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Deleted 562659
Guest
§ 854 BGB.Dann bring eine Quelle, die das Gegenteil belegt!
Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben.
Somit ist die Werkstatt der Besitzer und der Satz, dass "die Werkstatt darf das Auto nicht gegen den Willen des Besitzers behalten darf", ergibt keinen Sinn.