Noch ein Grund mehr, nicht mehr über ebay als Privatverkäufer zu inserieren
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Noch ein Grund mehr, nicht mehr über ebay als Privatverkäufer zu inserieren
Ja, der Käufer hat hier einfach blind gekauft, jemand der sich das ganz genau unter die Lupe genommen hätte, dem wären doch die ganzen Sachen aufgefallen und hätte zumindest vorher nachgefragt. Da ich aber sowieso noch extrem angepisst bin, weil 43€ für nichts aus dem Fenster geschmissen wurde, habe ich gar nix mehr dazu geschrieben und einfach nur die Rückerstattung akzeptiert. Am besten in Zukunft gar keine Beschreibung mehr bzw. nur noch das allernötigste, denn das war das erste und letzte mal, dass ich eBay einen finanziellen Bonus zugeschoben habe.Gut: korrekte Bezeichnung in der Überschrift ("Kind Shock 2019 Dropzone Remote") (die "Dropzone" besagt auch, dass die Ansteuerung oben ist)
Das ist nicht die Überschrift, gehört auch zur Beschreibung. Das remote zu erwähnen ist nicht verkehrt, am Ende haste dann nämlich genau wieder einen Blinden und schickt dann das Ding zurück, weil er ja gedacht hätte, Remote wäre dabei/nicht dabei etc. Ich habe ja aktuell noch 2 andere Sattelstützen von KS als Angebot laufen (mit richtiger Verpackung). Habe einiges an Fahrrad Equipment in den letzten Monaten verkauft, alles ohne Probleme, aber bei den Sattelstützen muss ich zugeben, war ich mir wirklich nicht sicher, weil es trotz EAN schwer war, eindeutige Produktdetails zu finden. Generell scheint es auch so, dass die nicht so sehr begehrt sind, zumindest auf eBay. Bei den anderen 2 trotz über 600 Aufrufe keinen einzigen Beobachter gehabt, da tut sich kaum etwas.überflüssig: "+ Remote" in der Überschrift
Bezog sich auf das Paket, ist aber auch egal, solang eine Abweichung nur gering ist. Gewichtsangaben sind meistens falsch in Beschreibungen, da kann man sich nie drauf verlassenFehler: "Gewicht 1301 g"
Ich habe eine Dropzone ohne Remote im Einsatz, von daher wäre das schon interessant in der Überschrift.überflüssig: "+ Remote" in der Überschrift
Das ist nicht die Überschrift, gehört auch zur Beschreibung.
Hab mir das noch mal angeschaut. Es gibt wohl eine "Dropzone" (mit Hebel unter dem Sitz) und eine "Dropzone Remote". Dass es sich um die "Dropzone Remote" handelt, ist ja in der Überschrift klar zu sehen. Wo @melatonin aber Recht hat, sagt das erst mal nichts aus, ob die Fernbedienung mit dabei ist. Da müsste man sich wieder die genauen Angaben von KS anschauen, ob bei der "Dropzone Remote" die Fernbedienung immer dabei ist oder nicht. Dass das aber jemand macht, bezweifle ich. Insofern ist der Zusatz "+Remote" durchaus berechtigt. Könnte man höchstens in "incl. Remote" oder so verbessern, ändert aber nicht wirklich was.Ich habe eine Dropzone ohne Remote im Einsatz, von daher wäre das schon interessant in der Überschrift.
Ja, die meine/habe ich. Nicht, dass jemand denkt, ich fahre eine Remote - nur ohne Remote-Hebel.Es gibt wohl eine "Dropzone" (mit Hebel unter dem Sitz) ...
Sehe ich genauso. 100%. Reine Zeit und Nervenverschwendung.
Diese Argumentation ist rechtlich nicht haltbar. Du kannst Privat-Verkauf-Floskeln schreiben, so lange Du willst: Wenn Du etwas anderes geliefert hast als es aus der Beschreibung und den Bildern ersichtlich ist, hast Du den Vertrag nicht erfüllt, und der Käufer kann dann selbstverständlich sein Geld zurückverlangen.Da steht ja : Privatverkauf - keine Rücknahme
Von daher würde ich da exakt gar nichts machen. Da scheint wohl jemand blind zu sein.
