Big Hit verkauft----jetzt probleme mit dem Käufer

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Hallo

Hab für mein Big Hit pro 2001 jetzt einen Käufer gefunden.
Und schon gabs die ersten Probleme...er meinte , dass eine Kurbel kaputt sei und die Reperatur würde so um die 130€ kosten
würde. Hab aber davon bei der letzten Fahrt ne Woche bevor ichs verkauft hab nichts bemerkt.
Jetzt droht er mir mit dem Anwalt, wenn ich ihm nicht die 130 Euro zahl.
Wir haben die ganze Sache ohne Vertrag über die Bühne gebracht. Also nur über Emailkontakt das Bike Ver-Gekauft.
Kann er mir dann überhaupt mit dem Anwalt kommen?


Servus
 
Wie lange kann man da ja nicht genau sagen, weil ja kein Kaufvertrag vorliegt...Wird wohl so vor 2 Wochen gewesen sein. Aber die Mail hat er mir geschrieben als er das Bike erhalten hat. Aber mal echt...wenn die Kurbel total hinüber gewesen wär hätte ich das doch merken müssen, oder?!
Hatte das Bike ein paar Tage vor dem Verschicken ausserdem noch in einem Bike-Geschäft, weil ich mir "normale" Pedale drauf machen hab lassen. Der Typ der sie mir draufgeschraubt hat is auch ne Proberunde damit gefahren und der müsste es ja dann wohl wirklich merken müssen wenn da was gewesen wär, oder?!
Mich kotzt das sooo an! Ich verkauf nie mehr ein Bike privat!
Da hat man doch nur Scherereien.
 
Hab Ihm noch ne Minderung vom 30€ vorgeschlagen. Das ist Ihm zu wenig und wie gesagt is er mir dann mit dem Anwalt gekommen, wenn ich das Bike nicht zurücknehm oder die 130 € zahl. :confused:
 
Hi,

ich kenne das, hatte bis jetzt nur Prob´s bei sowas -> zum Kotzen!
Da macht man sich Mühe und ist freundlich etc.

Aber ich würde mir keine Sorgen machen, meiner Meinung nach will der nur Kohle raus holen :mad:
Das machen viele, die gebraucht kaufen (nicht negativ gemeint, aber vor allem bei Ebay gibt es so derbe Schmarotzer!).

Desweiteren, er ist sich doch im klaren, dass wenn er sich das Bike nicht vorher ansieht auf eigenes Risiko geht!
Was will er überhaupt mit einem Anwalt erreichen...frage ich mich jetzt!

Du hast dem Typen, dass Bike geschickt und Basta!
Er hätte sich vorher über evtl. Risiken informieren sollen und da du ja den Fahrrad-Händler noch so quasi als Zeugen hast, hätte er sowieso keinerlei Chancen :p

Evtl. -> hast du auch noch Fotos speziell von der Kurbel bevor du dem Assi-Typen dein Bike geschickt hast.
Wenn ja, brauchst du dir definitiv keine Sorgen mehr machen, denn dann sieht man ja das alles okay ist!

Und selbst wenn die Kurbel kaputt wäre., ist zwar dann nicht gerade freundlich von dir, aber wie gesagt er ist selbst das Risiko eingegangen und hat sich das Bike nicht vorher angeschaut...

-> den Typen einfach auf "ignore" setzen...:bier:

-> nix Minderungen, lass dich nur nicht von dem einschüchtern, er hat nix in der Hand...gib dem bloss keinen Cent!!!
-> das ist genau das, was er erreichen will -> :mad:

Cheers.
 
sag ihm doch bitte, er soll dir ein genaues bild von der kurbel, die kaputt ist schicken, so kannst du überprüfen ob sie hin ist oder nicht -> kein bild - nix kaputt

und was ist überhaupt kaputt?
 
Die linke Kurbel wackelt auf der Tretlager-Achse, d.h. die Vielzahnaufnahme der Kurbel scheint irgendwie ausgelutscht zu sein. Man merkt es beim Fahren sehr deutlich, und wenn man die rechte Kurbel festhält, kann man die linke ein paar mm hin- und herbewegen.…
Das Tretlager ist ebenfalls hinüber (hat auch Spiel!)


Das hat er mir geschrieben.
Aber jetzt nochmal meine Frage. Hab ich jetzt einen Kaufvertrag mit Ihm abgeschlossen, wenn ich mit Ihm per Mail die ganze Bezahlungssache vom Bike abgewickelt hab?
 
