Brauche Hilfe!

NoizZ

Linkin Park am 27.05.07
Registriert
26. April 2005
Reaktionspunkte
0
guten abend liebe ibc'ler!

nach kurzer überlegung, kaufte ich mir am 21.01.2005 ein bulls big free dh-1, im wert von 299€, bei einem fahrradhändler in lübz. leider hatte ich mich nicht genug informiert und so dachte ich, dass dieses fahrrad gut sei. da das wetter zu dieser zeit noch nicht besonders günstig war, konnte ich noch keine großen touren oder ähnliches unternehmen, also stand das fahrrad nur bei mir im keller herum. als das wetter dann zum märz hin besser wurde, begann ich mit etwas kleineren touren und ein paar ausflügen in die stadt. nach und nach bemerkte ich immer mehr mängel: die scheibenbremse begann heftig zu schleifen und der rapidfire schalthebel, zum vorne runterschalten, war verbogen, sodass man nicht richtig schalten konnte, ohne mit dem hebel am griff zu schleifen. Dies bemerkte ich jedoch erst spät, da ich vorne immer nur auf dem dritten zahnkranz gefahren bin. als nächstes bemerkte ich, dass vorne im lager etwas knackte. nach und nach störten mich diese fehler immer mehr und ich erinnerte mich, dass mir der fahrradhändler sagte, dass ich nach den ersten paar wochen zur ersten kostenlosen durchsicht kommen sollte. zusätzlich zum bike, erhielt ich einen bikepass, in dem durchsichten und ähnliches vermerkt werden können. in diesem pass stand, dass die erste durchsicht nach einer strecke "bis 100km" durchgeführt werden sollte. als ich am mittwoch, den 20.04.2005, zu durchsicht kam, zählte ich dem chef höchstpersönlich, die aufgetretenen mängel auf. er sagte, dass ich am freitag wieder kommen sollte, obwohl mir am telefon gesagt wurde, dass ich das bike am selben tag wieder mitnehmen könne. als ich ihm das sagte, guckte er mich verdutzt an und ging ins lager. als er wiederkam, hatte er ein kleines buch in der hand und sagte: "stimmt". danach meinte er. dass ich das fahrrad um 18.00 uhr wiederholen könne.
um 18.00 uhr stand ich im laden und der typ, der mir das fahrrad verkauft hatte, schob das bulls ausm lager zu mir und sagte: "du bist ja ein wenig früh, oder?" ich fragte warum und er sagte mir, dass die erste kostenlose durchsicht doch erst in einem halben jahr sei (!), obwohl im bikepass etwas komplett anderes stand. ich sagte nichts weiter und schob das fahrrad aus dem shop. am nächsten tag machte ich eine kleine 10 kilometer tour. alles war in ordnung, nur das knacken in der lagergegend war noch da. da ich keine ahnung hatte, dachte ich mir, dass das schon von allein weggehen wird. als ich dann eines tages allein unterwegs war, machte ich ein paar sprints und gab ich richtig gas. aufeinmal war das knacken weg und ich freute mich, dass ich endlich mal ein erfolgserlebnis mit dem rad hatte.
bis heute ging alles gut. ich war mit einem freund zum biken verabredet, aber das wurde wegen schlechtem wetter abgesagt. zum abend hin fand ich ersatz und die tour fand doch statt. leider war es nicht wie geplant ne offroad tour, sondern eine stadttour. als ich auf einer langen geraden beschleunigte, kam aufeinmal ein lautes knacken vom lager und ich dachte, dass mir das bike gleich unter den füßen wegbricht - ohne übertreibung. danach schleifte die kette ein wenig am umwerfer und ich hielt an um nachzusehen was passiert war, aber ich konnte nichts erkennen. als ich weiterfuhr sah ich, dass die zahnkränze vorne ziemlich eierten, wie ein 8ter in nem rad. das knacken ist nun schlimmer als je zuvor und es ist ziemlich laut. am dienstag werde ich eine neue reparatur anmelden und ihm das bike vorbeibringen. ich werde ihm sagen, dass er das auswechseln soll, aber ich weiß nicht, ob er sich dann da rausreden kann.nun meine frage an die experten: was kann ich tun und soll ich machen? ich bin so unglücklich mit dem bike und möchte gerne mein geld zurück ... ich kann es auch nicht einfach weiterverkaufen, da das zu wenig geld bringen würde und ich brauch die vollen 300€, des bulls, für ein neues bike. da werde ich dann noch etwas geld raufpacken, aber ich habe nicht soviel kohle zur verfügung, da ich noch schüler bin. bitte bitte helft mir! ich weiß echt nicht mehr was ich tun soll ... gibt es irgendeine möglichkeit, das komplette kaufgeld zurückzubekommen?
 
