cube attention brems probleme Händler sturr

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Hallo leute

Ich schreibe euch aufgrund meiner schlechten Erfahrung mit meinem cube attention und einem cube Händler

Ich habe mir im Oktober 2012 eine cube attenetion bei einem Fahrrad Händler gekauft, nach 5 km Fahrt begann die Hinterradbremse an zu quietschen und die Bremsleistung
Versagte, zusätzlich war das Tretlager kaputt, habe es direkt beim Händler wieder abgegeben, er verbaute neue bremsbacken mit der Begründung dass sie abgenutzt währen,,, nach 5 km? Auch nach dem Wechsel der bremsbacken hatte sich nichts verändert... Ich brachte es wieder zum Händler... Bekam es dann wieder zurück, und keine Veränderung ,handler meinte: die schimano Scheibenbremsen dieser Baureihe sind so, quietschen alle und funktionieren schlecht... Aber das durfte er mir ja nicht bei Kauf sagen und meinte noch, das man bei einem 800 Euro Fahrrad auch Abstriche machen muss... Und schön mind. 1500 zahlen müsste

Ich nutze mein Fahrrad nur für den weg auf Arbeit, und nun habe ich keine funktionierende Hinterradbremse bei einem neuem Fahrrad

Können sie mir weiterhelfen? Habe ich das recht das Fahrrad zurückzugeben?
Oder Restwert zurück verlangen?

Danke für hilfe
 
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Wir haben jetzt September 2013 und nicht mehr Oktober 2012. Warum wartest du so lange?

Quietschen kann wirklich 100 Ursachen haben aber was meinst du mit "versagen" ?
Du weißt das man neue Bremsen erstmal einfahren muss bevor man sie voll belastet?
 
Hab es nun 1 Jahr und schon 3 mal beim handler gewesen. Konnte nichts mehr machen, und Begründung kannst ja oben lesen. Bin nun ca 200 km gefahren, nicht viel fahre nur auf arbeit 4 km, und das nicht jeden Tag....
 
eine ähnliche Erfahrung habe ich mit 2 Rädern von winora hinter mir. erstes wurde nach kurzem hin und her nach ner woche da gelassen. als sie nichts machen konnten oder wollten habe die ein neues bestellt. war nach ner woche da und nach genau 4, 8km das gleiche Symptom an der bremse wie beim ersten bike. quietschen, rubbeln und Vibration an bremshebel und rahmen beim bremsen. sofort angerufen. dann mich versucht schlau zu machen und sogar beim hersteller angerufen. 2 tage später nach bestimmten bremsversuchen zum einbremsen und keiner Besserung abgeben. durfte mir dann ein anderes bike gönnen, auf ne andere bremse geachtet. seit dem zufrieden, jedoch siejt der Händler mich nie wieder aufgrund der art und Weise und service der einfach am kunden gefehlt hat (längere geschichte)

nur rein rechtlich wirst du da jetzt bestimmt nichts machen können, da bremse Verschleiß ist und du bestimmt nichts schriftlich hast über deine mängel die du ihm gegenüber angebracht hast, oder? ich hatte alles immer sofort nach den Telefonaten per email nochmal geschickt und gespeichert. :p

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und du bestimmt nichts schriftlich hast über deine mängel die du ihm gegenüber angebracht hast, oder?

Auch wenn es nicht schriftlich dokumentiert wurde wann und warum das Rad repariert wurde, reichen unter Umständen auch Zeugenaussagen.

Ich habe z.B. auch mit einem 2000€ teuerem MTB solche Probleme gehabt (quietschende und vibrierende Oro 24). Bremsbeläge wurden 3 Mal ausgetauscht, danach die Bremse durch Louise ersetzt, auf Kosten des Herstellers selbstverständlich. Wurde zwar besser, aber immer noch nicht perfekt. Also soviel zum Thema mindestens 1500€

Ich würde empfehlen ertmal neue Bremsbeläge einzubauen, Bremsscheiben zu reinigen und diese ordentlich nach Anleitung einbremsen. Kostenpunkt etwa 20-30€. Hilft es nicht, kannst Du immer noch rechtliche Schritte einleiten. Fals hilft, Bremsbeläge sin ein Verschleißteil und müssen sowieso irgendwann getausch werden.
 
Ich würde mir eher gedanken machen über das "Bremsversagen" worüber sich der TE noch nicht näher geäußert hat.
 
Ja, die "Fachhändler"... :cool:

Ich wurde mal von Bekannten gefragt ob ich mir die Radaubremse anschaue, Avid in dem Fall.

