Bike gefunden, keiner ist verantwortlich?!?

Enginejunk

Sachse im Exil
Registriert
17. März 2010
Reaktionspunkte
9.199
Ort
Erfurt
Hi,
ich habe heute morgen ausm Sperrmüll ein Bike rausgezogen, Marin Hawk Hill in Melonengelb samt orginaler RST gabel. (die sogar noch federt!!!)

Hab die örtlichen Kaffeefleckbraunen angerufen, da hiess es, es gibt nur anhand der Rahmennummer keine Auskunft. Auf die Frage, was sie denn noch benötigen wurde einfach aufgelegt.

Nun meine Frage: Wo kann man noch erfragen, ob das Bike geklaut ist?
Wenn nicht, würde ich es gern verkaufen. Ist echt noch top in schuss und sowas wirft man nicht weg.
 
Hilfreichster Beitrag geschrieben von Geisterfahrer

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Hi,
ich habe heute morgen ausm Sperrmüll ein Bike rausgezogen, Marin Hawk Hill in Melonengelb samt orginaler RST gabel. (die sogar noch federt!!!)

Hab die örtlichen Kaffeefleckbraunen angerufen, da hiess es, es gibt nur anhand der Rahmennummer keine Auskunft. Auf die Frage, was sie denn noch benötigen wurde einfach aufgelegt.

Nun meine Frage: Wo kann man noch erfragen, ob das Bike geklaut ist?
Wenn nicht, würde ich es gern verkaufen. Ist echt noch top in schuss und sowas wirft man nicht weg.
vielleicht hat es zusätzlich zur rahmennummer noch eine
https://www.adfc.de/artikel/fahrrad-codierung-1
 
Ein Schrotthändler plündert deine Mülltonne und verkauft den Schrott dann? Schon arg komisch, oder? Sei da mal vorsichtig.
 
Und an die ganzen Pararaphenreiter: dann hab ichs halt aufm
Gehweg gefunden! Habt ihr da wieder was zum meckern??

Fundsachenunterschlagung macht es auch nicht besser. Der Fund muss beim Fundbüro angezeigt werden, und nach einer Frist von 6 Monaten gehört es dann dem Finder und kann verkauft werden.
 
Warum frag ich hier überhaupt. Meiner Fehler.
In der Tat. :D

Die Eigentumsfrage ist übrigens gar nicht so einfach zu klären. Ob es strafbar ist, Sperrmüll mitzunehmen, ist umstritten. Die Entscheidungen in der Rechtsprechung gehen hierzu auseinander.

Eine - durchaus vertretbare - Linie zum Thema Müll ist wohl, dass außer bei persönlichen Sachen, bei denen derjenige, der sie wegwirft, ein Interesse daran hat, dass sie auch wirklich durch den Abfallentsorger auf der Deponie landen und nicht in die Hände von Dritten geraten (z. B. alte Tagebuchaufzeichnungen im Papiermüll), eine Eigentumsaufgabe darin zu sehen ist, dass man das Zeug auf die Straße stellt.

Andere sagen, das sei nur ein Angebot an die Entsorgungsfirma, vorher ändere sich noch nichts. Wie gesagt: Alles hoch streitig.

Wenn es jemanden interessiert, kann er ja gerade mal die kürzlich ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema "Containern" lesen. :)
Link: https://www.bundesverfassungsgerich...idungen/DE/2020/08/rk20200805_2bvr198519.html
Passt aber für die Situation hier auch nicht 100%. Dort sind die Damen auf ein Privatgelände eingedrungen, haben einen dort abgestellten verschlossenen Abfallbehälter mit einem Vierkant geöffnet und dann die zur Entsorgung vorgesehenen Lebensmittel mitgenommen. Das ist schon anders als hier, wo man was mitnimmt, was offen für jeden zugänglich auf der Straße steht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mach doch:
Du hast demjenigen der das Teil (gerade als Du vorbei kamst) zur Sekundärrohstofferfassung bereitstellen wollte darum gebeten es Dir zu überlassen ...
 
