Alle Jahre wieder oder nicht, das Produkt ist in dieser Form presserechtlich unzulässig und es ist nur eine Frage der Zeit, bis sich Bike entsprechende Unterlassungsverfügungen einfängt. Redaktioneller Teil und Anzeigenteil sind nicht klar getrennt sondern zum Zwecke der Verbrauchertäuschung zu einem Amalgam verschmolzen. Klar, wenn von der Aufmachung her für den Käufer ersichtlich wäre, was ihn erwartet, nämlich abgesehen von einigen wenigen redaktionellen Seiten ein Wälzer von Anzeigen ähnlich den gelben Seiten des Branchenbuches, wäre die Auflage im Eimer.
In Frankreich ist das übrigens verboten, und zwar nicht nur als Ordnungswidrigkeit sondern als strafbare Handlung, und mit Recht. Denn dergleichen ist geeignet käuflichen "Journalismus" zu produzieren. Ein Hersteller der im November kräftig für den WORKSHOP löhnt, wird natürlich nicht in einem Test im Märzheft der Bike abgemeiert, da ist dann der Journalist nur noch der Schwanz mit dem die Anzeigenaquise wedelt (Kennen wir ja alle, die Wippe knallt an das Sattelrohr, Konstruktionsfehler, und BIKE gibt dafür ein "befriedigend" etc).