L
LB-Biker
Guest
Wenn er sich dabei verletzt schon.
Gab schon Einbrecher, die sich das Bein gebrochen haben, anschießend geklagt haben und Schmerzensgeld bekamen. Ein Unding wie ich finde.
Daher finde ich das mit der Klage gar nicht sooo abwegig. Wenn sich der Dieb verletzt und ins KH kommt und deswegen erwischt wurde, wird er sich schon was überlegen, um da wieder raus zu kommen.
Mann weiß gar nicht, wie blöd das manchmal kommt.
Tja, in anderen Ländern darfst du den Papst erschießen wenn er ungefragt dein Grundstück betritt, in Deutschland musst du einem Einbrecher noch die Leiter festhalten.
Es gibt kein anderes Land wo es soviele Gesetze gibt und gleichzeitig nichts eindeutig geregelt ist.