"Bikeschaukel" fränkische Schweiz

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Wer denkt die Grundbesitzer und Wegehalter wären die letzten zwei Jahre untätig gewesen, wird sich schon sehr bald getäuscht sehen...
Wenn Du das Thema rund um den Einheitsförster damit meinst, das betrifft die Schwaben, nicht die Bayern. Und dabei geht's auch nicht ums Wegerecht sondern um die Holzwirtschaft und das verzerrte Wettbewerbsrecht.

Wennst das Urteil vom BGH im Bezug auf das Wegerecht meinst, dabei geht es auch nicht um Waldwege sondern um erschlossene und bewohnte Grundstücke. Im Schuldeutsch nennt man das Nachbarschaftsstreit.

Entweder lasst ihr die Katze aus dem Sack oder Füße still halten und keine Schwarzmalerei verbreiten.
 
Hi FrankoniaTrails,
Du denkst da zu konkret an Einzelfälle.
Es könnte ganz Bayern treffen und vielleicht sogar die Franken.
Hier mal ein Beispiel was u. U. positiv laufen könnte,
https://www.stmelf.bayern.de/service/presse/pm/2020/250779/
aber sehr viel wahrscheinlicher ist, dass sich auch hier Eigeninteressenfantasien plötzlich auf Schildern wiederfinden werden, die letztlich das Ende des friedlichen Miteinanders, wie wir es kennen, lieben und pflegen, bedeuten könnten.
https://www.kreisbote.de/lokales/so...agelfluhkette-setzt-information-10075467.html... und jetzt stell Dir noch ein Szenario vor, wenn es nicht positiv läuft... Da muss man nicht schwarzmalen. ... es wird konkret.
 
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Vielleicht hat er gute positive Gründe, die wir nicht kennen.
Dann soll er sie äußern; auf Nachfrage sollte das ja kein Problem sein.
Man kann sich natürlich auch jederzeit selbst was einfallen lassen und das dann viel besser machen. Auf auf ;-)
Ich weiß nicht, woher der Irrglaube kommt dass man erstmal etwas "viel besser machen" müsste um nach dem "warum" fragen zu dürfen. Das war (oder ist) aber eine DIMB-typische Einstellung, mit der man jede Art von Nachfragen abbügeln und bei Bedarf als persönlichen Angriff darstellen konnte.

Disclaimer: Ich schätze das, was @Sun on Tour tut.
 
Dann soll er sie äußern; auf Nachfrage sollte das ja kein Problem sein.

Ich weiß nicht, woher der Irrglaube kommt dass man erstmal etwas "viel besser machen" müsste um nach dem "warum" fragen zu dürfen. Das war (oder ist) aber eine DIMB-typische Einstellung, mit der man jede Art von Nachfragen abbügeln und bei Bedarf als persönlichen Angriff darstellen konnte.

Disclaimer: Ich schätze das, was @Sun on Tour tut.
Sorry, worum geht es hier eigentlich?

Geht es darum, dass wir wachsam sein sollten, weil so in der Luft liegt, dass es zu drastischen Einschränkungen unserer Befahrungsrechte kommen könnte?

oder

Geht es darum, sich über die Qualität der Arbeit der Ehrenamtlichen in der DIMB auseinanderzusetzen?
(Die Legitimation hierzu spreche ich jedem ab, der sich nicht selbst mit einem ähnlichen unbezahlten Zeit- und Arbeitsaufwand für unsere Sache, das Mountainbiken einsetzt.)

oder

Geht es um eine Grundsatzdiskussion über Sinn und Zweck der DIMB?

oder

Geht es darum, in Abwesenheit sachlicher Argumente zu formalen Nörgeleien zu greifen (wie bei der Frage der "Im-Kreis-Verlinkung") ?

Lasst mal die Kirche im Dorf.
 
Jetzt kommen die ganzen DIMB Jünger aus ihren Löchern gekrochen und sehen das Abendland oder das Morgenland bedroht weil ein Häuslabesitzer nicht will das der Nachbar ständig durch sein Grundstück fährt um zur Garage zu gelangen.

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/2020012.html
Ihr seid bestimmt alles ganz nette Leute, aber fantasiert euch doch bitte nichts zusammen. Das eine hat mit dem anderen so rein garnichts zutun.!!!!