Hi

Also kenn das Problem auch, eine *leckmichamarsch*-Haltung ist hier schon angebracht.

Aber mal im ernst, der kann sich doch aufregen wie er will, der kann dir auch mit 1000 Anwälten kommen und alles was die anrichten können sind verdammt viel lehre drohungen zu machen.
Es gibt ja schließlich gesetzt die Käufer und Verkäufer schützen und du als Privatperson bist nicht verpflichtet Garantie auf deine Teile zu Geben die du verkaufst, und wenn du sagst das vorher alles in Ordnung war, kann der gar nichts machen, weil dir der Mängel nicht bewusst war.

Also ganz einfach rumbrüllen lassen und sich nicht weiter drum kümmern.

PS: was soll an einer Kurbel den eigentlich kaputt gehen? Entweder is se im Arsch -- neue Kurbel oder sie ist es nicht-- keine Probleme
 
Hab jetzt auch nochmal mit nem Freund drüber geredet und der meint, dass wir wegen des E-Mailverkehrs einen Kaufvertrag miteinander hätten. Stimmt das? Wer kennt sich in der juristischen Ecke ein wenig aus?
 
Der kommt aber immer zu stande, das hat mit mail nichts zu tun, in jedem Aldi machst du nen Kaufvertrag!
Auf keinen Fall nachgeben, wenn er ne Verhandlung wegen 130€ will dann hat er ne Meise und was kann dir schon passieren.
Meld dich wie es weitergeht...!:bier:
 
Ach ja und noch was. Durch den Transport ist der Schnellspanner vorne verbogen und hat dann n bisschen am Rahmen geschabt, sodass ein paar Kratzer zustande gekommen sind.
Übernimmt sowas die Transportversicherung?
 
Ich würde erst mal sagen, dass du auf der sicheren Seite bist.
Hat der Typ das Bike selber abgehohlt, wenn nicht kannste es auf den Versand schieben. Ausserdem wer so blöd ankommt, dem kann man selber auch blöd kommen. Lass ihn doch erst mal beweisen, das er sie nicht kaputt gemacht hat. Wie will er das denn machen. Solange du ausdrücklich und unmissverständlich erwähnt hast, dass das Bike gebraucht ist, bist du in keinster Weise verpflichtet, Grantie zu gewähren und auch sonst irgendwelche Leistungen nach der Übergabe der Ware zu gewähren.

Ausserdem noch das hier, wenn ich mich jetzt nich irre:
Der Psycho kann dir in diesen Fällen nichts anhaben:
1. Wenn er das Bike in IRGENDEINER WEISE verändert hat. Ein Aufkleber genügt. Natürlich musst du beweisen können wie es vor dem Verkuf aussah.
2.Wenn das Bike beim Transport beschädigt wurde.
3.Wenn er es pers. abgehohlt hat oder du es pers. geliefert hast.
4.Wenn er bar gezahlt hat.
5.Wenn nicht der 100%ig ausgemachte Betrag gezahlt wurde. Ob mehr oder weniger ist egal.

Lass dich nicht einschüchtern!
 
SAUBER, jetzt kann er dir garnichts!!!
Das Bike ist nicht mehr so, wie du es zuletzt hattest. Jetzt sind alle anderen Beteiligten schuld, nur nicht du!!!
 
Ich hoff mal, dass Ihr recht habt. Ich hab echt keinen Bock, dass ich das Bike zurücknehm und wieder den ganzen Stress mit dem Verkaufen hab.
 
yaap, einen kaufvertrag habt ihr, weil ein kaaufvertrag nicht schriftlich sein müss, es reichen antrag und annahme vom käufer, das habt ihr ja dann per email gemacht.
da das bike als gebraucht verkauft wurde, ist klar da es leichte mängel haben kann, z.B. lackschäden o.ä.
wenn die kurbel so war, dass dem "normalem gebrauch" zuläst bist du raus.
Geh in den Radshop und frag den verkäufer ob er evtl. dein zeugen machen könnte, obwohl du den eh nicht brauchst, da bei gebrauchtkauf immer gilt "gebraucht woe gesehen", auch wenn's nicht explizit gesagt oder geschrieben wurde, weil der Kaufvertrag ja vormfrei ist.
lange rede kurzer sinn du bist auf der sicheren seite
 
Hi,

ich versuche mal meine Ansichten zu posten: (Beziehen sich auf österreichisches Recht - ich bin mir nicht sicher ob das in D auch so ist )

1. Ist auf jeden Fall zwischen dir und dem Käufer ein Kaufvertrag zustande gekommen.

2. Geht mit der Vereinbarung eines Versandverkaufes die Gefahr des Transportes an den Gläubiger also Käufer über dh sobald du das Bike beim Transportunternehmen abgibst ist für dich der Fall erledigt.