Ich wuerde sagen, dass dies LEIDER nicht moeglich ist.

Du haettest zwar ne kleine Chance, muesstest aber vors Gericht...

Du kannst ein Bike nach 14 Tagen zurueck brigen und das gesamte Geld fordern, dannach hast du min 2 Jahre Garantie druf.
Wenn irgendwas nicht ok ist und es keine Selbstverschuldung war, so MUESSEN die es in Ordnung bringen.
Nun liegt es am Geschaeft, ob du sofort ein neues Bikes als Ersatz bekommst oder wie schnell die Rep statt finden wird.
Bei sehr sehr guten Geschaeften, bieten sie dir sogar an, das Geld zurueckzugeben.

Bei schlechten Geschaeften, wird die Sache erstmal eingeschickt und das dauert manchmal paar Wochen bis du wieder was von denen hoerst.

Also: Es liegt am Geschaeft wie es weitergeht, aber die sind nicht verpflichtet das Geld zurueckzugeben, wenn sie nicht wollen und vor allem nicht, da du das Bike laenger als 14 Tage hast.


Das ist mein Kenntnisstand, kann sein, dass ich da was verwechsle, aber
davon gehe ich erstmal aus.
 
Xtreme-Powerrid schrieb:
Ich wuerde sagen, dass dies LEIDER nicht moeglich ist.

Du haettest zwar ne kleine Chance, muesstest aber vors Gericht...

Du kannst ein Bike nach 14 Tagen zurueck brigen und das gesamte Geld fordern, dannach hast du min 2 Jahre Garantie druf.
Wenn irgendwas nicht ok ist und es keine Selbstverschuldung war, so MUESSEN die es in Ordnung bringen.
Nun liegt es am Geschaeft, ob du sofort ein neues Bikes als Ersatz bekommst oder wie schnell die Rep statt finden wird.
Bei sehr sehr guten Geschaeften, bieten sie dir sogar an, das Geld zurueckzugeben.

Bei schlechten Geschaeften, wird die Sache erstmal eingeschickt und das dauert manchmal paar Wochen bis du wieder was von denen hoerst.

Also: Es liegt am Geschaeft wie es weitergeht, aber die sind nicht verpflichtet das Geld zurueckzugeben, wenn sie nicht wollen und vor allem nicht, da du das Bike laenger als 14 Tage hast.


Das ist mein Kenntnisstand, kann sein, dass ich da was verwechsle, aber
davon gehe ich erstmal aus.

erstmal danke für deine antwort. das gericht sollte erstmal die letzte möglichkeit sein. ich will vorerst unnötigen stress vermeiden.
soweit ich das sehe, war es keine eigenverschuldung. ich habe nichts am bike gemacht, außer geputzt und das nichtmal am lager. was kann ich jetzt machen? soll ich nur ne reparatur fordern, ein komplettes neues tretlager oder gleich ein neues bike? würde es vielleicht was bringen, wenn ich mal bei bulls anrufe oder so?
wie könnte ich den dazu bringen, dass er mir mein geld wieder gibt?
 
Hab noch einen Tip fuer dich, den ich gerade gesehen habe.

Auf der Startseite www.mtb-news.de ist unter dem großen Bild ein Bild mit nem Großen "§".
Klick mal druf und guck dir an, wie die Rechtsprechung dazu ist.
Kann sein, dass es dir helfen wird.
Wenn du da etwas findest, so druck es dir aus.
Das kann dir dann beim argumentieren bei deinem Haendler helfen und ihn vielleicht dazu bringen zu machen, was du willst.
Keiner will zum Gericht, das zieht nur noch viel mehr kosten hinter sich als die ganze Sache wert ist.

Ich glaub, ein Anruf bei Bulls ist unnoetig, denn was willst du den sagen bzw. die fragen?
Die koennen ja nichts dafuer.

