Original geschrieben von tribodolsol
Der Treuhandservice ist aber Zahlungsoption die der Verkäufer von sich aus bei seinem Angebot akzeptieren und aufführen muss.Der akzeptiert bloss Vorauskasse, sprich Überweisung!
Ist richtig, aber auch nach einer ersteigerung ist das noch möglich.
Muß man eben vom verkäufer verlangen und selbst die zusatzkosten übernehmen.
Wie kann ich den
eBay Treuhandservice nutzen?
Bereits beim Einstellen seines Artikels kann der Verkäufer die Nutzung des Treuhandservice akzeptieren. Er hat aber auch die Möglichkeit, erst nach erfolgreichem Verlauf der Auktion dem Käufer die Abwicklung über diesen Service anzubieten.
Der Gewinner einer Auktion kann dem Verkäufer die Abwicklung über den Treuhandservice lediglich vorschlagen. Das Aktivieren des Artikels kann nur der Verkäufer vornehmen.
Grundsätzlich gibt es für den Verkäufer zwei Möglichkeiten, den Treuhandservice zu starten:
über die eMail "Verkaufter Artikel" nach erfolgreichem Abschluss einer Auktion
über die Seite "Treuhandservice"
Auf der Login Seite geben Sie bitte Ihren Mitgliedsnamen und Ihr Passwort ein sowie die Artikelnummer, sofern sie nicht bereits eingetragen ist.
Bitte einigen Sie sich vor dem Starten des Treuhandservice über die Aufteilung der Gebühren, die im Zusammenhang mit der Nutzung entstehen (Gebühren).