Wegerecht im Wald, Wegerecht in Bebauungsgebieten sind zwei paar völlig andere Schuhe!!!
 
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Du hast natürlich Recht. Die Rechtslage ist auf unserer Seite und an der Rechtslage selbst wird sich so schnell auch nichts ändern und es ist wichtig, dass wir das auch so kommunizieren und unter den Mountainbikern bekannt machen, denn das sieht leider nicht jeder so.

Hier hatte ich schon mal vor knapp einem Jahr etwas in dieser Richtung geschrieben, damit Du weißt worum es mir geht:
... und dieses Selbstvertrauen könnten wir, unabhängig von der Formulierung der unzähligen Verhaltenshinweisen für Mountainbiker, demnächst schon gut gebrauchen.
Wir sind da ganz nah beieinander. Insoweit freut mich die Diskussion hier.

Einfach mal hier in diesen Podcast reinhören, wie wichtig dieses Wissen und Selbstvertrauen sind:
Konflikte um Trails in Augsburg und anderswo
 
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Was labert dann rum?
Ich fasse jetzt mal die jüngsten Vorgänge in unserer näheren Umgebung zusammen:

  1. Da wird ein Weg mit Baumstamm zugelegt, nachdem er vorher schon mehrfach mit Zweigen und Ästen versperrt wurde. Nachfrage bei dem Bürgermeister. "Der Förster teilt übrigens Ihre Rechtsauffassung nicht" wurde da geäussert. Im Gespräch mit dem Förster ergab sich dann, dass der Förster sehr wohl "meine", nämlich die der aktuellen Rechtslage entsprechende Rechtsauffassung teilt, nicht aber sein Vorgesetzter, der Herr. Dr. Pröbstle in Erlangen, welcher der irrigen Ansicht ist, MTB sei nur auf "offizielen Wegen" zulässig.
  2. Sperrung des Kreuzweges an der Retterner Kanzel/Langen Meile. Inhaltlich absolut nachvollziehbar und in Ordnung. Rechtlich voll daneben (Verkehrsschild 254 auf Privatgrund, keine Verfügung nach Art. 28 Bay. Naturschutzgesetz).
  3. Äußerungen der "Gebietsbetreuerin" hier im Forum hinsichtlich der Sperrung des Walberla aufgrund einer heute überaus fragwürdigen Verordnung aus dem Jahre 1987.
  4. Anschreiben durch "Gebietsbetreuer" an verschiedene Biker, die Bilder/Videos im Internet stehen haben, in welchen diese auf angebliche Rechtswidrigkeiten hingewiesen werden, zu "Beratungsgesprächen" eingeladen werden, etc.
  5. Kontrollen und Bussgelder im Tennenloher Forst, begleitet von einer Pressekampagne der Behörden.
  6. Kampagne des Forchheimer Stadtförsters mit den bekannten Unwahrheiten, etc.

Die Häufung allein zeigt doch, dass hier etwas abgeht.
 
Ich fasse jetzt mal die jüngsten Vorgänge in unserer näheren Umgebung zusammen:

  1. Da wird ein Weg mit Baumstamm zugelegt, nachdem er vorher schon mehrfach mit Zweigen und Ästen versperrt wurde. Nachfrage bei dem Bürgermeister. "Der Förster teilt übrigens Ihre Rechtsauffassung nicht" wurde da geäussert. Im Gespräch mit dem Förster ergab sich dann, dass der Förster sehr wohl "meine", nämlich die der aktuellen Rechtslage entsprechende Rechtsauffassung teilt, nicht aber sein Vorgesetzter, der Herr. Dr. Pröbstle in Erlangen, welcher der irrigen Ansicht ist, MTB sei nur auf "offizielen Wegen" zulässig.
  2. Sperrung des Kreuzweges an der Retterner Kanzel/Langen Meile. Inhaltlich absolut nachvollziehbar und in Ordnung. Rechtlich voll daneben (Verkehrsschild 254 auf Privatgrund, keine Verfügung nach Art. 28 Bay. Naturschutzgesetz).
  3. Äußerungen der "Gebietsbetreuerin" hier im Forum hinsichtlich der Sperrung des Walberla aufgrund einer heute überaus fragwürdigen Verordnung aus dem Jahre 1987.
  4. Anschreiben durch "Gebietsbetreuer" an verschiedene Biker, die Bilder/Videos im Internet stehen haben, in welchen diese auf angebliche Rechtswidrigkeiten hingewiesen werden, zu "Beratungsgesprächen" eingeladen werden, etc.
  5. Kontrollen und Bussgelder im Tennenloher Forst, begleitet von einer Pressekampagne der Behörden.
  6. Kampagne des Forchheimer Stadtförsters mit den bekannten Unwahrheiten, etc.

