Blinken am Körper erlaubt?

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Hallo zusammen,
ich habe mal gelesen, das man z.B. eine Kopflampe beim Fahrrad fahren benutzen darf, auch wenn sie über 5W Leistung hat und nicht stvo zugelassen ist, solange man sie am Körper und nicht am Fahrrad montiert hat.
Gilt das auch für Blinklichter?
Dürfte ich z.B. alle Möglichen Beleuchtung blinkend und in alle Farben beim Fahrrad fahren benutzen, solange sie nicht am Fahrrad montiert sind?

Gruß,
offi
 
Hai Offi!

Wenn ich mich recht entsinne war bei meinem Blinklicht für den Rucksack ein Zettel mit dem Hinweis dabei, dass das Anbringen an Kleidung und Rucksack auch auf dem Bike erlaubt sei, verboten jedoch das direkte Anbringen am Bike. Bezüglich der Flutlichtanlage am Hut---> I`m sorry - keine Ahnung.

So long

Double T
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