Nein, die Norm ist hier nicht anwendbar. Der Eigentumserwerb nach § 973 BGB setzt voraus, dass ein Fall von § 965 BGB vorliegt - das Verlieren einer Sache und der Fund derselben. Wenn ich mein altes Rad auf den Sperrmüll stelle, verliere ich es aber nicht im Sinne dieser Norm, sondern gebe entweder das Eigentum auf oder mache ein Angebot an den Entsorger auf Eigentumsübertragung.

Wenn er die Angaben, die er nach § 965 Abs. 2 BGB machen muss, wahrheitsgemäß macht, wird das Fundbüro das Rad auch nicht annehmen.
 
ich habe heute morgen ausm Sperrmüll ein Bike rausgezogen
Komisch, hier hat noch niemand gefragt, wo @Enginejunk das Bike rausgezogen hat. War es eine "Straßensammlung", sprich irgendwo hingestellt, damit es abgeholt wird? Oder war es auf einem Wertstoffhof, wo im Container das Bike drin war? Die Straßensammlungen gibt es bei mir in der Gegend sowieso nicht mehr. Da wäre aber die Frage nach dem Eigentum offen (siehe Erläuterungen hier von @Geisterfahrer). Wenn es aber auf einem Wertstoffhof war, und vorher gefragt wurde, ob er das Bike aus dem Container fischen darf, dann wäre der Fall klar: Der Verwerter hat sein Eigentum an @Enginejunk übertragen. Vielleicht kann uns da @Enginejunk aufklären, wie es gelaufen ist.
 
Komisch, hier hat noch niemand gefragt, wo @Enginejunk das Bike rausgezogen hat. War es eine "Straßensammlung", sprich irgendwo hingestellt, damit es abgeholt wird? Oder war es auf einem Wertstoffhof, wo im Container das Bike drin war? Die Straßensammlungen gibt es bei mir in der Gegend sowieso nicht mehr. Da wäre aber die Frage nach dem Eigentum offen (siehe Erläuterungen hier von @Geisterfahrer). Wenn es aber auf einem Wertstoffhof war, und vorher gefragt wurde, ob er das Bike aus dem Container fischen darf, dann wäre der Fall klar: Der Verwerter hat sein Eigentum an @Enginejunk übertragen. Vielleicht kann uns da @Enginejunk aufklären, wie es gelaufen ist.
Tatsache Wertstoffhof. Die Frage war ja eher, der LKW-Fahrer der es angeliefert hat (Sperrmüll abgeholt), hatte nix dagegen. Er kanns aber auch nicht wissen ob es vorher geklaut wurde. DAS ist ja die einzige Frage. An geklauten Sachen kann man ja nicht der Eigentümer werden, egal auf welchem Weg.
 
Blöde Situation. Etwas überlassen darf dir der LKW Fahrer ohnehin nur wenn er privater Schrottsammler ist, die Fahrer der Stadt haben ja zu keinem Zeitpunkt Verfügungsgewalt über den Schrott.
Sagen von wo er das Rad mitgenommen hast darf er dir nicht, Datenschutz und so.
Du hast also nur das Rad bestenfalls mit Rahmennummer um weiteres rauszufinden.
Ist die bei der Polizei nicht als gestohlen gemeldet bleibt dir eigentlich nur den Gedanken abzuhaken und das Ding zu behalten oder wieder dem Schrott zuzuführen.

Die Chance dass dich irgendwann die Cops ausm Sattel werfen ist jedenfalls nach der Recherchearbeit relativ gering.
 
Uuups, das Blatt wendet sich.
In dem speziellen Fall, da geh doch einen ungewöhnlichen Weg.
Melde es selber als gestohlen. Wenn es schon anderweitig als gestohlen gemeldet wurde, kannst Du Dich ja immer noch rausreden Du hättest es gebraucht gekauft. Und ein total verdutzes Gesicht dabei machen.
So richtig mit hängendem Gesicht ...
Und wenn es nicht geklaut gemeldet war, gehst halt nach 2 Wochen hin ziehst die Anzeige zurück.
Hast es halt wieder gefunden ... :daumen:
 
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