Die Häufung allein zeigt doch, dass hier etwas abgeht.
Klar häufen sich die Vorgänge. Muss ja auch jeder immer dort hin wo die anderen auch sind.

Tourismus Gebiete einfach meiden zu bestimmten Zeiten.

Einfach dort fahren wo es keinen Nutzungsdruck gibt.

IMG_20200808_142951~2.jpg


Zu Erlangen kann ich Dir nur sagen, wenn ihr euch nicht am Riemen reisst, dann gibt's dort auch bald Polizei Kontrollen im Meilwald.

Das Gebiet oben beim Bolzplatz, Stromhäuschen hat man den Bikern zu Verfügung gestellt, dort können Sie sich rein bauen was Sie wollen. Wenn man natürlich außerhalb des azsgewiesenen Arial auch noch buddelt braucht man sich nicht wundern wenn eben irgendwann eben mal alles dicht gemacht wird!

Der Pröbstle hat in der Fränkischen eine Jagdhütte zusammen mit seinem Kumpel aus Baiersdorf. Mit dem kann man sich recht gut unterhalten. Aber wie so oft, wie man in den Wald rein schreit, so kommts zurück. Und Jägersitze die Sprossen ansägen oder das Holz für Trail bauten verwenden gehört ebenfalls nicht dazu.

Geben und Nehmen, nicht immer nur Fordern und schimpfen!
 
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Hallo,
Das Gebiet oben beim Bolzplatz, Strimhäuschen hat man den Bikern zu Verfügung gestellt, [...]
das stimmt nicht. Es gibt kein Gebiet, das irgendwem zur Verfügung gestellt wurde.

[...] dort können Sie sich rein bauen was Sie wollen.
Auch das ist nicht richtig.
Ich weiß nicht, woher diese Informationen stammen, aber sie sind definitiv nicht korrekt.
Bei dem angesprochenen Gebiet ist es tatsächlich eher so, dass es immer wieder Anlaß für Streit ist.

Wenn man natürlich außerhalb des azsgewiesenen Arial auch noch buddelt braucht man sich nicht wundern wenn eben irgendwann eben mal alles dicht gemacht wird!
Ein ausgewiesenes Areal gibt es nicht.
Desweiteren ist die aktuell immernoch vorherrschende Ansicht bei gewissen Gruppen (Forst, ...), dass wir Biker uns, sowohl im Meilweild als auch anderswo, bestenfalls auf Forstwegen oder irgendwelchen explizit erlaubten Wegen aufhalten dürften.
Es wäre also ein Trugschluß, als klassischer Trailbiker zu denken, alle Mountainbike-Kritik zielt nur auf angelegte Bauten und Trails ab. Dort ist nur der Hebel am einfachsten.
 
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oder irgendwelchen explizit erlaubten Wegen aufhalten dürften.
Ja, das von mir angesprochene Gebiet. Einige der anderen Trails sind von Bikern erschlossen worden. Z.B. die Abfahrt links runter bevor es zur Blockhütte geht. Und da gibt es einige Abfahrten mehr im Meilwald die Biker angelegt haben.

Das geht halt einfach nicht. Da braucht man sich dann nicht wundern wenn man nicht erwünscht ist.
 