Ich glaub nicht, dass er dir das Geld wiedergeben wird.
Frag erstmal nach einer Rep, werd ruhig hartnaeckig und bissel unverschaemt.
Hilft manchmal, vor allem, wenn du Schueler bist.
Wie alt bist du denn, wenn man fragen darf?
Wenn du juenger bist, so wuerde ich mir eine Erwachsene Person mitnehmen, denn dann wird man ernster genommen.
Eine Rep verlang auf jeden Fall!

Und wenn er gleich sagt ok, dann kannst du auch sagen, besser Geld back.

Am besten waer, wenn du ein anderes Bike bei ihm kaufen woelltest, denn einen Gutschein auszuschreiben bzw. das alte Bike zu verrechnen ist fuer den Verkaeufer einfacher und besser.
Das wird er bestimmt eher machen als dir einfach das Geld geben.

Grund?
Er gibt dir das gesamte Geld zurueck, also hat er kein Bike verkauft.
Diese bike kann er aber nicht mehr fuer 300Euro verkaufen, da es gebraucht ist und event Schaeden hat (kleine Kratzer und sowas halt).
Verstehst du was ich meine?

Hoffe dir geholfen zu haben

Viel Glueck!
Poste wie es ausgegagen ist und halt uns auf den laufenden!
 
Denke ma genau das gegenteil is der Fall , schließlich wollen die dich in deinem Kauf bestärken ... und nen wirklich gutes Bulls was man anstelle dessen kaufen könnte gibts kaum ...

Rein rechtlich hast du nich ma 14 tage um zu wiederrufen (gilt nur im Versand Handel ... stichwort Fernabfragegesetz) ... Dafür darf der Händler nur 3 !!! Mal nachbessern laut BGB (ich denke ma ncih das der Irgendwo nen Schild stehen hat das seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten .., achte ma drauf) danach hast du das recht auf Wandlung ...

Da du ja wahrscheinlich noch relativ jung bist (sagtest ja du bist Schüler) solltest du dir jemanden mitnehmen der Verhandlungsstark ist , d.h. nen Elternteil oder nen Bekannter ...

Sofern du noch nicht volljährig bist könnte man das ganze auch mit dem "Taschengeldparagraphen" aushebeln ... d.h. sollten deine Eltern bei dem Kauf nicht dabei gewesen sein , gillst du nur als eingeschränkt Geschäftsfähig und darfst laut BGB "Nur Käufe tätigen die du mit deinem Eigenem Taschengeld erfüllen kannst" ... Umkehrschluss ... sollten deine Eltern nich damit einverstanden sein kann dein Gesetzlicher Vormund den Kaufverttrag für nichtig erklären , das Bike wieder dahinstellen und das Geld zurückfordern ...

Das sind so die Möglichkeiten ... Wie gesagt , such dir am besten jemanden der Verhandlungsstark und Durchsetzungsstark ist ... sollten beie Fälle nicht möglich sein wäre ne Alternative mit dem Händler zu sprechen ob er das alte für ein Hochwertigeres anrechnen kann (so als guten willen das das Geld bei ihm bleibt ... aber wird schwierig werden ...)

Ansonsten wäre auch noch die Örtliche Verbraucherzentrale ne Anlaufstelle um sich zusätzlich rechtlichen Rat zu holen ...
 
Das mit dem Taschengeldgesetz waer ne Idee.
Da muessten aber deine Eltern mitspielen.

Meine haetten es damal wohl nicht gemacht, weil die es nicht gecheckt haetten.
 
Xtreme-Powerrid schrieb:
Hab noch einen Tip fuer dich, den ich gerade gesehen habe.