Das ist nicht korrekt. Als Privatverkäufer kann man sowohl die Gewährleistung als auch das Widerrufsrecht ausschließen, auch bei Neuware. Das schreibt man tatsächlich besser explizit mit ins Angebot: Das berüchtigte einschlägige Urteil besagt nämlich, daß auch Privatverkäufer unter Umständen gewährleisten müssen, solange der Ausschluß von Gewährleistung und Widerruf für den Käufer eben nicht klar erkennbar ist und er somit damit rechnen darf, bei einem Defekt der gekauften Ware Gewährleistung zu erhalten.Den Zusatz Privatverkauf kann man sich auch sparen, insbesondere bei Neuware. Ist so nutzlos wie diese EU-Regelung etc. Blubbersprüche um vermeintlich irgendwas auszuschließen.
Dein Anliegen ist mir sympathisch. Wenn ich mir die Sache aber objektiv und neutral betrachte, so muß ich doch feststellen, daß die Abbildung auf dem Karton die Situation deutlich stärker prägt als die Abbildung der Stütze. Als Käufer wäre ich selbst mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls auf die Abbildung auf dem Karton "hereingefallen". Sie schreit einem einfach mehr entgegen. Ich tendiere also dazu, in dieser Sache Deinem Käufer recht zu geben, und wenngleich ich mich frage, ob er das Problem nicht mit einfachen Mitteln lösen hätte können, spielt das für die rechtliche Beurteilung keine Rolle.Auf dem Foto ist doch ganz klar zu erkennen, dass das bei dieser Sattelstütze oben ist, auch wenn es auf der Verpackung falsch abgebildet ist (der Karton gehört 100% zu diesem Artikel).
Was "Feddich" anbelangt: Nein. Wenn ein Verkäufer etwas anderes liefert als beschrieben, ist der Käufer berechtigt, sein Geld zurückzuverlangen, egal wer die Zahlungen technisch abwickelt. Das Einzige, was Du damit erreichst, ist, eBay als Instanz auszuschalten (die mir auch schon auf die Nerven gegangen ist), und es dem Käufer schwerer zu machen, sein Recht durchzusetzen.Pro-Tip für die Zukunft: Nix Ebay, nur Kleinanzeigen, Zahlung per Überweisung oder Cash. Feddich…
Deswegen hier noch ein Tip an den OP: Ich persönlich würde mich auch ärgern, das Ganze dann aber als Lehrgeld ansehen, das mich vielleicht vor größerem Schaden bewahrt, weil ich nun ein für allemal gelernt habe, bei Artikelbeschreibungen peinlich genau auf solche Dinge zu achten.Edit : Ich lese gerade, dass bei einer berechtigten Rückgabe die Gebühren nicht erstattet werden. Da kenne ich mich aber nicht genug aus.
Ich würde auf gar nichts bestehen. Entweder Du siehst ein, daß Du einen Fehler gemacht hast. Dann mußt Du dem Käufer aber erstens den Kaufpreis, zweitens die Gebühren für die Hinsendung und drittens auch die Gebühren für die Rücksendung erstatten. Oder Du bleibst bei Deinem Standpunkt und läßt es darauf ankommen.Da werde ich trotzdem darauf bestehen, da er es im Bild hätte erkennen können und schließlich muss ich den ganzen Betrag (170€) zurückzahlen, ich habe mit eBay Gebühren nämlich nur 127€ bekommen!
Danke für deine wertvollen Erklärungen.Gegebenenfalls strengt der Käufer ein Gerichtsverfahren an, wenn Du im Unrecht bist und Dich trotzdem stur stellst. Dann sind die Kosten für Dich deutlich höher als bei einer eBay-Rückgabe, und das Ganze ist nervlich deutlich belastender. Du solltest Dir bewußt werden, daß auch ein Kleinanzeigen-Portal kein rechtsfreier Raum ist, auch wenn das Portal nicht als Schlichter agiert. Grundsätzlich gilt immer das BGB, egal ob eine private Organisation meint, sich mit "Grundsätzen" als Schlichter aufführen und Richter spielen zu müssen, und egal, welchem Rechtssystem die Muttergesellschaft dieser Organisation unterliegt.