3. Beim Privatverkauf ist von einer "ordnungsgem." Verwendbarkeit der Sache auszugehen - dh wenn nicht vorher ausdrücklich auf Sachmängel hingewiesen wurde - geht man von einer bestimmungsmaessigen Verwendung (bei einem Big Hit somit von Downhill u. Freeride) aus, sodass übliche Verschleisserscheinungen durchaus vorhanden sein dürfen.
Da du vorher bei einem Händler (bei dem ein erhöhtes Vertrauensmass angenommen wird) warst und der keinen Fehler erkannte, so konnte dir der Fehler auch anscheinend nicht auffallen. Somit bist du wieder aus dem Schneider, wobei auch die neu EU-Verordnung bei Privatverkaeufen von einer Garantie des VKäufers absieht.

4. Der Beweis mit der Transportversicherung ist relativ schwierig, da du beweisen musst das das Rad vor dem Versand diese Kratzer nicht aufgewiesen hat. Es kommt noch dazu, dass es sich um einen Gebrauchtgegenstand handelt.

5. Alles graue Theorie - Fakt ist wenn der Idi.. dich wirklich per Anwalt verklagt musst du natuerlich auch einen nehmen und das kostet.
Ich schlage dir deshalb vor dass du zuerst mal nichts mehr unternimmst - falls du dann wirklich von seinen Anwalt hörst (also wenn dieser Idi.. das wirklich macht) dann solltest du dir allerdings überlegen ob du dich wirklich einlassen willst und das Ganze das wert ist oder ob du dem Käufer nicht einen Vergleich anbietest um den Ärger los zu sein. (Ausser du hast eine Rechtsschutzversicherung dann kannst du dich ohnedies entspannt zurück lehnen .....)

So ich hoffe meine Ausführungen haben für D ähnliche Geltung
und ich wünsche dir alles Gute bei der Sache.

Leider gibt es beim Versandverkauf immer wieder schwarze Schafe :( auf beiden Seiten (Käufer und VKäufer)

lg

alex
 
hallo,
ich glaube man kann alle verträge formlos(also z.b. auch mündlich oder wie bei dir per mail) abschließen.
ausnahme sind glaub ich nur immobilien, da braucht man n notar wegen grundbucheintrag und so.
aber da du sowieso privat verkauft hast gibst du eh keine garantie und das thema ist für dich erledigt.
also entspann dich. das dürfte keine probleme geben.
 
sagt mal leutz...schon mal was vom neuen Verbraucherschutzgesetz gehört???:confused: :confused: :confused:

Wenn du das nicht ausdrücklich ausschließt!!! gibst du eine 1JAhresgarantie auf das Teil was du verkaufst!! (Beweise muss allerdings der Käufer bringen)

So klar wie Ihr schreibt is das nich!!.

Außer wie gesagt, du hast Garantie ausgeschlossen.,..;)

Trotzdem würd ich es darauf ankommen lassen. Er muss da aktiv werden...

Sorry..aber da muss du aufpassen:rolleyes:
 
Der kann dir rein gar nix anhaben, schon mal wegen Mangels na Beweisen, der kann dir Kurbel ja auch selber kaputt gemacht haben (klingt komisch, aber solche leute gibts), wenn sie überhaupt kaputt ist.

Bleib du mal ganz ruhig, der hats gekauft, fertig, der Rest ist dann sein Problem, er hatte ja auch keine Garantie.

So ist das und nicht anders. Und mit Anwalt kommt der sicher nicht, denn so ein Anwalt kostet mehr als 130 Euro, das wird der sicherlich nicht machen, dann hat er ja sogar noch Verlust, der droht dir nur ist doch ne alte Masche, mein Papa macht das auch immer, wenn irgendwelche Firmen rumspinnen (aber da sinds ja auch Händler und keine Privatpersonen) und siehe da, das klappt immer wieder.
 
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