Auf der Startseite www.mtb-news.de ist unter dem großen Bild ein Bild mit nem Großen "§".
Klick mal druf und guck dir an, wie die Rechtsprechung dazu ist.
Kann sein, dass es dir helfen wird.
Wenn du da etwas findest, so druck es dir aus.
Das kann dir dann beim argumentieren bei deinem Haendler helfen und ihn vielleicht dazu bringen zu machen, was du willst.
ich werde es mir mal ansehen.
Ich glaub, ein Anruf bei Bulls ist unnoetig, denn was willst du den sagen bzw. die fragen?
Die koennen ja nichts dafuer.
ja, du hast recht. es war auch nur mal so ne idee von mir.
Ich glaub nicht, dass er dir das Geld wiedergeben wird.
:heul:
Frag erstmal nach einer Rep, werd ruhig hartnaeckig und bissel unverschaemt.
das werde ich!
Hilft manchmal, vor allem, wenn du Schueler bist.
Wie alt bist du denn, wenn man fragen darf?
ich bin 15 jahre alt.
Wenn du juenger bist, so wuerde ich mir eine Erwachsene Person mitnehmen, denn dann wird man ernster genommen.
ich werde meine beiden eltern mitnehmen. meine mutter ist ziemlich gut in sachen verhandlungen, das macht sich beim taschengeld bemerkbar :lol: mein vater kennt den typen, der mir das rad verkauft hat. er ist mit ihm befreundet oder zumindest sehr gut bekannt. kann mir das eventuell weiterhelfen?
Eine Rep verlang auf jeden Fall!
Und wenn er gleich sagt ok, dann kannst du auch sagen, besser Geld back.
ok
Am besten waer, wenn du ein anderes Bike bei ihm kaufen woelltest, denn einen Gutschein auszuschreiben bzw. das alte Bike zu verrechnen ist fuer den Verkaeufer einfacher und besser.
Das wird er bestimmt eher machen als dir einfach das Geld geben.
aber ich will kein bike von ihm. ich möchte ein ganz anderes. sowas bekommt der nicht ran.

Grund?
Er gibt dir das gesamte Geld zurueck, also hat er kein Bike verkauft.
Diese bike kann er aber nicht mehr fuer 300Euro verkaufen, da es gebraucht ist und event Schaeden hat (kleine Kratzer und sowas halt).
Verstehst du was ich meine?
ja ich verstehe das.

Hoffe dir geholfen zu haben

Viel Glueck!
Poste wie es ausgegagen ist und halt uns auf den laufenden!
vielen tausend dank! du hast mir wirklich geholfen und ich werde euch natürlich auf dem laufenden halten.
 
JoolstheBear schrieb:
Dafür darf der Händler nur 3 !!! Mal nachbessern laut BGB (ich denke ma ncih das der Irgendwo nen Schild stehen hat das seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten .., achte ma drauf) danach hast du das recht auf Wandlung ...
aber dann bekomme ich doch wieder den gleichen scheiß, nur neu, oder?

Da du ja wahrscheinlich noch relativ jung bist (sagtest ja du bist Schüler) solltest du dir jemanden mitnehmen der Verhandlungsstark ist , d.h. nen Elternteil oder nen Bekannter ...
sagte ich ja bereits.

Sofern du noch nicht volljährig bist könnte man das ganze auch mit dem "Taschengeldparagraphen" aushebeln ... d.h. sollten deine Eltern bei dem Kauf nicht dabei gewesen sein , gillst du nur als eingeschränkt Geschäftsfähig und darfst laut BGB "Nur Käufe tätigen die du mit deinem Eigenem Taschengeld erfüllen kannst" ... Umkehrschluss ... sollten deine Eltern nich damit einverstanden sein kann dein Gesetzlicher Vormund den Kaufverttrag für nichtig erklären , das Bike wieder dahinstellen und das Geld zurückfordern ...
mein paps war dabei ... verdammt!

Ansonsten wäre auch noch die Örtliche Verbraucherzentrale ne Anlaufstelle um sich zusätzlich rechtlichen Rat zu holen ...
ma gucken was sich machen lässt.

auch dir danke für deine wertvollen tipps! danke danke danke!
 
moment mal! mir is da grad nochwas eingefallen! dieser taschengeldparagraph, gilt der nur für die erziehungsberechtigten? weil das is nicht mein richtiger vater! er ist der lebensgefährte meiner mutter und sie sind nicht verjeiratet oder so ein kram. gilt der paragraph jetzt trotzdem auch wenn er nicht mein vater ist, aber trotzdem beim kauf dabei war?
 
Das ist es!

Natuerlich gilt er nur bei Eltern!

Und ja: Es hilft dir allemal, wenn dein Vater mit dem Typen befreundet ist, lass ihn dann das regeln.

Das mit dem Taschengeldzeugs wuerde ich nicht als erstes sagen, denn das ist schon ein hartes Teil und der Verkaeufer wird kaum wissen, dass es sowas gibt und dir friedlich das Geld wiedergeben...
 