Niemand braucht zum Anwalt. Gerichtliches Mahnverfahren und Anzeige gehen ohne.Danke für deine wertvollen Erklärungen.
Ich glaube kaum dass ich irgendwo postulierte Kleinanzeigen wären ein rechtsfreier Raum. Zum Thema Gerichtsverfahren: Klar, wegen 150 Euro rennt jmd. „zum Anwalt“, was ein Witz.
Im Übrigen war ich es glaube ich der sagte „Nimm den Kram zurück“.
Ich habe schon Leute gesehen, die für weit weniger Geld zum Anwalt gegangen sind. Es geht einigen Leuten mehr um's Prinzip.
Na dann, ein Glück dass ich meine Beschreibungen eindeutig verfasse, auf Mängel hinweise & brauchbare Bilder dazupacke. Damit bin ich bislang auf diversen Plattformen gut gefahren, aber hey, ich mache das auch erst seit gut 20 Jahren.Niemand braucht zum Anwalt. Gerichtliches Mahnverfahren und Anzeige gehen ohne.
Mag sein, dass das zutrifft (leider ziemlich sicher sogar), nur muss unser Ziel sein, das nicht resignierend als Selbstverständlichkeit hinzunehmen. Stösst mir immer etwas sauer auf. Geht in die Richtung des eingefügten Artikels.Wer zahlt sowas an die 200 Euro auch schon per Paypal Freunde? Dem ist dann natürlich auch nicht mehr zu helfen und ist heute doch äußerst selten in unseren Scam- und Abzockzeiten.
Definitiv! Ich möchte das um den Hinweis einer kreativen Wortwahl ergänzen. Die meisten Angebote sind doch in der Formulierung sowas von öde und austauschbar. Liest sich oft wie copy paste. Wenn da einer etwas fantasievoller schreibt, weckt das die Aufmerksamkeit.5-10 Minuten mehr Investition von Zeit für Fotos und ausführlicherer (ehrlicher) Beschreibung werden immer in besseren, einfacheren, schnelleren Verkäufen mit höheren Preisen belohnt mit weniger bzw. keinem Stress im Nachgang
Du hast von 170 Euro inkl Versand am Ende nur 127 Euro rausbekommen?!? Was hat eBay denn mit seinen Provisionen angestellt???okay erst mal danke, sowas ist wichtig für mich. mir geht es hier auch gar nicht darum, trotz schuld irgendwie heil aus der Sache rauszukommen. Aber mal ne doofe Frage: Hat diese Beschreibung jetzt mit dem genannten Problem von dem Käufer zu tun? Ist natürlich blöd, werde da in Zukunft besser drauf achten und unsichere Informationen nicht mehr preisgeben
was die 5€ angehen. Da werde ich trotzdem darauf bestehen, da er es im Bild hätte erkennen können und schließlich muss ich den ganzen Betrag (170€) zurückzahlen, ich habe mit eBay Gebühren nämlich nur 127€ bekommen! (die normalen Verkaufsgebühren + Anzeigetarifgebühren. Das zweite ist zwar eine freiwillige Option, brauchst du aber eigentlich immer, wenn du willst, dass dein Artikel auch gesehen wird)
Er hat irgendwas an Sonderformat gebucht oder es fehlen weitere Infos.Du hast von 170 Euro inkl Versand am Ende nur 127 Euro rausbekommen?!? Was hat eBay denn mit seinen Provisionen angestellt???
Um euch mal aufzuklären, was es damit auf sich hat:Er hat irgendwas an Sonderformat gebucht oder es fehlen weitere Infos.
Normal wären bei 170 Euro inkl. Versand 19,05 Euro Gebühren was dann effektiv 11,5 % sind (11% Gebühr + 0,35 Euro Zahlungsgebühr). Dazu gibt es 8,25 (bei Standard 5%) bzw. 16,50 Euro (bei 10% Aktion) in Punkten als Gutschrift sofern 165 + 5 Versand und nicht 170 mit kostenlosem Versand.