nach langer Zeit seinem Kollegen klar machen konnte, daß ich jetzt nicht die nächsten vier Stunden auf das Nachlassen der Akkubeleuchtung warten kann und werde.

Ansonsten gilt natürlich "Roß, nicht Reiter" (s.o.)

Noodle-Zange
 
Da es auch MTB-Rennen gibt und sich der Gesetzgeber ausschweigt, woran ein Rennrad zu erkennen ist (<11kg = Renner? Wie sind die Renner für Paris-Robais einzuordnen, die ja auch deutlich stabiler und komfortabler sind?), werden unsere Freunde von der Trachtengruppe Schwierigkeiten haben, diesen Unsinn eben so durchzusetzen.


Eine Legaldefinition von Rennrad gibt es ja nicht, ich denke aber, dass ein Richter schon ein Rennrad von einem MTB unterscheiden kann, und sich vermutlich auf keine Diskussion einlassen wird.
 
Ihr habt natürlich recht, dass das Fahrrad und nicht der Fahrer die richtige Beleuchtung haben muss.
Hätte ich auch selber drauf kommen können.:rolleyes:

hummel100
 
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