NoizZ schrieb:
aber dann bekomme ich doch wieder den gleichen scheiß, nur neu, oder?

Ne, da kriegste dein Geld zurück. Ansonsten hast du erstmal 6 Monate Gewährleistung auf das Bike, geht da was einfach so kaputt muss der Händler kostenlos reparieren (d.h. keine Sturzschäden würd ich mal annehmen).
Weiterhin hat der Händler das Recht zweimal (!) nachzubessern. Danach gilt die Nachbesserung als fehlgeschlagen und du kriegst dein Geld zurück.

Vielleicht hilft dir das weiter.

Gruß,
Robert

Edit: Zum Thema Taschengeldparagraph: Wenn die 299,- dein Taschengeld waren bzw. aus deinem Taschengeld, Geschenken etc. stammten ist der Vertrag wirksam, das ist ja gerade der Sinn dieser Regelung.
Hätte dich deine Mutter mit 1000,- auf den Weg geschickt ein Bike zu kaufen wäre er unwirksam, AFAIK, bin kein Jurist.
 
Ok muss korrigieren ... (bin leider schon gut 7 Jahre ausser Ausbildung zum Einzelhandelskaufmannes raus) der Händler darf nur 2 mal nachbessern ... von daher ist es dann auslegungssache ob das erste mal die Inspektion im Bike Shop war ... Rein rechtlich wirds mit dem Taschengeldparagraphen schon etwas schwierig da ein Erwachsener dabei war , der mit deiner Mutter zusammen ist . Man könnte zumindest davon ausgehen das deine Mutter von dem Kauf gewusst hat , ob dieser nun Rechtlich bindend ist müsste allerdings evtl. ein Gericht o.ä. entscheiden . Zumindest ist ja schon einmal der Umstand eingetreten das dein gesetzlicher Vormund nicht beim Kauf anwesend war b.z.w. dir eine Ermächtigung ausgestellt hat ...

Und sofern der Verkäufer ein Verkäufer nach HGB (Handelsgesetzbuch) ist (d.h. mit Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann) sollte er die Rechtliche Lage bezüglich Vermindert Geschäftsfähiger Personen (Minderjähriger , Betrunkener oder geistig Behinderter , genauso wie Scherzgeschäfte ... ich kauf deinen Laden für ne million höhö ...) kennen ...
 
Naja, vielleicht kommst Du auchg ohne Paragraphen aus der Sache raus...
Ein Fahrrad - egal welcher Marke - für 300,-- Euro ist nunmal nichts dolles...vor allem 'nen Fully. Da hat - auch dein Fehler - das Auge über den Verstand gesiegt.
Versuch erstmal bei deinen Eltern den Etat auf ca. 450,-- - 500,-- Euro zu erhöhen und geht dann nochmal zum Händler und schau dich nach nem Hardtail um. In nem vernünftigem Gespräch nimmt der's bestimmt zurück, rechnet Dir wahrscheinlich etwas Nutzungsentgelt an, aber dann hast du was solides...
Cool bleiben... :D
 
Xtreme-Powerrid schrieb:
Und ja: Es hilft dir allemal, wenn dein Vater mit dem Typen befreundet ist, lass ihn dann das regeln.
ich habe heute nochmal nachgefragt und er sagte mir, also der freund meiner mutter, dass er nicht mit dem befreundet ist, sondern, dass die sich nur kennen.

Das mit dem Taschengeldzeugs wuerde ich nicht als erstes sagen, denn das ist schon ein hartes Teil und der Verkaeufer wird kaum wissen, dass es sowas gibt und dir friedlich das Geld wiedergeben...
ich werde mir zu diesem paragraphen ein wenig was ausdrucken und dann werde ich zuerst ne reparatur anmelden und ihm sagen, dass ich gerne mein geld wieder hätte, weil ich total unzufrieden mit dem bike bin.
eine andere möglichkeit äre dann, dass ich es reparieren lasse und wenns dann noch nicht geht, fordere ich mein geld zurück. würde das so gehen?
 
einmal wurde das lager ja schon "repariert". ich hatte es ihm bei der durchsicht gesagt, dass er sich das mal ansehen soll.
 