Das sagt aber der Heinlein, der hat ne Zimmerei in Baiersdorf und ist 2.Vorstand der Jägerschaft Erlangen.
Die Geschichte ist nicht plausibel: Das Gebiet unterhalb Bolzplatz/Stromhäuschen ist Stadtwald. Die DIMB Erlangen ist mit der Stadt seit längerem um eine Lösung im (positiven!) Gespräch. Im Gespräch waren noch zu bauende Trails in der Rodelschneise. Meinst du dieses Gebiet? Selbst wenn ein Grundbesitzer nur duldet, was auf seinem Grundstück passiert, haftet er dafür. Waldtypische Gefahren ausgenommen. Kicker und Downhills sind kein waldtypischen Gefahren - also haftet der Grundbesitzer. Das gilt auch für die Stadt Erlangen. Wenn es eine offizielle Überlassung gäbe, würden da Schilder der Stadt Erlangen stehen, denn diese müsste für das haften, was irgendwelche Leute da unkontrolliert hinschaufeln. Was sie aus naheliegenden Gründen nicht tun wird. Wegen dieser Haftungsfragen gibt es am Rathsberg/Mailwald keine einfache Lösung und deshalb ist letzlich dort auch noch keine in Sicht.

Haftungsfragen sind auch der Grund, warum die Grundbesitzer die DH am Rathberg immer wieder zurückbauen und der Trail an der Pferdekoppel Rathsberg "gesperrt" wurde. Das ist ein Hotspot weil stadtnah und ideal für die Feierabendrunde. Leider gibts immer genügend Leute, wie meinen, sie müssten irgendwas in den Wald reinbauen. Das war in der Lockdownphase auch auf den Kalchitrails sehr auffällig. Das hat auch zu der erneuten Eskalation im Tenenloher Forst - speziell im Naturschutzgebiet - geführt.

Der beste Rat für die Community ist tatsächlich, Hotspots und Stoßzeiten zu meiden. Ärger gibt's immer dort, wo zuviel los ist.
 
Die Geschichte ist nicht plausibel: Das Gebiet unterhalb Bolzplatz/Stromhäuschen ist Stadtwald. Die DIMB Erlangen ist mit der Stadt seit längerem um eine Lösung im (positiven!) Gespräch. Im Gespräch waren noch zu bauende Trails in der Rodelschneise. Meinst du dieses Gebiet? Selbst wenn ein Grundbesitzer nur duldet, was auf seinem Grundstück passiert, haftet er dafür. Waldtypische Gefahren ausgenommen. Kicker und Downhills sind kein waldtypischen Gefahren - also haftet der Grundbesitzer. Das gilt auch für die Stadt Erlangen. Wenn es eine offizielle Überlassung gäbe, würden da Schilder der Stadt Erlangen stehen, denn diese müsste für das haften, was irgendwelche Leute da unkontrolliert hinschaufeln. Was sie aus naheliegenden Gründen nicht tun wird. Wegen dieser Haftungsfragen gibt es am Rathsberg/Mailwald keine einfache Lösung und deshalb ist letzlich dort auch noch keine in Sicht.

Haftungsfragen sind auch der Grund, warum die Grundbesitzer die DH am Rathberg immer wieder zurückbauen und der Trail an der Pferdekoppel Rathsberg "gesperrt" wurde. Das ist ein Hotspot weil stadtnah und ideal für die Feierabendrunde. Leider gibts immer genügend Leute, wie meinen, sie müssten irgendwas in den Wald reinbauen. Das war in der Lockdownphase auch auf den Kalchitrails sehr auffällig. Das hat auch zu der erneuten Eskalation im Tenenloher Forst - speziell im Naturschutzgebiet - geführt.

Der beste Rat für die Community ist tatsächlich, Hotspots und Stoßzeiten zu meiden. Ärger gibt's immer dort, wo zuviel los ist.

Schade, dass sich dieser "Mythos" schon so in den Köpfen festgesetzt hat :(
Da merkt man, was andauernde Wiederholungen vom Falschen bewirken können. Und das spielt natürlich gewissen Leuten, die uns nicht haben wollen, sehr gut in die Karten.

Wir waren heut den ganzen Tag im Hirschbachtal wandern. Wir haben kein einzigen Biker auf den wegen gesehen, Wanderer auch nicht sehr viele, obwohl sämtliche Parkplätze voll waren. Die Klettersteige dagegen waren alle sehr gut "besucht". Hatte ich ganz anders befürchtet. Im Nachhinein betrachtet wäre es sogar mit Rad absolut kein Problem gewesen (trotz vermuteten Hotspot, WE und super Wetter). Ist also nicht immer Vorhersehbar, wo es Ärger geben könnte und sollte man sich deshalb immer einschränken lassen? Klar, wir machen es auch. Aber das eigentliche Problem ist doch eher der Kopf/Erwartung/Haltung, nicht das bloße zusammenkommen von mehreren Menschen.
 
