Darf ein Händler ein Fahrrad zurückhalten, solange ein technischer Mangel nicht behoben ist?

Dann bring eine Quelle, die das Gegenteil belegt!
§ 854 BGB.
Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben.

Somit ist die Werkstatt der Besitzer und der Satz, dass "die Werkstatt darf das Auto nicht gegen den Willen des Besitzers behalten darf", ergibt keinen Sinn.
 
Sollte der Schaden durch Eigenverschulden entstanden sein bleibt mir natürlich nur die Herausgabe wenn der Reparaturauftrag nicht in einer angemessenen Zeit behoben wird.
In jedem Fall Händler schriftlich in Verzug setzen die Begutachtung abzuschließen.
Wichtig immer ein festes Datum setzen.
Hier ist dann auch der Händler gefordert sich in dem Fall mit Cube in Verbindung zu setzen.
Der TS ist nicht der Eigentümer, was ja nun bereits festgestellt wurde. Damit ist der Händler unter Umständen nicht berechtigt ihm Besitz an der Sache zu verschaffen, sofern der Eigentümer ihm dies untersagt hat. Was wir nicht wissen, was aber theoretisch möglich ist.
Der TS muss sich mit der Leasing GmbH in Verbindung setzen und sollte vorher klären, welche vertraglichen Ansprüche er hier geltend machen kann.
 
Dann bring eine Quelle, die das Gegenteil belegt!

Ich jedenfalls gehe davon aus, dass die Zeitung bzw der Journalist wörtliche Zitate korrekt wiedergibt. Und das maßgebliche Zitat stammt vom ACE.
Der Chef von Clever & Smart hat es schon erklärt. Dass Laien gerne "Besitzer" und "Eigentümer" in einen Topf werfen, auch wenn es rechtlich völlig unterschiedliche Rechtspositionen sind.

Wenn Du meine Postings gelesen hast, wirst Du erkennen, dass das Wesentliche mit dem übereinstimmt, was ich geschrieben habe. Dennoch halte ich einen Blick ins Gesetz, einen Kommentar, ein Lehrbuch oder einschlägige Entscheidungen für zielführender als einen Zeitschriftenartikel. Dass Zeitungen teils nicht einmal in der Lage sind, Pressemitteilungen richtig wiederzugeben, die ihnen vorgegeben wurden, ist ein Erfahrungswert.
 
Es lesen aber schon alle richtig mit? Das Rad ist ein Leasingbike. D.h. das das Rad auch keine 3 Jahre alt ist. Der Händler sagt Cube muss den Rahmen beurteilen ob er ev. Schäden hat. Fragen wir doch anders herum: wer steht für den Rahmen gerade wenn er in der Leasingzeit brechen würde. Und wer würde dafür gerade stehen wenn ich eine Herausgabe fordere trotz offensichtlicher Rahmenschäden.
 
Genau, die Frage des TE.
Der hat auch nicht nach Clever und Smart gefragt oder Besitz und Eigentum.
Aber die Information das das Rad geleast ist und mit hoher Wahrscheinlichkeit noch Garantieansprüche an den Hersteller gemacht werden können ändert doch einiges.
Und der TE soll sich mal fragen an wen er sich wenden will wenn er das Rad nun mitnimmt trotz ev. Rahmenschaden und er einen Rahmenbruch erleidet. Und wer in diesem Fall die Leasingkosten übernimmt wenn das Rad nicht mehr fahren kann.
Was besseres kann Cube und dem Händler doch garnicht passieren, als das er’s mitnimmt trotz Warnung
 
Danke für die interessanten Perspektiven! Hat mir weitergeholfen und ich werde mich als nächstes an die Leasingfirma wenden und versuchen so am Bike zukommen. Alternative wäre nach einem Ersatzbike zu suchen, damit ich dieses Jahr noch einmal fahren kann. Bei der Bearbeitungsgeschwindigkeit bin leider ziemlich pessimistisch. Und natürlich werde ich mir kein Cube mehr kaufen, auch wenn andere Hersteller vermutlich ähnlich agieren würden...
Bzgl. Der letzten Frage: was wenn der Rahmen bricht? Ich würde dies als persönliches Pech verstehen, was hoffentlich nur Geld kostet. IMHO ein theoretisches Szenario
Danke euch!
 