TheBrad schrieb:
Ne, da kriegste dein Geld zurück. Ansonsten hast du erstmal 6 Monate Gewährleistung auf das Bike, geht da was einfach so kaputt muss der Händler kostenlos reparieren (d.h. keine Sturzschäden würd ich mal annehmen).
Weiterhin hat der Händler das Recht zweimal (!) nachzubessern. Danach gilt die Nachbesserung als fehlgeschlagen und du kriegst dein Geld zurück.
aber wird er dann nicht sagen, dass er mir einfach ein neues gibt? also den selben müll, nur neu? das wird doch eher am wahrscheinlichsten sein, oder? gibt es da irgendein recht, worauf ich mich da verlassen kann?

Edit: Zum Thema Taschengeldparagraph: Wenn die 299,- dein Taschengeld waren bzw. aus deinem Taschengeld, Geschenken etc. stammten ist der Vertrag wirksam, das ist ja gerade der Sinn dieser Regelung.
Hätte dich deine Mutter mit 1000,- auf den Weg geschickt ein Bike zu kaufen wäre er unwirksam, AFAIK, bin kein Jurist.
ja das war mein taschengeld, geld von weinachten und geburtstag etc.
 
zastafari schrieb:
Naja, vielleicht kommst Du auchg ohne Paragraphen aus der Sache raus...
Ein Fahrrad - egal welcher Marke - für 300,-- Euro ist nunmal nichts dolles...vor allem 'nen Fully. Da hat - auch dein Fehler - das Auge über den Verstand gesiegt.
Versuch erstmal bei deinen Eltern den Etat auf ca. 450,-- - 500,-- Euro zu erhöhen und geht dann nochmal zum Händler und schau dich nach nem Hardtail um. In nem vernünftigem Gespräch nimmt der's bestimmt zurück, rechnet Dir wahrscheinlich etwas Nutzungsentgelt an, aber dann hast du was solides...
Cool bleiben... :D
nein. ich will kein hardtail und ich will NIE WIEDER ein bike von diesem abgef****** händler. ich habe mir bereits ein bike ausgeguckt, aber das hat er nicht.
 
NoizZ schrieb:
nein. ich will kein hardtail und ich will NIE WIEDER ein bike von diesem abgef****** händler. ich habe mir bereits ein bike ausgeguckt, aber das hat er nicht.

Na, das ist dann halt Pech für Dich..... :ka:

Wieviel willst Du denn für das neue Fully anlegen?? Wird das dann wieder so'ne Krücke?
Wenn Du nur nach Optik kaufst, meinst für 300,-- nen stabiles MTB-Fully haben zu können, dann kann Dir keiner helfen....und das ist dann auch nicht die Schuld des jeweiligen Händlers. :(
 
Für mich hört sich das ein wenig wie folgt an:
- Scheissrad gekauft, und gedacht es wär super
- gemerkt das es ******** ist, halb kaputt gefahren und dann Geld zurück wollen.

Du wirst die 300€ nicht zurückbekommen, und hast imho auch kein Recht darauf.
 
zastafari schrieb:
Na, das ist dann halt Pech für Dich..... :ka:

Wieviel willst Du denn für das neue Fully anlegen?? Wird das dann wieder so'ne Krücke?
nein. sicher nicht.
Wenn Du nur nach Optik kaufst, meinst für 300,-- nen stabiles MTB-Fully haben zu können, dann kann Dir keiner helfen....und das ist dann auch nicht die Schuld des jeweiligen Händlers. :(
ich sag nicht, dass es die schuld des händlers ist, dass ich mir dieses bike ausgesucht habe.
 
moo schrieb:
Für mich hört sich das ein wenig wie folgt an:
- Scheissrad gekauft, und gedacht es wär super
- gemerkt das es ******** ist, halb kaputt gefahren und dann Geld zurück wollen.

Du wirst die 300€ nicht zurückbekommen, und hast imho auch kein Recht darauf.
falsch. ich habe das scheiß bike gekauft, bin aber normal gefahren. nichts wobei was kaputt gehen kann. nur touren und wenn dann das lager anfängt zu knacken, dann muss er da wohl irgendetwas falsch gemacht haben. und als mir dann das lager beim schnell fahren noch halb auseinander gebrochen ist, ist mir cht der hals geplatzt. ich bin nur gefahren!
 
Zurück