ok, ich zitiere erneut:
Nur weil nicht jeder Depp in der Lage ist, §1 zu interpretieren, gilt er trotzdem und zwar VOR allen anderen Regeln...er ist mehr als ausreichend, für die Hirnamputierten und Unbelehrbaren gibt es dann eben noch zusätzliche Empfehlungen, das kann man aber auch anders klären und muss es nicht in ein Regelbuch schreiben.
Das erscheint mir in erster Linie als pauschale Ablehnung von ca. 99% der STVO.
Alleine der bloße Gedanke, dass jemand die Regeln auf irgendeine Art auslegt (und ich als anderer Verkehrsteilnehmer quasi raten muss, ob derjenige nun denkt, dass ich vielleicht doch Vorfahrt haben könnte) bewirkt bei mir ziemliches Unwohlsein.
Die Regeln sind dafür da, dass man als Verkehrsteilnehmer in gewissem Maße erwarten kann, was der andere macht. Für Interpretation ist da sehr, sehr wenig Platz. Woher soll ich denn wissen, was der gegenüber für "situationsangepasst" hält?
Du beklagst dich, dass viele Verkehrsteilnehmer "auf ihr Recht pochen" und dementsprechend fahren. Dass man, vor allem als Fahrradfahrer da besonders aufpassen und auch mal zurückstecken muss, damit es nicht kracht. Meinst du, es wird besser wenn jeder "situationsangepasst" fährt ? (was der Situation angepasst ist, wird mit Sicherheit eine äußerst subjektive Entscheidung sein).
Oder willst du das Recht, "situationsangepasst die Empfehlungen für den Straßenverkehr über den §1 hinaus auszulegen", welches du für dich beanspruchst, anderen Leuten absprechen?
Und nun noch der Oberhammer:
Der Vergleich mit der Schule hinkt, angepasste Geschwindigkeit fällt ebenfalls unter §1, ein Schild "Achtung Schule" wie es teilweise praktiziert wird reicht also völlig, wenn sich jeder daran hielte.
"wenn sich jeder daran hielte" - geil, ne?
§1 und ein Schild, welches auf die Schule hinweist, reichen nicht aus, dass sich die Verkehrsteilnehmer ein wenig zurücknehmen und die Geschwindigkeit drosseln. Und trotzdem hältst du die Verkehrsregeln über §1 hinaus für mehr oder weniger überflüssig. Da stimmt irgendwas nicht.