Desweiteren ist die aktuell immernoch vorherrschende Ansicht bei gewissen Gruppen (Forst, ...), dass wir Biker uns, sowohl im Meilweild als auch anderswo, bestenfalls auf Forstwegen oder irgendwelchen explizit erlaubten Wegen aufhalten dürften.
ja, nach meinung des unteren naturschutz darf man nur auf wegen radfahren, die in einer elektron katasterkarte eingetragen sind. besonders lustig, dass diese karte nicht öffentlich zugänglich ist :-D
Bei dem angesprochenen Gebiet ist es tatsächlich eher so, dass es immer wieder Anlaß für Streit ist.
da hatten doch auch die NN vor nicht allzu langer zeit etwas geschriebselt von wegen wüstenähnlicher erosion und umfallenden bäumen.
aktuell sieht es da so aus, als ob der steinbruchbetrieb wieder aufgenommen wurde :-o . waren aber kinder, keine mtbler.
Einige der anderen Trails sind von Bikern erschlossen worden. Z.B. die Abfahrt links runter bevor es zur Blockhütte geht.
wenn du das meinst, was ich denke, hat das der forst erschlossen: da wurde eine rückegasse lediglich "ausgebaut".
Haftungsfragen sind auch der Grund, warum die Grundbesitzer die DH am Rathberg immer wieder zurückbauen und der Trail an der Pferdekoppel Rathsberg "gesperrt" wurde.
die sperrung des pferdekoppeltrails ist mir nicht verständlich (dort gibt es keinerlei künstliche hindernisse). das ist für mich reine willkür des grundbesitzers im einverständnis mit dem forst (die dort sogar kontrollieren).
Der beste Rat für die Community ist tatsächlich, Hotspots und Stoßzeiten zu meiden. Ärger gibt's immer dort, wo zuviel los ist.
wie soll man in ER für eine feierabendrunde hot/problem spots oder stoßzeiten (feierabend halt) vermeiden? reichswald ist gesperrt, meilwald zerstückelt mit "unwillkommen" und "verboten" bereichen.
Mit dem kann man sich recht gut unterhalten.
er ist sicher ein netter+höflicher mensch, aber macht sich zum handlanger der grundbesitzer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schade, dass sich dieser "Mythos" schon so in den Köpfen festgesetzt hat :(
Da merkt man, was andauernde Wiederholungen vom Falschen bewirken können. Und das spielt natürlich gewissen Leuten, die uns nicht haben wollen, sehr gut in die Karten.
Womit belegst Du konkret, dass das ein Mythos ist? Ich bin ja gerne bereit, dazuzulernen ;-

Wenn ich Ihn nächstes We sehe werde ich nochmal nachfragen.
Mich würde vor allem interessieren, wem da angeblich etwas überlassen wurde. Derjenige müsste dann nämlich als Betreiber oder zumindest Haftende der Anlage auftreten.

ja, nach meinung des unteren naturschutz darf man nur auf wegen radfahren, die in einer elektron katasterkarte eingetragen sind. besonders lustig, dass diese karte nicht öffentlich zugänglich ist :-D

die sperrung des pferdekoppeltrails ist mir nicht verständlich (dort gibt es keinerlei künstliche hindernisse). das ist für mich reine willkür des grundbesitzers im einverständnis mit dem forst (die dort sogar kontrollieren).
wie soll man in ER für eine feierabendrunde hot/problem spots oder stoßzeiten (feierabend halt) vermeiden? reichswald ist gesperrt, meilwald zerstückelt mit "unwillkommen" und "verboten" bereichen.
er ist sicher ein netter+höflicher mensch, aber macht sich zum handlanger der grundbesitzer.
Ja, da gibt es viele Widersprüche. Besonders im Tennenloher Forst.

Und bei Deinem letzten Satz stimmer ich Dir auch leider zu.
 