Der sog. "Fachhändler" hätte empfohlen, nach jeder Fahrt mit einem feuchten Lappen über die Bremsscheibe zu wischen :eek:

Ich habe dann den schiefen Bremssattel ausgerichtet, damit war das Problem gelöst...



Auch wenn ein Jahr ins Land gegangen ist - der Mangel trat innerhalb des ersten halben Jahrs nach Kauf auf, der Händler hat zugegeben, dass es am Material liegt (wenn auch auf ungeschickte Art und Weise). D.h. die Beweislastumkehr bzgl. Gewährleistung ist nicht eingetreten.
Also sollte der TE doch rein rechtlich nach 3 (?) erfolglosen Nachbesserungsversuchen das Recht auf Wandlung haben?!?

Wär natürlich witzig, ein Rad zurückzugeben, das ein Jahr lang gefahren wurde ;)

Und sich dann einen kompetenten Händler zu suchen.
 
Ja, die "Fachhändler"... :cool:

Ich wurde mal von Bekannten gefragt ob ich mir die Radaubremse anschaue, Avid in dem Fall.

Der sog. "Fachhändler" hätte empfohlen, nach jeder Fahrt mit einem feuchten Lappen über die Bremsscheibe zu wischen :eek:

Ich habe dann den schiefen Bremssattel ausgerichtet, damit war das Problem gelöst...



Auch wenn ein Jahr ins Land gegangen ist - der Mangel trat innerhalb des ersten halben Jahrs nach Kauf auf, der Händler hat zugegeben, dass es am Material liegt (wenn auch auf ungeschickte Art und Weise). D.h. die Beweislastumkehr bzgl. Gewährleistung ist nicht eingetreten.
Also sollte der TE doch rein rechtlich nach 3 (?) erfolglosen Nachbesserungsversuchen das Recht auf Wandlung haben?!?

Wär natürlich witzig, ein Rad zurückzugeben, das ein Jahr lang gefahren wurde ;)

Und sich dann einen kompetenten Händler zu suchen.

Er kriegt sowieso nie 100% des Kaufpreises sondern Restwert wenn ich mich nicht irre.
 
Nicht wenn ein Mangel vorliegt, welcher nicht beseitigt werden konnte.
Die Ingebrauchnahme der Sache hindert im übrigen auch nicht den Anspruch auf Wandlung oder Minderung.
Ich würde einfach hin und die Wandlung des Kaufvertrages verlangen, bzw. ein entsprechendes Schreiben aufsetzen und ne angemessene Frist setzen.


Der Anspruch auf Wandlung verjährt übrigens nach zwei Jahren....ist vielleicht interessant zu wissen.
 
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hat er bereits...und zwar mehrfach.

nebenbei, er muss garnix beweisen. sondern der händler ist in der pflicht.
er hätte nichtmal den reparaturversuchen zustimmen müssen.
und die verjährung hat auch nix mit der gewährleistung zu tun.

das alles ist klar definiert, nur leider haben viele händler keine ahnung davon.
 
Klar ist es....
Und zwar leichter als man denkt, denn das ist im BGB glasklar und unmissverständlich definiert.
Aber wenn man sich schon mit einem "Nein!" vom Händler ins Bockshorn jagen lässt, dann stimmt das natürlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der TE hat von Anfang an keinen Druck auf den Händler gemacht , Nach einem Jahr im Forum heulen . Und jetzt vielleicht wegen einer 50€ Bremse den Rechtsweg beschreiten . Ist doch Unsinn .

Mangel (Kaufrecht)

Die Gewährleistung umfasst sowohl die Haftung für Sachmängel, d. h. Mängel in Bezug auf die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes, als auch für Rechtsmängel, wie z. B. das fehlende Eigentum (sofern kein gutgläubiger Erwerb möglich ist). Ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel muss bei Gefahrenübergang (also meist nach § 446 BGB bei Übergabe der Sache) vorliegen (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB); jedoch können auch später auftretende Defekte Sachmängel sein, wenn sie schon bei Gefahrübergang im Keim angelegt waren (so genannte Keimtheorie). Beim Kauf von Verbrauchsgütern (=beweglichen Sachen) sieht das Gesetz (§ 476 BGB) als grundsätzliche Beweiserleichterung für Verbraucher vor, dass ein Mangel, der sich innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrübergang zeigt, bereits beim Kauf vorhanden gewesen sein dürfte (Beweislastumkehr), es sei denn, das Gegenteil wäre offensichtlich
 
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