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Nach Durchsicht eurer Beiträge habe ich den Eindruck gewonnen, dass nicht verstanden wurde, um was es eigentlich geht.
Der Verein Die Kettenfetzer e.V. ist, wie das e.V. zeigt, ein eingetragener Verein. Gesetzlich ist für so einen Verein eine Satzung und eine Geschäftsordnung vorgeschrieben an die wir uns halten müssen. Der Verein gilt vor dem Gesetz als juristische Person und wird vertreten durch den Vorstand. Rechtlich wird dies durch den Eintrag beim Amtsgericht Worms gültig und rechtlich verbindlich. Der dort eingetragene Vorstand steht somit in der Haftung was im Verein passiert.
Zwar wurden vor 3 Jahren neue Vorsitzende gewählt, aber es erfolgte keine Änderung beim Amtsgericht.
Dies lag mit daran, dass unter den damals gewählten Leuten die letzten Jahre keine Klarheit herrschte, wer denn nun was macht oder überhaupt noch was macht und so weiter....
Ich selbst wurde letztes Jahr darum gebeten, die Position des kommissarischen Kassenwartes weiterzuführen, da keiner das Amt übernehmen wollte. Daraufhin habe ich darum gebeten, alle Beitrittserklärungen und Rechnungen mir zukommen zu lassen, damit ich die Geschäftsjahre 2006 und 2007 abschliessen kann. Leider fehlen mir immer noch Beläge für Baumaterial in Höhe von mehreren hundert Euro. Ich bin auch nicht sicher ob alle neuen Beitrittserklärungen bei mir angekommen sind. Vielleicht ist es ja möglich dies am Freitag nachzuholen. Ich kann erst nach dem Abschluss und wenn ein neuer Kassenwart ab Freitag existiert, die Unterlagen weitergeben. Wenn jemand Auskunft über die Adressen oder andere Infos benötigt hat, hätte er mich nur darauf ansprechen müssen --- hat aber keiner der Verantwortlichen getan, sogar die Vereinspost wurde fast ein Jahr nicht mehr abgeholt.
Ihr seht, dass es Zeit wird Klarheit zu schaffen. Dazu schreibt unsere Geschäftsordnung eine Mitgliederversammlung vor, die mindestens 14 Tage vorher angekündigt werden muss. Das habe ich getan.
Am Freitag wird dann ein neuer Vorstand aus euren Reihen bestimmt, der den alten Vorstand mit Eintrag beim Amtsgericht und bei der Bank ablöst. Ganz einfach!
Die Untersagung bis dahin das Vereinsgelände nicht mehr zu betreten erfolgte, um den alten Vorstand bis dahin aus der gesetzlichen Verantwortung und Haftung zu nehmen. Diese würde auch Herr Schnee vom Sportbund nicht übernehmen, wenn er erklärt bekommen hätte wie sich die Sachlage verhält. Werde dies aber noch nachholen.
Keiner von uns hat irgendein Interesse euch den Verein oder das Gelände zu vermiesen. Wir alle waren maßgebend bei der Entstehung des Vereins und dem Gelände beteiligt und hoffen natürlich auf eine Weiterführung unserer damaligen Anstrengungen.
Das diese ganze Aktion jetzt zeitlich etwas ungünstig kommt, liegt daran, dass es mir nicht möglich war letztes Jahr, trotz angebotener Mithilfe, mit den verantwortlichen Personen einen Termin für eine solche Versammlung festzumachen.
Es sollte für jedem verständlich sein, dass wir die Verantwortung und Haftung für einen Verein nicht mehr weiter übernehmen wollen, in den wir gar keinen Einblick mehr haben und wo wir kaum noch einen kennen und ihr uns nicht kennt.
Zum besseren Verständnis der Haftungsproblematik will ich mal zwei Beispiele aufgreifen.
Der Zaun des Vereinsgeländes stand wochenlang offen und jeder hatte Zutritt. Wenn nun angenommen, ein paar Kinder auf dem Gelände spielen und eins verletzt sich schwer, dann hat der Verein (Vorstand) seine Aufsichtspflicht verletzt und kann wegen Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden. Denn der Verein hat für den einwandfreien Zustand des Geländes und somit auch für den Zaun zu sorgen. Das von der Stadt dem Verein zur Verfügung gestellte Gelände ist für die Öffentlichkeit nicht zugänglich zu machen, in dem Fall durch einen geschlossenen Zaun. Zutritt nur für Mitglieder, womit ich bei meinem zweiten Beispiel bin, dem Missbrauch von Gastfahrrechten. Der von der Versicherung eingeräumte Gastfahrerstatus für Nichtmitglieder bezieht sich auf die Möglichkeit für vereinsfremde Fahrer die Angebote des Geländes auszuprobieren bevor er Mitglied wird. Diese Regelung beschränkt sich auf 1-2 Besuche. Bei öffentlichen Veranstaltungen sind Gastfahrer zugelassen, wenn die Veranstaltung vorher bei der Versicherung angemeldet wurde. Alles andere ist nicht zulässig und ist was die Haftung angeht mehr als bedenklich. Ebenso ist es nicht erlaubt dafür Geld zu verlangen. Dies ist rechtlich gesehen eine gewerbliche Nutzung , die einem gemeinnützigen Verein nicht zusteht. Ausserdem ist es, wenn die Einnahmen nicht belegt sind, Steuerhinterziehung und strafbar.
Dies sind nur zwei Beispiele die uns bekannt sind und die bei uns ein sehr ungutes Gefühl aufkommen lassen,was unsere Haftung angeht.
Das sind aber alles Dinge die der neue Vorstand ändern kann und muss. Wir haben darauf keinen Einfluss mehr, müssen aber zur Zeit noch im GAU-Fall unseren Kopf hinhalten. Das kann nicht angehen und muss geändert werden!
Bei eurem momentanen Eifer sollte es kein Problem sein mindestens drei von euch, die mindestens 18 Jahre alt sind, zu finden, die sich zum 1.und 2. Vorsitzenden und zum Kassenwart wählen lassen. Desweiteren können auch noch Platzwart und Jugendwart bestimmt werden - ist aber nicht Vorgeschrieben.
Wahlberechtigt sind nur Mitglieder! Beitrittserklärungen bekommt ihr unter www.kettenfetzer.de.
Also dann, bis Freitag! Ich hoffe auf zahlreiches und pünktliches Erscheinen und auf eine produktive Versammlung, damit es endlich wieder weitergehen kann.
Danke!