Zuletzt bearbeitet:
Womit belegst Du konkret, dass das ein Mythos ist? Ich bin ja gerne bereit, dazuzulernen ;-

Genau die Frage bzgl. Haftungsrisiko für Waldeigentümer wurde hier etwas länger diskutiert, weil dieses Argument der Haftung von einem Waldbesitzer auch uns entgegen gebracht wurde: https://www.mtb-news.de/forum/t/rechtslage-in-bayern.739850/page-7#post-16486787
Meine Frage dazu habe ich am 5.4.2020 auf Seite 6 gestellt, worauf dann einige Beiträge hin und her kamen.

Ich gebe zu, dass das Thema etwas abstrakt und für mich sehr "trocken" ist. Deshalb finde ich es auch etwas mühevoll, sich damit intensiver auseinander zu setzen. Aber ich verfolge die Beiträge in diesem Thread z.B. von @Sun on Tour und @ciao heiko schon interessiert und lese immer wieder in diversen Threads bei OpenTrails.
Im Endeffekt ist bei mir hängen geblieben, dass in erster Linie jeder für sich selbst verantwortlich und das Haftungsrisiko für Waldbesitzer eher relativ gering ist. Für "Downhillstrecken" ohne künstliche Bauten würde ich sogar soweit gehen und sagen, dass hier bei Unfällen der Waldeigentümer gar kein Risiko hat. Sogar für offensichtliche "Einbauten" besteht ja laut den dort verlinkten Gerichtsurteilen nicht automatisch ein Haftungsrisiko. Für mich macht es den Eindruck, als würde dieses Argument von bestimmten Interessensgruppen absichtlich unter die Leute gestreut, um die Waldbesitzer auf ihre Seite und gegen uns zu bekommen, nur um ihre eigenen Interessen besser durchsetzen zu können.
 
@scratch_a hat das richtig zusamengefasst.

Da ich das oft gefragt werde wiederhole ich es noch mal. Es gibt grundsätzlich eine Verkehrssicherungspflicht für Grundbesitzer. In der freien Natur und dem Wald haben wir aber eine wichtige Haftungserleichterung. Die Haftung ist nach §60 Bundesnaturschutzgesetz und §14 Bundeswaldgesetz ausgenommen für alle Gefahren, die sich aus der Natur ergeben oder mit welchen ein Nutzer rechnen muss. Dazu gehören auch selbst die üblichen Gefahren aus der Waldbewirtschaftung. Das Betreten des Waldes geschieht auf eigene Gefahr. Die Landesgesetzgebungen betonen den Haftungsausschluß meist auch noch mal zusätzlich.

Eine Haftung besteht nur, bei Gefahren die sich nicht aus der Natur ergeben, und mit welchen ein Nutzer auch nicht rechnen muss, und die ein Waldbesitzer angelegt oder geduldet hat. Z.B. ein nicht markierter Weidedraht wäre ein typischer Fall.

Eine Haftung kann auch für Bauwerke oder Erholungseinrichtungen bestehen. Dieses Thema kommt auf bei Konstruktionen auf eigenmächtig angelegten Strecken. Dort wäre aber einzuwenden, dass ein Nutzer diese Konstruktionen freiwillig befährt und damit auf eigene Verantwortung. Mir ist kein Fall bekannt, wo der Waldbesitzer wegen einer eigenmächtigen Konstruktion tatsächlich in eine Haftung gekommen wäre.

Theoretisch wäre es aber denkbar bei Konstruktionen Haftungsfälle zu konstruieren. Denn die Beurteilung der Haftung erfolgt immer im konkreten Einzelfall. Ich kann daher auch verstehen, wenn ein Waldbesitzer diese aus Sicherheitsgründen abräumt. Mal davon abgesehen, dass es auch nicht erlaubt ist eigenmächtig Konstruktionen in den Wald zu bauen.

Weitere Ausführungen, Leitfäden und Urteile dazu
https://www.waldsportbewegt.de/materialien/rechtsfragen/

Es gibt dort auch drei Leitfäden. Aus diesen geht hervor, dass Radfahren auf einem Waldweg keine anderen Haftungspflichten begründet. Auch nicht, wenn ein Weg für Mountainbiker ausgeschildert wurde.