Genau, die Frage des TE.
Der hat auch nicht nach Clever und Smart gefragt oder Besitz und Eigentum.
Im Kern war das schon das Problem und damit auch die Frage, denn
Und wer würde dafür gerade stehen wenn ich eine Herausgabe fordere trotz offensichtlicher Rahmenschäden.
da er nicht Eigentümer ist, kann er auch nicht die Herausgabe fordern.

Und im Gegensatz zu dir hat er es auch verstanden und wie sein letzter Post zeigt, die richtigen Schlüsse daraus gezogen. Er setzt sich nun mit dem Eigentümer des Rades in Verbindung.
 
Wenn das Rad schon seit Wochen "steht", zahlst doch sicherlich auch nix für, oder?
Wenn die von der Leasingfirma Geld haben wollen, solln die sich halt kümmern.

Die haben evtl. einen längeren Hebel.
 
Oder umgekehrt gefragt: Darf ein Händler ein Fahrrad zurückhalten, solange ein technischer Mangel nicht behoben ist?
Ohne in § zu schauen: Würdest du das Rad weiter fahren, obwohl der Händler gesagt hat, dass es gefährlich werden kann? Die vernünftigste Lösung ist zu warten ... ob das Rad dann beim Händler steht, ist doch egal. Wenn der Händler auch der Verkäufer ist, kann er sich am schnellsten drum kümmern. Der Händler wird ja auch einen Grund haben, sich den Hobel in die Werkstatt zu stellen. Er könnte dich ja einfach auf dem Mangel hinweisen - für den ist er ja anscheinend nicht mehr verantwortlich - und dich dein Rad mitnehmen lassen. Gewonnen wäre nichts.
 
§ 854 BGB.
Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben.

Somit ist die Werkstatt der Besitzer und der Satz, dass "die Werkstatt darf das Auto nicht gegen den Willen des Besitzers behalten darf", ergibt keinen Sinn.
Aber nur, wenn die Werkstatt tatsächlich die Absicht erklärt hat den Besitz zu erlangen. Ansonsten verwahrt sie das Fahrzeug lediglich ohne Besitz an der Sache zu haben.
Aber auch ich bin lediglich Laie. Korrigier mich bitte falls es nicht richtig sein sollte.
 
Er hat aber nicht selbst geleast. Der Leasingnehmer ist in diesem Fall der Arbeitgeber, nicht der Arbeitnehmer, der das geleaste Rad nutzt
Korrekt, der richtige Weg wäre es also den Arbeitgeber zu benachrichtigen, dass das ihm zu Verfügung gestellte dienstrad nicht mehr funktionsfähig ist und ihn deshalb bitten, sich darum zu kümmern, dass dies zeitnah geändert wird und Mal in den Überlassungsvertrag schauen.
 
Ist das vielleicht ein Job bike?

Genau. Macht das einen Unterschied?

wie hat der Händler bei dem ich mein Bike geleast habe nochmal zu mir gesagt als ich ihm bei einer Diskussion erklärt habe dass ich mein Fahrrad ordentlich Pflege?

Das Fahrrad gehört doch gar nicht dir also schraub nicht so viel dran rum.

Ich werde den Händler noch genau 1x aufsuchen und das ist wenn ich das Rad im Dezember zurückgebe oder abkaufe
 
Um schnell wieder an ein Bike zu kommen wäre evtl die Möglichkeit gegeben, den Leasingvertrag vorzeitig kulanztechnisch zu ändern auf ein anderes, neues Bike? So wie am Ende des Vertrages, da kann man sich ja auch was neues holen...
So würde die Leasing vertragseschichte weiterlaufen, du hast n Bike u Cube hat Zeit das gemütlich aufzuarbeiten...
Alles andere wird denk ich zeitnah zu nix führen...
 
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