Wichtig ist dabei den Unterschied zu verstehen, dass es eine erweiterte Haftung in solchen Fällen geben kann, wenn es eine speziell gebaute MTB Strecke ist (Mit speziellen, gebauten Elementen, entsprechend beworben, als Erholungseinrichtung oder Sportanlage genehmigt, usw).
Die Punkte zum Radfahren in den Leitfäden sind:

https://www.waldsportbewegt.de/file...rssicherungspflicht_der_waldbesitzer_x000.pdf (Punkt 2.3 und Punkt 2.5)
https://www.waldsportbewegt.de/file...eitfaden_Verkehrssicherungspflicht_201511.pdf (Punkt 2.4 und Punkt 2.5)
https://www.waldsportbewegt.de/fileadmin/content/pdf/Infosammlung-Natursport-2017.pdf (Punkt 4.4.2 und Punkt 4.4.3)

Aber auch zum Punkt, wann sprechen wir von einer dezidierten MTB Strecke und für welche konkreten Gefahren darauf kann eine Haftung bestehen, sind das bislang nur Einschätzungen in den Leitfäden. Hier werden sich im Laufe der Zeit noch Standards durch Gremien und Rechtssprechung etablieren müssen.
 
Welche MTB-Strecke (außer der in Stuttgart) wurde als "Sportanlage" genehmigt?
Gerne mit Auszug aus dem Genehmigungsschreiben.
Das sowas eine erweiterte Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers/Betreibers begründet ist unstrittig, meine ich.

Wenn ich Grundeigentümer wäre hätte ich da auch keinen Bock drauf. Da sollen doch die Radfahrer lieber ein paar Rückegassen umgestalten, um sie ihren Bedürfnissen anzupassen ;)
 
Mal so quer eingeworfen in die Diskussion.

Merkt ihr eigentlich selbst nicht das derartige öffentliche Diskussionen nur in die Karten des Bikeschaukel fränkische Schweiz Projekt Befürworter
einspielen!?
Die ganze Diskussion total kontraproduktiv ist!?

Die Bikeschaukel Befürworter umgehen die ganzen Probleme nämlich in dem man die Leute einfach über langweilige Wege umlenkt und es als MTB Touren verkauft
 
Welche MTB-Strecke (außer der in Stuttgart) wurde als "Sportanlage" genehmigt?

Das Thema Sportanlage und Erholungseinrichtung kam gerade zu Corona Zeiten auf. Weil einige Strecken deshalb geschlossen wurden, weil sie als Sporteinrichtung angesehen wurden.

Laut Nutzungsbedingungen werden als öffentliche Sportanlage z.B. betrachtet :
https://www.flowtrail-stromberg.de/strecken/nutzungsbedingungen/https://www.flowtrail-bad-endbach.de/flowtrail/nutzungsbedingungenhttps://flowtrail-kreuzberg.com/der-trail/die-nutzungsbestimmungen/http://www.emserbikepark.de/nutzungsbedingungen
Als öffentliche Erholungseinrichtung z.B.
https://bikesport-sasbachwalden.de/schaeffler-mtb-arena/trail-rules/http://www.flowtrail-badorb.de/index.php/der-flowtrail/nutzungsbestimmungen
Die Strecken in Freiburg hingegen scheinen einfach nur Waldwege zu sein.

Wenn ich Grundeigentümer wäre hätte ich da auch keinen Bock drauf. Da sollen doch die Radfahrer lieber ein paar Rückegassen umgestalten, um sie ihren Bedürfnissen anzupassen ;)

Unabhängig von der Genehmigung ist es aber auch schon bei beschilderten Waldwegen die übliche Praxis, dass die Haftung für diese Wege per Gestattungsvertrag übertragen wird. z.B. bei MTB Touren.
https://www.fahrradland-bw.de/filea.../Mountainbike-Handbuch-Baden-Wuerttemberg.pdf
Auch bei beschilderten Wanderwegen übernimmt die Gemeinde oder der Wanderverband die Haftung und Versicherung. Siehe z.B. die Rahmenvereinbarung zwischen DAV und BaySF.
https://www.alpenverein.at/portal_wAssets/docs/berg-aktiv/wege_touren/wegehandbuch_digital.pdf
 
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